48,1% der 12–17jährigen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind jetzt vollständig gegen Corona geimpft
Das Land ist bei der Impfquote damit Spitzenreiter im Bundesvergleich bei den Impfungen der unter 18-Jährigen.Die gute Inanspruchnahme ist unter anderem auf die zahlreichen Impfaktionen an Schulen im ganzen Land zurückzuführen. Dabei wurden landesweit Schülerinnen und Schüler geimpft, die eine Impfung wünschten.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Vor allem Kinder und Jugendliche mussten in den letzten eineinhalb Jahren sehr viele Einschränkungen in Kauf nehmen, auf viele Kontakte und lange Zeit auf das gemeinsame Lernen verzichten. Es freut mich, dass so viele junge Menschen die Möglichkeit einer Impfung an ihrer Schule genutzt haben. Damit leisten sie einen Beitrag zum eigenen Gesundheitsschutz und zu unser aller Rückkehr in ein weitgehend normales Leben. Mein herzlicher Dank geht an alle Beteiligten, die die Impfaktionen an den Schulen ermöglicht haben. Nutzen Sie zukünftig weiterhin die Angebote bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie die offenen Impfaktionen“
Nach Abschluss der Impfaktionen an den Schulen sowie der Schließung der Impfzentren in Schleswig-Holstein können Personen ab 12 Jahren weiterhin zahlreiche Impfangebote nutzen. Der Schwerpunkt der Impfangebote konzentriert sich nun auf die Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Teilnehmende und registrierte Praxen sind online unter https://arztsuche.kvsh.de/ zu finden.
Außerdem werden an verschiedenen Standorten in Schleswig-Holstein temporäre Impfstellen eingerichtet sowie finden weiterhin offene Impfaktionen statt. Über die Standorte wird regional und auf www.impfen-sh.de informiert.
Text: Gesundheitsministerium / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Seit dem 10.01.2021 liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (01.10.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 28,6 (gestern: 29,0). Der niedrigste Wert von 3,6 wird für Nordfriesland ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Neumünster ausgewiesen mit 53,8. Für Stormarn wird eine 7-Tage-Inzidenz von 48,8 (43,3) ausgewiesen.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin vor allem Ausdruck der erzwungenen Einschränkung der Menschen – durch das Corona-Chaos der Bundesregierung und das anhaltende Versagen des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der unzureichenden Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.
Anmerkung der Redaktion: Die Verzerrung der Grafik stammt von der Seite des Gesundheitsministeriums – das bekanntlich generell mit moderner IT Schwierigkeiten hat.
Ahrensburg: Der Eingang ins Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
Nach der heftigen Kritik vieler Ahrensburger/innen an der mangelnden Erreichbarkeit der Verwaltung im Rathaus in den letzten Monaten, auch zur Bürgermeisterwahl, teilt die Stadtverwaltung heute mit:
Die Herbstferien geben Anlass, darauf hinzuweisen, dass Pass- und Ausweisdokumente in der Einwohnerverwaltung im Rathaus der Stadt Ahrensburg montags, dienstags und mittwochs, jeweils zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr ohne Termin abgeholt werden können.
Andere „Expressanliegen“ (z.B. die Ausgabe von Fischereimarken, die Beantragung von Führungszeugnissen und Melde- sowie Lebensbescheinigungen) können montags, dienstags, mittwochs und freitags, zwischen 08:00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie donnerstags, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr,ebenfalls ohne Termin erledigt werden.
Weitere Informationen sind über www.ahrensburg.de abrufbar.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Bürgermeisterwahl für Ahrensburg: Die Stichwahl am 17.10.2021 (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute hat die Stadtverwaltung die Einzelheiten zur Stichwahl veröffentlicht. Wichtig ist, dass jeder/r Wähler/in drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe hat:
Wahl im Wahllokal, wie am 26.09.2021
mit Benachrichtigung, Ausweis, Maske, Kugelschreiber und Geduld beim Warten
Wahl per Briefwahl per Post (in der Hoffnung, dass die Post rechtzeitig ankommt)
Wahl per Briefwahl direkt im Wahlbüro im Rathaus
Die Mitteilung der Stadtverwaltung im Wortlaut: Alle Wahlberechtigten, die bereits zur Hauptwahl in einem der Wählerverzeichnisse für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister in Ahrensburg eingetragen waren, sind jetzt er-neut aufgerufen, ihre Stimme für einen der beiden Kandidaten in der Stichwahl am 17. Ok-tober 2021 im selben Wahllokal wie bei der Hauptwahl abzugeben.
Es wird darum gebeten, die für die Hauptwahl übersandte Wahlbenachrichtigungskarte erneut mitzubringen und dem Wahlvorstand vorzulegen. Sofern die Wahlbenachrichtigung bei der Hauptwahl vom Wahlvorstand einbehalten wurde ist auch ein Personalausweis, Pass oder ein anderer geeigneter Identitätsnachweis für den Nachweis der Wahlberechtigung und die Ausübung des Wahlrechts im Wahllokal ausreichend, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Alle Wahlberechtigten, die bereits zur Hauptwahl am 26. September 2021 Briefwahl beantragt haben, erhalten auch für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen, spätestens ab dem 4. Oktober 2021 automatisch vom Briefwahlbüro übersandt.
Der mit den Briefwahlunterlagen übersandte Wahlschein berechtigt am Stichwahl-Sonntag auch zur Urnenwahl in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet.
Es müssen also keine weiteren Anträge gestellt werden. Aufgrund des stark erhöhten Briefwahlaufkommens wurde das Briefwahlbüro für den anstehenden Versand der Brief-wahlunterlagen für die Stichwahl angemessen verstärkt. Es ist von den Wahlberechtigten zu beachten, dass verloren gegangene Wahlscheine grundsätzlich nicht ersetzt werden. Gleiches gilt, wenn die Wahlscheine nicht oder zu spät beim Wahlberechtigten zugehen.
Wer glaubhaft macht, dass die Briefwahlunterlagen bereits zugegangen sein müssten aber tatsächlich nicht zugegangen sind, kann bis zum Samstag, 16. Oktober 2021, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein im Briefwahlbüro beantragen.
Die Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterstichwahl in Ahrensburg am 17. Oktober 2021 können wie folgt beantragt werden:
Ab sofort besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Stadt Ahrensburg, www.ahrensburg.de/Wahlen, bequem einen Online-Wahlscheinantrag (externer Link) zu stellen. Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann an die genannte Anschrift übersandt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen an einen anderen Ort übersenden zu lassen.
Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadt Ahrensburg gesandt werden.
Ebenso ist der Wahlscheinantrag formlos per E-Mail an: [email protected] für die Übersendung der Briefwahlunterlagen zulässig. Bei der formlosen Beantragung per E-Mail ist nach § 27 Abs. 2 Bundeswahlordnung der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Wahlberechtigten zwingend anzugeben.
Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Briefwahlunterlagen sind ohne Terminabstimmung im Briefwahlbüro des Rathauses, Zimmer 32, zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie dienstags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 04102/ 77 451 erreichbar.
Es besteht wie gewohnt die Gelegenheit, die Stimmabgabe als Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen. Die corona-bedingten Hygieneregeln im Rathaus sind einzuhalten.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 28 Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 6% der Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt. Das sind 2 von 32 Intensivbetten in Stormarn.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt somit insgesamt 8.134 (Stand: 01.10.2021, 14.00 Uhr). Insgesamt sind 7.666 Personen genesen; 152 Personen sind aktuell infiziert.
Gemäß der staatlichen Mitteilung sind seit März 2020 insgesamt 316 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu seitens der Behörden bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist überhöht falsch.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 120 (106) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 49,1 (43,4) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 30. September 2021 kam es gegen 12:25 Uhr in der Straße Völckers Park in Reinbek zu einem Verkehrsunfall. Der Verursacher war alkoholisiert.
Nach aktuellem Erkenntnisstand wollte ein 83- jähriger Reinbeker mit einem Ford Fiesta in der Straße Völckers Park vom Fahrbahnrand in Richtung Bahnhofsstraße ausparken. Hierbei fuhr er gegen den vor ihm parkenden Honda Jazz. Durch Zeugen wurde eine Weiterfahrt des Verursachers bis zum Eintreffen der Polizei verhindert.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Hinweise auf einen vorausgegangenen Alkoholkonsum fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 83- Jährigen ergab einen vorläufigen Wert von 2,29 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand. Die Sachschadenshöhe steht nicht fest.
Der Reinbeker wird sich wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten müssen.
Der Bargteheider Naturforscher Dr. Bernhard Weßling machte bereits vor Jahrzehnten seine ersten Beobachtungen in einem Brutgebiet der Kraniche.
Dr. Weßling nimmt uns mit auf eine große Entdeckungstour in die verborgene Welt der Kraniche. In seinem Vortrag berichtet er über seine einzigartige Methode, die Kraniche „persönlich“ kennenzulernen, im Brook, in Asien und in Nordamerika. Mit seinen Freilandforschungen an wilden Kranichen, über ihre Kommunikation, ihr Verhalten und ihr Denken trug er entscheidend bei zum Verständnis und zum Schutz der geheimnisvollen „Vögel des Glücks“.
In seinem Vortrag mit Lichtbildern berichtet der Kranichexperte von faszinierenden Naturexpeditionen, deren Ergebnisse er auch in einem Buch veröffentlicht hat. Das Buch „Der Ruf der Kraniche“ kann an dem Abend direkt vom Verfasser erworben werden.
Termin: 01.10.2021, 19.30 Uhr Ort: Bürgerhaus Timmerhorn, Jersbek-Timmerhorn, Heideweg 2 Der Eintritt ist frei, Spenden sind aber sehr willkommen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Anmeldung unter 04532-7797. Corona: Es gelten die 3G-Regeln
Die Methode ist schnell erklärt: Die Zuschauer können den Schauspielern während der Vorstellung Begriffe zurufen oder Zettelchen mit Dialogsätzen geben, die dann blitzschnell zu einer Bühnenstory verflochten werden – ohne Drehbuch, ohne Regisseur, einfach aus einer Spiellaune heraus.
Die Bargteheider lieben ihr Improvisationstheater
Ihre überraschenden Einwürfe haben schon die komischsten Theaterabende initiiert, was die fünf Vollblut-Kabarettisten Kirsten Sprick, Mignon Remé, Thorsten Neelmeyer, Frank Tomé und Rolf Claussen zu schätzen wissen. Je besser man sie mit witzigen Ideen füttert, umso phantasievoller und schräger können sie loslegen.
Termin: 01.10.2021, 20 Uhr
Ort: Kleines Theater Bargeheide
Eintritt: VVK 26 Euro/ermäßigt 22 Euro,
AK 28 Euro/ermäßigt 25 Euro
Abfallentsorgung: Müllwagen von Bio-Abfall (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Herbstzeit ist da – und da fällt nicht nur Laub, sondern auch jede Menge Obst von den Bäu-men. Dieses landet, wenn es nicht mehr genießbar ist, in der Biotonne. Und die kann dadurch bei entsprechenden Mengen sehr schwer werden.
In diesem Zusammenhang macht die AWSH auf die Gewichtsbegrenzungen der Bioabfallbehälter aufmerksam:
die Biotonne mit einem Volumen von 80 Litern darf nicht schwerer als 40 Kilogramm sein.
Bei der 120 Liter Tonne liegt die Begrenzung bei 50 Kilogramm und
der große 240 Liter Behälter darf ein Maximalgewicht von 80 Kilogramm nicht überschreiten.
Wenn die Behälter zu schwer sind, müssen sie stehen bleiben und können folglich nicht geleert werden. Wenn möglich, sollte das Fallobst bei größeren Mengen auf mehrere Leerungstermine der Biotonne verteilt werden.
Für eventuell anfallende Mehrmengen von Grün- und Gartenabfall sind im Handel amtliche Grünabfallsäcke erhältlich. Kund*innen können Gartenabfälle ebenso auf einem der 13 AWSH Recyclinghöfe entsorgen.
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