Die Schloßkirche in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Gottesdienstreihe „Offen für Kunst“ startet ins neue Jahr mit dem Thema ‚Furcht und Schrecken‘ oder die ‚Faszination des Grauens‘. Sowohl in der Bibel als auch im Werk Edgar Allan Poes begegnen wir starken Gefühlen von Grauen und Schrecken.
Poe wird häufig als der Wegbereiter der modernen Horrorliteratur oder Begründer des Symbolismus bezeichnet. Es ging dem Autor in seinen Arbeiteten jedoch nie darum, Horror zu verbreiten, sondern die weiten Gefilde menschlicher Psyche auszuloten.
Sein wohl bekanntestes Gedicht „Der Rabe“ wurde 1845 zum ersten Mal in New York veröffentlicht. Diesen und andere Texte wird Thalia-Schauspieler Steffen Siegmund wird im Rahmen des Gottesdienstes am Dienstag, den 17. Januar um 19:30 in der Schloßkirche Ahrensburg lesen, zu dem die Evangelisch-Lutherische-Kirche alle Interessierten herzlich einlädt.
Der Waldemar-Bonsels-Weg in Ahrensburg (Ahrensburg-Portal)
In der Zeit vom 17.01.2023, 08:00 Uhr, bis zum 20.01.2023, 18:00 Uhr wird der Waldemar-Bonsels-Weg im Bereich der Hausnummer36a für die Herstellung eines Schmutzwasser-Anschlusses voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Das Großhansdorfer Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung findet am 17.01.2023, 19 Uhr im Rathaus, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 13.12.2022
3. Genehmigung der Niederschrift vom 20.12.2022
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 13.12.2022 gefassten Beschlüsse
6. Einwohnerfragestunde
7. Starkregenereignisse – Vorstellung des Kartenmaterials der Hamburger Stadtentwässerung für die Gemeinde Großhansdorf
8. Wasserwerk Großhansdorf; Beratung über die planerische Umsetzung des neuen Energiekonzepts
9. Überarbeitung von Bebauungsplänen
10. Videoüberwachung Depotsammelplatz Waldreiterweg; Evaluation des ersten Betriebshalbjahres
11. Mitteilungen
12. Anfragen
Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:
Das Kleine Theater Bargteheide (Foto: Ahrensburg-Portal)
Zum Jahresstart zelebriert der Bargteheider Poetry Slam “Wort für Wort” einen Dichterwettstreit im Kleinen Theater. Wie auch schon in den letzten Jahren kämpfen hier wieder Poetinnen und Poeten mit ihren Worten um Ruhm, Ehre und den Applaus des Publikums.
Der Klavierkabarettist Andreas Langsch rundet das Programm des Slams ab. Die Veranstaltung wird von Hannes Maaß und Lennart Hamann moderiert.
Termin: 26.01.2023, 19.30 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr
Ort: Kleines Theater Bargteheide
Eintritt 12 €, ermäßigt 10 Euro
In dieser Neufassung (von und mit Martin Karl-Wagner und Armin Diedrichsen) der berühmten Bettler-Oper von 1728, die Bertolt Brecht als Vorlage und Steinbruch für seine „Dreigroschenoper“ diente, steht das Vergnügen am Versagen beider Geschlechter im Vordergrund. Alle kriegen ihr Fett weg und am Ende ist niemand klüger…oder wie der Verbrecher mit dem schönen Namen „Heidi“ sagt: „Ein Mann mag dem Strick entkommen, vielleicht überlebt er sogar die Behandlungsmethoden seines Arztes, aber wer sich mit Frauen einlässt, ist verloren!“
Es wirken mit: Lidwina Wurth, Armin Diedrichsen, das fidele Blasquartett mit Lukas Meier-Lindner – Schlagzeug und Mitglieder des Marstall-Theaters.
Das Kleine Theater Bargteheide (Foto: Ahrensburg-Portal)
In Bargteheide können die Zuschauer gleich vier Bigbands mit ganz unterschiedlicher Ausrichtung in einem einzigen Konzert erleben. Jazzpirin, die Stadtteil-Bigband von Eidelstedt und Schnelsen, die Marstall BigBand aus Ahrensburg sowie Confusion und Primera Diversión aus Hamburg.
Um 11 Uhr geht es los, jeder Auftritt dauere etwa 35 Minuten, nach den beiden ersten gibt es eine Pause. „Wir lassen an dem Tag bewusst die Türen zum Saal offen“, kündigt Norbert Ohl an. „Jeder darf sich ein Getränk holen und jederzeit wieder reinkommen.“
Termin: 29.01.2023, 11 Uhr, Einlass 10.30 Uhr
Ort: Kleines Theater Bargteheide, Hamburger Straße 3
Eintritt: Erwachsene 13 Euro, Kinder 10 Euro
Onlinetickets: kleines-theater-bargteheide.de/tickets/
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fördert die Landesregierung Photovoltaik (PV)-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien.
Privatpersonen können ab dem 16. Januar 2023 ihre Anträge online einreichen
Ziel des Programmes ist es, die fossile Abhängigkeit von Privathaushalten zu reduzieren. Das Förderprogramm erstreckt sich über die gesamte Legislaturperiode, bis Ende 2026. In einer zweiten Stufe der Förderung sollen voraussichtlich ab Sommer 2023 auch stationäre Batteriespeichersysteme und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern gefördert werden.
„Wir unterstützen mit diesem Programm all diejenigen, die ihren eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten wollen. Klimaschutz, Energieunabhängigkeit und spürbare Entlastungen für private Haushalte, das Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger bringt eine dreifache Dividende“, freut sich Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt. Er danke all denjenigen, die das Förderprogramm und die dazugehörige bürokratiearme Antragsplattform in den letzten Monaten auf den Weg gebracht haben und den vielen Handwerkerinnen und Handwerkern im Land, die die neuen Anlagen installieren und so die Energiewende im Land voranbringen werden. „Klimaschutz- und Energiewende sind auf ein starkes Handwerk angewiesen“, so der Minister.
Förderung von PV-Balkonanlagen
Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen wird mit bis zu 200 Euro gefördert. Der Wechselrichter muss eine Mindestleistung von 250 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt besitzen. Maximal 50% der Gesamtkosten sind förderfähig. Eine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom ist nicht zulässig.
Personen, die zur Miete wohnen, müssen bereits vor der Antragstellung eine Zustimmung des Vermieters für die Installation der PV-Balkonanlage einholen. Die Anlage muss durch die antragstellende Person beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden.
Zudem muss die Anlage eine CE-Kennzeichnung haben und den einschlägigen Normen entsprechen. Es darf sich nicht um eine Reparatur, einen Eigenbau, Prototyp oder Ersatzbeschaffung handeln und es muss eine ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme der steckerfertigen Anlagen erfolgen. Wichtig ist zudem, dass das Datum des Kaufvertrages oder der verbindlichen Bestellung nach dem 16.01.2023 liegt.
Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme
Gefördert werden folgende Heizungssysteme:
Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro;
einen Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro.
Maximal 50% der Gesamtkosten sind jeweils förderfähig. Zusammen mit der erforderlichen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) dürfen nicht mehr als 60% der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Die Anlagen bzw. Maßnahmen müssen nach der Richtlinie für BEG EM förderfähig sei. Der entsprechende Bescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA- Zuwendungsbescheid) muss zwingend nachgereicht werden, sobald dieser vorliegt. Förderfähig sind Maßnahmen, für die die Bundesförderung nicht vor dem 30.12.2022 beantragt wurde. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.
Wer kann einen Antrag auf Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungsanlagen einreichen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. Es darf keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den geförderten Gegenständen ausgeübt werden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Beantragung der Förderung erfolgt ab dem 16. Januar ausschließlich digital über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de).
Hintergrund zum Förderprogramm
Die Landesregierung hat am 02. Januar 2023 zwei Richtlinien für die Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungssystemen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Diese Richtlinien werden zum 16.01.2023 in Kraft treten und bis zum 31.12.2026 befristet sein. Eine Antragstellung wird ab dem 16.01.2023 möglich sein.
Jeweils im Januar, April, Juli und Oktober wird es Antragszeitfenster geben. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, wird keine Antragstellung in diesem Zeitfenster möglich sein. Eine erneute Antragstellung kann im nächsten Förderzeitraum erfolgen.
Text: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur / Redaktion
Szene aus dem Impro-Theater (Foto:: Improtheater Stormarn)
Schlagfertiger, mutiger, lockerer macht das Spielen von Improvisationstheater, das sieht Impro-Lehrer Finn Gauger immer wieder bestätigt. Denn beim Improtheater muss kein Text gelernt werden und es gibt kein Drehbuch: Spontan und aus dem Stegreif bestimmt nur die Fantasie, wie eine Szene aussieht.
Für den Verein Improtheater Stormarn bietet Gauger einen Einsteigerkurs an sowie einen kostenlosen und unverbindlichen Probeabend am 9. Januar 2023.
Termin: ab 16.01.2023, 19:15 Uhr bis 21:15 Uhr (sieben Montage)
Ort: Bürgerhaus Timmerhorn, Klein Hansdorfer Str. 28, 22941 Jersbek
Teilnahme 80 Euro
Anmeldung erforderlich über www.improtheater-stormarn.de
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