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Bundestagswahl 2021: Konstantin von Notz mit fast 99% zum Kandidaten der Grünen gewählt

BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN: Wahlversammlung mit Konstantin von Notz (Foto: Grüne)

Von Notz: Wir sind auf dem Platz um zu gewinnen“

Die Kreisverbände Stormarn und Herzogtum Lauenburg haben heute den grünen Direktkandidaten in Wahlkreis 10 für den deutschen Bundestag gewählt.

Konstantin von Notz spricht bei der Wahlversammlung (Foto: Grüne)

Dazu Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Bundestagsabgeordneter aus Mölln: Heute haben mich die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn mit 98,97 % (96 Ja-, eine Nein-Stimme) zum Direktkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen für die Bundestagswahl 2021 im Wahlkreis 10 gewählt. Ich freue mich wirklich sehr über das  tolle Ergebnis, das Vertrauen meiner Partei und die Zustimmung für meine bisherige Arbeit in Berlin, im Wahlkreis 10 und meiner Heimatstadt Mölln.

„Wir haben uns hier heute auf einem  Sportplatz versammelt und das passt gut, denn: Was zählt ist auf dem Platz. Und wer wie wir auf dem Platz ist, will auch gewinnen. Darum werden wir im Wahlkreis 10 um die Erst- und die Zweitstimme kämpfen.“

Nachdem ich bei den letzten drei Bundestagswahlen Spitzenkandidat meiner Partei auf Landesebene war und demnach im Wahlkampf ganz Schleswig-Holstein abdecken musste, kann ich mich diesmal noch sehr viel stärker auf den Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg und Stormarn Süd konzentrieren.

„Ich freue mich sehr auf den Wahlkampf, denn das Land braucht nach den zwei ermattenden und lustlosen Großen Koalitionen frischen Wind und Neue Energien. Ich möchte als Kandidat von hier und für hier meine ganze politische Erfahrung und meinen Sachverstand für die Menschen im Wahlkreis 10 nach Berlin bringen.“

Text, Foto: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Stormarn / Redaktion

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Trinkwasser in Schleswig-Holstein: Gute Qualität

Die gute Qualität des Trinkwassers in Schleswig-Holstein macht zusätzliche Filter in der Regel überflüssig

Regelmäßige strenge Kontrollen sorgen in Deutschland für höchste Qualität des Trinkwassers, auch in Schleswig-Holstein.

Trotzdem gibt es im Handel Wasserfilter für den Hausgebrauch

Die Preisspanne reicht von 15 Euro für einen einfachen Kalkfilter bis hin zu mehr als 1.000 Euro für Filteranlagen. Ob Aktivkohlefilter, Ionenaustauscher oder Mikrofilter: Wasser zu Hause aufzubereiten ist nur sinnvoll, wenn es schädliche Stoffe enthält. Dies kann eine Trinkwasseruntersuchungsstelle durch eine Probe feststellen.

Wasserfilter regelmäßig austauschen

Jedes Filtersystem funktioniert anders und entfernt bestimmte Stoffe aus dem Wasser. Aktivkohlefilter holen beispielsweise große Medikamenten- oder Pestizidteilchen heraus. Ionenaustauscher entziehen dem Wasser Kalk. Mikrofilter filtern Bakterien aus dem Wasser. All diese Filtersysteme haben etwas gemeinsam: Sie speichern die entzogenen Stoffe in ihrem Filter. Der regelmäßige Austausch der Filter ist deshalb wichtig. Kommt er zu spät, gelangen die Stoffe geballt ins Wasser. Je nach Art des Systems gibt es weitere Nachteile wie hohen Energie- und Wasserverbrauch oder teures Zubehör wie Filterpatronen oder Austauschlösung.

Vermarktung mit esoterischen Glaubenssätzen

Manche Unternehmen werben mit Produkten, die dem Wasser seine ‚natürliche Struktur‘ zurückgeben sollen. Verfahren wie ‚Harmonisierung‘, ‚Vitalisierung‘, ‚Levitation‘, ‚Energetisierung‘ oder ‚Transformation‘ stützen sich auf esoterische Glaubenssätze statt auf wissenschaftliche Nachweise. „Es gibt keine wissenschaftlichen Belege über die Wirksamkeit solcher Methoden“, erklärt Selvihan Benda, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Ratsuchende finden hier Antworten auf gängige Argumente zu angeblich schlechter Trinkwasserqualität.

Trinkwasser ist sauber und sicher

Laut Umweltbundesamt ist Trinkwasser in Deutschland flächendeckend von sehr guter Qualität. Wenn Grenzwerte überschritten werden, liegt dies meist an alten Hausleitungen. Ein viel gefürchteter Schadstoff ist Blei. Bleirückstände gelangen nur bei alten Bleileitungen ins Leitungswasser. Nach 1973 erbaute Häuser besitzen keine Bleileitungen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, abgestandenes Leitungswasser nicht zu trinken. Steht das Wasser seit mehr als vier Stunden in der Leitung, sollte es abfließen, bis es sich kühl anfühlt. Das abgelaufene Wasser eignet sich beispielsweise zum Blumengießen.

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: Rony Michaud, Pixabay

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Corona: Stormarn führt „Luca-App“ ein – Infoveranstaltung am 26.03.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie spielt die Kontaktnachverfolgung aus Sicht der Behörden weiterhin eine wesentliche Rolle – kein Wunder angesichts des staatlichen Desasters bei Impfungen, Tests und Medikamenten. Daher sollen jetzt wieder einmal die Nutzerdaten elektronisch erfasst werden – das erinnert an den Flop mit der Corona-App von Minister Spahn. Der Kreis Stormarn ist unerschütterlich aktiv:

Um die bisherige Ermittlung über Kontaktlisten abzulösen, Probleme bei der Lesbarkeit der Daten zu vermeiden und damit die Möglichkeiten der Kontaktverfolgung zu beschleunigen, haben das Start-up neXenio und das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn gemeinsam die Einführung der Luca-App realisiert.

Ab sofort können sich Betreiber von Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen, Kunst- und Kulturveranstalter und die gesamte Tourismusbranche auf der Internetseite von Luca auf der Betreiberseite unter dem Button „Nutze luca als Betreiber“ registrieren. Ein Video dazu finden Sie hier. 

Gäste laden sich einfach die Luca-App auf ihr Smartphone. Das geht z.B. über die Internetseite von Luca. Im Register Gäste unter dem Button „Nutze Luca als Gast“ finden Sie in der Rubrik „Für Gäste und private Treffen“ die links zu den verschiedenen Stores. Ein Videobeschreibung dazu finden Sie hier.

Damit wären die Voraussetzungen geschaffen, dass Betreiber ihre Besucher mit einem sogenannten QR-Code in Empfang nehmen, den diese mit der App auf ihrem Handy scannen können. Damit sind die Besucher eingecheckt.

Diese Anwendung kann auch in vielen anderen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, z.B. bei privaten Treffen, zum Einsatz gelangen.

Auch wer kein Smartphone oder Tablet besitzt und in Luca-Locations einchecken will, kann zB.. einen Schlüsselanhänger online registrieren. Wie das geht, findet man hier. Wo man die Schlüsselanhänger erhalten kann, wird der Kreis Stormarn in Kürze bekanntgeben.

Zur Anwendung der App bietet das Tourismusmanagement Stormarn gemeinsam mit den Entwicklern von Luca allen Akteuren aus den Bereichen Tourismus, Freizeit und Kultur ein kostenloses Webinar. Dieses findet am Freitag, den 26. März um 11:00 Uhr digital statt. Die Zugangsdaten gibt es beim Tourismusmanagement Stormarn unter [email protected].

Einsatz der Luca App bei Corona-Infektionen 

Im Fall einer Infektion teilt der Nutzer seine „Historie“ mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Dieses nimmt Kontakt zu den Veranstaltern auf, bei denen sich der Nutzer in den letzten 14 Tagen registriert hat und bittet um Freigabe der relevanten Check-Ins. Werden diese freigegeben, kann ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt die Daten entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermitteln. 

Die Nutzung der App ist für Betreiber und Gäste kostenlos

Niemand muss Angst um seine Daten haben. Diese werden datenschutzkonform verschlüsselt und sind weder für andere Gäste noch die Veranstalter einsehbar. Sie setzen sich erst im Infektionsfall wie ein Puzzle zusammen.

Auch deshalb hofft Landrat Dr. Görtz, dass möglichst viele von dieser Lösung Gebrauch machen werden: „Unserem Gesundheitsamt wird damit die Arbeit erheblich erleichtert. Infizierte Personen können ihre Besuchshistorie der letzten 14 Tage digital freigeben und direkt mit dem Gesundheitsamt teilen. Kontaktpersonen, die sich zum gleichen Zeitpunkt wie die infizierte Person in einem Raum aufgehalten haben, werden bereits beim Zugriff auf ihre Kontaktdaten transparent über die Einsichtnahme benachrichtigt. Infektionsketten werden so sehr schnell unterbrochen“.

Mit dieser Lösung bekommen Veranstalter und Gäste ein Instrument an die Hand, das auf dem Weg raus aus dem Lockdown hin zu mehr Normalität sehr hilfreich sein wird.“ Fragen beantwortet Frau Bebensee unter 04531 – 160 1240 oder per Email unter [email protected].

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahresnburg-Portal

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Ahrensburg: Einbruch in Einfamilienhaus

Polizei-Station Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Zeit vom 17. März 2021, 18:00 Uhr bis zum 18. März 2021, 11:00 Uhr kam es in der Schimmelmannstraße in Ahrensburg zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus.

Nach bisherigen Erkenntnissen gelangten unbekannte Täter durch eine gewaltsam geöffnete Terrassentür in das Wohngebäude. Die Täter durchwühlten das gesamte Haus. Zur Schadenshöhe und zu entwendeten Gegenständen können keine Angaben gemacht werden.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat im Tatzeitraum im Bereich der Schimmelmannstraße in Ahrensburg verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg: Versuchter Wohnungseinbruch

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 18. März 2021 kam es zwischen 07:30 Uhr und 17:30 Uhr im Woldenhornstieg in Ahrensburg zu einem versuchten Einbruch in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses.

Nach bisherigen Erkenntnissen versuchten unbekannte Täter die Wohnungstür gewaltsam aufzubrechen. Dieses gelang ihnen nicht. Der Sachschaden wird auf 500 Euro geschätzt

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat im Tatzeitraum im Bereich des Woldenhornstiegs in Ahrensburg verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Konzert zum Wochenmarkt am 20.03.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Sven Hallik auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Sven Hallik (Foto: privat)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal, privat

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Altreifen in Bad Oldesloe illegal in der Natur entsorgt

Illegal entsorgte Altreifen (Foto: Polizeidirektion Ratzeburg)

Am 17. März 2021 meldeten Spaziergänger in der Natur entsorgte Altreifen in einer Grünanlage in Bad Oldesloe.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in der Grünanlage zwischen dem Masurenweg, Industriestraße und Ratzeburger Straße 40 PKW Altreifen an einer Böschung und in einem Kleingewässer entsorgt. Offenbar wurden diese mit einem Transporter von der Ratzeburger Straße aus, über einen Fußweg in Höhe der Bushaltestelle zum Ablageort gebracht. In unmittelbarer Nähe hat sich der Fahrer festgefahren und den Boden aufgewühlt, um wieder frei zu kommen.

Wer hat in der Zeit vor dem 17. März 2021 verdächtige Personen oder Fahrzeuge an der Ratzeburger Straße, gegenüber der Einmündung Up den Pahl beobachtet? Hinweise nimmt der Umwelt- und Verbraucherschutzdienst des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres in Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531/ 501-543 entgegen.

Text, Foto: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion

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Corona: Inzidenzwert 58 für Schleswig-Holstein am 19.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (19.03.2021) landesweit bei 58,3 (gestern: 56,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 103,5 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 21,4 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 68,4 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 19.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona Tests: Neuregelung der Folgen bei positiven Selbsttests

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Das Sozialministerium in Kiel hat seinen Erlass zur „Absonderung“ bei positiven Corona-Tests heute geändert und die Kreise zu entsprechenden Regelungen verpflichtet. Die Änderungen betreffen nach Mitteilung der Kreisverwaltung vor allem:

  • Die Meldepflicht aus Ziffer 2, wonach positiv getestete Personen, bei denen eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) oder ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 Antigenschnelltest (PoC-Test) durchgeführt wurden oder solche Personen, die Kenntnis davon haben, dass sie nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind, sich beim Gesundheitsamt nur dann melden müssen, wenn dies nicht schon von einer gesetzlich zur Meldung verpflichteten Person, z.B. dem feststellenden Arzt, erfolgt ist.
  • In Ziffer 3 ist jetzt klargestellt, dass auch, wer aufgrund eines Selbsttests von einem positiven Ergebnis Kenntnis hat, verpflichtet ist, das Testergebnis unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt bestätigen zu lassen.
  • Der bisherige Zwischenschritt, also die Durchführung eines Schnelltests, ist entfallen.
  • Eine PCR-Testpflicht besteht aber nicht, die Person kann sich auch 14 Tage absondern.
  • Alle anderen Regelungen, etwa die Verpflichtung zur unverzüglichen Absonderung nach Kenntnisnahme eines positiven Testergebnisses, bleiben unverändert.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtllichen Dokumenten

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Corona Impfung: Enttäuschende Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit Frau Merkel heute

Das staatlich verursachte Corona-Desaster geht weiter: Kaum Impfstoff – neue Bürokratie –  Impfungen in den Arztpraxen werden hinausgezögert

Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. März 2021

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Die verfügbaren Impfstoffmengen in Deutschland steigen in den kommenden Wochen kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung von 4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union erfolgt, von denen 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen insbesondere für Hotspots und zur Abwehr von Virusmutanten eingesetzt werden.

Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.

Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobile Impfteams werden weiterhin benötigt. Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Mio. Dosen beliefert. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhin gemäß Bevölkerungsanteil. Über die wöchentlichen Liefermengen für die Impfzentren in den Folgemonaten entscheidet der Bundesminister der Gesundheit gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz rechtzeitig auf der Grundlage der jeweiligen Lieferdaten. Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach geltender Priorisierung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vergeben und der Bund wird den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30. September 2021 finanzieren.
  2. Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der 14. KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der CoronaImpfV ebenfalls als Grundlage, die flexibel  anzuwenden ist. Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion (siehe § 2 CoronaImpfV) verbunden sind, zu impfen. Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von etwa 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) erscheint es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen. Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsärzte entsprechend einbezogen.
  3. Der Bundesminister der Gesundheit wird gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz gebeten, auf Grundlage des GMK-Beschlusses vom 10. März 2021 dafür Sorge zu tragen, dass der Dokumentationsaufwand in den Arztpraxen möglichst geringgehalten wird, die Belieferung der Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken eine gerechte Verteilung sicherstellt und die Versorgung mit Impfzubehör ebenfalls sichergestellt wird.
  4. Einzelne Länder können gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 22. März 2021 ein „Opt-out“ erklären. Die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden. Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.
  5. Biontech/Pfizer ist in Kürze in der Lage, europaweit eine Zusatzlieferung ihres Impfstoffes auszuliefern, von der 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen wie folgt verwendet werden:a) Um eine Mindestmenge von eine Millionen Impfdosen für die Arztpraxen bereits in der 14. Kalenderwoche (5. – 11. April) sicherstellen zu können, werden 250.000 Dosen aus dieser Zusatzlieferung der Gesamtmenge der für die KW 14 für Impfzentren und Arztpraxen vorgesehenen Dosen hinzugefügt.b) Die Vermeidung des Infektionseintrags aus Nachbarstaaten von Virusmutanten, die in Deutschland wenig verbreitet sind, ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auf Grundlage der südafrikanischen Variante des SARS-CoV2-Virus in dem französischen Département Moselle erhält – bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus dem Département und die Einwohnerzahl der Grenzregion – das Saarland 80.000 und Rheinland-Pfalz 20.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff für zielgerichtete Impfungen, um die Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante in Deutschland zu begrenzen.c) Tschechien ist derzeit das Nachbarland mit dem höchsten Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oberhalb von 700. Es ist im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, den anhaltend hohen Infektionseintrag nach Deutschland in dieser Grenzregion zu reduzieren. Daher erhalten – bezogen auf die Pendlerströme in deutsche Unternehmen aus Tschechien und die Einwohnerzahl der Grenzregion – die Länder Bayern 100.000, Sachsen 100.000 und Thüringen 30.000 zusätzliche Dosen aus dem deutschen Anteil der EU-Zusatzlieferung Biontech-Impfstoff, um den Infektionseintrag aus Tschechien nach Deutschland zu begrenzen.

Text: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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