Corona Tests bei ALDI Ahrensburg: ausverkauft (Foto: Ahrensburg-Portal)
Bundesminister Jens Spahn hatte flächendeckende Tests ab 01.03.2021 angekündigt. Wie bei den Impfungen war auch diese Ankündigung offenbar ohne sachliche Grundlage: Die staatlichen Tests sind weiterhin nur angekündigt.
Lediglich die Discounter haben sich wirklich gekümmert und heute begonnen „Schnelltests zum Selbertesten“ zu verkaufen. Das Interesse ist groß: Wie andernorts waren die Teste heute Mittag bei ALDI in Ahrensburg ausverkauft. Eventuell kann man über die Online-Shops der Discounter Tests bekommen. Immerhin: Wenigstens ALDI & Co sind hier aktiv.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Auf der Grundlage der Landesverordnung vom 06.03.2021 (unser Bericht) hat der Kreis Stormarn seine Allgemeinverfügung angepasst und teilt dazu heute mit:
Grundsätzlich verlängert sich der derzeitige Lockdown bis 28. März 2021. Bleibt es bei einer stabilen Inzidenz unterhalb der 100er-Marke, sind regional weitere Öffnungsschritte möglich. Diese sollen ab kommender Woche durch ein bundesweites Testangebot abgesichert werden. Es gilt bundesweit ein Fünf-Stufen-Plan.
Corona Öffnungen ab März 2021 (Bild: Kreis Stormarn)
Stufe 1: Die Öffnung der Schulen, Kitas und Friseure seit 01.03.2021
Die erste Stufe wurde mit der Öffnung der Grundschulen und Kitas sowie der Öffnung der Friseurläden bereits begonnen.
Stufe 2: Öffnungen ab 08.03.2021
Mit der zweiten Stufe, beginnend ab 8. März, dürfen Blumengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Begrenzung der Kundenanzahl öffnen.
Gleiches gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo-, Sonnen- oder Kosmetikstudios und Massagesalons sowie Fahr- und Flugschulen. Ist es bei dem Termin oder der Behandlung nicht möglich, dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, so müssen die Kund:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Darüber hinaus muss das Personal regelmäßig getestet werden.
Auch die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt.
Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Stufe 3: Öffungen ab 08.03.2021
Mit Stufe drei kann in den Bundesländern ebenfalls ab 8. März begonnen werden, in denen die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Dann können auch der Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten oder Gedenkstätten wieder öffnen. Und auch kontaktfreier Sport auf Außenanlagen ist wieder möglich. Liegt die Inzidenz zwischen 50 bis 100, sind die genannten Lockerungen mit Auflagen zu versehen.
Stufe 4 und 5: Öffnungen, die später entschieden werden
Die Öffnungsschritte vier und fünf beginnen frühestens am 22. März bzw. 5. April. Was das im Einzelnen z.B. für die Außengastronomie, Theater, Kinos oder Veranstaltungen bedeuten könnte, kann dem als Anlage beigefügten Schaubild entnommen werden.
Umsetzung des 5-Stufen-Plans in Schleswig-Holstein
Da in Schleswig-Holstein die Inzidenz stabil unter der 50er-Marke liegt, hat die Landesregierung am 6. März mit der ab 8. März in Kraft tretenden Corona-Bekämpfungsverordnung Öffnungsschritte der Stufe drei beschlossen. Somit gilt u.a.:
Einzelhandel: Ab Montag kann der Einzelhandel öffnen. In Geschäften bis 800 Quadratmeter gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde, oberhalb dieser Größe gelten 20 Quadratmeter pro Kunde.Dies gilt nicht, soweit das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht.Liegt der Inzidenzwert über 50, gilt ebenfalls diese Begrenzung, allerdings müssen die Kunden Termine vereinbaren und Ladenbetreiber müssen die Daten erfassen. Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, wird der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden.
Dienstleistungen mit Körperkontakt, bei denen die Kunden keine Maske tragen können, sind zulässig, wenn die Dienstleister eine Maske ohne Ausatemventil sowie ein Gesichtsvisier tragen, der Kunde ein negatives Corona-Testergebnis vom selben Tag vorlegt und die Dienstleister über ein schriftliches Testkonzept für das Personal verfügen und umsetzen.
Sport: Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen im Rahmen des organisierten Vereinssports unter Anleitung eines Übungsleiters draußen trainieren. Kontaktdaten sind zu erfassen. Gruppen mit bis zu zehn Personen können wieder Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht.Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person).
Pflegeeinrichtungen: Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.· Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
· Kinder- und Jugendhilfe: Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.
· Musikschulen dürfen Einzelunterricht anbieten.
· Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, botanische Gärten, Zoos oder Aquarien dürfen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte öffnen.
Was bedeuten die neuen Regelungen für den Kreis Stormarn?
Auch wenn im Kreis Stormarn die Inzidenz über der 50er-Marke liegt, wird am Montag in Stormarn der Einzelhandel öffnen. Die Öffnungsschritte beziehen sich auf den Inzidenzwert des Landes, einzelne Ausnahmen wären möglich.
Der Kreis arbeitet, gemeinsam mit den Stormarner Kommunen, an der Organisation einer Teststrategie für Schnelltestungen. Nähere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Eine digitale Kontaktnachverfolgung mittels einer App soll auch in Stormarn eingeführt werden.
Der Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen
Ausweitung der Maskenpflicht in der Stadt Bad Oldesloe: „Bad Oldesloe verschärft Maskenpflicht“ In der Anlage wurde u.a. in der Fußgängerzone in Bad Oldesloe die Maskenpflicht auf alle Wochentage in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr ausgeweitet.
Landrat Dr. Görtz: „Mit diesen Lockerungsschritten setzt das Land ein deutliches Signal, das ich sehr begrüße. Gleichzeitig dürfen wir aber jetzt nicht leichtsinnig werden. Wir müssen alle gemeinsam zeigen, dass wir nun verantwortungsvoll mit der neuen Situation, z.B. bei Kontaktbeschränkungen oder der Öffnung des Einzelhandels, umgehen. Halten wir uns weiterhin an die Regeln, damit es gelingt, die Pandemie mit all ihren Auswirkungen auf unser tägliches Leben in den Griff zu bekommen.“
Zugleich betonte der Landrat, dass der Einzelhandel auch im Kreis Stormarn öffnen dürfe, obwohl die Inzidenz aktuell bei über 50 liege. „Das Land hat klar darauf hingewiesen, dass die Zahl 50 sich auf den Landesdurchschnitt bezieht. Kreise, die knapp über dem Durchschnitt liegen, dürfen Öffnungen ebenfalls zulassen. Dies werde in Stormarn so praktiziert, sei ein gutes Signal für die Wirtschaft und verringere den sog. „Einkaufstourismus“.
Text, Grafik: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Ministerpräsident Günther: „Mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen“
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (6. März) wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 1. März gültigen Öffnungsschritten werden damit zum kommenden Montag (8. März) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Ministerpräsident Daniel Günther: „In vielen Lebensbereichen können wir angesichts der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Einschränkungen erleichtern.“
Zugleich appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger: „Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam weiterhin die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen, damit wir uns und andere nicht gefährden.“
Wichtige Änderungen ab 08.03.2021
Kontaktregeln:
Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, aber auf maximal fünf Personen beschränkt. Soweit ein Haushalt bereits aus fünf Personen oder mehr besteht, dürfen die Mitglieder dieses Haushalts sich wie bisher mit einer weiteren Person treffen. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Einzelhandel
Der Einzelhandel kann unter Auflagen (Hygienekonzepte usw.) wieder öffnen. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Verkaufsstellen, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht. Beispiel: Auf 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche sind gleichzeitig 90 (80+10) Kunden erlaubt.
Körpernahe Dienstleistungen
Auch Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios können nun wieder öffnen – mit entsprechenden Hygienekonzepten und Kontaktdatenerhebung. Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden müssen qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Wenn bei der Behandlung im Gesicht der Kundin bzw. des Kunden nicht dauerhaft eine entsprechende Maske getragen werden kann, sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, u.a. ein negativer Covid-19-Test der Kundin/des Kunden sowie ein Testkonzept der Dienstleisterin bzw. des Dienstleisters für das Personal.
Freizeit und Kultur:
Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive können unter Auflagen (Hygienekonzept, Begrenzung der Besucherzahl, Kontaktdatenerhebung) wieder öffnen, ebenso Sonnenstudios und botanische Gärten.
Sport
Kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen außerhalb geschlossener Räume ist möglich. Zudem können draußen bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung Sport treiben. Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person). Auch in Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.
Außerschulische Bildungsangebote
Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienemaßnahmen und -konzepten den Betrieb aufnehmen, Musikschulen können Einzelunterricht anbieten, Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen (im Außenbereich mit bis zu zehn Personen einschließlich Trainerin oder Trainer) können stattfinden.
Pflegeeinrichtungen
Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen, in denen ein hinreichender Impfschutz (mindestens zwei Wochen nach abgeschlossener Impfserie) gegen eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, können in Gemeinschaftsräumen der Einrichtung wieder Gruppenangebote nutzen.
Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
Kinder- und Jugendhilfe
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.
Weitere Regelungen der Verordnung
Konkretisiert wurden außerdem Regelungen zu erforderlichen Hygieneplänen der Krankenhäuser.
Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung.
Die bereits gültige Quarantäne-Verordnung wurde bis zum 28. März verlängert.
Text: Staatskanzle SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Bauland in Ahrensburg und Großhansdorf besonders teuer
Schwere Zeiten für all diejenigen, die im Kreis Stormarn auf der Suche nach Bauland für Ein- und Zweifamilienhäuser sind. Auch in den letzten beiden Jahren hat sich Bauland erheblich verteuert. Die Nachfrage nach Immobilien und Bauland ist derzeit sehr groß, das Angebot jedoch eher bescheiden.
Höchste Preise im Hamburger Randgebiet
Die höchsten Kaufpreise werden nach wie vor in Südstormarn und speziell im unmittelbaren Hamburger Randgebiet erzielt. Das ist das Ergebnis der aktuellen Auswertungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Stormarn.
Bodenwerte spiegeln die Situation auf dem Markt
Seit 57 Jahren ermittelt der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte – das sind durchschnittliche Bodenwerte für Grundstücke auf der Grundlage tatsächlicher Verkäufe – für das ganze Kreisgebiet. In mehreren Sitzungen in den vergangenen Wochen hat der Ausschuss unter Vorsitz von Carola Krien die Richtwerte für erschlossene Baulandflächen (Wohnen und Gewerbe) und für Flächen der Land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2020 ermittelt. Bodenrichtwerte stellen die aktuelle Situation am Immobilienmarkt für die vorgenannten Nutzungsarten dar und beziehen sich auf Grundstücke mit ortstypisch durchschnittlichen Eigenschaften.
Hoher Anstieg bei Bauland für Einfamilienhäuser
Bei der aktuellen Bodenrichtwertermittlung wurde ein besonders hoher Anstieg der Kaufpreise für Einfamilienhausgrundstücke festgestellt. Im Kreisgebiet lag der Anstieg der Bodenrichtwerte im Durchschnitt bei 16,0 % im Vergleich zu den Richtwerten von vor 2 Jahren, in einigen Gemeinden ist sogar eine erheblich größere Steigerung zu verzeichnen.
Die Kaufpreise für Mehrfamilienhausgrundstücke sind gegenüber den Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2018 nahezu unverändert. Ladenflächen sind aufgrund der vielen Leerstände in Zentrumslagen und dem zunehmenden Online-Handel derzeit schwer zu vermieten, so dass die Bodenrichtwerte für Wohn- und Geschäftshausgrundstücke durchschnittlich um 6,4 % gesunken sind.
Die Arbeitsgrundlage für den Gutachterausschuss bildeten ca. 3.200 Immobilienkaufverträge aus den Jahren 2019 und 2020. Damit wurden im Vergleich zum Zeitraum 2017 / 2018 im Kreis Stormarn ca. 10 % mehr Immobilienkaufverträge geschlossen. Die Notare sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Grundstückskaufverträge für diese statistischen Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Der Gutachterausschuss
Beim Gutachterausschuss handelt es sich um eine selbständige und unabhängige Behörde, die im Hause der Kreisverwaltung angesiedelt ist. Der Ausschuss besteht neben der hauptamtlichen Vorsitzenden aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die in verschiedenen Immobiliensparten z. B. als Architekten, Vermessungsingenieure, Immobilien- oder Bankkaufleute, steuerrechtliche Gutachter, Grundstückssachverständige oder landwirtschaftliche Sachverständige tätig sind.
Bodenwerte Ende 2020 in der Region Ahrensburg
Bodenwerte Ahrensburg und Region 2020 (Quelle: Kreis Stormarn)
Alle Bodenrichtwerte für den Kreis Stormarn sind auf der Homepage kostenfrei nachzulesen.
Text, Tabelle: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Ahrensburg Hagener Alle 91ff (Foto: Ahrensburg-Portal)
In der Hagener Allee im Bereich der Hausnummern 91-95 (die Häuser befinden sich in einer Sackgasse) werden Kabelverlegearbeiten durchgeführt. Dafür ist der Bereich seit 01.03.2021 voll gesperrt.
Eigentlich sollten die Bauarbeiten bis 05.03.2021 abgeschlossen werden. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der zeitraum bis 12.03.201 verlängert werden muss.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Bei einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Hamfelde verendeten drei Puten, zwei Hühnern und jeweils eine Gans, Perlhuhn und Ente. Bei der Laboruntersuchung durch das nationale Referenzlabor hat sich der Verdacht auf das Vorliegen des Geflügelpest-Erregers HPAIV H5N8 bestätigt.
Das Veterinäramt des Kreises Stormarn hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und der örtlichen Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört auch die Tötung des restlichen Bestandes, um eine weitere Ausbreitung des Virus aus diesem Betrieb heraus zu verhindern.
Sperrbezirk eingerichtet
Darüber hinaus wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Da beide Restriktionszonen teilweise bis auf das Gebiet des Kreises Hzgt. Lauenburg reichen, hat das dortige Veterinäramt in eigener Zuständigkeit Zonen festgelegt. Der Landrat des Kreises Stormarn hat eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen.
Meldungen über den Fund toter Vögel
Die Bürger sollten sich an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung wenden. Die Ordnungsämter stellen eine Einsammlung der Tierfunde auf öffentlichem Grund sicher und sind gebeten worden, auch für die auf privaten Grundstücken verendeten Tiere entsprechende Sammelstellen bereitzuhalten.
Keine Infektionen bei Menschen
Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit dem Geflügelvirustyp H5N8 bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“.
Vorsichtsmaßnahmen bei der Zubereitung von Geflügel
Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen.
Der Kreis Stormarn erinnert außerdem an die Aufstallungspflicht für Geflügel für den Kreis Stormarn aufgrund der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 und an die Allgemeinverfügung der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Einhaltung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 11.11.2020.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (05.03.2021) landesweit bei 44,4 (gestern: 47,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 109,8 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 13,0 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 67,6 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 05.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Autobahn A1 von Großhansdorf nach Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am heutigen 05.03.21, gegen 15:00 Uhr, kam es auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg bei KM 32,800 zu einem Auffahrunfall mit einer verletzten Person.
Eine 20-jährige Fahrerin aus Maschen prallte mit ihrem Opel Corsa aus bislang ungeklärter Ursache in das Heck eines vorausfahrenden Anhängers, welcher von einem Klein-Lkw gezogen wurde. Der Opel geriet nach dem Aufprall ins Schleudern, kippte um und kam auf der Fahrerseite in entgegengesetzter Richtung auf dem rechten Fahrstreifen zum Liegen. Die Fahrerin wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 56-jährige Fahrer des Klein-LKW aus Hamburg blieb unverletzt.
Es entstand Sachschaden am mitgeführten Anhänger und am Lkw. Der Opel Corsa erlitt einen Totalschaden. Die Autobahn musste kurzzeitig in Fahrtrichtung Hamburg vollständig gesperrt werden. Im weiteren Verlauf der Unfallaufnahme durch das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe wurde der Verkehr lediglich über eine Spur an der Unfallstelle bis 16:30 Uhr vorbeigeführt. Der Verkehr staute sich zeitweise bis zu 6 km. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Oldesloe und insgesamt drei Rettungswagen waren im Einsatz. Im weiteren Verlauf des Staus kam es zu zwei kleinen Auffahrunfällen.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.860 (Stand: 05.03.2021, 14.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.307 Personen genesen; 304 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 249 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Bislang wurde in Stormarn bei 118 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 165 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 67,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Impfungen in den Impfzentren in Stormarn NUR mit vorheriger Terminbestätigung!
Am 01.03.2021 hat der Kreis Stormarn zwei weitere Impfzentren eröffnet: In Großhansdorf und in Reinbek – obwohl weiterhin kaum Impfstoff vorhanden ist. Damit hat sich der Kreis selbst gefeiert. Allerdings haben viele Bürger*innen diese Ankündigungen falsch verstanden: Impfungen gibt es dort nur für die Personen, die einen bestätigten Impftermin haben und genug Impfstoff vorhanden ist.
Bis auf Weiteres nur wenige Corona-Impfungen in Stormarn
Das kann noch dauern: Da die Anmeldehotline und das IT-System des Sozialministeriums in Kiel nur sehr eingeschränkt funktionieren verzögert Sozialminister Garg derzeit bewusst die Einladungen an die impfberechtigten Personen und gibt die Berechtigungen nur für wenige Menschen frei (siehe Mitteilung von Minister Garg), damit nicht alle staatlichen Systeme rund um das Thema „Impfen“ zusammenbrechen. Vor diesen Hintergrund weist der Kreis Stormarn heute dringend auf folgendes hin:
Impfzentren weisen impfwillige Bürger*innen ab
Aus den Impfzentren des Kreises haben wir die Rückmeldung erhalten, dass dort heute vermehrt Personen ohne vorherigen Termin erscheinen und eine Impfung ersuchen. Wir weisen daraufhin, dass die Inanspruchnahme einer Impfung nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Personen ohne Termin werden vor Ort abgewiesen! Impfberechtigte Personen müssen vorab über die Internetseite https://www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
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