Vorsicht bei Anrufen zur Begutachtung von Photovoltaik-Anlagen!
Heute, am 18.05.2024, erging seitens eines Ahrensburger Bürgers die Information an die Stadtverwaltung, dass dieser einen Anruf der Stadt Ahrensburg erhalten habe, die zwecks Begutachtung seiner Photovoltaik-Anlage, Zutritt zur Anlage benötige. Der Bürger war überrascht und kontaktierte die Stadtverwaltung zu diesem Vorhaben.
Die Stadt Ahrensburg führt keine Begutachtungen von privaten Photovoltaik-Anlagen durch und somit handelte es sich bei dem Anruf offensichtlich um einen kriminellen Hintergrund.
Die Stadt Ahrensburg bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um besondere Sensibilität und Vorsicht. Sollte sich jemand mit einer derartigen Anfrage telefonisch melden, wenden Sie sich gerne an das Polizeirevier Ahrensburg. Telefon: 04102/809-0.
Dorfgemeinschaftshaus "Pferdestall" in Ammersbek (Foto: Ahrensburg-Portal)
Sitzungstermin ist Donnerstag, 18.04.2024, um 19:00 Uhr im Saal des Dorfgemeinschaftshauses, Am Gutshof 1, 22949 Ammersbek
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Tagesordnung
2 Einwohnerfragestunde
3 Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 26.03.2024
4 Berichte
4.1 – des Bürgervorstehers
4.2 – des Bürgermeisters
5 1. Nachtragshaushaltsplan und -satzung 2024; hier: Ergänzungen und überarbeitete Nachtragshaushaltssatzung
6 Einwohnerfragestunde
Dorfgemeinschaftshaus "Pferdestall" in Ammersbek (Foto: Ahrensburg-Portal)
Sitzungstermin ist Donnerstag, 18.04.2024, um 18:30 Uhr im Saal des Dorfgemeinschaftshauses, Am Gutshof 1, 22949 Ammersbek
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Tagesordnung
2 Einwohnerfragestunde
3 Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2024
4 Berichte
4.1 – der Verwaltung
5 1. Nachtragshaushaltsplan und -satzung 2024; hier: Ergänzungen und überarbeitete Nachtragshaushaltssatzung
6 Verschiedenes
7 Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
8 Verschiedenes (nichtöffentlich)
Öffentlicher Teil
9 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Sitzungstermin ist Montag, 29.04.2024, 19:30 Uhr, im Bürgerhaus, Mittelweg 4 – 6, 23863 Bargfeld-Stegen
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 04.03.2024 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Bebauungsplan Nr. 3B, rückwärtig der Straßen Fasanenweg, Lerchenweg, Im Weden, kaltes Nahwärmenetz
hier: Vorstellung der Erschließungsplanung
6. Hausnummernvergaben
7. Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses
7.1. Einrichtung eines Radweges am innerörtlichen Verlauf der B 75
7.2. Errichtung einer Querungshilfe in der Jersbeker Straße
7.3. Erhebliche Unebenheiten im Fußweg im Bereich der Kayhuder Str. 1-11
7.4. Errichtung einer Fahrradreparaturstation im Mittelweg
7.5. Abflachung der Temposchwelle im Rathkrügen
7.6. Anordnung von Verkehrszeichen in der Jersbeker Str./Einmündung Tonnenteich/Waldweg
7.7. Anordnung von Halteverboten im Waldweg
7.8. Bürgerwald
8. Anfragen und Mitteilungen
9. Einwohnerfragezeit
(nicht öffentlich)
10. Protokoll der Sitzung vom 04.03.2024 – nicht öffentlicher Teil –
11. Auftragsvergaben
11.1. Gutachten B-Plan 5 A, 4. Änderung und Ergänzung
12. Bauangelegenheiten
12.1. Bauantrag Kayhuder Straße
12.2. Bauantrag Steinklinken
13. Grundstücksangelegenheiten
13.1. Wegeverbindung Stegener Allee-Voßkrog
13.2. Antrag auf Ausweisung eines Baugrundstücks
13.3. Antrag auf Änderung des B-Plans Nr. 7
14. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Das Kulturzentrum Marstall in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Stadt Ahrensburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu werden. Mehr als die Hälfte der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet entstehen durchdas Beheizen von Gebäuden, industrielle Prozesse und die Bereitstellung von Warmwasser. Damit sich das ändert, ist auch Ahrensburg nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz von Schleswig-Holstein verpflichtet, einen strategischen Wärmeplan zu erstellen und umzusetzen. Ziel ist es, schrittweise eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.
„Im September 2023 ist die Stadt in diesen Prozess gestartet und wird dabei durch das Fachbüro OCF Consulting aus Hamburg begleitet. Erste Zwischenergebnisse liegen bereits vor.“, so Klimaschutzmanagerin Stefanie Kubitza. Sie leitet das Projekt Wärmeplanung seitensder Stadtverwaltung.
„Den tatsächlichen Wärmeverbrauch der Gebäude so weit wie möglich zu reduzieren, ist ein Schlüsselfaktor der Wärmewende.“, sagt Stefanie Kubitza. „Ob Wärmenetzanschluss oder Heizen mit Wärmepumpe – in beiden Fällen ist es sinnvoll, Gebäude so zu sanieren, dass sie mit niedrigeren Temperaturen wirtschaftlich geheizt werden können. Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer machen sich Sorgen,dass dafür eine umfangreiche Sanierung notwendig ist.“
Dass dies gar nicht zwingend erforderlich ist, zeigt der Experte für Energietechnik Dr.-Ingenieur Gottschick von OCF Consulting im zweiten Teil des Abends: „schnell und günstig“, „klug und langfristig“ oder „komfortabel“ – das Eigenheim energetisch fit zu machen, kann auf unterschiedlichen Wegen gelingen. Die Informationen werden durch Tipps zu Förderprogrammen und Unterstützungsangeboten ergänzt.
Termin: 17.04.2024, 18.30 Uhr
Ort: Marstall, Ahrensburg
Der Eintritt ist kostenfrei, keine Anmeldung notwendig
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.