Verkehrskontrollen an der B 404 (Foto: Polizeidirektion Ratzeburg)

In der Nacht von Samstag auf Sonntag führten Beamte der Polizeidirektion Ratzeburg gemeinsam mit dem Zoll auf der B 404 Parkplatz Wolfsbrook beidseitig stationäre Verkehrskontrollen durch. Bei insgesamt 28 Fahrzeugen wurden verschiedenste Verstöße festgestellt:

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  • 14 Verkehrsteilnehmer, überwiegend Bei- bzw. Mitfahrer, hatten den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. In zwei Fällen wurde jeweils ein Kind ohne notwendigen Kindersitz transportiert. In einem weiteren Fall fuhr ein Kind sogar ohne jegliche Sicherung mit.
  • Ein 46-jähriger Pole führte einen VW Passat, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Auch ein 40-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg fuhr mit seinem VW Passat ohne gültige Fahrerlaubnis. Beiden Fahrern untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Die Tatverdächtigen müssen sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
  • Zwei Fahrzeuge verfügten nicht über die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
  • Ein 30-jähriger Deutsch-Libanese führte verbotswidrig einen Schlagstock zugriffsbereit in seinem PKW mit sich, ein 22-jähriger Deutscher ein Einhandmesser. Beiden Betroffenen droht nun ein mit Bußgeld bewährtes Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz.
  • Ein 22-jähriger Syrer aus Geesthacht stand im Verdacht, seinen BMW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben. Aus dem PKW drang den Beamten bereits ein deutlich wahrnehmbarer Cannabis-Geruch entgegen und der Fahrer zeigte körperliche Auffälligkeiten. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten die Weiterfahrt.
  • Bei drei Fahrzeugen beanstandeten die Beamten den technischen Zustand. Beim Mazda eines 19-jährigen Deutschen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg waren die Bremsscheiben so stark verschlissen, dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten. Ein Fahrzeug verfügte über eine unzulässige Beleuchtung, eines zeigte Mängel an der Abgasanlage.
  • In drei Fällen hatten die verantwortlichen Fahrzeughalter den Termin für die Durchführung der Hauptuntersuchung überschritten. Ein Fahrzeugführer nutzte verbotswidrig eine Blitzer-App.
  • Insgesamt untersagten die Beamten in fünf Fällen die Weiterfahrt.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion

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