Feuerwerk (Foto:Ulrike Maia auf pixabay)

Wenn zu Silvester das neue Jahr begrüßt wird, werden in Deutschland Feuerwerkskörper im Wert von rund 135 Millionen Euro in die Luft gehen. Jedes Jahr kommt es an Silvester zu zahlreichen Unfällen. Viele Verletzungen und Schäden lassen sich durch vorsichtiges Handeln vermeiden. Sicherheitstipps der Feuerwehr für ein unbeschwertes Silvester:

Anzeige

An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden und wann dürfen sie abgebrannt werden?

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abge-geben und abgebrannt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr ab dem 28. Dezember an Perso-nen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nur am 31.12. und 01.01. von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern.

Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden.

Beim Kauf auf richtige Kennzeichnung und damit sicheres Feuerwerk achten

Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen. Feuerwerkskörper müssen wie folgt ge-kennzeichnet sein:

  • Handelsname und Typ des Gegenstandes,
  • Name des Herstellers oder Einführers, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke.
  • Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der Hersteller oder Einführer kontaktiert werden kann.
  • CE-Zeichen und Registriernummer
  • Kategorie F1 oder F2
  • Kennnummer der benannten Stelle (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung BAM)
  • Schutzabstand
  • Nettoexplosivstoffmasse (abgekürzt: NEM)
  • Altersgrenze gem. § 20 SprengG
  • Produkt-, Chargen- oder Seriennummer

Grundsätzlich sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden.

Ganz wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Men-schen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei Reetdächern ist beson-dere Vorsicht und großer Abstand geboten. Außerdem sind regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.

Raketen immer senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der Hand behalten.

Eine Flasche in einer Getränkekiste ist eine gute und standsichere Startrampe.

Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegend bzw. stehend angezün-det werden.

Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen. Falls trotz Warnung vor schweren Verletzungen doch in der Hand gezündet wird, Böller sofort wegwerfen. Vorher muss man sich versichern, dass in Wurfrichtung alles frei ist. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden, sondern entsorgen.

Rechtzeitig zuhause Vorkehrungen treffen

Vor der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke sollten soweit wie möglich sicher verwahrt wer-den.

Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein

Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht in die Garage. „Laternenparker“ können versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft zu meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei lang-sam fahren, die Fenster geschlossen halten, “Feuerwerkern” ausweichen und gegebenen-falls anhalten. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks könnte Attacken auf das Auto provo-zieren.

Im Gefahrenfall den Notruf 112 nutzen

Bei einem Brand oder einem Unfall immer sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112 benachrichtigen. Bei Fragen zur Brandsicherheit hilft Ihnen Ihre örtliche Feuerwehr weiter.

Text: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, Foto: Ulrike Maia auf pixabay

Anzeige