Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 4.755 (5.063) Neuinfektionen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (03.02.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 889,8 (gestern: 897,8). Der landesweit niedrigste Wert von 544,2 wird für den Kreis Plön ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird für Stormarn mit 1.373,1 (1.382,5) genannt.
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,36 (5,32) ausgewiesen.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 696 (657) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 8 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 24.715 (Stand: 03.02.2022, 12.00 Uhr). Davon sind 21.479 Personen genesen. 2.893 (2.955) Personen gelten aktuell als infiziert.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 343 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 2.912 (2.965) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 1.188,9 (1.210,5) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
Ab 03.02.2022 gelten verschärfte Testpflichten für die Kindertagesbetreuung
Ziel der Regelung ist, dass Kinder bestmöglich geschützt ihre Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen können und so an der frühkindlichen Bildung und Betreuung teilhaben. Zudem werden die Quarantäne- und Isolations-Regelungen angepasst.
Vor dem Hintergrund der Infektionsdynamik durch die Omikron-Variante des Coronavirus‘ ist die Belastung für Eltern, Kinder und Beschäftigte weiterhin hoch. Um die Sicherheit des Kitabesuchs weiter zu erhöhen, wird – angelehnt an das Testkonzept in Mecklenburg-Vorpommern – eine Umfeldtestung eingeführt. Damit ist eine Testpflicht sowohl für Mitarbeitende und Kindertagespflegepersonen als auch Eltern verbunden.
Neue Testpflichten für Eltern und Mitarbeitende
Hierfür stellt das Land den Eltern kostenfrei nasale Antigen-Selbsttests zur Verfügung (drei Tests pro Woche), mit denen sich eine sorgeberechtigte Person künftig dreimal wöchentlich an unterschiedlichen Werktagen testet.
Dies sollte die Person sein, die üblicherweise den umfangreichsten Kontakt zum Kind in der Familie hat. Darüber hinaus können Eltern sich auch bei ihrer Arbeitsstelle (Arbeitgebertest) oder bei einem Testzentrum (Bürgertest) testen lassen. Die Sorgeberechtigten geben als Bestätigung ihrer Testung einmal wöchentlich bei ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson eine qualifizierte Selbstauskunft ab.
Die Dokumentationspflicht der Eltern ist für diese bußgeldbewehrt
Für die Einrichtungen und Kindertagespflegestellen ist damit kein aufwendiges Verfahren verbunden, da sie die Meldungen lediglich sammeln, aber nicht kontrollieren. Kontrollen können durch die Ordnungsbehörden stichprobenhaft durchgeführt werden.
Mehr Testpflichten für Mitarbeitende
Auch die Testpflicht für Mitarbeitende wird angepasst: Diese müssen sich künftig ebenfalls dreimal wöchentlich testen – unabhängig vom jeweiligen Impfstatus. Während im Rahmen der Arbeitgeberpflicht zwei Tests durch die Einrichtungen zu stellen sind, stellt das Land den Einrichtungen den dritten Test zur Verfügung. Die Testerfordernisse werden entsprechend in der Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Es gilt weiterhin die Empfehlung, dass die Betreuung in den Kitas in festen Gruppen erfolgen und eine Durchmischung, wo dies möglich ist, vermieden werden soll.
Quarantäne-Regeln werden ebenfalls verschärft
Zugleich wird das Gesundheitsministerium die Quarantäneregelung im Kitabereich im sogenannten Absonderungserlass anpassen. Die neuen Regeln werden nun von Kreisen und kreisfreien Städten in den jeweiligen Allgemeinverfügungen umgesetzt:
Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert, während die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe nicht in Quarantäne müssen und somit grundsätzlich weiterbetreut werden.
Das Gesundheitsamt kann bezogen auf eine einzelne Einrichtung und im Austausch mit der Kita oder Kindertagespflegeperson etwas Abweichendes entscheiden und anordnen, z.B. bei einer Häufung von Infektionen in der Kita.
Mitarbeitende können sich nach frühestens sieben Tagen freitesten.
Die Änderungen treten am 03.02.2022 in Kraft.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)
Am 02. Februar 2022 kam es gegen 18:20 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall auf der B 75 zwischen Reinfeld und Bad Oldesloe.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr der 62-jährige Fahrer eines Audi A3 die B 75 in Richtung Reinfeld. Im Bereich einer Linkskurve kam der Fahrer aus noch unbekannter Ursache auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden Kia Sorento mit Anhänger zusammen.
Der Audi drehte sich und kam im Knick zum Stehen. Der 62-jährige Fahrer und seine 59-jährige Mitfahrerin wurden im Fahrzeug eingeklemmt. Beide mussten nach der Bergung schwer, aber nicht lebensgefährlich, verletzt in ein Krankenhaus gebracht werden. Der 68-jährige Fahrer des Kia wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf 49.550 Euro geschätzt.
Zur Ermittlung der Unfallursache wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Sachverständiger hinzugezogen. Für die Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten musste die B75 für 4,5 Stunden voll gesperrt werden.
Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Diskussion um die Weiterentwicklung der Ahrensburger City geht weiter. Ein Punkt ist das Thema Parkraum. Dazu veröffentlicht die Stadtverwaltung jetzt die Unterlagen und teilt mit:
Am 15.01.2020 hat der Bau- und Planungsausschuss beschlossen, dass ein attraktives Parkraumkonzept für die gesamte Innenstadt gemeinsam mit den Gewerbetreibenden und Stellplatzanlagenbetreibern entwickelt werden soll, das unter anderem den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden und ihrer Kundschaft gerecht wird, einen barrierefreien Zugang der Innenstadt gewährleistet und den Anforderungen des Klimaschutzes genügt.
Das Konzept hat alle vorhandenen und geplanten öffentlich zugänglichen Stellplätze, in städtischem und privatem Besitz, im Bereich der Innenstadt, inkl. Bahnhofsbereich, mit Ausnahme von Dauerstellplätzen zu erfassen und weiter zu entwickeln. Den Anforderungen des zunehmenden Radverkehrs und dafür notwendiger Flächen ist Rechnung zu tragen. Ein integriertes elektronisches Parkleitsystem ist mitzuplanen (Modul des geplanten neuen Verkehrsmanagementsystems/Verkehrsrechners)
Nach Beauftragung des Konzeptes durch die Verwaltung erfolgte aufbauend auf den Ergebnissen des Verkehrskonzeptes der VU im September 2020 eine Parkraumerhebung (inkl. Parkstandbelegung). Im Oktober und November 2020 wurden (pandemiebedingt nur) online eine Befragung der Öffentlichkeit sowie per Brief / Fragebogen eine Befragung von Gewerbetreibenden durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wurden am 02.06.2021 im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt.
Zur Datenvalidierung erfolgte im Oktober 2021 eine Kontrollerhebung. Die sich im Wesentlichen mit der ersten Bestandsaufnahme deckenden Ergebnisse der Kontrollerhebung erhielt der Bau- und Planungsausschuss am 02.02.2022 zur Kenntnis.
Derzeit wird auf Grundlage der Bestandsanalyse das Parkraummanagementkonzept für die Innenstadt erarbeitet. Der Entwurf des Konzeptes wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
In der Nacht vom 31. Januar auf den 01. Februar 2022 wurde ein 65- jähriger Glinder vermisst gemeldet. Am 01. Februar 2022 gegen 22 Uhr konnte der Vermisste im Rahmen der Suchmaßnahmen auf einem unbewohnten Grundstück in der Nähe seiner Wohnanschrift nur noch tot aufgefunden werden.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand kletterte der 65- Jährige über den Zaun des Grundstückes. Hierbei blieb er an Stacheldraht hängen, aus dem er sich jedoch befreien konnte. Aus noch unbekannter Ursache verstarb er auf dem Gelände.
Die Kriminalpolizei Reinbek hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Durch die Staatsanwaltschaft Lübeck wurde eine Obduktion zur Klärung der genauen Todesursache angeordnet. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen bislang nicht vor.
In der Nacht vom 01. auf den 02. Februar 2022 kam es in Ahrensburg zu mehreren Diebstählen von Fahrzeugteilen und zu Aufbrüchen von Fahrzeugen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es in den Straßen „Finkenweg“, „Hinterm Vogelherd“ und „Vogelsang“ zu Fahrzeugteilediebstählen an neun Fahrzeugen der Marken Daimler-Benz, Jeep, Porsche, Audi und Jaguar.
Es wurden Außenspiegel, Außenspiegelgläser, Frontscheinwerfer sowie Nebelscheinwerfer ausgebaut und entwendet. Bei drei Fahrzeugen gelangten die Täter auch gewaltsam in die Fahrzeuge und entwendeten zwei Airbags und ein fest verbautes Navigationssystem. Die Tatzeit liegt zwischen 22 Uhr und 07 Uhr. Der entstandene Sachschaden wird auf mehr als 10.000 Euro geschätzt.
Die Polizei sucht Zeugen.
Wer hat im Tatzeitraum im Bereich der genannten Straßen verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.
Das Büro der VHS Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Ab Donnerstag, den 03.02.2022 startet ein Schreibkurs für alle, die gerne zum Schreiben inspiriert werden wollen und dann jeden Abend tiefer in einen Schreibfluss eintauchen möchten.
Lassen Sie sich an vier Abenden inspirieren von vielfältigen Schreibimpulsen, Kreativtechniken und Tricks des Schreibhandwerks und der Erzählkunst. Begleitet durch fachkundige Anleitung probieren Sie verschiedenste literarische Textgattungen und Schreibtechniken aus, verfassen Ihre ganz eigenen Texte und nähern sich so Ihrem persönlichen Schreibstil.
Gemeinsam tauscht der Kurs Erfahrungen und Gedanken zum Schreiben aus. Wo, wie, wann schreibt es sich gut? Wie geht man um mit dem inneren Zensor? Wie überwinden andere ihre Kreativitätsblockaden und den inneren Schreib-Schweinehund? Auch Interessenten ohne Vorkenntnisse sind herzlich eingeladen, sich zum Schreiben inspirieren zu lassen.
Der Schreib-Kurs findet in der Friedrich-Junge-Schule (Sieker Landstraße 203 in Großhansdorf) viermal immer donnerstags Abend von 18.30 bis 20.45 Uhr statt, startet am Donnerstag, den 03.02.2022 und kostet 47,50 Euro.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle per mail ([email protected]) und telefonisch (04102 – 6 56 00) möglich. Der Kurs läuft unter der 2G-Regel. Es gilt Maskenpflicht in den Räumen.
Die 22. Sitzung der Gemeindevertretung Todendorf findet am 03.02.2022, 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Todendorf, Meiereigraben 5, 22965 Todendorf statt.
Der Zugang der Öffentlichkeit zur Sitzung erfolgt unter den am Sitzungstag geltenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Sofern keine strengeren Maßnahmen gelten, ist mindestens die 3G-Regelung verbindlich. Ein Zutritt ist dann nur mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zulässig.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 09.12.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
6. Protokoll der Sitzung vom 09.12.2021 – nicht öffentlicher Teil –
8. Beginn der Sitzungen der Gremien Hier: Neufestlegung der Uhrzeit
9. Bauvorbescheidsanträge Hier: allgemeine Abstimmung des Verfahrens
10. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
11. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Das wichtigste Argument für eine Blutspende beim Roten Kreuz ist für die meisten Spenderinnen und Spender, dass sie anderen Menschen helfen können.
Aber auch für den Erhalt der eigenen Gesundheit sorgen die Blutspenderinnen und –spender durch ihr Engagement vor. Prinzipiell werden vor jeder Blutspende der Blutdruck, die Körpertemperatur sowie der Hämoglobinwert, der Auskunft über den Sauerstoffgehalt im Blut gibt, überprüft.
Die Blutspende-Termine in Ahrensburg sind
27.1.23 und 3.2.23, jeweils 16:00-19:30 Uhr
Ort ist jeweils die Stormarnschule, Waldstraße 14 in Ahrensburg.
Für alle Spendetermine des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost ist eine Terminreservierung erforderlich. Telefon-Hotline: 0800 11 949 11.
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