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Schüleraustausch, Gap Year, Corona: Messe AUF IN DIE WELT online am 19.06.2021 zeigt, was geht

Traumziel San Francisco (Foto: Deutsche Stiftung Völkerverständigung)

Insider-Informationen zu Schüleraustausch und Gap Year für das Auslandsjahr 2022 – England, USA und das Gap Year im Blick

Schüleraustausch USA und weltweit, High School in den USA, Internat in Kanada, Freiwilligendienst in Thailand, Gap Year nach der Schule, Sprachkurse in England oder Work and Travel in Neuseeland: Wer ins Ausland will, findet auf der AUF IN DIE WELT-Messe der Stiftung Völkerverständigung Insider-Informationen, unabhängige Beratung und Stipendien-Tipps. Aktuell kommt die Frage hinzu, was im Hinblick auf Corona für 2022 möglich ist.

Am 19.06.2021 Messe AUF IN DIE WELT / Online

Führende seriöse Austausch-Organisationen und Sprachreiseanbieter informieren und beraten über Schüleraustausch und Gap-Year-Programme. Die Themen sind: High School, Internate, Privatschulen, Sprachreisen, Au Pair, Colleges, Ferien- und Sommercamps, Freiwilligendienste, Praktika, Studieren im Ausland und Work and Travel.

Das Programm umfasst Informationsstände, Fachvorträge, Erfahrungsberichte an den Ständen sowie Stipendien-Tipps von der Stiftung. In der AUF IN DIE WELT-Lounge gibt es Info-Terminals zu Stipendien und Anbietern.

Wer sich vorab informieren will. Die Stiftung bietet regelmäßig kostenlos einen Kurz-Überblick mit dem Schüleraustausch Webinar sowie den umfassenden Vorgehensplan mit dem Schüleraustausch Online Kurs.

Die AUF IN DIE WELT-Messe wird am 19.06.2021, 11 bis 13 Uhr online stattfinden. Der Eintritt ist kostenfrei. Informationen zur Messe und Registrierung:
https://www.aufindiewelt.de/online/19062021-online

Text, Foto: Deutsche Stiftung Völkerverständigung / Redaktion

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Konzert zum Ahrensburger Wochenmarkt am 19.06.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert MayaMo auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei. MayaMo wird am Klavier englische Popballaden präsentieren und hat eine Backroundsängerin  dabei: Barbara Schröder.

MayaMo (Foto: Monika Keichel)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Monika Keichel

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Marstall lädt ein: Vortrag zu Shakespeare am 19.06.2021

Das Marstall Gebäude von außen in Ahrensburg
Das Kulturzentrum Marstall in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Shakespeare „What bloody man is this?“
am 19. 6. 2021, 18 Uhr, im Marstall in der Reithalle

„Wie weit ist die Nacht?“ fragt sich der von Gewissensqualen gepeinigte Königsmörder Macbeth in Shakespeares kürzester und später Tragödie, einem Spiel um Macht, Verrat, Blut und Nihilismus. Hier wird die tragische Ironie der Romantik bereits vorweggenommen und wie an kaum einem Stück kann man die Technik des „Schwan vom Avon“ analysieren.

Jasper und Armin Diedrichsen führen in die dunkle, aufregende und dennoch unterhaltsame Welt der Tragödien, in der überraschender Weise so manches komische Juwel blitzt. Dieser erzählte, gespielte, bebilderte Vortrag setzt die Shakespeare – Abende fort.

Karten online oder im Vorverkauf. Preise: VVK: 13 €, AK: 15 €
Corona-Regeln: Zutritt haben ausschließlich Besucher*innen mit einem aktuellen Corona-Test, Geimpfte und Genesene (jeweils mit dem entsprechenden Nachweis).

Text: Kulturzentrum Marstall am Schloss e.V. / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ammersbek: Theaterabend zu Hans Albers und Lale Andersen am 19.06.2021

Hoppla jetzt komm'wir! (Foto: Bernhard Weber)

Der Ammersbeker Kulturkreis meldet sich zurück mit der ersten Aufführung nach dem zweiten Lockdown:

„Hoppla, jetzt komm’ wir!“ ist eine Hommage an Hans Albers und Lale Andersen

ein spannender Theaterabend mit Szenen aus dem wahren Leben und wunderbaren Oldies der 1930er- bis 1950er-Jahre. Ergänzt werden sie durch Originalinterviews, die seinerzeit im Hotel Atlantic in Hamburg geführt wurden. Versprochen wird eine mitreißende Mischung aus Literatur (darunter Heine und Ringelnatz), Comedy, Politik und wunderbarem Gesang.

Beginn: 19.06.2021, 20 Uhr. Ort: „Pferdestall“, Am Gutshof 1, Ammersbek. Der Eintritt beträgt 12 Euro, für AKK-Mitglieder 9 Euro. Einlass ist ab 19 Uhr.

Corona-Regeln: Ein gültiger Schnell- oder PCR-Test oder ein Impf- oder Genesungsnachweis sind vorzuweisen.

Aufgrund der durch die Corona-Maßnahmen eingeschränkten Platzzahl empfiehlt der Ammersbeker Kulturkreis, den Kartenvorverkauf zu nutzen: ab 11. Juni 2021 bei „Sichtbar“-Optik, Georg-Sasse-Straße 11 in Ammersbek. Restkarten an der Abendkasse.

Text Ammersbeker Kulturkreis / Redaktion, Foto: Bernhard Weber

 

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Corona: Inzidenz 5 für Schleswig-Holstein am 18.06.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (18.06.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 5,0 (gestern: 5,5). Den niedrigsten Wert von 0,0 weist Dithmarschen aus. Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 11,1 meldet der Kreis Pinneberg. Für Stormarn wird ein Wert von 6,1 ausgewiesen (9,0).

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit zetilichem Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind Ausdruck der Disziplin der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Ärztekammer zu Corona Impfungen: “Zweite Impfung wichtig – mehr Impfstoff dringend nötig“

Zur Diskussion über die Zunahme der sogenannten Delta-Variante des Corona-Virus in Deutschland erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Angesichts der auch in Deutschland zu beobachtenden Verbreitung der sogenannten Delta-Variante des Corona-Virus appelliere ich dringend an die erwachsene Bevölkerung, alle Impfangebote wahrzunehmen. Vor allem sollten alle Erstgeimpften auch die erforderlichen Zweitimpfungen fristgerecht vornehmen lassen. Aktuelle Studien zeigen, dass der Impfschutz gegen die Delta-Variante bei nur einmaliger Impfung um 17 Prozent geringer ausfallen könnte als gegen die bisherige Alpha-Mutante. Eine möglichst hohe Impfquote verlangsamt die weitere Ausbreitung dieser Variante und reduziert auch das Ansteckungsrisiko für Kinder deutlich.

Klaus Reinhardt (Foto: Bundesärztekammer)

Noch ist der Anteil der Delta-Variante unter den Neuinfektionen in Deutschland gering. Er hat sich aber binnen einer Woche auf rund sechs Prozent verdoppelt. Um die Impfkampagne in Praxen und Impfzentren mit hoher Geschwindigkeit weiter zu führen, brauchen wir dringend mehr Impfstoff. Ebenso wichtig ist es, zum jetzigen Zeitpunkt den Bedarf für die Auffrischungsimpfungen zu kalkulieren und ihn bei der Impfstoffbeschaffung zu berücksichtigen. Wenn neben den laufenden Erst- und Zweitimpfungen schon relativ bald die ersten Auffrischungsimpfungen fällig werden, sollten wir auch Strukturen bereithalten, um die Praxen bei Bedarf zu entlasten. Möglichst viele Bundesländer sollten deshalb über den 30. September hinaus einen Grundbestand an Impfzentren im Stand-By-Modus halten.

Neben der Impfkampagne bleibt es trotz des aktuellen Rückgangs der Gesamtinzidenz vernünftig und geboten, in Innenräumen, im Öffentlichen Nahverkehr und vergleichbaren Orten medizinische Schutzmasken zu tragen. Wir sollten alles dafür tun, einen Wiederanstieg der Infektionszahlen, wie derzeit in Großbritannien, zu verhindern.“

Text: Bundesärztekammer / Redaktion, Fotos: Ärztekammer, Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona: Hinweise des Gesundheitsministeriums für den Sommerurlaub 2021

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Angesichts der bevorstehenden Sommerferien weist das Gesundheitsministerium noch einmal auf die geltenden Regelungen für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten hin.

Es handelt sich ausschließlich um bundesrechtsrechtliche Vorgaben, da der Bund seit dem 13. Mai mit der Coronavirus-Einreiseverordnung bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen hat, die auch für Einreisende nach Schleswig-Holstein gelten. Weiterführende Informationen dazu sind zu finden unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.

Welche Regelungen für die Einreise in ausländische Gebiete gelten, wird von den einzelnen Staaten jeweils selbst festgelegt. Generell wird Reisenden empfohlen, sich dazu vor Einreise unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit über die Einreisebedingungen zu informieren.

Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Schleswig-Holstein gilt, dass vor der Anreise ein Corona-Test gemacht und bei Anreise ein negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Das Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein. Alle 72 Stunden muss nach Einreise ein neuer Test vorgelegt werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen benötigen keinen Test, sondern einen entsprechenden Nachweis. Weitere Informationen dazu hier: Coronavirus – A – Z – Häufig gestellte Fragen – schleswig-holstein.de.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Stabil sinkende Inzidenzen und der Ferienbeginn machen Lust auf das Reisen – ich wünsche allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern einen erholsamen Urlaub. Allerdings sage ich klar und deutlich: Die Pandemie ist trotz sinkender Inzidenzen und der Fortschritte beim Impfen nicht vorbei. Reisende sollten sich im In- wie auch im Ausland weiterhin unbedingt an Abstands- und Hygieneregeln halten und eine Maske tragen, wo dies vorgeschrieben und erforderlich ist. Auch im Sommer müssen wir gemeinsam weiter umsichtig sein. Gerade die ansteckendere Virusvariante Delta dürfen wir nicht unterschätzen. Unser Ziel muss sein, die Verbreitung in Deutschland auch durch Reiserückkehrende zu minimieren und Einträge schnell zu identifizieren. Auch deshalb rate ich dringend von Reisen in Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete ab.“

Grundlegende Informationen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland und nach Schleswig-Holstein:

  • Generell wird dringend empfohlen, sich vor der Einreise zu informieren, ob die Einreise aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet erfolgt. Hierfür gelten jeweils unterschiedliche Bestimmungen. Die Gebiete sind aufgelistet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
  • Alle Einreisenden müssen vor der Einreise aus Risikogebieten die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich führen. (Wieder-) Einreisende sind zudem verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren, wenn typische Symptome einer Coronavirus-Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zehn Tage (bzw. 14 Tage nach Einreise aus Virusvariantengebieten) bei ihnen auftreten.
  • Flugreisende aus dem Ausland müssen dem Beförderer vor dem Betreten des Flugzeugs ein aktuelles negatives Testergebnis, einen Genesenen- oder einen Impfnachweis vorlegen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist zwingend ein negatives Testergebnis vorzulegen, auch wenn die betreffenden Personen über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Nachweis bei Abflug im Ausland vorliegen muss, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass anders als im vergangenen Jahr keine zusätzliche Testinfrastruktur an den Flughäfen in Deutschland aufgebaut wird. Diese Regelung soll mindestens bis zum Ende der Sommerferien in allen Ländern, also bis Mitte September, beibehalten werden.
  • Eine negative Testung stellt immer nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb wird fünf bis sieben Tage nach Testung bei Einreise eine erneute Testung empfohlen. Bei Auftreten von unklaren Symptomen auch nach einer negativen Testung ist unverzüglich Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt zur Abklärung der Symptome aufzunehmen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.

Einreise aus ausländischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten

  • Einreisende aus „einfachen“ Risikogebieten müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise einen negativen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Nach der Einreise gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht (häusliche Absonderung), die vorzeitig beendet werden kann, indem ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wird. Solange die Übermittlung nicht erfolgt ist, gilt die Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann vermieden werden, wenn bereits vor der Einreise der entsprechende Nachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt wird.
  • Einreisende aus ausländischen Hochinzidenzgebieten müssen bereits bei der Einreise einen Testnachweis (bzw. einen Impf- oder Genesennachweis) mit sich führen. Sie müssen sich nach der Einreise grundsätzlich in eine zehntägige Quarantäne (häusliche Absonderung) begeben. Vollständig Geimpfte und genesene Personen können die Quarantäne vermeiden, indem sie über das Einreiseportal der Bundesrepublik die entsprechenden Nachweise rechtzeitig vor der Einreise übermitteln. Solange die Übermittlung nicht erfolgt ist, gilt auch für sie die Quarantänepflicht. Für Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, gilt: Mit Vorlage eines negativen Tests kann die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Für die Durchführung eines Tests kann die Quarantäne kurzzeitig verlassen werden.
  • Einreisende aus ausländischen Virusvariantengebieten müssen bereits bei der Einreise einen Testnachweis mit sich führen. Sie müssen sich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne (häusliche Absonderung) begeben. Diese kann weder durch einen Testnachweis noch durch einen Genesenen- oder Impfnachweis vorzeitig beendet werden.
  • Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flugzeug aus den betroffenen Ländern.
  • Für die Quarantäne gilt: Diese ist unverzüglich auf direktem Weg nach Einreise ohne Anordnung des Gesundheitsamtes anzutreten. Während der Quarantäne ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.
  • Über die geltenden Ausnahmen von der Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie vom Beförderungsverbot können Sie sich unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html informieren.

Informationen zum Impfnachweis

  • Der vollständige Impfschutz liegt dann vor, wenn die zugrunde liegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoffen erfolgt ist (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19) und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
  • Der Nachweis über den Impfstatus kann durch Vorlage des Impfausweises („gelbes Heft“) oder einer Impfbescheinigung in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache erbracht werden. Alternativ kann ein digitaler Impfnachweis vorgelegt werden, der aber erst ab dem 1. Juli für Reisen innerhalb der EU verwendet werden kann (auch hier bleibt der Impfpass ebenfalls gültig). Für Reisen außerhalb der EU gibt es bezogen auf den digitalen Impfnachweis bisher noch keine Regelung.

Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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Alkoholisierter Motorradfahrer prallt gegen Baum

Polizeiwagen (Foto: Polizeidirektion Ratzeburg)

Am 17.06.2021, gegen 22.00 Uhr, kam es auf einem Wanderweg / Waldweg in Glinde in Fahrtrichtung K 80 zu einem Verkehrsunfall.

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 55-jähriger Reinbeker mit einem 3-rädrigen Kleinkraftrad den außerorts gelegenen Wanderweg/Waldweg in Glinde in Fahrtrichtung K80. Aus noch ungeklärter Ursache kam er nach links vom Wanderweg ab und prallte gegen einen Baum.

Nach der Kollision und dem folgenden Sturz zog sich der Reinbeker schwere aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen zu und wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus eingeliefert.

Während der Unfallaufnahme ergaben sich Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Kleinkraftradfahrers. Die Beamten nahmen beim 55-jährigen Atemalkoholgeruch war. Wie stark der Fahrer alkoholisiert war, wird die Untersuchung der Blutprobe ergeben müssen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Trittau: KFZ-Fahrer nimmt Fahrradfahrer die Vorfahrt – und flüchtet nach dem Unfall

Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 11.06.2021, gegen 14:40 Uhr, kam es im Einmündungsbereich Poststraße / Zur Mühlau in Trittau zu einem Verkehrsunfall. Der am Unfall beteiligte Fahrzeugführer entfernte sich unerkannt vom Unfallort. Die Polizei in Trittau hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Unfallzeugen sowie nach dem Pkw-Fahrer.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand befuhr ein 34-jähriger Rennradfahrer die L93, Poststraße aus Richtung Vorburgstraße kommend. Im Einmündungsbereich der Straße Zur Mühlau fuhr ein silberner VW Golf IV heraus in Richtung Poststraße und übersah beim Rechtsabbiegen den vorfahrtsberechtigten Fahrradfahrer. Um hier einen Zusammenstoß zu verhindert, wich der Hamburger nach rechts aus, geriet an den Kantstein und stürzte. Der Fahrer des VW fuhr mit verringerter Geschwindigkeit davon, ohne sich um den gestürzten, leichtverletzten Radfahrer zu kümmern.

Die Polizei in Trittau sucht nun nach Zeugen des Unfalles sowie nach dem Verursacher. Dieser sei ca. 70-80 Jahre alt, grauhaarig. Zum Fahrzeug kann gesagt werden, dass es mit OD-Kennzeichen ausgestattet ist. Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 04154/7073-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 3 Neuinfektionen, Inzidenz von 6 am 18.06.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 7.070 (Stand: 17.06.2021, 13.30 Uhr).

Insgesamt sind 6.697 Personen genesen; 67 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 306 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 16 (gestern: 21) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 6,6 (8,6) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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