Anzeigespot_img
Anzeigespot_img
Start Blog Seite 1445

Neue Parkscheinautomaten in Ahrensburg – Umstellung bis 26.03.2021

Ahrensburg: Parkscheinautomat in der Hamburger Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

Seit Dienstag werden im Ahrensburger Stadtgebiet alle Parkscheinautomaten gegen neuere Modelle ersetzt. Insgesamt werden 28 Parkscheinautomaten ausgetauscht. Die Stadtverwaltung Ahrensburg rechnet dadurch mit deutlich weniger Ausfällen als bisher.

In dieser Woche werden dafür die Automaten in der Innenstadt vorübergehend außer Betrieb genommen:

  • alle Automaten  auf dem Parkplatz „Alte Reitbahn“ sowie auch jener direkt gegenüber dem vorgenannten Parkplatz in der Stormarnstraße;
  • ein Automat in der Klaus-Groth-Straße, nahe der Zuwegung zum Stormarnplatz;
  • alle Automaten in der Großen Straße;
  • ein Automat im Bereich der Manhagener Allee Hausnummer 4;
  • ein Automat im Bereich der Hamburger Straße Hausnummer 33 sowie
  • ein Automat gegenüber dem Rathauseingang und jener im Bereich des Rathausplatzes Hausnummer 31.

Die restlichen Automaten folgen bis 26.03.2021. Während des Umbaus sind Parkscheiben zu nutzen. Sobald der Austausch erfolgt ist, werden die neuen Parkscheinautomaten wieder in Betrieb genommen.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Corona Impfungen: Kiel will mit AstraZeneca -Impfstoff heute wieder starten

Ausgefallene Impf-Termine werden nachgeholt

Nach dem Chaos der letzten Tage zum Thema AstraZeneca teilte das Sozialministerium in Kiel mit:

Am 18.3.2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA nach erneuter Bewertung mitgeteilt, dass der Nutzen der Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff weiterhin die mit einer Impfung verbundenen Risiken überwiegen. Vorausgegangen war eine fachliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf aufgetretene Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung.

Nach den dem Gesundheitsministerium vorliegenden Erkenntnissen hatte auch eine Klinik aus Schleswig-Holstein nach eingehender Bewertung eine Meldung dem in Deutschland zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (am 17.3.) über eine Hirnvenen-Thrombose in zeitlichem Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung überstellt. Die betroffene Patientin sei auf dem Weg der Besserung, so die Klinik.

Die Fachleute der EMA kamen in der Bewertung zu dem Schluss, dass der Impfstoff weiterhin empfohlen ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Ständige Impfkommission haben sich der Bewertung am Abend angeschlossen.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Es ist richtig und wichtig, dass eine fachlich fundierte Prüfung die Basis für die Fortsetzung des Impfens ist. Um Vertrauen wiederherzustellen, ist die Beurteilung der damit befassten Ärztinnen und Ärzte entscheidend und ich vertraue ihnen. Schleswig-Holstein richtet sich nach den entsprechenden Vorgaben der zuständigen europäischen und nationalen Fachbehörden und wird die Impfungen mit Astra-Zeneca schon am 19.03.2021 wiederaufnehmen. Das ist eine gute Nachricht für den Impffortschritt und damit für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Personen, deren Termine aufgrund des Aussetzens diese Woche abgesagt wurden, werden einen neuen Termin erhalten.“

Folgendes Verfahren gilt für die Wiederaufnahme der Impfungen in Schleswig-Holstein:

  • Die Impfungen für die vergebenen Impftermine werden aufgrund der heutigen Entscheidung ab Freitag, 19.3., 9 Uhr in allen Impfzentren fortgesetzt.
  • Wer einen Impftermin/ Impfticket für Freitag, den 19.3. und alle folgenden Tage hat, kann und sollte diesen Termin wahrnehmen, sofern möglich
  • Die Personen, die Freitag einen Impftermin haben, werden darüber per email informiert – die vorsorglich erfolgte Absage für die Freitagstermine (19.3.) ist damit hinfällig
  • Wer aufgrund der Kurzfristigkeit seinen gebuchten Freitagstermin (19.3.) nicht wahrnehmen kann, wird einen Ersatztermin erhalten.

Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3.2021 aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3.2021 nicht wahrnehmen konnten, werden einen Ersatztermin erhalten. Sie brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per email einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten.

Die Organisation dieser Ersatztermine ist derzeit in Arbeit.

Nach dem jetzigen Planungsstand sollen die Ersatztermine primär in den beiden Wochen zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden. Die Impf-Kapazitäten werden entsprechend in Abstimmung mit den Impfzentren ausgeweitet. Das kann unter Umständen auch eine zeitliche Ausweitung vor den bisherigen Öffnungszeiten, also eine Erweiterung von 8-9 Uhr, beinhalten.

Bundesgesundheitsministerium und Gesundheitsministerkonferenz haben bekräftigt, dass alle Impflinge ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt werden sollen. Das entsprechende Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca befindet sich bereits in der kurzfristigen Überarbeitung durch die Bundesbehörden. Die erfolgte Aufklärung kann übergangsweise auch handschriftlich oder durch ein ergänzendes Merkblatt von dem aufklärenden Arzt / Ärztin vorgenommen werden. Das Paul-Ehrlich-Institut wird kurzfristig zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Informationen für die Ärzteschaft zu den aktuellen Erkenntnissen erstellen.

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige

Corona: Inzidenzwert 56 für Schleswig-Holstein am 18.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (18.03.2021) landesweit bei 56,9 (gestern: 56,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 99,2 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 28,0 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 69,6 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 18.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Corona Selbsttests für Schüler ab 22.03.2021 in den Schulen

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Bildungsministerin Karin Prien hat heute (18. März) in Kiel Details zur Testkampagne des Landes vorgestellt.

Prien erläuterte den Prozess und demonstrierte die Sets für Selbsttests der Schülerinnen und Schüler, die ab Montag im Einsatz seien. „Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schülerinnen und Schülern ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt“, so Prien.

Das Selbsttestangebot sei damit ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb bis zu den Osterferien. „Für uns gab es zwei Möglichkeiten: Entweder wir legen die Hände in den Schoß und warten auf die perfekte Lösung, oder wir packen an und sagen: Wir testen! Unser Weg ist daher, dass wir in einem ersten Schritt bis zu den Osterferien den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich selbst unter Aufsicht in der Schule zu testen. Selbstverständlich sind diese Tests freiwillig“, betont Karin Prien. Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, muss daraufhin ein PCR-Test gemacht werden, der das Ergebnis bestätigt. Schülerinnen und Schüler müssen sich nach Hause begeben und sollen die Telefonnummer 116117 anrufen.

Heute seien LKW des Technischen Hilfswerks vom Lager in Boostedt zu allen Schulämtern im Land gefahren, um dorthin die Test-Kits zu bringen. Heute sollten 230.000 Tests der Firma Roche vor Ort ankommen, am Samstag folgen weitere 380.000, sodass in der kommenden Woche jeder Schüler und jede Schülerin die Möglichkeit haben werde, einen freiwilligen Selbsttest zu machen.

Die gelte zusätzlich zu dem Testangebot, das ohnehin jede Schleswig-Holsteinerin und jeder Schleswig-Holsteiner ein Mal pro Woche habe. „Den Schulen ist gestern umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt worden. Dabei haben wir nicht nur das detaillierte Material des Herstellers für die Schülerinnen und Schüler aufbereitet, sondern auch durch Lehrkräfte bei uns im Haus, die normalerweise Kindern im Chemieunterricht das Experimentieren beibringen, eine kindgerechte Anleitung erstellt“, berichtete Karin Prien.

Die Materialien und weitere Informationen würden auf der Webseite http://www.schleswig-holstein.de/wirtesten eingestellt.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto Frank Peter

Anzeige

Konzert zum Wochenmarkt am 20.03.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Sven Hallik auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Sven Hallik (Foto: privat)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal, privat

Anzeige

Corona: Telefonische Krankschreibung und Videobehandlung weiter möglich

Gemeinsamer Bundesausschuss: Die Geschäftsstelle in Berlin (Foto: G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Fachausschuss der Bundesregierung für Fachfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Er setzt sich gesetzlich zusammen aus Vertretern der Krenkenkassen, der medizinischen Leistungserbringer sowie neutralen Fachleuten

Verlängerungen von Sonderregelungen

Der G-BA hat heute die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März 2021 hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert.

Der G-BA reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. Außerdem erweiterte der G-BA die Frist für pharmazeutische Unternehmen zur Einreichung der Dossiers für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gegen COVID-19. Wenn sich diese Arzneimittel in einem beschleunigten Zulassungsverfahren bei der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) befinden, können die Dossiers nun auf Antrag bis zu 5 Monate nach der Zulassung an den G-BA übermittelt werden.

Die Corona-Sonderregeln

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Gilt bis 30. Juni 2021.
  • ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert. Gilt bis 30. Juni 2021.
  • Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler gehandhabt werden. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus bleiben Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Gilt bis 30. September 2021.
  • Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert. Gilt bis 30. September 2021.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich. Gilt bis 30. September 2021.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn) ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden. Gilt bis 30. September 2021.

Die Beschlüsse hierzu treten zum 1. April 2021 in Kraft.

Etwa 73 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine – so formuliert es der Gesetzgeber – ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung. Bei der Bestimmung dessen, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ im Einzelnen heißt, spielt der G-BA eine zentrale Rolle. Welche genauen Aufgaben der G-BA hat und welche Anforderungen der G-BA in seiner Entscheidungsfindung beachten muss, legt der Gesetzgeber im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) fest.

Text, Foto: Gemeinsamer Bundesausschuss / Redaktion

Anzeige

Corona Impfungen: EU-Behörde EMA ist für Fortsetzung mit AstraZeneca

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (Ema) hat heute erklärt, dass sie sich für eine weitere Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffs ausspricht. Der Nutzen des Mittels ist nach Ansicht der Ema höher als die Risiken.

Bundesminister Spahn hatte die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff auf der Grundlage des eigenen Paul-Ehrlich-Instituts am 16.03.2021 bis auf Weiteres gestoppt und das Chaos bei den Corona-Impfungen in Deutschland weiter verschärft.

Spahn hatte angekündigt, dem Votum der EMA folgen zu wollen. Daher bleibt jetzt abzuwarten, ob das Gesundheitsministerium den Stopp der Impfungen jetzt aufhebt.

Test: Ahrensburg-Porta / Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige

Ahrensburg und Corona: 38 Neuinfektionen und Inzidenz von 68

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.174 (Stand: 18.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.543 Personen genesen; 355 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 276 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 168 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 68,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Corona: Inzidenzwert 56 für Schleswig-Holstein am 17.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (17.03.2021) landesweit bei 56,2 (gestern: 53,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 105,3 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 25,6 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 64,3 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 17.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Corona: Keine weiteren Öffnungen, ab 22.03.2021 Einschränkungen in Stormarn

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Steigende Infektionszahlen: Keine weiteren Öffnungsschritte ab nächster Woche – Ministerpräsident Günther: „Müssen weiter vorsichtig sein“

Angesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung entschieden, in der kommenden Woche keine weiteren Öffnungsschritte zuzulassen. Das gilt besonders für die Bereiche der Außengastronomie, der Kultureinrichtungen und des Sports. Mit Blick auf die Situation im Bereich der Beherbergung und Gastronomie wird die Landesregierung die Bund-Länder-Beratungen am kommenden Montag, 22. März, abwarten und erst danach eine Entscheidung treffen. Dazu gebe es auch eine enge Abstimmung mit den anderen norddeutschen Ländern.

Die Entwicklung des Infektionsgeschehen zeige: „Wir müssen in dieser Situation weiter vorsichtig sein“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther heute (17. März) in Kiel. Er verwies dazu auf den Stufenplan, der nach dem Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch eine Rücknahme von Öffnungsschritten beinhalte. Dieser Stufenplan habe sich bewährt.

Wie Günther weiter sagte, müsse in Regionen, in denen die Inzidenz auf über 100 steige, mit weitergehenden Maßnahmen reagiert werden. Das zeichne sich für den Kreis Segeberg ab, der aktuell eine Inzidenz von 96,7 ausweist. In insgesamt sechs der 15 Kreise und kreisfreien Städte liegt die Inzidenz über dem Wert von 50.

„In dieser Lage ist es aus Sicht der Landesregierung keine Option, an den derzeit geltenden Öffnungen im Einzelhandel flächendeckend festzuhalten“

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wir werden zwar auch in den kommenden Wochen noch auf Sicht fahren müssen. Dabei setzen wir aber bei aller notwendigen Flexibilität auf die höchstmögliche Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Wir sind im ständigen Austausch mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte und analysieren gemeinsam die Entwicklungen. Das bedeutet auch, dass wir in besonders betroffenen Regionen weitergehende Maßnahmen treffen müssen.“

Im Rahmen der Teststrategie hat das Land für Schulen und Beschäftigte des Landes vorerst rund 2,4 Millionen Tests bestellt

Für die dafür anfallenden Kosten in Höhe von rund 10 Millionen Euro stünden Mittel aus dem Notkredit zur Verfügung, so Finanzministerin Monika Heinold. Die Verteilung der Tests beginnt in dieser Woche. „Die Pandemie stellt uns immer wieder vor die Herausforderung, schnell und flexibel zu reagieren. Mit der GMSH haben wir im Bereich der Beschaffung einen wichtigen Partner an unserer Seite. Ein großer Dank gilt auch dem Technischen Hilfswerk, das mit viel Man- und Womanpower bei der Organisation und Verteilung unterstützt und dabei wirklich Großartiges leistet.“ Die Ausgestaltung der Teststrategie in Schulen, Kitas und für die Beschäftigten des Landes werde in den kommenden Tagen von den jeweils zuständigen Ressorts vorgestellt, so Heinold.

Beschlossen wurden für Schulen, Kitas, Krippen, Horte und den Einzelhandel ab Montag, 22. März:

Einzelhandel: Ab dem kommenden Montag ist für den Einzelhandel die Inzidenz in den einzelnen Kreisen ausschlaggebend, da sich das Infektionsgeschehen in den einzelnen Kreisen stark unterscheidet. Bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 bleibt der Einzelhandel dort geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 (wie derzeit auch in Stormarn) gelten ab 22.03.2021 neue Corona Einschränkungen

Kundinnen und Kunden dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click&Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 qm zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Die Kontaktdaten müssen dabei erhoben werden und die Hygieneregeln nach § 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung eingehalten werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch digital erfolgen, z.B. durch Apps.

Bei einer Inzidenz über 100 ist der Einzelhandel zu schließen

bestellte Waren können nach Voranmeldung abgeholt werden (Click&Collect). Die Entscheidung über Öffnungen oder Schließungen werden weiterhin im Wochenrhythmus getroffen.

Staatssekretär Dr Thilo Rohlfs betont: „Wir hatten schon vorgewarnt, dass Lockerungen bei steigender Inzidenz wieder zurückgenommen werden müssen. Das ist nun leider in einigen Kreisen der Fall. Ich appelliere dringend, jetzt keine Shopping-Touren in andere Kreise zu unternehmen, um die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben.“

Schulen: Die grundsätzlich beschlossene Öffnung von Schulen bleibt bestehen:

Jahrgänge 1 – 6: Präsenzunterricht, Jahrgänge 7 – Q1: Wechselunterricht, Abschlussjahrgänge: Präsenzangebote. Eine Ausnahme bildet die Insel Helgoland, auf der für alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht angeboten werden kann.

Ausnahmen davon gelten ab dem 22. März in folgenden Kreisen/kreisfreien Städten:

Stadt Flensburg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Kreis Herzogtum Lauenburg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7 bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Kreis Segeberg

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht.
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet(n) die Schulleitung(en) über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens.

An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt.

Krippen, Kitas, Horte: Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Landesregierung ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das Vorgehen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter mit den Kommunen verabredet. Ausnahmen vom Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind ab dem 22. März:

  • Kreis Segeberg: Kitas, Krippen und Horte bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Stadt Flensburg: Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb;
  • Kreis Herzogtum Lauenburg: Bleibt beim eingeschränkten Regelbetrieb.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

Anzeige

Aktuelles