Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Sven Hallik auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal, privat
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Sven Hallik auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal, privat
Am 17. März 2021 meldeten Spaziergänger in der Natur entsorgte Altreifen in einer Grünanlage in Bad Oldesloe.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in der Grünanlage zwischen dem Masurenweg, Industriestraße und Ratzeburger Straße 40 PKW Altreifen an einer Böschung und in einem Kleingewässer entsorgt. Offenbar wurden diese mit einem Transporter von der Ratzeburger Straße aus, über einen Fußweg in Höhe der Bushaltestelle zum Ablageort gebracht. In unmittelbarer Nähe hat sich der Fahrer festgefahren und den Boden aufgewühlt, um wieder frei zu kommen.
Wer hat in der Zeit vor dem 17. März 2021 verdächtige Personen oder Fahrzeuge an der Ratzeburger Straße, gegenüber der Einmündung Up den Pahl beobachtet? Hinweise nimmt der Umwelt- und Verbraucherschutzdienst des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres in Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531/ 501-543 entgegen.
Text, Foto: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (19.03.2021) landesweit bei 58,3 (gestern: 56,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 103,5 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 21,4 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 68,4 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Das Sozialministerium in Kiel hat seinen Erlass zur „Absonderung“ bei positiven Corona-Tests heute geändert und die Kreise zu entsprechenden Regelungen verpflichtet. Die Änderungen betreffen nach Mitteilung der Kreisverwaltung vor allem:
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. März 2021
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Bund und Länder halten an dem Ziel fest, im Sommer allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Die verfügbaren Impfstoffmengen in Deutschland steigen in den kommenden Wochen kontinuierlich an. Erfreulich ist, dass von Biontech/Pfizer jetzt eine zusätzliche Lieferung von 4 Mio. Dosen Impfstoff für die Europäische Union erfolgt, von denen 580.000 Dosen auf Deutschland entfallen. Diese sollen insbesondere für Hotspots und zur Abwehr von Virusmutanten eingesetzt werden.
Perspektivisch ist es erforderlich, dass sowohl die Impfzentren ihre Kapazität steigern, als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sich mit hohem Einsatz am Impfgeschehen beteiligen.
Im April werden die Impfstoffmengen jedoch noch knapp sein. Daher bleibt es notwendig, zunächst die besonders gefährdeten Personen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfreihenfolge zu impfen. Dennoch ist es sinnvoll, neben den Impfzentren nun bereits die Arztpraxen in das Impfgeschehen einzubeziehen, um insbesondere vorerkrankte Personengruppen besser zu erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess zu bringen. Die Anzahl der Impfdosen pro Praxis wird jedoch zu Beginn erst langsam aufwachsen und nur für eine Impfsprechstunde pro Woche bzw. die gezielte Impfung besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
Text: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn erlassen
Das Sozialministerlium hat heute die neuen Corona-Beschränkungen durch Erlass an die Kreise und Städte gegeben (unser Bericht) Auf dieser Grundlage erlässt der Kreis Stormarn jetzt die entsprechende Allgemeinverfügung:
Weil im Kreis Stormarn der Inzidenzwert zuletzt bei knapp unter 70 lag, gelten ab Montag für Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen folgende Regelungen:
Die Allgemeinverfügung tritt am 22. März in Kraft und ist bis zum Ablauf des 28. März befristet.
Entsprechend der aktualisierten Lagebewertung der Landesregierung werden künftig jeden Mittwoch die Lagebeurteilungen der Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet und für die Folgewoche – bei besonderen Lagen umgehend – weitere Maßnahmen regional in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein veranlasst. Die grundsätzlich beschlossene Öffnung von Schulen bleibt im Kreis Stormarn bestehen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Während das Sozialministerium beim Impfen und Testen nicht voran kommt, ist die Erlassproduktion des Ministgeriums weiter akriv: Die Einschränkungen per 22.03.2021 wurden heute per Erlass geregelt. Da Stormarn derzeit bei einer Inzidenz von über 50 liegt, ist auch der Kreis Stormarn hiervon betroffen:
Das Gesundheitsministerium hat heute (19. März) einen Erlass veröffentlicht, der die weiteren Schutzmaßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner regelt. Damit werden die Entscheidungen der Landesregierung vom vergangenen Mittwoch (17. März) für die Woche vom 22. bis 28. März umgesetzt.
Für den Einzelhandel in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung u.a.
Die entsprechenden Maßnahmen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Erlasses geregelt. Die Allgemeinverfügungen werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Derzeit wird ein weiterer Erlass erarbeitet, der die Maßnahmen in Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner regeln wird. So ist vorgesehen, dass beispielsweise der Einzelhandel in diesen Fällen in den Click & Collect-Modus wechseln wird, d.h. bestellte Waren können nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Für diese Fälle ist bei der abschließenden Entscheidung aber auch immer die Bewertung der Gesamtlage, von Bedeutung. Wenn z.B. der Anteil eingrenzbarer Ausbruchsgeschehen und/oder der Anteil der Neuinfizierten, die bereits durch Quarantänemaßnahmen abgesondert waren sehr hoch sind, kann auch bei Inzidenzüberschreitungen in einem gewissen Rahmen von verschärfenden Maßnahmen abgesehen werden.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
Die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff sind in Schleswig-Holstein heute (19.03.) wieder gestartet.
Laut Rückmeldungen aus den Impfzentren haben trotz der späten Entscheidung am Vorabend auf Bundesebene, viele Personen ihren Impftermin wahrgenommen. Die Auslastung war insgesamt gut, nach einer ersten Mitteilung beispielsweise aus dem Impfzentrum in Kiel war die Auslastung dort bei nahezu 100 %, aus anderen Impfzenten gab es Rückmeldung von vereinzelnd oder wenigen nicht wahrgenommenen Terminen.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Ich freue mich sehr über die hohe Inanspruchnahme nach der Wiederaufnahme der Impfungen mit AstraZeneca. Das zeigt die sehr große Impfbereitschaft in Schleswig-Holstein. Impfen ist der Schlüssel zur Bekämpfung dieser Pandemie.“
Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3. aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3. nicht wahrnehmen konnten, brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per E-Mail einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten. Die Ersatztermine sollen primär in den beiden Wochen um Ostern zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden in Abstimmung mit den Impfzentren. Wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wird per E-Mail über eine Umbuchungsmöglichkeit informiert.
Basierend auf den verfügbaren Liefermengen sind derzeit weiterhin die Termine mit dem AstraZeneca-Impfstoff vormittags in den Impfzentren für die Monate März und April ausgebucht – bei Stornierungen können einzelne Termine wieder frei werden. Minister Garg erinnert an die weiterhin vorhandene Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind. In der für diese Gruppe buchbaren Termine an den Nachmittagen sind noch Termine frei.
„Alle Personen, die über 80 Jahre oder älter sind und noch keinen Termin vereinbart haben, sollten dies jetzt tun.“
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich online oder telefonisch anzumelden und ihren Termin zu vereinbaren. Eine Impfung schützt“, so Minister Garg. Innerhalb der kommenden Woche plant das Ministerium aufgrund weiterhin freier Termine in dieser Gruppe die Anmeldemöglichkeit für die Nachmittagstermine für alle Personen der Prioritätengruppe 1 und 2 zu öffnen, daher sollte die Chance jetzt noch genutzt werden. Über den genauen Termin der Öffnung für Priorität 2 wird informiert werden.
Die Personen, die 80 Jahre und älter sind, können sich online oder telefonisch anmelden. Wenn sie sich telefonisch anmelden möchten, finden sie in ihrem persönlichen Anschreiben die Telefonnummer und den dafür erforderlichen mitgeteilten PIN. Die Inanspruchnahme der Telefon-Hotline für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, ist bereits seit einigen Tagen deutlich gesunken, so dass alle Seniorinnen und Senioren dort anrufen können.
Wie ist der Stand in Bezug auf AstraZeneca-Impfungen?
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat nach erneuter Bewertung mitgeteilt, dass der Nutzen der Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff weiterhin die mit einer Impfung verbundenen Risiken überwiegen. Vorausgegangen war eine fachliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf aufgetretene Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung. Die Fachleute der EMA kamen zu dem Schluss, dass der Impfstoff weiterhin empfohlen ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Ständige Impfkommission haben sich der Bewertung angeschlossen.
Was bedeutet das für Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein richtet sich nach den entsprechenden Vorgaben der zuständigen europäischen und nationalen Fachbehörden und hat die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt.
Was passiert mit den in dieser Woche aufgrund der Aussetzung ausgefallenen Termine?
Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3. aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3. nicht wahrnehmen konnten, brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per E-Mail einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten. Die Ersatztermine sollen primär in den beiden Wochen um Ostern zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden in Abstimmung mit den Impfzentren. Wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wird per E-Mail über eine telefonische Umbuchungsmöglichkeit informiert.
Wo finde ich aktualisierte Aufklärungsbögen für den AstraZeneca-Impfstoff?
Nach der erneuten Bewertung der EMA findet man dieses Informationsblatt des RKI hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
An wen kann ich mich wenden bei Unsicherheit, ob etwas gegen die Verwendung eines Impfstoffes spricht?
Sie sollten Fragen dazu mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin besprechen. Auch die Impfärzte stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen unter:www.impfen-sh.de
Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.197 (Stand: 19.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.582 Personen genesen; 337 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 278 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 167 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 68,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen (gestern: 68,8).
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 24.03.2021 wird der Ahrensfelder Weg im Bereich der Hausnummer 1a in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr für die Durchführung von Betonarbeiten für ein Mehrfamilienhaus voll gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal