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Corona: Kiel will Einschränkungen zurücknehmen – ab 19.02.2022

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

18.02.2022 Corona Verordnung beschlossen ab 19.02.2022

Das Kabinett hat heute (18. Februar 2022) eine Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie in dieser Woche angekündigt werden damit Kontaktbeschränkungen zurückgenommen. Die Änderung sieht vor:

  • eine Streichung der Kontaktbeschränkungen für private Treffen, an denen nur vollständig Geimpfte und Genesene teilnehmen (bisher grundsätzlich maximal zehn Personen),
  • eine Erhöhung der Grenze für private Zusammenkünfte auf 25 Personen (bisher Beschränkung auf zwei Haushalte), sofern mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person teilnimmt.

Die Verordnung tritt ab morgen (19. Februar) in Kraft.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Für private Zusammenkünfte gelten keine Kontaktbeschränkungen, wenn sämtliche teilnehmende Personen ab 14 Jahren

  • entweder vollständig geimpft sind (mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung)
  • oder genesen sind (Erkrankung liegt also mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurück)
  • oder aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und über eine ärztliche Bescheinigung verfügen sowie negativ getestet sind (max. 24 Std. alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Std. alter PCR-Test).

Auf den Impf- und Genesenenstatus von Kindern unter 14 Jahren kommt es dabei nicht an. Sie dürfen sämtlich geimpfte und genesene Erwachsene begleiten. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Zusammenkunft im privaten oder im öffentlichen Raum und ob sie im Innen- oder im Außenbereich stattfindet: Es gelten die gleichen Regeln. Die angepassten Regeln gelten auch für private Veranstaltungen (Feste, Hochzeiten etc.) in Lokalen und Restaurants. Die dort aktuell geltenden Bestimmungen sind zusätzlich einzuhalten (in einem gastronomischen Betrieb insbesondere die 2G-Plus-Regel).

Kontaktbeschränkungen bleiben dann bestehen, wenn mindestens eine teilnehmende Person ab 14 Jahren weder vollständig geimpft noch genesen ist und auch über keine ärztliche Bescheinigung in Verbindung mit einem aktuellen negativen Testnachweis verfügt, dass sie nicht geimpft werden kann. Dann ist die Zahl der Teilnehmenden auf höchstens 25 Personen beschränkt. Minderjährige (unter 18 Jahren) werden dabei mitgezählt, außer wenn sie sich in Begleitung einer sorge- und umgangsberechtigten Person befinden. Erfasst sind von den Kontaktbeschränkungen beispielsweise Treffen unter Freunden und Bekannten, aber auch Familienfeiern, Hochzeiten oder Geburtstagspartys zu Hause.

zu den amtlichen Dokumenten

15.02.2022 Ankündigung der Corona Regeln ab 19.02.2022

Die Landesregierung hat sich heute (15. Februar 2022) auf die Eckpunkte eines Stufenplans verständigt. In mehreren Schritten sollen in Schleswig-Holstein die Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben wieder zurückgenommen werden.

In einer ersten Stufe wird es zum 19. Februar 2022 Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen geben:

  • Sind alle Teilnehmenden geimpft oder genesen, fallen alle Beschränkungen weg. Das gilt dann auch für private Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants.
  • Für private Treffen gilt: Nehmen ungeimpfte Personen teil, gilt eine Obergrenze von 25 Personen.

In einer zweiten Stufe gilt ab dem 3. März 2022:

  • Die bisherigen 2G- und 2G-Plus Regelungen entfallen größtenteils. An ihre Stelle tritt die 3G-Regelung.
  • Das gilt für die Bereiche Beherbergung, Sportausübung, Freizeit und Kultur, körpernahe Dienstleistungen und die außerschulische Bildung. Erforderlich bleibt jeweils ein Hygienekonzept. In einigen Bereichen kommt eine punktuelle Maskenpflicht dazu.
  • Ausnahmen werden hier nur noch in den Bereichen Großveranstaltungen (2G) und Diskos gelten (2G-Plus).
  • Bei Veranstaltungen im Innenbereich mit weniger als 500 Teilnehmenden gilt 3G. Im Außenbereich gibt es keine Vorgaben im Hinblick auf den Impfstatus.
  • Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird sich Schleswig-Holstein in der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz für einen großen Schritt in Richtung Normalität einsetzen. Es soll möglichst bundesweit mehr ermöglicht werden. Hier werden dann 2G-Regelungen und eine punktuelle Maskenpflicht gelten.
  • In der Gastronomie bleibt es bei der Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen im Innenbereich, es gilt 3G.
  • Für Diskotheken gilt eine 2G-Plus-Vorgabe, weil Besucher hier nicht an festen Plätzen aufhalten.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen bleibt es beim Hygienekonzept sowie der Maskenpflicht. Für die 3G-Vorgabe gibt es eine Ausnahme im Bereich pflegerisch notwendiger und medizinischer Behandlungen.
  • Im Freizeit- und Kulturbereich ist zukünftig lediglich ein Hygienekonzept sowie eine punktuelle Maskenpflicht und 3G erforderlich.
  • Bei der Sportausübung entfällt die Beschränkung der Zahl der Wettbewerbsteilnehmer. Erforderlich bleibt ein Hygienekonzept. Auch hier gilt dann 3G.
  • Für Versammlungen und Religionsgemeinschaften entfallen die Teilnehmerbegrenzungen. Alternativ zu 3G kann auf die Besetzung von Plätzen im Schachbrettmuster zurückgegriffen werden. Hygienekonzept und punktuelle Maskenpflichten – etwa beim Gemeindegesang – gelten weiter.
  • Für Beherbergungen gilt die 3G-Regelung.
  • Touristische Reiseverkehre: Hier wird es auch die 3G-Vorgabe geben. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt bestehen.

In einer dritten Stufe werden zum 20. März 2022 in den genannten Bereichen auch die 3G-Regelungen fallen.

Unabhängig von dem Stufenplan wird bzw. werden

  • in der Kita die Umfeldtestung eines Elternteils zunächst fortgesetzt. Über die Details für die Zeit ab dem 20. März wird in den kommenden Wochen beraten.
  • in der Schule die Kohorten ab dem 3. März aufgehoben.
  • ab dem 20. März die Testungen nicht mehr verpflichtend sein.
  • spätestens mit Beginn der Osterferien die Maskenpflicht in der Schule aufgehoben.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Sturmtief Ylenia: Schon mehr als 200 Einsätze in Stormarn

Seit dem Abend des 16.02.2022 zieht das Sturmtief auch über Stormarn. Neben teils orkanartigen Böen kam örtlich stellenweise Starkregen hinzu.

Die Integrierte Regionalleitstelle Süd hat seit 16.02.22 19:00 Uhr bis heute Mittag (14:30 Uhr) insgesamt 432 wetterbedingte Einsätze disponiert. Davon entfallen 201 Einsätze auf Stormarn, 155 auf das Herzogtum Lauenburg und 76 auf Ostholstein.

Bei Einsätzen in Börnsen (Herzogtum Lauenburg) und Ahrensburg (Stormarn) wurden insgesamt zwei Personen leicht verletzt.

Das nächste Tief kommt am Freitag: Zeynep

Hinweise für die Bevölkerung

  • Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgefordert, auf Radiodurchsagen und aktuelle behördliche Mitteilungen zu achten. z.B. über die kostenfreie NINA-Warnapp.
  • Informieren Sie auch andere Personen, die ggf. keinen Zugang hierzu haben.
  • Sichern Sie nach Möglichkeit lose Teile (z.B. Mülltonnen, Trampoline, Gartenmöbel, Planen) vor dem Sturm.
  • Wählen Sie den Notruf bei Unwetterlagen nur für Notfälle und Hilfeersuchen, in denen eine akute Gefahr besteht. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr.
    Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung besteht.
  • Einsätze werden im Bedarfsfalle streng nach Priorität abgearbeitet.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Hermann Kollinger

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Ahrensburg und Corona: 399 Neuinfektionen und Inzidenz 758,6 am 17.02.2022

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 399 (513) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 7 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt  insgesamt 29.473 (Stand: 17.02.2022, 13.00 Uhr). Davon sind 27.282 Personen genesen.  1.842 (1.722) Personen gelten aktuell als infiziert.

Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 349 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit falsch und überhöht.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 1.858 (1.726)  Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 758,6 (704,7) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Sturmtiefs: Ministerium warnt vor dem Betreten der Wälder in Schleswig-Holstein

Aufgrund der Sturmtiefs Xandra, Ylenia und Zeynep warnt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) vor dem Betreten der Wälder in Schleswig-Holstein.

Nach derzeitigen Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erreichen die Sturmtiefs bis Samstag Orkanstärke. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten in den nächsten Tagen darauf verzichten, Wege und Wanderwege in den schleswig-holsteinischen Wäldern für Spaziergänge, Ausritte oder für andere Freizeitaktivitäten zu nutzen. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten Straßen durch Waldgebiete nach Möglichkeit meiden und sichere Umwege wählen.

Auch nach dem Abflauen des Sturmes zum Beginn der neuen Woche ist Vorsicht geboten, da auch dann noch vom Sturm gebrochene Äste aus den Baumkronen herabfallen können. Zudem können Bäume auch bei ruhigem Wetter in den nächsten Tagen aufgrund des aufgeweichten Bodens und angebrochener Stämme unvermittelt umstürzen. Für Laien sind viele dieser von Bäumen ausgehenden Gefahren nur schwer erkennbar. Es wird empfohlen, Wälder erst wieder mit einem gewissen zeitlichen Abstand nach Abklingen der Stürme zu betreten.

Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Manfred Antranias Zimmer

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Berufsorientierung: Das Bundeskriminalamt als Arbeitgeber am 03.03.2022

Das Bundeskriminalamt (Foto: Agentur für Arbeit)

Die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe stellt Arbeitgeber online vor

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine Polizei- und Sicherheitsbehörde des Bundes: Als international tätige Zentralstelle der deutschen Polizei führt das BKA Ermittlungen, forscht, entwickelt, analysiert und hat Aufgaben im Bereich des Personenschutzes. Das Ziel ist: Kriminalität bekämpfen und Deutschland zu einem sicheren Ort machen. Daneben ist das Bundeskriminalamt aber auch Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb.

Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sich beim BKA bieten, stellt Kriminalhauptkommissar und Ausbildungsberater Carsten Rossner in einer Online-Veranstaltung des Berufsinformationszentrums (BiZ) der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe vor.

Im Mittelpunkt der 90-minütigen Online-Veranstaltung steht das Duale Studium im gehobenen Kriminaldienst. Daneben bietet das BKA aber auch Ausbildungsgänge in den Bereichen Fotografie (Bereich Werbe- und Reportage-Fotografie sowie wissenschaftliche Fotografie), IT (Fachinformatik), Büromanagement oder als Fachkraft für Schutz und Sicherheit.

Termin: 03.03.2022, 16 Uhr
Ort: Die Online-Veranstaltung findet via Skype statt.

Anmeldungen sind im BiZ der Arbeitsagentur per Mail an [email protected] erbeten. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den Link für die Teilnahme. Für weitere Auskünfte ist das BiZ unter 0 45 31 / 167 214 erreichbar.

Text: Agentur für Arbeit Bad Oldesloe / Redaktion

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Corona: 4.065 Neuinfektionen und Inzidenz 749,7 für Schleswig-Holstein am 16.02.2022

Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 4.065 (5.058) Neuinfektionen gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (16.02.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 749,7 (gestern: 755,6). Der landesweit niedrigste Wert von 543,5 wird heute für den Kreis Plön ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird heute für Flensburg genannt mit 1.217,6. Für Stormarn wird als Inzidenz 712,7 (661,3) genannt.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,57  (5,15) ausgewiesen.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Autorenlesung „So will ich heißen – die Vornamen der Deutschen“ am 20.02.2022

Knud Bielefeld mit seinem Buch zu Vornamen (Ahrensburg-Portal

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2021 geht die Initiative der Bürgerstiftung Region Ahrensburg weiter: „Autoren lesen vor – die BürgerStiftung lädt ein“.

Die nächste Autorenlesung findet am 20.02.2022 online statt

Der Ahrensburger Knud Bielefeld wird aus seinem kürzlich erschienenen Buch „So will ich heißen – das Norddeutsche Namensbuch“ lesen. Das Buch gibt den Lesern einen Überblick zu den Vornamen, die die Eltern ihren Kindern in Deutschland geben und gibt Tipps für die Namensfindung. Die Lesung findet online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zu der Initiative der BürgerStiftung sagt der Vorsitzende Dr. Michael Eckstein: „Wir wollen den Interessierten Anregungen und Inspirationen ermöglichen. Auf der anderen Seite wollen wir Autoren die Chance geben, mit den Menschen in Kontakt zu kommen. Sie können mit ihren Lesungen dem Publikum ihre neuen Werke vorstellen.“

Das Buch "So will ich heißen

Am 20.02.2022 wird der Ahrensburger Knud Bielefeld aus dem Buch „So will ich heißen –das Norddeutsche Namensbuch“ lesen, das er mit Annemarie Lüning geschrieben hat. Das Buch ist im Handel erschienen: 152 Seiten, Verlag Vitolibro, 9,95 Euro, ISBN 978-3869401423. Das Buch ist kein klassisches Fachbuch, sondern eine umfassende Materialsammlung in der Form einer anregenden Lektüre. Die Themen reichen von den Ergebnissen der jährlichen Erhebungen der Vornamen der Neugeborenen über regionale Besonderheiten bis zur detaillierten Erläuterung für 172 Vornamen. Abgerundet wird der Band durch Tipps für Eltern zur Namensfindung. Grundlage ist die Erkenntnis, dass Namen ein ganzes Leben mitprägen können.

Knud Bielefeld lebt mit seiner Familie in Ahrensburg. Als Mitarbeiter einer Hamburger Großbank ist er in der IT tätig. Der Informatiker stellt seit fast zwanzig Jahren jährlich die Hitliste der beliebtesten Vornamen der neu geborenen Deutschen vor. Knud Bielefeld wird am 20.02.2022 mehrere Abschnitte lesen, Ergebnisse der Erhebungen vorstellen, Interessantes und Amüsantes zu den Vornamen berichten. In der Pause wird er im Gespräch mit Dr. Michael Eckstein über seine Motivation und über Empfehlungen für die Namensfindung sprechen sowie für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung stehen.

Die Autorenlesung mit Knud Bielefeld findet am 20.02.2022, 16 bis 17 Uhr online statt. Technisch wird die Online-Veranstaltung mit der Plattform Zoom durchgeführt. Seitens der Teilnehmenden ist ein Rechner mit Internet-Anschluss, Kamera und Mikrofon erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine bestätigte Anmeldung ist notwendig. Die Teilnehmer bekommen per Mail den Link zum Zoom-Meeting.

Anmeldungen bis 20.02.2022, 15 Uhr über die Website der Bürgerstiftung

Text, Foto: BürgerStiftung Region Ahrensburg / Redaktion

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St. Johannes Ahrensburg lädt zum Konzertabend am 19.02.2022

Viva Voce Lübeck (Foto: Viva Voce)

Der Förderverein präsentiert das Vokalensemble Viva Voce Lübeck in der St. Johanneskirche

Das Motto des Konzertabends lautet „Licht und Dunkel“. Die Stücke des Programms widmen sich auf unterschiedlicher Weise dem kontrastreichen Titel. Doch nicht nur „Licht und Dunkel“ bieten Kontraste. Auch die Epochen, aus denen die Stücke stammen, könnten vielfältiger nicht sein. Von Komponisten der Barockzeit wie Claudio Monteverdi über Hochromantiker wie Johannes Brahms bis hin zu zeitgenössischen Komponisten wie der Kanadierin Eleanor Daley oder dem Norweger Ola Gjeilo ist alles vertreten.

Das Quartett besteht aus der Sopranistin Eva-Maria Salomon, der Altistin Katja Kursawe sowie dem Tenor Martin Salomon und dem Bass Jörg Grotkopp. Die vier Musiker lernten sich bereits in der Studienzeit kennen. An diesem Abend werden sie zudem durch die Sopranistin Laura Kursawe und Kathrin Maetzel an der Orgel unterstützt.

Termin: 19.02.2022, 19.30 Uhr
Ort: St. Johanneskirche, Rudolf-Kinau-Straße 19, 22926 Ahrensburg
Die Veranstaltung wird unter 2G+ Voraussetzungen stattfinden.
Der Eintritt ist frei, Spenden dienen dem Erhalt der St. Johanneskirche.

Text: Förderverein St. Johannes / Redaktion, Foto: Viva Voce

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Corona: Beschluss der Bundesregierung mit Ländern am 16.02.2022

Der Reichstag in Berlin (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Omikron-Variante des Corona-Virus breitet sich in Deutschland aus. Allerdings scheint der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Ländern überschritten zu sein.

Der Expertenrat der Bundesregierung geht in seiner aktuellen Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon aus, dass der Anstieg der Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird. In der Folge werde erwartet, dass sich die Welle abflache, und die Zahl der Neuinfektionen mit der Omikron-Variante BA.1 sinke. Daher sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, vorausschauend Öffnungsstrategien zu planen und zu kommunizieren.

Dank des verantwortlichen und umsichtigen Verhaltens der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat Deutschland die Omikron-Welle bis jetzt vergleichsweise gut bewältigt. Die Infektionsschutzmaßnahmen haben es verhindert, dass ältere und besonders schutzbedürftige Personen in großer Zahl erkrankten. Das hat viele Leben gerettet.

Die Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass ungeimpfte Personen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe auch durch Omikron-Infektionen aufweisen – neben den über 60-Jährigen und Menschen mit schweren Grunderkrankungen. Derzeit sei die Zahl der Neuinfektionen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen im Vergleich zu anderen Altersgruppen noch gering. Diese Zahl nehme jedoch aktuell zu. Damit würde sich für diese Altersgruppe die Zahl der Einweisungen auf die Intensivstationen nunmehr sukzessive erhöhen.

Nach Ansicht des Expertenrats werden sich Ungeimpfte und Ältere bei den Lockerungen der Schutzmaßnahmen wahrscheinlich wieder vermehrt infizieren und erkranken. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten weiter geschützt werden. In der Altersgruppe über 60 Jahre ist die absolute Zahl der nicht geimpften Personen immer noch sehr groß: Derzeit sind knapp drei Millionen nicht „geboostert“ – sie haben sich also ihre dritte Impfung noch nicht verabreichen lassen. 2,8 Millionen dieser Altersgruppe sind sogar ohne den zweifachen Basis-Impfschutz. Viele andere europäischen Staaten, auf die derzeit in Hinblick auf weitreichende Öffnungen geschaut wird, weisen deutlich höhere Impfquoten auf – und haben eine jüngere Bevölkerung.

Zugleich weist der Expertenrat darauf hin, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante BA.2 zu erneut steigenden Inzidenzen und zu einer Verlängerung der Omikron-Welle führen könnte.

Spätestens im Herbst besteht vor diesem Hintergrund nach der Einschätzung der Expertinnen und Experten das Risiko erneuter Infektionswellen. Neben dem Risiko weiterer Mutationen zirkulierten bisherige Virusvarianten wie der Deltastamm weiter und könnten neue Infektionswellen auslösen. Nach bisherigen Erkenntnissen seien Ungeimpfte nach einer Infektion mit der Omikron-Variante nicht zuverlässig vor Infektionen mit anderen Varianten geschützt.

Nach Einschätzung des Expertenrats befinden wir uns in einer neuen Phase der Pandemie. Sie erfordere allerdings weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheine sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen sei. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstieges der Krankheitslast.

Von zentraler Bedeutung sei es, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden. Diese böten eine hohe Wirksamkeit gerade angesichts hoch ansteckender Varianten wie Omikron. Die Expertinnen und Experten weisen weiter darauf hin, dass es bei entsprechenden Symptomen wichtig sei, den Kontakt zu anderen Personen zu vermeiden (Selbstisolation) und sich zu testen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen. Wichtig ist ein möglichst abgestimmtes Vorgehen in allen 16 Ländern. Es gilt: Es sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden. Gleichzeitig sollen so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden und die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor schweren Verläufen möglichst gut zu schützen.

Bund und Länder werden weiter intensiv für das Impfen werben und leicht zu erreichende Impfangebote machen. Denn: Impfen hilft. Auch aus der Sicht des Expertenrats ist die zumindest dreifache Impfung das effektivste Instrument, um die Krankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu erreichen. Bestehende Immunitätslücken sollen geschlossen und einer erneuten Infektionswelle im Herbst/Winter vorgebeugt werden.

Vor diesem Hintergrund treffen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgende Vereinbarungen:

  1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung. In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden. Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind.a. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.b. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G-Plus-Regelung)) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.c. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022  sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
  2. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig. Darüber hinaus müssen aus Sicht der Länder für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen. Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Sie nehmen zur Kenntnis, dass derzeit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet wird. Es soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten zu enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht. Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
  3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit ihrer Familien und Freundeskreise weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten. Es kommt insbesondere darauf an, bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten zu achten, sich eigenverantwortlich zu testen und angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden zu treffen. Denn dort ist das Risiko von Neuinfektionen weiterhin hoch. Ein verantwortungsvolles Handeln ist in dieser Phase der Pandemie wichtig, um vor allem ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und sie sicher an Zusammenkünften und Veranstaltungen teilhaben zu lassen.
  4. Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes eingesetzte Sachverständigenkommission, ihre wichtige Arbeit so rechtzeitig abzuschließen, dass die Erkenntnisse in eine grundlegendere Überarbeitung des Gesetzes rechtzeitig vor dem Herbst 2022 einfließen können.
  5. Ein effizientes Monitoring der für die Krankheitslast maßgebenden Indikatoren kann als Frühwarnsystem dienen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, daran zu arbeiten, dass die für die Erfassung der Krankheitslast relevanten Parameter (7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) altersabhängig, tagaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität erfasst und digital übermittelt werden können. Dafür ist eine systematische Datenerfassung erforderlich, wie vom Expertenrat in seiner 4. Stellungnahme vom 22. Januar 2022 gefordert.
  6. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die bestehenden Impfangebote zu nutzen. Impfen hilft. Wir werden das Virus nur besiegen können, wenn sich deutlich mehr Personen auch in Deutschland impfen lassen. Die Impfung ist sicher und schützt. Es stehen ausreichend Impfstoffe zur Verfügung. Der Bund hat zur Unterstützung der Anstrengungen der Länder, einfach zu erreichende Impfangebote überall verfügbar zu machen, eine Informationskampagne gestartet. Sie soll insbesondere diejenigen erreichen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entscheiden konnten. Alle Expertinnen und Expertinnen sind sich einig: Impfungen können die Krankheitslast durch COVID-19 effektiv verringern und damit schwere Verläufe verhindern. Eine dreifache Impfung schützt gut gegen schwere Verläufe durch die Omikron-Variante. Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen. Denn nur eine hohe Impfquote kann eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
  7. Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollen besser vor einer COVID-19-Erkrankung geschützt werden. Deshalb sind Beschäftige in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, dass sie geimpft oder genesen sind (oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können). Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip.
  8. Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI). Die Rechte der Länder werden gewahrt.
  9. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung zu verlängern.
  10. Um den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen, wird der Bund die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen. Damit soll vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Dies soll bei der anstehenden Überprüfung der einschlägigen Regelungen berücksichtigt werden.
  11. Um den an Corona erkrankten Personen die bestmögliche Behandlung zukommen lassen zu können, hat das Bundesministerium für Gesundheit frühzeitig die Lieferung des oralen Therapeutikums Paxlovid verhandelt. Bei früher Einnahme des Medikaments hat es eine hohe Wirksamkeit gegen COVID-19.
  12. Kinder und Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren große Solidarität gezeigt, leiden aber auch in besonderem Maße unter der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen die Notwendigkeit, auch weiterhin sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern.
  13. Die Länder begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern. Die Länder werden auch aufgrund der hierzu jetzt schon vorliegenden Daten über den Förderzeitraum hinaus ausreichende organisatorische und personelle Ressourcen zu Aufklärung und Verfolgung mutmaßlicher Straftaten bereitstellen. Bund und Länder werden sich regelmäßig gegenseitig unterrichten, welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen sie ergriffen haben. Die Länder begrüßen, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern wird. Die Länder bitten die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Belastungen der Krankenhäuser die Regelungen zu den Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschlägen und zur Bestimmung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu Ersatzkrankenhäusern bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz vom 8. Februar 2022 und halten weiterhin gezielte Hilfen für notwendig.
  14. Bund und Länder werden das weitere Infektionsgeschehen aufmerksam beobachten. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden zur Corona-Pandemie am 17. März 2022 erneut zusammenkommen. Sofern es die Lage erforderlich macht, kommen sie früher zusammen.

Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg:

  1. Baden-Württemberg fordert die Bundregierung auf, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz eine Lösung auf den Weg zu bringen, die es den Ländern ermöglicht, auch nach dem 19. März 2022 notwendige Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
  2. Die gemeinsam von Bund und Ländern angestrebten Öffnungsschritte erfordern eine Absicherung durch geeignete Maßnahmen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Länder auf den hoffentlich nicht eintretenden Fall unerwartet stark ansteigender Fälle mit einer Überlastung der Krankenversorgung angemessen reagieren können. Eine Öffnung ohne Absicherung widerspricht dem Vorsorgeprinzip.
  3. Vor diesem Hintergrund ist eine Verlängerung der Geltungsdauer von § 28a Abs. 7 und 8 IfSG um bis zu drei Monate angezeigt. Dies gilt auch für § 28b Abs. 1 IfSG, soweit infektiologisch riskante Bereiche betroffen sind (Diskotheken, Betriebe der Fleischverarbeitung, landwirtschaftliche Saisonarbeit, körpernahe Dienstleistungen), und § 28b Abs. 2 IfSG.

Protokollerklärung des Freistaates Bayern:

  1. Bayern sorgt sich um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen, wenn die infektionsschutzrechtlichen Grundlagen für die bisherigen Schutzmaßnahmen wegfallen oder abgeschwächt werden. Ein sicherer Präsenzunterricht in den Schulen und der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler bei Prüfungen sind von zentraler Bedeutung. Eine „Durchseuchung“ der jungen Generation ist nicht hinnehmbar. Der Bund steht in der Verantwortung, weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten für konsequente Konzepte inklusive Masken- und Testpflichten zum Schutz der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
    Dies gilt auch für eine sichere Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen.
  2. Bayern bekennt sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, unterstreicht aber die Notwendigkeit praxistauglicher, bundeseinheitlicher Vollzugsregeln. Es darf insbesondere kein Pflegechaos zum Vollzugsstart entstehen, weshalb noch zahlreiche offene Fragen zu klären sind. Der begonnene Dialog zwischen Bund und Ländern muss jetzt zügig zum Abschluss gebracht werden. Die bislang vom Bund vorgelegte Handreichung ist allenfalls ein erster Schritt. Absolute Priorität für einen ausgewogenen Vollzug muss die Versorgungssicherheit der behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen haben.

Protokollerklärung des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen bedauert, dass die Hinweise der kommunalen Ebene an die Bundesregierung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht gehört worden sind. Die Hilfeersuche der vielen unabhängigen Träger der Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und die Kritik an der Ausgestaltung sind nicht Ernst genommen worden. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich haben in den vergangenen beiden Jahren der Pandemie Herausragendes geleistet. Ihrem Engagement haben wir sehr viel zu verdanken. Sie und die Menschen in unserem Land erwarten zurecht von der Politik eine praxistaugliche Lösung.

Die Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich sicherzustellen, bleibt vordringliche Aufgabe. Diesen Abwägungsprozess allein der kommunalen Ebene zu überlassen, erzeugt Unverständnis und Frust. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde beschlossen vor dem Hintergrund der Delta-Variante. Mit der Omikron-Variante haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Der Expertenrat der Bundesregierung weist in seiner 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 darauf hin, dass es durch die starke Immunflucht der Omikron-Variante auch zu vermehrten Infektionen unter Geimpften und Genesenen komme. Der Gesetzeszweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann aktuell nicht mehr erreicht werden. Dies ist anzuerkennen und die Gesetzeslage im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung ohnehin geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Prüfstand zu stellen.

Solange die Voraussetzungen für eine allgemeine Impfpflicht nicht präzise geklärt sind, kann es eine solche nicht geben. Eine Entscheidung dazu ist aus Sicht des Freistaates Sachsen erst möglich, wenn ein Impfregister aufgebaut ist, es weitere Erkenntnisse zu möglichen Virusvarianten gibt und entsprechende Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Die breite gesellschaftliche Akzeptanz für einen solchen Schritt ist Voraussetzung für das Gelingen.

Der Freistaat Sachsen hält die weitgehende Abschaffung des Maßnahmenkatalogs im Infektionsschutzgesetz für übereilt. Die Pandemie anhand eines kalendarischen Datums mit dem Auslaufen gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen und ohne Beachtung der Kriterien des Gesundheitssystems wie beispielsweise der Bettenbelegung für beendet zu erklären, ist falsch. Ein breiter Instrumentenkasten muss den Ländern weiter zur Verfügung stehen, um im Notfall schnell handlungsfähig zu sein.

Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt:

  1. Sachsen-Anhalt betrachtet den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers als einen Orientierungsrahmen für das Handeln der Bundesländer und behält sich unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Abweichungen vor.
  2. Sachsen-Anhalt hält die Abkehr vom verfassungsrechtlich gebotenen Maßstab der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens für problematisch; dieses Kriterium war bisher handlungsleitend für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen.
  3. Sachsen-Anhalt weist im Anschluss an den Beschluss der GMK vom 15.02.2022 darauf hin, dass bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch wichtige Vollzugsfragen offen sind. Die vorliegende Handreichung des BMG ist sachdienlich, bleibt aber unverbindlich. Es bleibt fraglich, ob sie unter Berücksichtigung der noch offenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen (Ziff. 4 des GMK-Beschlusses) und der Sicherstellung der Versorgung in Regionen mit hohen Quoten nicht geimpfter Beschäftigter in den betroffenen Einrichtungen eine ausreichende Flankierung für einen gesetzestreuen Vollzug der Impfpflicht sein kann.

Protokollerklärung der Länder Hessen und Baden-Württemberg:

Hessen und Baden-Württemberg halten ein Impfregister für erforderlich, um zukünftig pandemischen Lagen wirksam begegnen zu können.

Protokollerklärung des Landes Schleswig-Holstein zu Ziffer 1, Buchstabe a:

Die in Schleswig-Holstein im Ländervergleich hohen Impf- und Boosterquoten in allen Altersgruppen sowie die seit Wochen stabile Situation in den Krankenhäusern ermöglichen bereits im ersten Schritt – parallel zur Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene – eine moderate Anpassung der Kontaktbeschränkungen für Zusammenkünfte an denen auch Ungeimpfte teilnehmen.

Text: Bundeskanzleramt / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg: Falscher Polizist fragt Bürger nach Wertsachen aus

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 16. Februar 2022 meldeten sich mehrere besorgte Bürger bei der Polizei in Ahrensburg, da sie verdächtige Anrufe von einem angeblichen Polizeibeamten erhalten haben.

Im Laufe des Tages wurden mehrere Ahrensburger durch einen falschen Polizeibeamten angerufen. Dieser teilte ihnen mit, dass Einbrecher festgenommen wurden und noch einige der Bande auf freiem Fuß seien, die vermutlich bei den Angerufenen einbrechen wollen. Daher sollten die Ahrensburger dem vermeintlichen Polizisten mitteilen, welche Wertgegenstände und wie viel Bargeld sie im Haus aufbewahren.

Wichtige Hinweise der Polizei

  • Die Polizei hat am heutigen Tag keine Einbrecher in Ahrensburg festgenommen.
  • Bitte seien Sie wachsam und hören auf ihr Bauchgefühl. Die Täter arbeiten oftmals mit Schockanrufen, um Sie zu verunsichern.
  • Die Polizei erfragt nicht Ihre Wertsachen und Bargeldbestände im Haushalt.
  • In Deutschland gibt es keine Kaution zur Abwendung einer Haftstrafe.
  • Nach Verkehrsunfällen wird grundsätzlich keine sofortige Haftstrafe angeordnet.
  • Die Polizei ruft niemals mit der Nummer 110 an.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihren Verwandten und Freunden, ob diese wirklich in einer Notlage sind.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld an Fremde!
  • Legen Sie bei solchen Anrufen auf und informieren die Polizei!

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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