Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 3.463 (3.470) Neuinfektionen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (07.01.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 526,5 (gestern: 458,0). Der landesweit niedrigste Wert von 220,1 wird für Schleswig-Flensburg ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird mit 839,0 für Lübeck genannt. Für Stormarn wird heute ein Inzidenzwert von 502,1 (384,1) ausgewiesen
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 3,13 (3,3) ausgewiesen.
Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)
Ein neuer Ausweis, eine Genehmigung, ein Antrag an die Kommunalverwaltung – früher war das einfach während der Öffnungszeiten der Ämter machbar. Seit Corona ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden reglementiert. In den Städten und Gemeinden der Region gibt es seit längerem die Möglichkeit, die Termine online zu reservieren (siehe z.B. in Großhansdorf). Die Erfahrungen sind durchweg positiv.
Anders die Stadtverwaltung in Ahrensburg: Hier bekommen die Bürger oft weder telefonisch noch per Mail Kontakt zu Ansprechpartnern. Antworten auf Mails kommen entweder gar nicht oder erst mit Monaten Verspätung. Nach heftiger Kritik, auch in der Politik, an der auffälligen Nicht-Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung kommt jetzt in Ahrensburg – mit einem Jahr Verspätung – zumindest die Möglichkeit, die Termine online zu buchen.
Informieren Sie uns gerne über Ihre Erfahrungen, ob die neue IT zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit UND der Leistungen der Stadtverwaltung führt ([email protected]). Die Mitteilung der Stadtverwaltung im Wortlaut:
Die Verwaltung der Stadt Ahrensburg hat ein Online-Termin-Vergabe-System eingeführt, mit dem alle Ahrensburger Bürger*innen selbständig über das Internet unter www.ahrensburg.de Termine im Einwohnermeldeamt buchen können.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen werden Termine ab 10.01.2022 angeboten, z.B. für die Anmeldung eines Wohnsitzes oder für den Antrag auf einen neuen Personalausweis.
Die Online-Termin-Vergabe ist ein Service für alle Ahrensburger Bürgerinnen und Bürger. Mit der Terminbuchung gibt es bereits Informationen zu den benötigten Unterlagen, die zum Termin mitzubringen sind. Auf Wunsch erhält der/die Bürger*in per SMS oder E-Mail eine Terminbestätigung. Ebenfalls gibt es vor dem Termin per SMS oder E-Mail automatisch eine Erinnerung.
Bürger*innen, die keinen eigenen Internetzugang haben, können einen im Rathaus aufgestellten Terminal nutzen oder telefonisch unter Tel. 04102/77-0 einen Termin buchen lassen. Weiterhin sind in dringenden Angelegenheiten die Mitarbeitenden der Infothek auch künftig telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
„Sollten – insbesondere zu Beginn – Probleme bei der Online-Termin-Vergabe auftreten, bitte ich um entsprechende Information“, so Bürgermeister Michael Sarach. Ziel sei es, das System ständig weiter zu entwickeln und den Bedürfnissen anzupassen.
Test: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Laut Mitteilung der Landesregierung ist die Frist für eine häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen zu einer infizierten Person (unabhängig von der Virusvariante) auf 10 Tage verkürzt worden. Und auch für Personen, die einer 14-tägigen Quarantäneanordnung unterliegen und die sich bereits 10 Tage in Quarantäne befinden, gilt die Quarantänezeit jetzt ohne Testung als beendet.
Die „Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn über die Anordnung zur Absonderung“ wird aktuell nicht angepasst. Eine Änderung erfolgt, wenn die heute erwarteten Regelungen, die auf Bundesebene im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche beschlossen werden sollen, auf Landesebene wirksam werden.
Bis dahin wenden wir die vom Land in seiner Presseinformation veröffentlichen Maßnahmen zur Quarantäne auch im Kreis Stormarn an.“ Die derzeit geltenden Regelungen können dem beigefügten Flussdiagramm entnommen werden siehe unten.
Hinweis für (durch einen PCR-Test bestätigte) positiv getestete Personen (Infizierte):
Das Gesundheitsamt ist derzeit nicht in der Lage, fristgerecht Kontakt zu diesen Personen aufzunehmen.
Es besteht die Verpflichtung, sich selbstständig in eine 14tägige Isolation zu begeben. Die Fristberechnung beginnt mit dem Tag, an dem die ersten Symptome auftreten. Ohne Symptome beginnt die Berechnung mit dem Tag, an dem der PCR-Abstrich vorgenommen wurde.
Die Absonderung endet automatisch 14 Tagen. Voraussetzung dafür ist eine 48stündige Symptomfreiheit sowie ein negativer Schnelltest/Selbsttest.
Infektionen Quarantäne und Ablauf (Kreis Stormarn)
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
Vor dem Hintergrund der bestehenden Dominanz der Omikron-Variante in Schleswig-Holstein und der sehr dynamischen Infektionslage mit weiter hohen und steigenden Neuinfektionen setzt Schleswig-Holstein bereits vor einer bundeseinheitlichen Anpassung der Quarantänezeiten, wie diese in der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. Januar skizziert wurde, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten folgende Anpassungen für das Pandemiemanagement um:
Um die Handlungsfähigkeit der Gesundheitsämter sicherzustellen und die vorhandenen Ressourcen auf den Schutz vulnerabler Gruppen fokussieren zu können, erfolgt eine Vereinfachung des Managements im Sinne einer Gleichbehandlung von Kontaktpersonen – unabhängig vom Nachweis einer bestimmten Variante.
Das bedeutet konkret:
Bei Ansteckungsverdacht (enge Kontaktperson zu einem Infizierten): 10 Tage häusliche Quarantäne unabhängig vom Nachweis einer bestimmten Variante bei der Indexperson.
Automatische Beendigung der Quarantäne ohne Test nach 10 Tagen.
Dies entspricht den Regelungen im derzeit gültigen Absonderungserlass des Landes.
Zu beachten dabei ist:
Geimpfte können aufgrund der bestehenden Regelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung nur dann einer Quarantäneanordnung unterliegen, wenn ein VOC-Nachweis (hier v.a. Omikron) bei der Indexperson vorliegt.
Folgende Ausnahmen können für bestimmte Berufsgruppen angewendet werden:
Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
Nötigenfalls können für die vorgenannten Berufsgruppen quarantäneersetzende Maßnahmen Anwendung finden, um die Versorgung nicht zu gefährden. Die derzeit dominierende Variante ist leicht übertragbar. Wenn quarantäneersetzenden Maßnahmen zur Anwendung kommen, ist auf die Risikobewertung und die Notwendigkeit der Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen besonders hinzuweisen. Die Verantwortung für das Management mit bestmöglicher Risikominimierung liegt bei den jeweiligen Einrichtungen.
An dieser Stelle erinnert das Gesundheitsministerium noch einmal ausdrücklich daran, dass
sowohl mit Covid-19-infizierte Menschen
als auch nicht-geimpfte und nicht-genesene enge Kontaktpersonen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
sowie geimpfte und genesene enge Kontaktpersonen bei Vorliegen eines Omikron-Nachweises bei der Indexperson
eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Dies erfolgt üblicherweise in der eigenen Häuslichkeit. Außerdem sollten sie bekannte Kontaktpersonen eigenständig über den Infektionsfall informieren, so dass diese Personen ebenfalls eigenverantwortlich der Absonderungspflicht nachkommen können. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um Infektionsketten zu unterbrechen. Die Selbstverantwortung jedes Einzelnen oder jeder Einzelnen hat also eine zentrale Bedeutung bei der Bewältigung des Geschehens der Pandemie.
Für weitere Schritte zur Änderung der Maßnahmen wie eine weitere Verkürzung der Quarantänezeit, eine Verkürzung der Isolierungszeit für Infizierte oder eine Absonderung Geimpfter zur Risikominimierung und Verlangsamung der Virusausbreitung müssen zunächst noch bundespolitische Entscheidungsprozesse abgewartet werden.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 288 (200) Neuinfektionen.In den Krankenhäusern in Stormarn sind 11 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 13.929 (Stand: 07.01.2022, 14.00 Uhr). Davon sind 11.897 Personen genesen. 1.695 Personen gelten aktuell als infiziert.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 337 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona wirklich gestorben sind. Diese amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 1.221 (939) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 500,1 (384,5) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Gestern Mittag (05.01.2022) ist es vor einer Sparkassen-SB-Filiale in Reinbek, Am Ladenzentrum, zu einem Diebstahl gekommen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen hob eine 87-jährige Frau aus Reinbek gegen 13.00 Uhr Geld bei der Sparkassen Filiale ab. Unmittelbar nachdem sie die Bank verlassen hatte, wurde sie von einer 30 bis 40 Jahren alten Frau angesprochen und mit Fragen nach Arztpraxen abgelenkt, so dass die Senioren ihre Handtasche mit dem Bargeld in ihrem Rollator, kurz unbeobachtet ließ.
Ein zweiter Täter gab vor Geld wechseln zu wollen, nahm sich unvermittelt die nicht mehr im Zugriffsbereich der Seniorin befindlichen Handtasche und entwendete daraus das Bargeld, ein mittlerer dreistelliger Betrag.
Anschließend entfernte sich das Pärchen zu Fuß über die Holländerbrücke in Richtung des Wohngebietes Reinbek-Hinschendorf. Zur weiteren Beschreibung kann lediglich gesagt werden, dass beide Täter je eine FFP-Maske sowie eine Wollmütze getragen haben.
Wer das Tatgeschehen beobachtet hat oder Hinweise zu den Tätern geben kann, melde sich bitte bei den ermittelnden Beamten der Kriminalpolizei Reinbek unter der Telefonnummer 040/727707-0.
Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 3.470 (2.976) Neuinfektionen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (06.01.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 458,0 (gestern: 405,4). Der landesweit niedrigste Wert von 207,8 wird für Schleswig-Flensburg ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird mit 806,0 für Dithmarschen genannt. Für Stormarn wird heute ein Inzidenzwert von 384,1 (379,2) ausgewiesen
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 3,3 (3,13) ausgewiesen.
Dr. Michael Eckstein vor der Karte der Bürgerstiftungen mit Gütesiegel 2022 (Foto: BürgerStiftung)
Seit 1996 gibt es in Deutschland moderne Bürgerstiftungen. Sie engagieren sich in ihrer Region für das Gemeinwesen und vielfältige gemeinnützige Zwecke; das Ehrenamt hat dabei eine besondere Bedeutung. Dies gilt auch in der Corona-Zeit.
Für das Jahr 2022 sind bundesweit 269 Bürgerstiftungen mit dem Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ausgezeichnet. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg trägt das Gütesiegel bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2001.
Text, Foto: BürgerStiftung Region Ahrensburg / Redaktion
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 200 (165) Neuinfektionen.In den Krankenhäusern in Stormarn sind 11 von 30 verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 13.643 (Stand: 06.01.2022, 15.00 Uhr). Davon sind 11.832 Personen genesen. 1.474 Personen gelten aktuell als infiziert.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 337 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona wirklich gestorben sind. Diese amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 939 (929) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 384,5 (380,5) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Das Land Schleswig-Holstein ermöglicht ab 06.01.2022 die Auffrischungsimpfungen auch für 12- 17-Jährige in den Impfstellen des Landes. Bis Ende Februar 2022 stehen dort 300.000 Impftermine zur Verfügung.
Terminbuchungen für die Boosterimpfung von 12-17-Jährigen in den 27 Impfstellen des Landes werden ab 06.01.2022 um 15 Uhr über die Buchungsplattform auf www.impfen-sh.de möglich sein.
Bei der Auffrischimpfung für 12-17-Jährige handelt es sich um eine zulassungsüberschreitende Impfung (Off-Label-Use). Diese ist jedoch gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffes durch die europäische Zulassungsbehörde EMA. Der Schritt nun auch Auffrischungsimpfungen für diesen Personenkreis anzubieten, auch wenn noch keine Stiko-Empfehlung vorliegt, erfolgt auf Basis der jüngsten Impfverordnung des Bundes und in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte in einem Schreiben vom 27.12.2022 auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von 12 bis 17-Jährigen hingewiesen und auch die Haftungsfolgen klargestellt.
Verimpft wird der von der STIKO für diese Altersgruppe empfohlene Impfstoff von BioNTech.
Die Impfung erfolgt nur nach ausführlicher und individueller Aufklärung durch den impfenden Arzt. Um als unter 18-Jähriger eine Boosterimpfung erhalten zu können, wird es deshalb eine separate Einwilligungserklärung für Jugendliche ab 14 Jahren geben. Für 12 und 13-Jährige muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung ist, dass die letzte Impfung der Grundimmunisierung (i.d.R. die 2. Impfung) mindestens 3 Monate zurückliegt. Aktuell stehen noch ca. 300.000 Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in den Impfstellen des Landes zur Verfügung.
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Uns erreicht aktuell eine große Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen für 12-17-Jährige. Gerade mit Blick auf die Verbreitung der Omikron Variante ist die Auffrischungsimpfung ein wichtiger Schritt – denn Impfung und Auffrischungsimpfung bieten den besten Schutz vor einer schweren Erkrankung. Wir bieten daher ab heute die Auffrischungsimpfung für die Altersgruppe der 12-17-Jährigen auch in den Impfstellen des Landes an.“
Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
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