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Corona-Krise: Starker Rückgang des ehrenamtlichen Engagements

Helfende Hände (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Corona-Krise schränken die staatlichen Reglementierungen das ehrenamtliche Engagement immer mehr ein

Die fortdauernden staatlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen offenbar zu einem Rückgang ehrenamtlichen Engagements und finanziellen Engpässen bei gemeinnützigen Organisationen. Das zeigt jetzt ein Bericht von „Zivilgesellschaft in Zahlen“ (ZiviZ).  Grundlage ist eine bundesweite Erhebung bei 685 zivilgesellschaftlichen Organisationen in 2020, also vor dem aktuellen zweiten Lockdown, der die Probleme weiter verschlimmert.

Corona-Reglementierungen reduzieren Möglichkeiten für Ehrenamt drastisch

Nur einer von vier Befragten gab an, sich zurzeit mit vielen Engagierten einbringen zu können.

Kündigungen von Mitgliedschaften in Vereinen

17 Prozent der Befragten geben an, dass es in Vereinen zu pandemiebedingten Kündigungen von Mitgliedschaften kommt.

Finanzielle Engpässe bei gemeinnützigen Organisationen

Den gemeinnützigen Organisationen auch die finanzielle Entwicklung zu schaffen: 82 Prozent der Befragten sprechen von einem teils starken Rückgang selbsterwirtschafteter Mittel und fast jeder Vierte verzeichnet Verluste bei Mitgliedschaftsbeträgen. Trotzdem haben 78 Prozent aufgrund der aktuellen Lage keinen Antrag auf die vom Staat angebotenen Soforthilfen für gemeinnützige Organisationen gestellt. Jeder Zweite gab an, die Kriterien nicht erfüllen zu können.

Text: Zivilgesellschaft in Zahlen / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenzwert in Schleswig-Holstein auf 79 gefallen

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Zum Monatsende Januar sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt landesweit bei 79. Für Stormarn hatte der Kreis am Freitag bereits einen Wert von 67 veröffentlicht.

Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Organisation der Schutzimpfungen.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Bild: www.schleswig-holstein.de, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona: Firmenpleiten kommen bald – was Verbraucher wissen müssen

Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Als Folge der Corona-Reglementierungen für die Wirtschaft und der andauernden Verzögerungen beim Impfen ist eine umfangreiche Insolvenzwelle zu erwarten, vor allem im Handel

Für Verbraucher*innen kann die Insolvenz eines Händlers erhebliche Risiken bedeuten, wenn sie bei ihrem Einkauf per Vorkasse bezahlt oder mangelhafte Ware erhalten haben. Dazu weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf folgende Punkte hin.

Unternehmensinsolvenzen – die Folgen

Insolvent kann ein Unternehmen wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sein. In diesem Fall sind alle betroffen, denen die Firma Geld schuldet. Für zahlungsunfähige Firmen gibt es ab Oktober keinen Aufschub mehr, sie müssen ihre wegen der Corona-Pandemie eingetretene Insolvenz dann bei Gericht anzeigen. „Die Zahlungsunfähigkeit ist in Zeiten der Pandemie wohl der häufigere Insolvenzgrund“, sagt Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Es steht zu befürchten, dass sich nun ein Insolvenzstau auflösen könnte. Betroffene Verbraucher werden sich dann mit insolventen Unternehmen über geleistete Vorauszahlungen, Reklamation fehlerhafter Ware, Ratenkauf, Datenschutz und Gutscheine auseinandersetzen müssen.“

So erfahren Kunden von der Insolvenz eines Unternehmens

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird von Amts wegen im Internet bekannt gemacht (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Spätestens aber, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und dieser etwa über die Lieferung einer bestellten Ware entscheidet oder die Zahlung offener Rechnungen fordert, erfahren Verbraucher von der Insolvenz.

Das passiert bei insolventen Unternehmen

Wenn das Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Kosten für ein Insolvenzverfahren zu decken, eröffnet das Gericht das Verfahren und benennt einen Insolvenzverwalter. Dieser führt die Geschäfte des Unternehmens zunächst fort und prüft, ob das Unternehmen oder Teile davon weiterbestehen können, oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss. Der Insolvenzverwalter entscheidet auch darüber, ob bestellte Ware geliefert und erteilte Aufträge noch erfüllt werden.

Forderungen gegen das insolvente Unternehmen durchsetzen

Verbraucher*innen, die offene Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen haben, können diese beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Nur so haben sie Aussicht darauf, ihr Geld oder zumindest einen Teil davon zurückzuerhalten.

Forderungen für offene Gutscheine können Betroffene ebenfalls anmelden. Soweit im Unternehmen noch Geld vorhanden ist, erhalten Verbraucher einen entsprechenden Anteil ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere.

Zahlungen an das insolvente Unternehmen

Raten für gelieferte Ware müssen Kunden auch im Fall einer Insolvenz weiter bezahlen. Dasselbe gilt für offene Rechnungen über eine bereits gelieferte Bestellung.

Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto. Ahrensburg-Portal

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Gemeindevertretung Großhansdorf tagt am 08.02.2021

Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf findet am Dienstag, 08.02.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf, statt.

Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.12.2020
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Umbesetzung gemeindlicher Ausschüsse / Antrag der CDU Fraktion
7. Neuwahl der Ausschussvorsitzenden für den Hauptausschuss und den Bau-und Umweltausschuss und deren stellv. Ausschussvorsitzenden
8. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags
9. Erstattung der Beiträge für die Mittagsverpflegung in den KiTas für Januar 2021
10. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
11. Mitteilungen des Bürgermeisters

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Morgenröte in Ahrensburg: Die Sonne kann kommen

Ahrensburg im Winter: Morgenröte (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute soll das Wetter ähnlich schön werden wie gestern: Viel Sonne,Temperaturen um den Gefrierpunkt, kaum Wind – also bestes Winterwetter und die seltene Pracht des Schnees.

Genießen Sie den Tag, vielleicht bei einem Sapziergang in einem unserer Wälder.

Text, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Minister Buchholz zu den Problemen auf dem Arbeitsmarkt

Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

„Wichtig sind nun belastbare Perspektiven und eine flüssige Abwicklung der Bundeshilfen“

Arbeitslosenzahl ist um 15 Prozent gestiegen

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein blieb im Januar mit einem Anstieg der Zahl der Erwerbslosen um 15,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erwartungsgemäß angespannt. „Der Lockdown ist auch in den Arbeitsmarktzahlen sichtbar, wobei der saisontypische Anstieg gegenüber dem Vormonat nicht so stark ausfällt, wie in den letzten Jahren. Hier wirkt das Kurzarbeitergeld als stabilisierender Faktor in der Krise sehr positiv“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel.

Durch die Corona-Reglementierungen bedrohte Branchen brauchen Perspektive

Umso wichtiger sei es, dass insbesondere Einzelhandel, Gastronomie, Veranstalter und die Tourismusbranche einen Weg aufgezeigt bekommen, unter welchen Bedingungen ein Wiederanfahren ihrer Branche möglich sein könnte. „Und dazu hat die Landesregierung in dieser Woche einen Plan vorgelegt, der Blaupause für den gesamten Bund sein könnte“, sagte Buchholz. Nach dem Perspektivplan des Landes dürften beispielsweise Geschäfte bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 im Land unter Auflagen wieder öffnen.

Auszahlung der Novemberhilfen immer noch nicht abgeschlossen

Wie der Minister weiter sagte, sei zudem eine flüssige Abwicklung der Wirtschaftshilfen des Bundes ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor. „Die leider erst verspätet mögliche Bearbeitung der Novemberhilfen läuft inzwischen auf Hochtouren“, so Buchholz. Auch die Förderung des Arbeitsmarktes laufe vielfach auf digitalem Wege weiter. So würden Beratungsangebote für Unternehmen oder für arbeitsuchende Frauen aus dem Landesprogramm Arbeit weiter fortgesetzt. „Die Corona-Krise hat uns einen enormen technischen Schub verpasst, vielfach ist nun Home Office in Bereichen möglich, in denen es bis vor kurzem nicht denkbar erschien.“

Geringe Zunahme bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

Als erfreulich bezeichnete Buchholz die anhaltend positive Entwicklung bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Nach vorläufigen Werten von November 2020 stieg ihre Zahl gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent (+ 5.900) auf 1.022.800. Buchholz: „Die Bereiche Gesundheit, Heime und Sozialwesen sowie der öffentliche Dienst weisen weiterhin eine hohe Personalnachfrage auf.“

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona und die Schulen: Ministerium korrigiert Plan zum Präsenzunterricht

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Bildungsministerin Karin Prien hat die Schulen im Land über die Weiterentwicklung des Corona-Reaktionsplanes informiert. „Für die Schulen haben wir einen inzidenzgestützten Stufenplan als Weiterentwicklung des Corona-Reaktionsplans beschlossen“, so Prien in einem Schreiben an alle Schulleitungen.

Der weiterentwickelte Corona-Reaktionsplan beschreibe nun den Weg zurück zum Präsenzunterricht für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich. Er tritt zum 15. Februar 2021 in Kraft. Der Corona-Reaktionsplan beschreibt die stufenweisen Schritte zur Rückkehr zum Präsenzunterricht in Anlehnung an den vorgeschlagenen Perspektivplan und verknüpfe die Inzidenzwerte für das gesamte Land und die Dynamik des Infektionsgeschehens. Über die Stufen werde mit wissenschaftlicher Beratung entschieden und die Entscheidung über das Inkrafttreten einer Stufe des Corona-Reaktionsplans werde eine Woche vor deren Inkrafttreten durch das Bildungsministerium bekanntgegeben.

  • Bildungsministerin Prien erklärt dies am Beispiel der Jahrgangsstufen 1 bis 6: „Wenn wir bis zum Stichtag am 8. Februar sieben Tage eine landesweite Inzidenz von unter 100 hatten, die zudem einen klaren Trend nach unten zeigt, dann gehen die Klassenstufen 1 bis 6 ab dem 15. Februar in den Wechselunterricht.
  • Sollte die Inzidenz vor dem 8. Februar bereits seit 21 Tagen deutlich unter 100 mit einem klaren Trend nach unten weisen, dann gibt es ab dem 15. Februar Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler von Jahrgangsstufe 1 bis 6.“
  • Die 7-Tage-Inzidenz von 50 stelle eine wichtige Zäsur dar: Werde dieser Wert unterschritten, sei wieder Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb unter Beachtung der Hygieneregeln in allen Jahrgangsstufen vorgesehen – wenn auch in den Jahrgangsstufen 7 bis 13 (soweit es sich nicht um Abschlussklassen handelt) zunächst noch als Wechselunterricht.
  • Auch wenn es bei höheren Inzidenzen Einschränkungen im Präsenzunterricht gebe, werde es in jedem Fall für die Abschlussklassen Präsenzangebote geben, würden die Prüfungen in Präsenz durchgeführt und Präsenzmöglichkeiten (Lernräume) für einzelne Schülerinnen und Schüler eingerichtet, sofern dies aus Sicht des Kindeswohls erforderlich sei.

Änderungen bei den Prüfungen: Anforderungen werden gesenkt

Auch über die Anpassungen bei den Abschlussprüfungen zum Ersten Allgemein bildenden Schulabschluss (ESA), zum Mittleren Schulabschluss (MSA) und zum Abitur informierte Prien die Schulen. Die KMK habe in der vergangenen Woche einen Rahmen für die Abschlussprüfungen 2021 verabredet.“

  • Für den ESA und den MSA sollen die Schülerinnen und Schüler ab dem 1. März eine intensive und gezielte Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsfächer bekommen.
  • Außerdem reduziere man die Anzahl der schriftlichen Prüfungen, verlängere die Bearbeitungszeit und ermögliche auf Wunsch eine weitere mündliche Prüfung, durch die ausschließlich eine Verbesserung erreicht werden kann. „Sollten die Prüfungsergebnisse aller Schülerinnen und Schüler in einem Prüfungsfach deutlich nach unten vom Durchschnitt der letzten drei Vor-Pandemie-Jahre abweichen, kann zudem eine Anpassung der Noten vorgenommen werden“, so Karin Prien.
  • Auch für die Abiturientinnen und Abiturienten sei zusätzliche Unterstützung vorgesehen. Dazu gehöre beispielsweise eine gezielte Vorbereitungszeit auf die Prüfungen. Die Auswahlmöglichkeit der Aufgaben werde vergrößert, und eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in den Prüfungen sei geplant. Prien ergänzt: „Aber wir dürfen auch jene nicht aus dem Blick verlieren, die durch die Pandemie unter hohen psychischen Belastungen leiden.
  • Für diese Schülerinnen und Schüler werden wir ein freiwilliges Wiederholen im Einzelfall und nach Beratung für alle Jahrgänge ermöglichen. Das Corona-Wiederholungsjahr wird nicht mitgezählt, es hat also keine Auswirkungen auf die Höchst-Verweildauer insbesondere in der Oberstufe.“

Ministerin Prien: „Wir bewegen uns im Bereich des Maßnahmenkataloges, den die KMK beschlossen hat und der auch von anderen Bundesländern genutzt wird.“

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona Impfungen: Menschen ab 88 Jahre können ab 1.2.2021 Termine buchen

Die Impfungen finden aber eventuell erst im Sommer statt

In den nächsten Tagen werden Menschen, die 88 Jahre und älter sind, einen Brief des Sozialministeriums erhalten, um sich telefonisch für eine Impfung anmelden zu können. Der Briefversand von rund 35.000 Briefen dieser ersten Gruppe startete heute. Im weiteren Verlauf werden in drei weiteren Gruppen gestaffelt Menschen zwischen 80 und 88 Jahren ebenfalls Post erhalten, um sich unter einer im Brief angegebenen Telefonnummer und einem persönlichen Code anmelden zu können. Der Zeitpunkt der Versendung der Briefe für die anderen drei Gruppen wird in Abhängigkeit des verfügbaren Impfstoffes festgelegt.

Das Ministerium erinnert daran, dass die Terminvergabe weiterhin nur auf Basis der aktuell bekannten Lieferprognosen des Impfstoffes erfolgen kann. Dementsprechend werden viele Impfwillige zunächst voraussichtlich nur einen Termin erhalten können, der im späteren Frühjahr oder gar Frühsommer liegt, aber sie können sich darauf einstellen. Sollte deutlich mehr Impfstoff verfügbar sein, müssen sie nichts tun, sondern den Betroffenen soll telefonisch ein früherer Termin angeboten werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es auch bei diesem Verfahren telefonisch zu Wartezeiten kommen wird, jedoch ist der Anmeldeprozess deutlich entzerrt. Dennoch wird empfohlen, die gesamten Öffnungszeiten montags bis samstags zwischen 8- 18 Uhr zu nutzen.

Nachfolgend Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren für Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Die Fakten dazu werden auch in dem persönlichen Anschreiben für ältere Menschen erklärt. Die FAQ werden zusätzlich unter www.impfen-sh.de eingestellt.

Warum gibt es für Menschen älter als 80 Jahre ein besonderes Einladungswesen per Post?

Das Land hat diese Ergänzung im Anmeldesystem vorgenommen, um älteren Menschen, eine Anmeldung zu erleichtern. Dabei wird auf das bestehende Buchungssystem zugegriffen, jedoch erhalten die älteren Menschen eine telefonische Unterstützung und der Zeitraum wird deutlich entzerrt.

Wann werden die Schreiben an die Personen über 80 verschickt?

Ältere Menschen erhalten die persönlichen Schreiben in mehreren Intervallen, gestaffelt nach Alter, beginnend mit der ältesten Gruppe, die auch das höchste Risiko trägt. In geplant drei weiteren Gruppen werden die Menschen zwischen 88 und 80 Jahren im weiteren Verlauf angeschrieben. Der Zeitpunkt der Versendung wird abhängig von der Auslastung des Anmeldewesens und der Verfügbarkeit des Impfstoffes gesteuert.

Ab wann können die Angeschriebenen anrufen, um einen Impftermin zu buchen?

Ab dem 1. Februar 2021 können die Angeschriebenen älter als 88 Jahre unter der im Schreiben vermerkten Telefonnummer einen Termin buchen. Andere Personen als die angeschriebenen, können derzeit keine Termine buchen.

Wo müssen sie anrufen?

Über eine exklusive Nummer, die nur für die Menschen 80 Jahre und älter ist, die in dem persönlichen Brief steht, können Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen Termin zwischen 8-18 Uhr, montags bis samstags, buchen.

Können Menschen älter als 80 Jahren noch Webseite impfen-sh.de und die 116117 als Anmeldemöglichkeit nutzen?

Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, können sich nur über die im persönlichen Anschreiben genannte Telefonnummer in dem vereinfachten Verfahren anmelden. Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Personen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung – beispielsweise Pflegekräfte −  zur Verfügung stehen, sobald wieder mehr Impfdosen zur Verfügung stehen. Das Ministerium wird informieren, wenn dort wieder Buchungen möglich sind.

Welche Daten sollten am Telefon bereitgehalten werden?

Für die Anmeldung für Menschen 80 Jahre oder älter sollte folgende Angaben für den Anruf bereitgehalten werden:

  • Namen und Geburtsdatum
  • persönliche Identifikationsnummer (im Betreff des Anschreibens)
  • Eine Telefonnummer für Rückfragen oder Terminänderungen
  • Wenn möglich und vorhanden eine E-Mail-Adresse, an die wird eine Terminbestätigung (Impf-Ticket), Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärung, sowie die Anschrift des Impfzentrums gemailt wird. (Diese Unterlagen sind auch in den Impfzentren vorhanden).

In welchem Zeitraum kann mit einem Impftermin gerechnet werden?

Da aktuell noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, wird der persönliche Impftermin eventuell weit ins Frühjahr oder Frühsommer hinein terminiert sein. Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, bemüht sich das Land, Termine vorzuziehen. Dazu soll, unter der von der Person angegebenen Rufnummer dann eine Kontaktaufnahme erfolgen.

Woher weiß das Land, welche Personen angeschrieben werden müssen?

Dies geht aus den Daten der Einwohnermeldeämter hervor, die dafür genutzt werden können und genutzt wurden.

Werde ich als Bewohnerin oder Bewohner einer Pflegeinrichtung auch angeschrieben?

Das ist nicht vorgesehen, da diese von dem mobilen Impfteams aufgesucht werden. Sollten Personen in Pflegeeinrichtungen dennoch einen Brief erhalten, werden sie gebeten, mit der Einrichtungsleitung zu sprechen, die am ehesten erläutern kann, ob und wann die Impfung dort durch ein mobiles Team erfolgt, sofern sie noch nicht erfolgte. Auch ambulante Pflegeeinrichtungen sollen von mobilen Impfteams aufgesucht werden, wenn die Impfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sind.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona Tests in Pflegeeinrichtungen: Bundeswehr hilft jetzt

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Um die während der Corona-Pandemie stark belasteten Pflegeeinrichtungen zu entlasten, unterstützt seit 29.01.2021 in mehreren Kreisen und Städten in Schleswig-Holstein die Bundeswehr übergangsweise bei der Durchführung von Corona-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen. Das Gesundheitsministerium koordiniert gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kommunen und Bundeswehr die Unterstützung. Die Bundeswehr stellt derzeit übergangsweise für die Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Amtshilfe 178 Bundeswehrangehörige (Vollzeitäquivalente) bereit, die dafür vom Deutschen Roten Kreuz geschult wurden, bzw. werden.

Bis Ende der vergangenen Woche wurde eine Bedarfsabfrage des Ministeriums gemeinsam mit Kreisen und kreisfreien Städte in den Pflegeeinrichtungen durchgeführt und wird fortlaufend aktualisiert. Danach haben derzeit rund 200 Pflegeeinrichtungen Unterstützungsbedarf angemeldet, dies entspricht rund 167 Vollzeitkräften. Die Testungen erfolgen zu bestimmten Zeiten in den Einrichtungen, die Unterstützer der Bundeswehr sind also zeitlich begrenzt vor Ort.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, besonders den Soldatinnen und Soldaten, die den raschen Einsatz möglich machen. Aber auch andere freiwillige Personen können unterstützen. Jeder, der hilft, trägt einen wichtigen Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei“.

Sozialministerium sucht Zivile Helfer

Der Einsatz der Bundeswehr soll zeitlich begrenzt erfolgen, bis geeignete zivile Helferinnen und Helfer gefunden sind. Gesucht werden daher freiwillige Personen, die im Anschluss an den Einsatz der Bundeswehr zum Einsatz kommen. Hier ist die Bundesagentur für Arbeit ein Kooperationspartner. Gesucht werden Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung und auch geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung. Vor dem Einsatz erfolgt eine Einweisung in die vor Ort durchführbaren Antigentests, so die Bundesagentur. Die Vergütung, die die Einrichtungen im Rahmen dieser Initiative an die Freiwilligen zahlen, soll sich laut Bundesagentur an 20 Euro pro Stunde orientieren. Weitere Informationen unter: Bundesagentur für Arbeit Testhilfe; Hotline der Bundesagentur für Arbeit für freiwillige Test-Helfer, 08000 4 555532 (Gebührenfrei), Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Um Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeitenden von Pflegeeinrichtungen zu schützen, gilt in Schleswig-Holstein eine Corona-Testpflicht: Für Mitarbeitende mindestens zweimal wöchentlich mittels Antigen-Schnelltest. Auch Besucherinnen oder Besucher von Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen sowie alle weiteren Personen, die die Einrichtung aufsuchen, ohne dort wohnhaft oder beschäftigt zu sein, müssen über ein negatives Testergebnis verfügen, das vom selben Tag oder vom Vortag stammt.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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Schnee und Sonne in Ahrensburg: Bestes Wetter zum Rodeln und Spazierengehen

Schnee und Sonne: Rodeln vor dem Ahrensburger Schloss (Fto: Ahrensburg-Portal)

Seit es gestern Abend nicht nur in Hamburg, sondern auch rund um Ahrensburg zu schneien begann war schnell klar: Jetzt kommt der Winter nochmal richtig zu uns.

Ahrensburg: „Ein Wintermärchen“
Frühaufsteher konnten heute Morgen Bilder sehen, die man sich sonst für Weihnachten wünscht: Ahrensburg im Schnee. Familien mit Kindern haben das schöne Wetter heute Vormittag gleich genutzt, um Rodeln zu gehen, mit Blick auf das von der Sonne angestrahlte Schloss.

Auf der anderen Seite waren die Straßen und Wege heute früh noch sehr glatt, zumal nicht überall gestreut bzw. geräumt ist. Das Wetter soll auch morgen so schön bleiben. Die Temperaturen bleiben dabei rund um den Gefrierpunkt. Daher heißt es für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer weiter, vorsichtig zu sein.

Für den Nachmittag und für morgen lädt nicht nur die Schlossinsel zum Ausflug bei Sonne und Schnee ein: Auch die Wälder rund um Ahrensburg bieten heute beste Möglichkeiten für einen Spaziergang im Schnee.

Text, Fotos: Ahrensburg-Portal

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