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Corona: Die Regeln ab 26.04.2021 – über Stormarn wird am 23.04.2021 entschieden

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Nach dem Anstieg der Inzidenzwert für Stormarn über 100 (gestern und heute) wird über die Aktivierung  der Corona- Notbremse in Stormarn entschieden

Die Landesregierung hat heute (21. April) über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden. Die heute beschlossenen Maßnahmen gelten ab Montag, 26. April (bis einschließlich 2. Mai). Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung derzeit angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Über das weitere Vorgehen in den Schulen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten hat das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft gesondert informiert.

Aus den aktuellen Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergibt sich auch Änderungsbedarf bei den Erlassen zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die noch in dieser Woche umgesetzt werden. Hierzu wird die Landesregierung gesondert informieren.

In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Flensburg ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

In Dithmarschen, Ostholstein, Lübeck, Kiel, Steinburg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten. Das bisherige Verfahren (Click & Meet) wird abgelöst. Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet werden.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Ausnahmen gelten in den Kreisen Pinneberg (ohne Helgoland) und Segeberg sowie in der Stadt Neumünster: auf Basis der Lageeinschätzungen der Kreise gilt dort der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die „Notbremse“. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes finden die dann beschlossenen Regelungen Anwendung.

Die Kitas, Krippen und Horte in diesem Kreis bieten nur Notbetreuung an.

Für den Kreis Stormarn entscheidet sich am Freitag (23. April), ob auch dort die Maßnahmen der „Notbremse“ in Kraft treten.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

 

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Corona: Inzidenzwert 70 für Schleswig-Holstein am 21.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (21.04.2021) landesweit bei 71,8 (gestern: 71,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 109,1 meldet der Kreis Herzogtum Lauenburg. Den niedrigsten Wert von 37,8 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus.

Für Stormarn wird eine Inzidenz von 84,4 ausgewiesen, die von dem heute vom Kreis selbst veröffentlichten Wert (104,9) erheblich abweicht – offenbar sind die Stormarner Infektionen vom heutigen Tag nicht in die Landesstatistik eingegangen. Zur Aufklärung der Ursachen war am 21.04.2021 in der Kreisverwaltung kein Ansprechpartner mehr erreichbar.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Chaos der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Mahnwache zur Atomkatastrophe in Tschernobyl am 26.04.2021

Bündnis 90/Die Grünen erinnern mit einer Mahnwache auf dem Rondeel am Montag, den 26. April 2021 von 18 bis 18.30 Uhr an die Katastrophe von Tschernobyl im Jahre 1986.

Dort ereignete sich ein Super-GAU als Folge einer Kernschmelze und Explosion im Kernreaktor Tschernobyl Block 4. Sie gilt als eine der schlimmsten Umweltkatastrophen aller Zeiten. Große Mengen an radioaktivem Material wurden in die Luft geschleudert und verteilten sich hauptsächlich über die Region nordöstlich von Tschernobyl, aber auch über viele Regionen Europas. Bei einer nicht genau zu beziffernden Zahl von Menschen führte die Katastrophe zum Tod und hat in der Folge zu vielen Erkrankungen geführt.

Unter strenger Einhaltung der Abstände zueinander und der allgemein gültigen Hygienevorschriften freuen sich die Grünen über eine rege Beteiligung der Ahrensburger*innen.

Text: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ahrensburg / Redaktion, Foto: Artem Apukhtin auf Pixabay

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Konzert zum Ahrensburger Wochenmarkt am 24.04.2021

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert das Duo Leche Con Café auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.

Peggy Soltoros Sunday und Amed Soto Canizares sind Leche Con Café. Sie liebt es auf anderen Sprachen zu singen. Amed kommt aus Kuba. Sie verleihen ihrer Musik das Latin-Kuba-Fieber.

Cafe Con Leche (Foto: Sunday, Canizares)

Text: Ahrensburger Stadtbücherei / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Peggy Soltoros Sunday und Amed Soto Canizares

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Straßenreparatur mit Vollsperrung der A24-Anschlussstelle Reinbek vom 03.05.2021 bis 16.10.2021

K 80: Fahrbahnerneuerung mit Sperrung der A 24-Anschlussstelle Reinbek

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 3. Mai bis voraussichtlich 16. Oktober 2021 die sanierungsbedürftige Kreisstraße K 80 zwischen der K 26 und der A 24-Anschlussstelle Reinbek. Hierfür wird als Vorleistung ab 3. bis voraussichtlich 8. Mai 2021 sowie vom 11. bis voraussichtlich 16. Oktober 2021 eine provisorische Fahrbahnverbreiterung von der K 80 an der Abfahrt zur K 26 hergestellt und später zurückgebaut.

Während der Sanierung ist die Kreisstraße K 80 vom 10. Mai bis voraussichtlich zum 10. Oktober 2021 nicht befahrbar, da die Arbeiten aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität nur unter Vollsperrung durchgeführt werden können. Die Bauarbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung 1 (3. bis 8. Mai 2021 sowie 11. bis 16. Oktober 2021)

Während der Herstellung und des Rückbaus der provisorischen Fahrbahnverbreiterung zwischen der Abfahrt von der K 80 zur K 26 (Sachsenwaldstraße) erfolgt die Umleitung des vom Süden kommenden Verkehrs zum einen weiter über die K 80 Richtung Glinde bis zur Abfahrt auf die L 94 (Möllner Landstraße) und von dort wieder auf die K 80 Richtung Reinbek bis zur Abfahrt auf die K 26. Zum anderen erfolgt die Umleitung an der Kreuzung K 80 (Glinder Weg) / L 223 (Hamburger Straße) über die L 223, die L 222 Richtung Reinbek und die K 26 (Sachsenwaldstraße) bis zur Kreuzung K 26 / K 80.

Bau K80 A24 Reinbek Umleitung 1 (Bild: LBVSH)

Umleitung 2 (10. Mai bis 10. Oktober 2021)

Für die Vollsperrung der K 80 erfolgt ein Teil der ausgeschilderten Umleitungsstrecke für den Autobahnverkehr, aufgrund der Sperrung der Autobahnanschlussstelle Reinbek in Richtung Süden (Reinbek), von der Anschlussstelle Hamburg Öjendorf über die L 94 (Möllner Landstraße) in Glinde bis zur Anschlussstelle an die A 24 in Witzhave und umgekehrt.

Für den Nord-Süd Verkehr entlang der K 80, führt die ausgeschilderte Umleitung für den Verkehr in Richtung Norden, von der K 80 (Glinder Weg) über die K 26 (Sachsenwaldstraße) Richtung Schönningstedt, die L 222 (Königstraße) bis Stemwarde. Von dort aus weiter über die K 29 (Bahnhofstraße) bis zur Kreuzung K 29 (Bahnhofstraße) / K 109 (Stemwarder Landstraße) / K 80 (Willinghusener Landstraße) in alle Richtungen sowie für den Verkehr in Richtung Süden in umgekehrter Reihenfolge.

Bau K 80 A24 Reinbek Umleitung 2 (Bild: LBVSH)

Text, Bilder: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) / Redaktion, Foto: Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 52 Neuinfektionen und Inzidenz von 104 am 21.04.2021 – kommen jetzt weitere Einschränkungen?

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.223  (Stand: 21.04.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 5.441 Personen genesen; 494 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 288 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.

Hinweis der Kreisverwaltung zur Inzidenz:
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 256 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 104,9 (gegenüber 104,4 des RKI vom Vortag)  Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen. Der Inzidenzwert liegt damit heute den zweiten Tag in Folge über der 100er Marke. Für den Fall, dass auch am morgigen Donnerstag die Inzidenz über 100 verbleibt, wird unser Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Sozialministerium, mit Beginn der kommenden Woche eine neue Allgemeinverfügung mit verschärfenden Maßnahmen u.a. für Einzelhandel, Schule, Kita, Außengastronomie und Kontaktbeschränkungen in Kraft setzen. Hierüber werden wir noch vor dem Wochenende gesondert informieren.

Weitere Informationen zur Infektionslage:
Alten- und Pflegeheime: In 2 Alten- und Pflegeheimen sind derzeit bei 12 Bewohner/innen und 4 Mitarbeitenden (davon 3 aus dem Kreis Stormarn) Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 10 Betrieben besteht bei insgesamt 42 Mitarbeitenden eine COVID-19-Infektion. 22 dieser Mitarbeitenden wohnen im Kreis Stormarn. Kita und Schule: In 7 Kitas und 11 Schulen wurde bei insgesamt 22 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen. Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 842 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 256 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 104,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Maifaiertag: Ahrensburger Wochenmarkt wird auf 30.04.2021 vorgezogen

Der Ahrensburger Wochenmarkt (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Ahrensburger Stadtverwaltung teilt mit: Aus Anlass des Tages der Arbeit am Samstag, den 01.05.2021, wird der Wochenmarkt auf Freitag, den 30.04.2021 vorverlegt. Die Zeiten, in denen der Wochenmarkt stattfindet, sind unverändert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Vorsicht Betrüger: mit Enkeltrick 10.000 Euro erbeutet

Münzen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 19. April 2021 kam es in Mölln zu einem Enkeltrickbetrug. Nach bisherigen Erkenntnissen rief eine Frau bei dem 73-jährigen Geschädigten an und gab sich als seine Enkelin aus. Sie war dabei sehr überzeugend und bat ihren vermeintlichen Großvater um Bargeld für den Kauf einer Wohnung.

Von den geforderten 38.000 Euro konnte der Rentner 10.000 Euro besorgen und übergab diese gegen 16 Uhr an die angekündigte Freundin der Anruferin. Es kam zu mindestens 15 Telefonaten innerhalb weniger Stunden zwischen der Täterin und dem Rentner.

Erst durch ein späteres Telefonat mit seiner Tochter und der richtigen Enkeltochter wurde der Betrug entdeckt.

In der letzten Zeit kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen

Hierzu zählen neben Enkeltrickbetrügern auch sogenannte Schockanrufe von vermeintlichen Notaren, falschen Polizeibeamten. Die Polizei gibt dazu folgende Hinweise:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
  • Legen Sie auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt.
  • Kein Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben
  • Geben Sie niemals am Telefon Auskunft über Ihre persönlichen  oder finanziellen Verhältnisse
  • Die Polizei ruft nicht mit der Telefonnummer 110 bei Ihnen an
  • Rufen Sie Polizei über 110 (ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche  Polizeidienststelle an. Nutzen Sie hierfür nicht die Rückruftaste!

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Seniorenbeirat Ahrensburg tagt am 21.04.2021

Das Marstall Gebäude von außen in Ahrensburg
Das Kulturzentrum Marstall in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Ahrensburger Seniorenbeirat tagt am 21.04.2021, 9.30 Uhr in Ahrensburg, Reithalle des Marstalls, Lübecker Str. 8.

Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
3. Festsetzung der Tagesordnung
4. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 01 vom 19.03.2021
5. Bericht aus den Ausschüssen
6. Wissenswertes aus der Sprechstunde
7. Presse
8. Entsendung von Mitgliedern des Seniorenbeirates in die Ausschüsse und Schwerpunktaufgaben des laufenden Jahres
9. Kenntnisnahmen
10. Verschiedenes
11. Termine

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Bau- und Planungsausschuss Ahrensburg tagt am 21.04.2021

Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Der Bau- und Planungsausschuss tagt am 21.04.2021, 19 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4 – 10, 22926 Ahrensburg.

Hinweis der Verwaltung: Wir bitten Sie, Ihre Einwohnerfragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 03/2021 vom 17.03.2021
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gem. § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Erneuerung des Waldemar-Bonsels-Weges
8. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vorbehaltsnetz sowie anderen verkehrsspezifischen Fragen
9. B-Plan 80a, 2. Änderung Aufstellungsbeschluss (für das Gebiet Stormarnplatz, südlicher Teilbereich)
10. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfas-sung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

11. Bauverordnung und Bußgeldkatalog
12. Vorstellung von Einzelbauvorhaben
13. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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