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Bürgermeister Sarach zur Kritik am „Dienstbetrieb“ im Rathaus in Ahrensburg – Kritik von Bürgermeisterkandidaten und Politik

Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Seit Monaten wächst die Kritik an der Erreichbarkeit und Leistung des Rathauses immer mehr – zumal man für beide Aspekte in Hamburg und in den Nachbargemeinden wie Großhansdorf sehen kann, dass es auch anders geht.

Stellungnahmen zu den Ausführungen von Bürgermeister Sarach

Vor diesesem Hintergrund habe wir die drei Bürgermeisterkandidaten und die Parteien um eine Stellungnahme gebeten. Hier finden Sie die Stellungnahmen der Bürgermeisterkandidaten Thomas Schreitmüller und Christian Schubbert sowie von der  Fraktion DIE LINKE:

Thomas Schreitmüller (Foto: CDU)

Thomas Schreitmüller
Natürlich ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung von allen Arbeitgebern einzuhalten. Aber gerade das macht ja deutlich, dass die Regelungen von der Stadt Ahrensburg im Vergleich zu anderen Arbeitgebern restriktiv ausgelegt werden.

Betriebe die sich als Dienstleistungsunternehmen verstehen, handeln kundenfreundlicher. In jedem Supermarkt kann jeder grundsätzlich mit Mund-Nasen-Bedeckung frei eintreten. Die Kassiererin sitzt hinter einer Plexiglas-Scheibe geschützt. Auch hier gilt die Arbeitsschutzverordnung. Und auch in der Kommunalverwaltung geht es anders. Das gesamte Rathaus in Barsbüttel ist selbstverständlich auch während der Öffnungszeiten in den Früh- und Spätzeiten tatsächlich geöffnet. Nur für das Bürgerbüro sind Zeiten telefonisch oder online zu buchen. Donnerstags ist dies auch ohne Termin möglich.

Der berechtigte Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte im Einklang zu dem berechtigtem Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf Dienstleistung stehen. Es ist begrüßenswert, wenn nun eine Online Terminvergabe möglich ist, das haben viele Kommunalverwaltungen in Stormarn bereits eingeführt, um Wartezeiten zu verhindern. Wartezeiten, die zu Menschenansammlungen führen, sind natürlich unter Corona-Gesichtspunkten nicht gewünscht.

Ich bitte ausdrücklich, den Unmut über die Regelungen nicht bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszulassen. Diese haben die Regelungen nicht festgelegt. Corona führt auch hier zu extremen Beanspruchungen. Vielmehr gilt der Dank allen Serviceorientierten im Rathaus.

Christian Schubbert (Foto: Elfriede Liebenow)

Christian Schubbert
Der Inhalt dieser Pressemeldung des Rathauses kann für niemanden zufriedenstellend sein. Immerhin wird im Rathaus zumindest bemerkt, dass Bürgerinnen und Bürger nicht damit zufrieden sind, dass man kaum noch ins Rathaus hineinkommt. Aber verstehen tut niemand, dass gleichzeitig der gesamte Einzelhandel geöffnet haben kann und das ohne vorherige Terminabsprache.

Ebenso ist es gut, dass es zumindest eine Stellungnahme aus dem Rathaus dazu gibt. Der Inhalt beschreibt aber nur den seit Monaten bekannten Sachstand. Bei einer Pressemeldung zu diesem Zeitpunkt hätte ich persönlich eher mit Ankündigungen gerechnet wie sich unsere Verwaltung dienstleistungsorienter den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber aufstellt. In Zusammenhang mit der kaputten Telefonanlage und einer Mail-Flut, die kaum bewältigt wird, wirft diese Pressemeldung kein gutes Licht auf die Ausrichtung des Rathauses. Vorschriften sind kein Grund sich hinter diesen zu verstecken, sondern ein Grund nach Lösungen zu suchen, die funktionieren.

Andere Gemeinden haben z.B. draußen jemanden vom Info-Dienst an einem Pult stehen, jemanden, der vor Ort Termine organisiert, o.ä. Dann könnten Bürgerinnen und Bürger zumindest mit einem Termin in der Hand wieder nach Hause gehen. Das wäre dann wirklich eine Pressemeldung wert gewesen.

Ali Haydar Mercan (Foto: Ahresnburg-Portal)

Ali Haydar Mercan, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE

DIE LINKE. hat vollstes Verständnis für Schutzmaßnahmen zum Schutze der Mitarbeiter:innen und der Bürger:innen.

Es kann allerdings nicht sein, dass die Erreichbarkeit insbesondere der publikumsintensiven Bereiche so grottenschlecht ist, wie wir es auch schon häufig erleben mussten.

Etwa die Terminvereinbarung zum Beantragen eines neuen Personalausweises oder für die Wohnungsummeldung ist eine Zumutung. Erst wenn man zufällig direkte Durchwahlen gefunden und mehrere Versuche unternommen hat, erreicht man wen. Per Mail läuft es einfacher, was aber gerade für nicht so internetaffine Menschen ein schwacher Trost ist.

Andere Städte machen vor, wie es besser geht. Zum Beispiel mit Beauftragung eines Dienstleisters für die Terminvorgaben oder Online-Tools. Ich bin überzeugt, dass wir hier besser werden und von dem Feedback der Bürger:innen lernen können.

Veröffentlichung von Bürgermeister Sarach am 06.09.2021

Michael Sarach (Foto: Stadt Ahrensburg)

Wegen zunehmender Nachfragen zur Erreichbarkeit des Ahrensburger Rathauses, auch im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen, wendet sich Bürgermeister Michael Sarach an die Öffentlichkeit:

  • „Ich nehme zunehmend wahr, dass Unmut über die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung in der Ahrensburger Öffentlichkeit besteht. Das bedauere ich außerordentlich und möchte die Hintergründe der geltenden Regelungen erläutern,“ erklärt der Bürgermeister.
  • „Die augenblicklich getroffenen Regelungen für die Öffnung des Rathauses sind auf die zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Vorschriften zurückzuführen und gelten bundesweit in allen Unternehmen und Behörden“, führt der Bürgermeister aus. Alle Beschränkungen der Zugangsregelungen basieren auf der bundesweit geltenden SARS-Cov-2 Arbeitsschutzverordnung, die der Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus dienen soll und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Personenkontakten erfordert.
  • Dies hat gravierende Auswirkungen auf die publikumsintensiven Bereiche des Rathauses, dient aber sowohl dem Schutz der Besucher*innen als auch dem der Mitarbeitenden. Es sind alle erdenklichen Maßnahmen getroffen worden, um das Interesse der Ahrensburger Bürgerinnen und Bürger an zeitnaher öffentlicher Dienstleistung mit dem Interesse der Mitarbeitenden an einer hohen Arbeitssicherheit in Einklang zu bringen.
  • Durch weitere organisatorische und personelle Entscheidungen wurden die corona-bedingt eingeschränkten Abläufe gerade wieder an die Bedürfnisse der Menschen in Ahrensburg angepasst. Außerdem wird die Möglichkeit der Online-Terminvergabe in Kürze realisiert.“
  • Der Bürgermeister bittet noch einmal nachdrücklich um Verständnis für die augenblicklichen Einschränkungen des Rathaus-Zugangs: „Nicht nur die Besucher*innen des Rathauses sind von den Regelungen betroffen. Auch die Mitarbeiter*innen stehen vor besonderen Herausforderungen in einer für uns alle nach wie vor schwierigen Zeit.“
  • Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Arbeitsschutzverordnung wegen der bundesweit wieder steigenden Ansteckungszahlen von der Bundesregierung bis Ende November verlängert worden ist. Entsprechende landesinterne Regelungen werden mit großer Wahrscheinlichkeit folgen.
  • „Zu meinem Bedauern müssen wir davon ausgehen, dass die augenblicklichen Zugangsregelungen für das Rathaus bis zu diesem Zeitpunkt fortgesetzt werden müssen“, sagt der Bürgermeister und führt erklärend weiter aus: „auch wenn es in einigen Bereichen unseres täglichen Berufs- und Privatlebens den Anschein haben mag, dass wieder einigermaßen gewohnte normale Verhältnisse eingetreten sind, ist festzustellen: die Corona Pandemie dauert weiter an. Die steigenden Fallzahlen und Inzidenzwerte der vergangenen Wochen unterstreichen dies. Weiterhin gilt es, alle Regelungen und Hygienevorschriften strikt zu beachten.“

In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Erreichbarkeit des Rathauses für die Briefwahl zur anstehenden Bürgermeister- und Bundestagswahl ohne Terminvergabe sichergestellt ist.

Text: Stadt Ahrensburg / Fotos: Stadt Ahrensburg, Ahrensburg-Portal

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Tanzsport: ATSV bei Turnieren erfolgreich

Foto vom Tanzturnier (Foto: ATSV)

Die Tanzsportabteilung des ATSV freut sich mit ihrem neuen Turnierpaar Tristan Helwig und Tesca Jerratsch, die an den letzten beiden Wochenenden gleich mehrere Turniere sehr erfolgreich bestritten haben.

Beim Traditionsturnier „Die Ostsee tanzt „in Holm an der Ostsee erreichten im Finale Platz 1. Beim Turnier am 29.08.2021 erreichten Sie wiederum das Finale und belegten von 9 Paaren Platz 2.

Am 04.09.2021 fanden die kombinierten Landesmeisterschaften 2021 der Nordländer (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) statt. In diesem Turnier tanzten die beiden von 5 Paaren auf Platz 3und sind damit Schleswig-Holsteins Vizemeister in der Hauptgruppe II B Standard.

Auf dem Foto: Landesmeister und Vizelandesmeister Hauptgruppe II B Standard 2021 mit Siegbert Hübner Vizepräsident des Tanzsportverband Schleswig-Holstein

Text, Foto: ATSV / Redaktion

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Muskeln, Sehnen, Faszien, Gelenke – Vortrag am 09.09.2021, 19 Uhr

Flora Forum Ahrensburg (Niehaus Apotheken)

Muskeln, Sehnen, Faszien, Gelenke: Das Zusammenspiel ist entscheidend

Muskelverspannungen gehören zu den häufigsten Auslösern von Schmerzen und Haltungsstörungen im Körper. Es werden die Ursachen im Zusammenspiel mit Sehnen, Faszien und Gelenken erklärt, schonende Therapiemöglichkeiten (Dehnungen, Krafttraining,
Stoßwellentherapie) gezeigt und erläutert, wie Sie gesund bleiben.

Referent: Dr. med. Dennis Wolter, Facharzt für Orthopädie, Chirotherapie, Sportmedizin

Corona-Regeln: Die aktuellen Regelen sind zu beachten.

Termin und Ort
09.09.2021, 19.00-20.30 Uhr
Die Veranstaltung findet in der Stadtbücherei Ahrensburg statt:
Manfred-Samusch-Straße 3, 22926 Ahrensburg

Anmeldung erforderlich
Apotheke am Rondeel
Telefon 04102 – 82 37 50
[email protected]

 

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DRK-Vortragsreihe für Frauen „Vorgesorgt für alle Lebenskrisen“ startet am 09.09.2021, 19 Uhr

Die DRK Familienbildungsstätte in Großhansdorf (Ahrensburg-Portal)

„Wieviel Geld werde ich wohl im Alter übrighaben?“ oder „Bin ich über die finanzielle Situation in meiner Ehe oder Partnerschaft so gut informiert, dass ich im Notfall auch allein zurechtkomme?“  

Die Beschäftigung mit Finanzen ist für viele Frauen auch heute noch lange keine Selbstverständlichkeit. Viele befinden sich immer noch in finanzieller Abhängigkeit vom Partner, denn Geldanlage und Altersvorsorge waren traditionell „Männerthemen“.  

Was tun, wenn der Partner schwer erkrankt oder es zu einer Scheidung kommt? Auf diese und andere Fragen möchte die Veranstaltungsreihe „Frauen – vorgesorgt für alle Lebenskrisen“ aufmerksam machen. 

Die Veranstaltungsreihe findet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Großhansdorf Renate Joachim statt. 

Den Anfang der Veranstaltungsreihe macht Dr. Guido Tögel am 9. September 2021 um 19:00 Uhr in den Räumen des DRK am Papenwisch 30a mit einem Vortrag zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament. 

Anmelden können Sie sich telefonisch unter der Nummer des DRK-Ortsvereins (04102-662 37 ggf. Anrufbeantworter unter Angabe einer Rückrufnummer) oder per e-Mail ([email protected]).

Text: DRK Großhansdorf / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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VHS-Kurs „Entspannungsreisen“ zur Selbststärkung ab 09.09.2021

Naturheilpraxis Möller Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)

Entspannungsreisen aktivieren alle Wahrnehmungskanäle und können die innere Wahrnehmung fördern, von unangenehmen Zuständen und Situationen ablenken und damit zur Entspannung und innerer Ruhe führen. Die Volkshochschule Großhansdorf hat noch Plätze frei in einem Entspannungsreisen-Kurs zur Selbststärkung. Dieser Kurs richtet sich an alle Menschen, die durch wohltuende Entspannungsübungen auftanken und Kraft für den Alltag schöpfen wollen.

Der Kurs findet acht Mal immer donnerstags ab Donnerstag, den 09.09.2021 jeweils von 19.30 bis 21.00 Uhr statt und kostet 71,50 Euro. Die Entspannungsreisen finden statt in der Naturheilpraxis M. Möller, Ahrensfelder Weg 5 in Großhansdorf.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Mail ([email protected]) möglich.

Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg: Sperrung der Zufahrt zum Gewerbegebiet über Kornkamp-Süd ab 13.09.2021

Ahrensburg: Straße "Kornkamp Süd" mit Blick auf den Kreisel vom Beimoorweg (Foto: Ahresnburg-Portal)
Die Straße Kornkamp-Süd in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Für Reparaturarbeiten am Kreisel in der Straße Kornkamp-Süd sperrt die Stadt Ahrensburg mehrere Zufahrtsmöglichkeiten zum Gewerbegebiet mit vielen Firmen und dem neuen ALDI-Markt:

  • Der Kreis wird im Teilstück zur Einfahrt in die Carl-Backhaus-Straße gesperrt.
  • Vom Ostring kommend ist die Straße „Kornkamp-Süd“ gesperrt.
  • Fahrzeuge, die vom Beimoorweg in den Kornkamp-Süd einbiegen, können die Einfahrt zur Carl-Backhaus-Straße nicht befahren.
  • Die Unternehmen in der Doktor-Flögel-Straße, Carl-Backhaus-Straße und Jochim-Klindt-Straße sind nur über den oberen Kreisel (Beimoorweg, An der Strusbek, Carl-Backhaus-Straße) erreichbar.

Die Sperrungen sollen von Montag, 13.09.2021, 07.00 Uhr bis voraussichtlich Freitag, 17.09.2021, 20.00 Uhr gelten.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: 249 Neuinfektionen und Inzidenz 47,2 für Schleswig-Holstein am 08.09.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (08.09.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 47,2 (gestern: 49,1). Der niedrigste Wert von 16,3 wird für Schleswig-Flensburg ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Kiel ausgewiesen mit 82,7. Für Stormarn werden 15 Neuinfektionen (22) und eine 7-Tage-Inzidenz von 40,0 (43,7) ausgewiesen.

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin vor allem Ausdruck der Disziplin und Zurückhaltung der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der völlig unzureichenden Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Ahrensburg: Sanierung von öffentlichen Abwasserleitungen ab 20.09.2021

Die Baustelle in der Hamburger Straße in Ahrensburg (Foto: Ahrernsburg-Portal)

Die Stadtbetriebe Ahrensburg sanieren ab Mitte September 2021 bis voraussichtlich zum Jahresende öffentliche Abwasserleitungen

Zunächst wird ab der 38.KW (20.09.2021 in der Hamburger Straße (im Abschnitt zwischen Rondeel und An der Reitbahn) der Schmutzwasser-Hauptkanal saniert.

Danach folgen in den Straße Dänenweg, Burgweg und Am Rehm abschnittsweise die öffentlichen Schmutzwasser-Hauptkanäle und partiell schadhafte Schmutzwasser-Hausanschlussleitungen.

Bei den Arbeiten handelt es sich um geschlossene Sanierungen

Das bedeutet, dass keine Aufgrabungen in der Straße vorgenommen werden müssen. Schadhafte Leitungen werden durch das Einziehen sogenannter Inliner über die vorhandenen Kontrollschächte saniert.

Besonderheiten für Dänenweg, Burgweg und Am Rehm

Die Stadtbetriebe bitten die Anlieger in den Straßen Dänenweg, Burgweg und Am Rehm zu prüfen, ob die Schmutzwasser-Übergabeschächte auf den Grundstücken zugänglich und unverdeckt sind, da diese für Kontrollzwecke, Wasserhaltungsarbeiten und ggf. zur Sanierung der Anschlussleitungen benötigt werden.

Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter partieller, halbseitiger Sperrung der Straßen, so dass nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.

Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt ca. 500.000 €. Diese Ausgaben sind vollständig durch die Schmutzwassergebühr gedeckt, so dass die Anwohner nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Foto: Die Hamburger Straße mit den bereits bestehenden Baustellen

 

Text: Stadt Ahrensburg, Foto: Ahrensburg-Portal

 

 

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A24 und Autobahnkreuz Hamburg-Ost: Sperrungen am 11.09.2021 und 12.09.2021

Straßenschild: Bauarbeiten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Autobahnmeistereien haben Fahrbahnschäden im Autobahnkreuz (AK) HH-Ost und im Zubringer zur A 1 festgestellt sowie stark abgenutzte Fahrbahnmarkierungen.

Die Asphaltschäden und Risse müssen dringend behoben, die Fahrbahnmarkierung schnellstmöglich wieder-hergestellt und sichtbar gemacht werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verfügbarkeit wieder herstellen zu können.

Zur Durchführung der Arbeiten wird auf der A 24 aus HH-Centrum kommend ab dem Autobahnkreuz (AK) HH-Ost von Samstag, 11.9., 2:00 Uhr bis Sonntag, 12.9.2021, 23:00 Uhr der Zubringer zur A24 Richtung Berlin gesperrt, so dass keine Weiterfahrt Richtung Berlin möglich ist.

  • Der Verkehr auf der A1 wird zweistreifig Fahrtrichtung Lübeck an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.
  • Verkehrsteilnehmer Richtung Berlin folgen der Bedarfsumleitung U93 über Anschlussstelle (AS) HH-Jenfeld und fahren an der Anschlussstelle (AS) HH-Öjendorf wieder auf die A 24 Richtung Berlin.
  • Alternativ kann weitergefahren werden auf die A 1 Fahrtrichtung Bremen bis zur
    AS HH-Öjendorf und dort über den Kreisel in Fahrtrichtung Nord/Ost Lübeck/Berlin wieder auffahren.
  • Gleichzeitig ist der rechte Hauptfahrstreifen der A 24 Fahrtrichtung Berlin von der
    A 1 kommend Richtung Ost gesperrt. Die Nutzer werden einstreifig am Baufeld vorbeigeführt.
  • Zum Schutze der Arbeiter gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Arbeitsbereich.

Text: Die Autobahn GmbH des Bundes / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Auffrischungen auch für über 60-jährige – in einem halben Jahr

In Schleswig-Holstein können jetzt weitere Personengruppen eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Gesundheitsminister Heiner Garg hatte sich für die Erweiterung der Gruppe eingesetzt und die Gesundheitsministerkonferenz hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Auffrischungsimpfung können jetzt erhalten:

  • Personen über 60 Jahre nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung und Entscheidung, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt (Personen über 80 Jahre konnten diese bereits erhalten)
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Pflegekräfte und weitere Beschäftigte, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt
  • Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt
  • Personen, die immungeschwächt oder immunsuppremiert sind – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt
  • Personen, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft wurden und bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt

Minister Garg betont: „Nutzen Sie bestehende Impfangebote und lassen Sie sich impfen, wenn die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt

In vielen Praxen und Impfzentren werden daneben weiterhin Erstimpfungen durchgeführt. Wer jetzt noch nicht geimpft ist, sollte sich impfen lassen. Damit schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen. Die Impfung eröffnet zudem eine Rückkehr zu einer weitgehenden Normalität ab 20.9.!“

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

3.500 Personen haben in Schleswig-Holstein eine Auffrischung erhalten

Seit Beginn der Auffrischungsimpfung haben sich in Schleswig-Holstein bereits mehr als 3500 Berechtigte impfen lassen. Die Impfung kann in den 28 Impfzentren durchgeführt werden, bevor diese am 26.09. (letzter Tag) schließen (Plön: 19.09). Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin über www.impfen-sh.de.

In den Pflegeeinrichtungen impfen anders als im Frühjahr in der Regel die dort behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Bei den Impfungen kann es deshalb auch dazu kommen, dass Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Betreuung von verschiedenen behandelnden Ärztinnen und Ärzte auch zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt werden.

Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie online unter: https://arztsuche.kvsh.de/

Fragen und Antworten

Empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischung?
Es gibt derzeit noch keine abschließende Empfehlung der Ständigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut „aus immunologischer Sicht – nach aktuellem Kenntnisstand – nichts dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.“  (Siehe FAQ „Auffrischimpfung unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den älteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist. Im Zweifel sollte die Erfordernis mit dem jeweiligen Impfarzt oder der jeweiligen Impfärztin erörtert werden.

Wie kann eine Person die Berechtigung für eine Auffrischungsimpfung nachweisen?

Die Berechtigung für eine Auffrischungsimpfung kann anhand des Impfpasses nachgewiesen werden. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments.

Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe für eine Auffrischung zugelassen?

Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe möglich, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Coronaimpfverordnung der Bundesregierung.

Eine gesonderte Zulassung für eine Auffrischungsimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischungsimpfung bestehen, sofern die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.

Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Fotos: Angelo Esslinger, Thomas Eisenkrätzer

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