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Corona Impfungen mit AstraZeneca ausgesetzt – Die Folgen in Stormarn

Mitteilung des Sozialministeriums in Kiel vom 15.03.2021

Wie das Bundesgesundheitsministerium heute mitgeteilt hat, werden aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesministerium für Gesundheit 2021.03.15 AstraZeneca) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA werde entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Das Land Schleswig-Holstein wird aus diesem Grund die Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff bis auf Weiteres aussetzen. Über weitere Schritte wird das Gesundheitsministerium informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

Gebuchte Impftermine/Impfungen mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech und Moderna) sind nicht betroffen.

Was passiert jetzt mit den gebuchten AstraZeneca-Terminen?

Zunächst werden gebuchte Termine für die nächsten drei Tage storniert.

Alle Betroffenen werden heute per E-Mail darüber informiert.

Werden Erst- und Zweitimpfungen gestoppt (AstraZeneca)?

Ja. Jeder Ersttermin hat einen Zweittermin. Mit der Stornierung werden demnach beide Termine storniert.

Wurden alle Impfzentren informiert?

Ja. Alle an der Impfung Beteiligten wurden/werden derzeit darüber informiert.

Weitergehende Informationen sind beim PEI und dem Bundesgesundheitsministerium zu erfragen.

Die Folgen für die Corona Impfungen in Stormarn

  • Ab sofort dürfen keine Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca mehr durchgeführt werden.
  • Das Land Schleswig-Holstein wird versuchen alle Personen, die morgen am 16.3.2021 einen Termin in einem der Impfzentren für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca gebucht haben zu informieren.
  • Die morgigen Vormittagstermine können nicht wie geplant stattfinden.
  • Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass die Nachmittagstermine ab 13.00 Uhr von dieser Maßnahme nicht betroffen sind, da hier der Impfstoff der Firmen Biotech / Pfizer verimpft wird.

Text: Sozialministerium SH, Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Staatliche Regeln bei positiven Tests ab 16.03.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Wie bei den immer Corona Impfungen: Die geplanten flächendeckenden Tests gibt es bisher nur in den Ankündigungen der Politiker. Die Produktion neuer Reglementierungen des Staates klappt dagegen reibungslos: Das Land hat am 12.03.2021 einen Erlass herausgegeben und die Kreise verpflichtet, entsprechende Regeln in „Allgemeinverfügungen“ mit Wirkung ab 16.03.2021 herauszugeben. Daher hat der Kreis Stormarn heute mitgeteilt:

Ein neuer Erlass „über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit“ greift jetzt auch die neuen Möglichkeiten der Selbsttestung durch Antigen-Schnelltests auf.

Bei einem positiven Testergebnis eines Selbsttests ist wie folgt zu verfahren:

In einem ersten Schritt kann das positive Ergebnis des Schnelltests in einem Testzentrum durch einen Antigen-Schnelltest überprüft werden. Ist das Testergebnis ebenfalls positiv, ist in einem zweiten Schritt dieses Ergebnis unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in dem Testzentrum zu bestätigen. Bietet dieses Testzentrum den Test nicht an, ist unverzüglich Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen, um den Test abnehmen zu lassen.

Dieser Zwischenschritt hat für den Anwender insbesondere einen zeitlichen Vorteil: Fällt der nach dem „Selbsttest“ durchgeführte Antigen-Schnelltest in der Teststation negativ aus, muss nicht bis zur Bestätigung eines PCR-Tests abgewartet werden. Mögliche Anwendungsfehler lassen sich in diesem Fall ebenfalls durch ein solches Verfahren schnell überprüfen, ohne, dass die betroffene Person sich in häusliche Isolation begeben muss oder Laborkapazitäten in Anspruch genommen werden müssen.

Im Fall eines positiven Antigen-Selbsttests bedeutet das neben der unverzüglichen Quarantäne: Die Person ist verpflichtet, das positive Testergebnis durch einen Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum bestätigen zu lassen. Sie dürfen hierzu ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen zu anderen Zwecken sind nicht gestattet. Ist auch dieses Testergebnis positiv, ist es unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in dem Testzentrum bestätigen zu lassen.

Im Fall eines positiven Schnelltests bedeutet das neben der unverzüglichen Quarantäne: Die Person ist verpflichtet, das Testergebnis unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in einem Testzentrum oder beim Hausarzt bestätigen zu lassen. Sie dürfen hierzu ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht gestattet.

PCR positiv getestete Personen

Personen, bei denen eine vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (PCR positiv getestete Personen) begeben sich direkt in häusliche Isolation. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Infektionsschutz des Kreises etwas anderes anordnet.

Personen, bei denen ein positiver PCR-Test oder ein positives Schnelltestergebnis besteht, müssen sich mit dem Stormarner Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Hierfür sollte das Kontaktformular auf der Internetseite des Kreises genutzt werden.

Auch per Email unter [email protected] können die Bürger Kontakt aufnehmen. Bitte teilen Sie dann folgende Angaben mit:
– Vor- und Nachname,  Geburtsdatum, Telefonische Erreichbarkeit, Anschrift,
– Einordnung der eigenen Person (PCR-Test, Schnelltest, Kontaktperson 1),
– Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens,
– Tag des Testes,
– Vor- und Nachname von allen im Haushalt lebenden Personen.

Absonderung

Allen genannten Personen wird die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach § 31 IfSG untersagt. Ausgenommen ist Home-Office, wenn dies ohne Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden kann.

Die Anordnung zur Absonderung gilt solange, bis sie vom Gesundheitsamt des Kreises Stormarn wieder aufgehoben wird, spätestens jedoch nach 14 Tagen. Eine Verlängerung kann im Einzelfall möglich sein.

Die Absonderung endet, wenn Personen, bei denen ein positives Schnelltestergebnis besteht, im Rahmen einer molekularbiologischen Untersuchung (PCR-Test) ein negatives Testergebnis ausweisen.

Die Absonderung endet auch, wenn Personen, bei denen ein positives Selbsttestergebnis vorliegt, im Rahmen einer nachfolgenden molekularbiologischen Untersuchung (PCR-Test) oder im Rahmen eines in einem Testzentrum durchgeführten Antigenschnelltest (PoC-Test) ein negatives Testergebnis ausweisen.

Außerdem hat der Kreis Stormarn die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn bis zum 31. März 2021 verlängert.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg und Corona: 59 Neuinfektionen und Inzidenz von 74

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.085 (Stand: 15.03.2021, 15.00 Uhr).

Von den 59 Neuinfektionen entfallen auf Samstag: 34 Neuinfektionen, Sonntag: 11 Neuinfektionen und heute: 14 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 4.463 Personen genesen; 350 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 272 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 182 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 74,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Mit 1,7 Promille unterwegs – ohne Führerschein

Polizeiwagen (Ahrensburg-Portal)

Am 13. März 2021, gegen 12:30 Uhr konnten Polizeibeamte eine Trunkenheitsfahrt in der Breslauer Straße in Glinde beenden.

Nach bisherigem Erkenntnisstand stellten die Beamten der Polizeistation Glinde bei der Kontrolle eines 58- jährigen Mercedes-Fahrers aus Hamburg Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,68 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durch die Beamten angeordnet. Des Weiteren wurde auch festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Der 58- Jährige wird sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Einfamilienhaus – Einbrecher kamen durch Kellerfenster

Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)

In der Zeit vom 09.03.2021, 12:00 Uhr bis zum 13.03.2021, 19:00 Uhr kam es im Kirschenweg in Oststeinbek zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus.

Nach bisherigen Erkenntnissen brachen unbekannte Täter ein Kellerfenster auf und gelangten so in das Einfamilienhaus. Es wurden Armbanduhren entwendet. Die Schadenshöhe wird auf 6.500 Euro geschätzt.

Die Kriminalpolizei Reinbek hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Kirschenwegs in Oststeinbek beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Reinbek unter der Telefonnummer: 040/ 727707-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Hauptausschuss Ahrensburg tagt am 15.03.2021

Der Ahrensburger Hauptausschuss tagt am 15.03.2021, 129.30 Uhr in der Gemein-schaftsschule Am Heimgarten, Turnhalle, Reesenbüttler Redder 4 – 10,22926 Ahrensburg

Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

T a g e s o r d n u n g

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
5.1. Berichte gem. § 45 c GO
5.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
5.2.1. Tätigkeitsbericht des Seniorenbeirates 2017-2020
5.2.2. Ergebnisse Seniorenbeiratswahl 2021
6. Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2021
7. Bericht der Datenschutzbeauftragten
8. Ahrensburger Stadtgeld – 5. Änderung der Richtlinie der Stadt Ahrensburg für die Umsetzung des „Ah-rensburger Stadtgeldes“ – Verschiebung des Aktionszeitraums
9. Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwen-dungen gem. § 76 Abs. 4 Satz 5 GO
10. Anfragen, Anregungen, Hinweise

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:

11. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
11.1. Berichte gem. § 45 c GO
11.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
12. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Corona: Inzidenzwert 50 für Schleswig-Holstein am 14.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (14.03.2021) landesweit bei 50,9 (gestern: 50,3). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 84,8 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 19,5 weist der Kreis Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 71,7 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 14.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Fernweh und Corona: Schüleraustausch nach USA ist 2021 machbar – aktuell sind noch Plätze frei

Schüleraustausch: Traumziel Kalifornien (Foto: Stiftung Völkerverständigung)
Schüleraustausch: Traumziel Kalifornien (Foto: Stiftung Völkerverständigung)

Die USA sind auch 2021 das Traumziel Nummer 1 der jungen Leute. Wo es noch gute Plätze für Sommer 2021 gibt

Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten und der Schüleraustausch

Die USA sind traditionell das bevorzuget Ziel für junge Leute, die während der Schulzeit für einen Schüleraustausch ins Ausland gehen wollen, ob für ein volles Schuljahr oder für wenige Wochen oder ein halbes Jahr. Für 2021 /2022 ist das Interesse an den USA tendenziell gestiegen: Die USA sind weiterhin offen. Die Staaten bieten attraktive Bedingungen für Gastschüler, auch zu relativ geringen Kosten im USA Classic Programm.

Seit dem Regierungswechsel zu Präsident Biden werden die USA in Deutschland wieder als gastfreundlicher empfunden. Hinzu kommt, dass andere attraktive Ziele für den Schüleraustausch in englischsprachige Länder für 2021 / 2022 ausfallen. Australien und Neuseeland haben ihre Grenzen wegen Corona zumindest bis Ende 2021 geschlossen.

Die Chancen für einen Schüleraustausch in den USA ab Sommer 2021

Die Corona Pandemie hat im letzten Jahr dazu geführt, dass der Schüleraustausch weltweit abgebrochen wurde. Viele junge Leute, die im Sommer 2020 ins Ausland wollten, konnten nicht reisen, weil sowohl Deutschland als auch die Gastländer die Grenzen geschlossen hatten. Das galt auch für die USA, obwohl die USA seit Ende Juli 2020 wieder VISA für Studenten, Austauschschüler und weitere Bildungsreisende ausgeben.

Schüleraustausch nach USA und die Corona-Entwicklung in Amerika

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie sah es im Jahr 2020 in den USA teilweise kritischer aus als in Deutschland. Inzwischen sind die USA deutlich besser aufgestellt als Deutschland. Die Trump-Regierung hat in ausreichendem Umfang Impfmaterial bei den Herstellern gesichert. Der neue Präsident Biden hat den Amerikanern versprochen, dass die bis Sommer 2021 geimpft werden können. Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Impfungen schreiten in den USA sehr schnell voran; die Infektionsraten sinken. Damit kann man davon ausgehen, dass die USA ab Sommer 2021 auch im Hinblick auf Corona ein „sicheres Austauschziel“ sein werden.

Die Nachfrage nach einem Platz im Schüleraustausch nach USA 2021

Ein wenn auch relativ geringer Teil der angemeldeten Schüler konnten im Herbst 2020 für einen Schüleraustausch in die USA reisen. Die anderen Schüler konnten ihr Auslandsjahr in die USA um ein Jahr verschieben. Ein Teil der Schüler wählten Reiseziele in Europa, insbesondere England und Irland. Andere Schüler hatten von ihrem Alter und den schulischen Bedingungen her keine Möglichkeit zur Verschiebung und werden ihr Auslandsjahr auf die Zeit nach dem Abitur verschieben müssen. Im Ergebnis ist die Nachfrage nach dem High School-Platz in den USA für 2021 tendenziell höher als in den Vorjahren.

Wie viele Plätze im Austauschprogramm USA gibt es in Corona-Zeiten für 2021?

Die verfügbaren Plätze für den Schüleraustausch hängen von mehreren Punkten ab: Die Einreise muss möglich sein, der Platz in der High School und eine geeignete Gastfamilie in der Nähe der Schule müssen gesichert sein. Für das Schuljahr ab Sommer 2021 sollten die weitaus meisten High School-Plätze für den Schüleraustausch in den USA wieder verfügbar sein. Das gilt vielleicht nicht überall und vor allem nicht für die staatlichen High Schools. Die privaten High Schools werden bei Bedarf ihre Platzanzahl für ausländische Gäste aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten erhöhen.

Gute Chancen für einen High School-Platz in den USA für 2021

Durch die Corona-Entwicklung und den erneuten Lockdown der deutschen Regierung war von November 2020 bis Februar 2021 die Stimmung für Auslandsreisen in Deutschland stark gedrückt. Dies hat sich auch auf den Schüleraustausch für 2021 ausgewirkt. Daher sind trotz des großen Interesses viele Plätze noch nicht vergeben. Bis Ostern bestehen daher noch gute Chancen auf einen freien Platz.

Wie Schüler und Familien jetzt einen High School-Platz in den USA für 2021 finden

Der Weg zum Schüleraustausch in den USA führt normalerweise über eine deutsche Austauschorganisation, die mit ihren Partnern in den USA gemeinsam das Auslandsjahr vorbereiten, organisieren und die Schüler in ihrer Zeit in den USA betreuen. Daher ist die Auswahl der Austauschorganisation einer der wichtigen Punkte bei der Vorbereitung des USA-Aufenthaltes.

Für den Schüleraustausch nach USA gibt es in Deutschland insgesamt rund 50 seriöse Anbieter. Ein großer Teil davon hat auch die USA im Programm. Die Unterschiede bei Preis und Leistung sind erheblich. Für die Auswahl der Austauschorganisation geht man am besten schrittweise vor. Wichtig ist, nur solche Anbieter in den Blick zu nehmen, die seriös und leistungsfähig sind.

Für die erste Sichtung des Marktes kann man online suchen

Dafür gibt es eine vorgeprüfte Auswahl der Anbieter in der Anbietersuche auf dem Schüleraustausch-Portal (www.schueleraustrausch-portal.de/organisationen).

Daran sollten sich  persönliche Gespräche mit mehreren Anbietern anschließen

Dafür gibt es die bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung, die im Moment online stattfinden (www.aufindiewelt.de/online).

Mit den beiden am besten passenden Anbietern sollten die Schüler je ein detailliertes Beratungsgespräch führen. Am Schluss kommt der Blick auf die Kosten der Angebote. Wichtig ist, dass die Angebote inhaltlich vergleichbar sind und alle wesentlichen Positionen umfassen.

Außerdem bietet die Stiftung regelmäßig einen Überblick zu Schüleraustausch und Stipendien als Webinar (www.aufindiewelt.de/webinar) und einen Online-Kurs mit detaillierten Insider-Informationen zum Schüleraustausch (www.aufindiewelt.de/kurs).

Text, Foto: Stiftung Völkerverständigung / Redaktion

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Agentur für Arbeit wirbt für Ausbildung – Info-Termine ab 15.03.2021

Kathleen Wieczorek (Foto: Agentur für Arbeit)

Woche der Ausbildung vom 15. bis zum 19. März unter dem Motto „Ausbildung klarmachen“ für die duale Ausbildung

Kathleen Wieczorek, Chefin der Arbeitsagentur in Bad Oldesloe betont Jugendlichen und Unternehmen gegenüber Chancen und Vorteile einer Ausbildung – auch in Corona-Zeiten.
„Auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern von morgen ist die Ausbildung junger Menschen der zentrale Baustein“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. „Unternehmen sichern sich insbesondere über die duale Ausbildung ihre Fachkräfte für die Zukunft, Jugendliche legen auf diesem Weg den Grundstein für ihre berufliche Karriere. Diese Grundsätze gelten auch in Corona-Zeiten.“

Unternehmen: Hohes Ausbildungs-Engagement auch in Corona-Zeiten

Bereits über 2.000 Ausbildungsangebote für den Ausbildungsstart im Herbst
Genau 2.068 Ausbildungsstellen (Kreis Stormarn = 1.302, Kreis Herzogtum Lauenburg = 766) sind der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe von Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg bis zum Februar bereits gemeldet worden – der zweithöchste Wert nach dem Vorjahr seit zehn Jahren. „Damit steht den Jugendlichen, die in diesem Jahr die Schule verlassen, wieder ein breites Angebot zur Verfügung. Es freut mich, dass die Unternehmen auch in dieser schwierigen Zeit an ihrem Bestreben, junge Menschen auszubilden, festhalten“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. „Sie wissen um die Bedeutung der betrieblichen Ausbildung für die Sicherung ihrer Fachkräftebedarfe von morgen.“

Appell an Jugendliche: Chancen zur Ausbildung und Beratungsangebote der Berufsberatung nutzen

Bislang haben sich 1.244 (Kreis Stormarn = 602, Kreis Herzogtum Lauenburg = 642) junge Menschen als Ausbildungssuchende bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bad OIdesloe gemeldet. Das sind 88 weniger als im Vorjahr und ist der niedrigste Wert seit elf Jahren.

„Der Ausbruch der Corona-Pandemie vor einem Jahr hat Jugendliche und Eltern verunsichert, was das Thema Ausbildung angeht.

Die Zahl der Ausbildungsinteressenten war im vergangenen Jahr um sieben Prozent gesunken und es sieht so aus, als ob deren Zahl in diesem Jahr nochmals zurückgeht“, erklärt Wiezcorek. “Dabei zeigt die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen, dass die Unternehmen ausbilden möchten. Bereits im letzten Jahr fehlten ihnen jedoch die Ausbildungsbewerberinnen und – bewerber. Deshalb appelliere ich an die jungen Menschen und ihre Eltern: Auch unter Pandemie-Bedingungen bietet der Ausbildungsmarkt viele Chancen für den Berufseinstieg. Unsere Berufsberaterinnen und Berufsberater helfen dabei, den richtigen Beruf und eine passende Ausbildungsstelle zu finden. Nutzen Sie unsere telefonischen und virtuellen Angebote in der kommenden Woche der Ausbildung oder vereinbaren einen Termin bei unserer Berufsberatung.“

Die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe hat in der Woche der Ausbildung vom 15. bis 19. März jeden Tag ein Angebot für Jugendliche oder ihre Eltern

Montag, 15. März 16:00 bis 18:00 Uhr:
0 45 31 167 154 – Elternhotline der Berufsberatung

Dienstag, 16. März 09:00 bis 18:00 Uhr:
0 45 31 167 154 – Der direkte Draht zum Berufsberater für Jugendliche

Mittwoch, 17. März 15:00 bis 17:00 Uhr:
Fragen zum Thema Ausbildung? Experten aus der Ausbildungspraxis antworten
Donnerstag, 18. März 09:00 bis 18:00 Uhr:

Persönliche Videoberatungen für Jugendliche zu Ausbildung und Studium – Anmeldungen bis 15. März an [email protected]

Freitag, 19. März 09:00 bis 11:00 Uhr:
Teilzeitausbildung – Flexibler zum Berufsabschluss

Termine beim Berufsberater können über die kostenlose Service-Rufnummer 0800 / 4 5555 00 oder per Mail an [email protected] vereinbart werden.

Text, Foto: Agentur für Arbeit Bad Oldesloe

 

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Feuerwehren: wieder „Präsenzdienst“ ab 15.03.2021 – mit Einschränkungen

Feuerwehr Ahrensburg, Rettungszentrum (Foto: Ahrensburg-Portal)

Innenministerium und Landesfeuerwehrverband empfehlen ab kommenden Montag einen Stufenplan zur Wiederaufnahme des Präsenzdienstes für Feuerwehren

Aufgrund der Lageentwicklung im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona Virus hat das Innenministerium in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband die Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aktualisiert.

Ab dem 15. März empfiehlt das Ministerium wieder die zuletzt im März des Vorjahres abhängig von der Inzidenz angewandte Stufenregelung: „Diese Pandemie stellt auch unsere Feuerwehrleute und Katastrophenschützer auf eine harte Probe. Das gilt für die Aufrechterhaltung der aktuellen Einsatzfähigkeit ebenso wie für die Nachwuchsgewinnung. Und deshalb bin ich erleichtert, dass wir ab der kommenden Woche nun endlich wieder einen echten Präsenzbetrieb empfehlen können – wenn auch natürlich noch nach Stufen und unter Einhaltung der erforderlichen Hygienebestimmungen“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in Kiel.

Landesbrandmeister Frank Homrich ergänzt: „Die Feuerwehren arbeiteten auch in Zeiten des Lockdowns mit einem hohen Ausbildungsstand und mit viel Professionalität die anfallenden Einsätze ab. Zu keinem Zeitpunkt war die Einsatzfähigkeit gefährdet. Aber Feuerwehrdienst lebt vom Miteinander und dem persönlichen Austausch. Und nach dem zweiten Lockdown und einem eingeschränkten Dienst im Sommer 2020 schieben wir nunmehr einen riesigen Berg an Fortbildungen, Grundausbildungen und nötigen praktischen Übungen vor uns her, den es nun abzubauen gilt.“

Mit der Empfehlung, die gewählte Stufe zur Durchführung des Dienstbetriebes in Abhängigkeit zur Entwicklung der Infektionszahlen zu setzen, seien regionale, an die Infektionsentwicklung angepasste Regelungen möglich.

Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Stufe bilden die von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte
Inzidenzwert zwischen 50 und 100 = Stufe 1
Inzidenzwert zwischen 35 und 50 = Stufe 2
Inzidenzwert kleiner 35 = Stufe 3
Je nach Stufe empfiehlt das Ministerium folgende Vorgehensweise:

Stufe 1
Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal in Gruppenstärke
Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 2
Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal mit 2 Gruppen
Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 3
Dienste mit maximal 40 Teilnehmern
Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Weitere Auflagen der Landesregierung

  • Selbstverständlich ist zur Kontaktnachverfolgen bei allen Ausbildungsdiensten eine Anwesenheitsliste zu führen. Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen dürfen weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teilnehmen.
  • Die Ministerin zeigte sich erfreut, dass in Abstimmung mit den Sozialministerium auch der Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst unter Auflagen empfohlen werden kann. Voraussetzung dafür soll eine feste Gruppenzuteilung und eine maximale Gruppengröße von 10 Personen sein.
  • Das Üben der musiktreibenden Züge in den Feuerwehren ist aktuell nur im Freien erlaubt. Öffentliche Auftritte bleiben vorerst untersagt.
  • Die Ministerin betonte, dass die finale Entscheidung über die Gestaltung des Dienstbetriebes dem jeweiligen Träger der Feuerwehr oder dem jeweiligen Träger der Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes in Abstimmung mit der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde vorbehalten ist. „Natürlich ist am Ende die jeweilige Lage vor Ort entscheidend, und deshalb muss das auch vor Ort entschieden werden“, so Sütterlin-Waack.

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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