Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (07.04.2021) landesweit bei 63,3 (gestern: 62,3). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 114,0 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 21,8 weist der Kreis Plön aus. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 63,1 gemeldet.
Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 07.04.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Stomarn: Außengastronomie kann öffnen, Einzelhandel bleibt im bisherigen Rahmen zugänglich
Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angekündigt unter strengen Auflagen ab dem 12. April 2021 öffnen. Dies hat die Landesregierung heute (7. April) noch einmal bestätigt.
Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz machten deutlich, dass Öffnungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten möglich sind, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liege. Demnach werde im Kreis Segeberg die Öffnung der Außengastronomie vorerst nicht möglich sein. Für den Kreis Pinneberg und die Stadt Neumünster müsse die Entwicklung noch bis Freitag weiter beobachtet werden.
„Die Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt landesweit seit knapp drei Monaten unter 100, aktuell bei 62. Das macht es möglich, dass wir auch hier unser Regelwerk konsequent anwenden, vorsichtige Öffnungen vornehmen und der Gastronomie in Schleswig-Holstein jetzt diese wichtige Perspektive bieten können“, so Günther.
Günther: „Wir wenden unser Regelwerk konsequent an und machen Perspektiven möglich“
„Wir halten uns damit an den Grundsatz: außen geht mehr als innen. Unser Ziel ist zudem, dass durch die dann möglichen Treffen unter strengen Auflagen im Außenbereich die Zahl der Ansteckungen im privaten Umfeld sinkt.“
Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. „Auch wenn vorherige Schnell- oder Selbsttests für den Besuch der Außengastronomie nicht verpflichtend sind, raten wir diese aber dringend an“, sagte Buchholz. Die entsprechende Verordnung, die der Gastronomie ein wichtiges Stück Planungssicherheit gebe, wird zum kommenden Wochenende veröffentlicht.
Die Landesregierung hat ebenfalls über das weitere Vorgehen in den Bereichen Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel entschieden.
Die Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen werden im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 12. April (bis einschließlich 18. April).
Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik können Maßnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag.
In den Kreisen Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Ostholstein ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter den genannten Auflagen öffnen. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird am Freitag (9. April) nach einer aktuellen Lagebewertung entschieden, ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden.
In Stormarn gilt weiter „Click & Meet” im Einzelhandel
In Kiel, Lübeck, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Flensburg, Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
In Stormarn kann die Außengastronomie öffnen
In Kreisen und kreisfreien Städten, die stabil eine Inzidenz unter 100 haben, kann die Außengastronomie unter den genannten Auflagen öffnen. In Neumünster und Pinneberg werden am kommenden Freitag (9. April) nach aktuellen Lagebeurteilungen möglicherweise weitere Maßnahmen getroffen.
Im Kreis Segeberg bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Außengastronomie kann im Kreis Segeberg nicht öffnen.
Weitere Regeln für den Kreis Segeberg:
Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
Sport ist nur wie folgt zulässig:
– allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
– außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.
Für die Krippen, Kitas und Horte gilt:
Die bisherigen Regelungen für Kitas, Krippen und Horte bleiben gültig. Ausnahme: In Flensburg wird der eingeschränkte Regelbetrieb wiederaufgenommen.
Sofern auch in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen geöffnet sind, gelten die vorgenannten Rahmenbedingungen entsprechend.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.723 (Stand: 07.04.2021, 14.30 Uhr).
Insgesamt sind 5.059 Personen genesen; 3836 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 281 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.
Weitere Informationen des Kreises zur Infektionslage in Stormarn:
Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 5 Betrieben besteht bei insgesamt 13 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 5 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
Kitas und Schulen: In 4 Kindertagespflegeeinrichtungen wurden bei insgesamt 5 Personen Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
Virus-Mutation: Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 565 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 152 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 62,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
Unbeeindruckt von allen Vorschlägen und Beispielen im Ausland geht das staatliche Desaster zum Thema Corona Impfungen in Schleswig-Holstein weiter:
Anlässlich des Starts der Impfungen gegen das Coronavirus in Arztpraxen hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg heute (7. April) zusammen mit der Vorstandvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung, Frau Dr. Schliffke die Gemeinschaftspraxis Kramkowski/Miklik in Friedrichsort besucht. „Dass wir die Impfkampagne nun auch auf die Arztpraxen ausweiten können, ist ein großer und wichtiger Schritt für die Impfkampagne. Für die große Unterstützung der engagierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein und dem Einsatz der Kassenärztlichen Vereinigung möchte ich mich herzlich bedanken. Um die Vorteile der Impfung in den Praxen ausschöpfen zu können, brauchen wir allerdings weiterhin viel mehr Impfstoffdosen.“, so Gesundheitsminister Garg.
Seit dem 6. April 2021 kann bundesweit in Arztpraxen geimpft werden
Die Impfungen beginnen in Schleswig-Holstein zunächst in ca. 1.500 Praxen. „Wir werden die Pandemie nur durch breites Impfen überwinden können. Die Praxen sind bereit. Wir hoffen alle, dass so viele Menschen wie möglich in den nächsten Wochen die Chance zum Impfen erhalten und auch wahrnehmen“ so Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Corona Impfstoff: Nur 20 Impfstoffdosen pro Arzt und Woche
Zunächst soll in den Arztpraxen der Impfstoff von BioNTech/Pfizer eingesetzt werden. Bundesweit werden zunächst rund 940.000 Dosen BioNTech-Impfstoff ausgeliefert. Das bedeutet, dass den Praxen, auch in Schleswig-Holstein, zunächst nur etwa 20 Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stehen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson in den Praxen verimpft werden. Die Auslieferung der Impfstoffe an die Praxen erfolgt durch den Bund über den pharmazeutischen Großhandel und über die Apotheken. Das Land ist an diesen Logistikprozessen nicht beteiligt.
Impfpriorisierung des Sozialministeriums
Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) gilt auch weiterhin, sodass auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Impfpriorisierung einzuhalten haben. Angesichts der aktuell noch geringen Impfstoffmengen sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten sowie deren Kontaktpersonen und Menschen mit Vorerkrankungen impfen.
Wer Impfung will, soll den Arzt nicht anrufen
Patientinnen und Patienten werden gebeten, sich zunächst nicht aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt/ihre Ärztin zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
Ahrensburg im April-Schnee (Foto: Ahrensburg-Portal)
Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,
im Winter hatten wir nur ganz kurze Zeit das Vergnügen, Schneewetter zu erleben. Jetzt kommt es wie von den Wetterfröschen angekündigt: Der Winter ist zurück – und zeigt uns Ahrensburg mit leichter Schneedecke.
Genießen Sie den Tag. Allen Autofahrern wird empfohlen, vorsichtig zu sein – vor allem denen, die im Vertrauen auf den Frühling bereits die Sommerreifen montiert haben.
Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert Das Duo Grünquadrat auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Sie haben eine bunte Folkloremischung im Gepäck, die sich aus Jiddischen Liedern, Klezmertänzen wie Freilachs und Bulgars sowie irischen Songs und Tunes zusammensetzt. Hinzu kommen französische Musettewalzer, italienische Tarantellas, bretonische Weisen oder auch der ein oder andere Hit aus früheren Jahren. Ab und an taucht auch ein melancholisches Hafenlied oder eine deutsche Polka im Programm auf. Sie spielen ihre Lieblingsstücke. Die Instrumentierung sind Akkordeon und Gitarre, dazu kommen zwei Gesangsstimmen.
Geschäftsstelle der IHK in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
In den kommenden Jahren steht in mehreren tausend Unternehmen in Schleswig-Holstein eine Nachfolge an der Spitze an.
„Stabwechsel“ heißt das kostenfreie Beratungsangebot für IHK-Mitglieder, die eine Nachfolge planen oder bald einleiten wollen. Praxisorientierte Informationen erhalten die Unternehmer beim „Stabwechselgespräch“ am 15.04.2021 von 9 bis 16 Uhr.
Experten beraten im Auftrag der IHK über die Themen Akquise und Auswahl von Nachfolgepersönlichkeiten, Firmenverkauf, Steuern und Recht. Auch Themen wie Mediation oder Coaching lassen sich in den streng vertraulichen Einzelberatungen individuell und diskret erörtern.Für die virtuellen, 60-minütigen Einzelgespräche nutzt die IHK die Plattform Teams.
Das kostenfreie Angebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Nachfolger suchen. Anmeldung und individuelle Terminvergabe bis Montag, 12. April 2021, bei der IHK zu Lübeck, Justus Olesch, Telefon: (040) 36138-6004 oder per E-Mail: [email protected].
Der Verkehrsberater Karlheinz Rößler aus München gibt einen Überblick über die – bisher zumeist übersehende – Klimarelevanz des Tunnelbaus durch den Einsatz von Stahl und Beton. Beispielhaft stellt er die folgenden Projekte in den Mittelpunkt seines Vortrages:
– Fehmarnbelttunnel für Autos und Eisenbahn
– Unterelbetunnel der Autobahn A 20
– Basistunnel für die Eisenbahn in den Alpen, vor allem unter dem St. Gotthard.
In der anschließenden Diskussion soll es auch um Alternativen zu den genannten Bauprojekten gehen.
Zur Person des Referenten: Karlheinz Rößler war rund 20 Jahre lang in Bürgerinitiativen und Verbänden (gegen Stadtautobahnen und für besseren Öffentlichen Nahverkehr in Hamburg, Mitwirkung beim Aufbau von Pro Bahn und VCD) aktiv. Anschließend leitete er bis zu seinem Ruhestand die VIEREGG-RÖSSLER GmbH in München, die sich als Beratungsgesellschaft mit Verkehrs-Großprojekten für Schiene und Straße kritisch auseinandersetzt und wesentlich dazu beitrug, dass die für München geplante Transrapid-Strecke nicht gebaut wurde.
Veranstalter sind der VCD Hamburg, der NABU Hamburg, Mobil ohne Auto Nord e.V.
und das UmweltHaus am Schüberg. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung: Thomas Schönberger, [email protected], Tel. 040 / 605 10 14. Sie erhalten mit der Bestätigung einen Zoom- Link zugeschickt.
Das Mehrzweckhaus in Hammoor (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die 9. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hammoor findet am Mittwoch, 14.04.2021, 18:30 Uhr im Mehrzweckhaus Hammoor, Kamp 31, 22941 Hammoor statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Betriebsführung der ABaG
6. Errichtung von zwei Bushaltestellen in der Straße Kamp auf Höhe der Straße Hoppenbrook
7. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
8. Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020 – nicht öffentlicher Teil –
9. Übertragung der Betriebsführung für die Oberflächenentwässerung: Auftragsvergabe
10. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (06.04.2021) landesweit bei 62,3 (gestern: 66,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 123,0 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 15,1 weist der Kreis Nordfriesland aus. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 59,4 veröffentlicht.
Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 06.04.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
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