Am 01. Dezember 2021 hatte ein Sattelzug gegen 23 Uhr bei winterlichem Wetter auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe und Bargteheide einen Unfall.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand fuhr der 47-jährige Fahrer eines portugiesischen Sattelzuges die Autobahn in Richtung Hamburg. Zwischen den Anschlussstellen Bad Oldesloe und Bargteheide verlor er bei schneebedeckter Fahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Der entstandene Sachschaden wird auf 21.000 Euro geschätzt.
Aufgrund des stürmischen Wetters in der letzten Nacht konnten die Bergungsarbeiten erst am heutigen Tag (02.12.2021) beginnen.
Eigenes Brot selber backen? Ohne Kneten und Umstand? Mit den eigenen Zutaten genauso wie man es am liebsten hat?
Die Volkshochschule Großhansdorf bietet einen Brotbackkurs an, bei dem eine unglaublich einfache Methode gezeigt wird, leckeres Brot selber zu backen. Abends werden die Zutaten zusammengemischt und morgens kann das frische Brot ohne weitere Umstände gebacken werden.
Selber Brot zu backen, hat viele Vorteile: Es ist kostengünstig, man kann selber bestimmen, was in dem Brot drin ist und man hat stets ofenfrisches Brot im Haus.
Der Brotback-Kurs findet mit Hygienekonzept und 2-G-Regel am Donnerstag, den 02.12.2021, von 18.30 bis 20.30 Uhr in der neuen Küche des Emil-von-Behring-Gymnasiums statt und kostet 17,00 Euro. Zusätzlich sind noch 6,00 Euro direkt vor Ort an den Dozenten für die Lebensmittelumlage und einen Mischtopf zu zahlen.
Mitzubringen sind der Geimpft- / Genesen-Nachweis, eine Schürze, ein Geschirrhandtuch, ein Kochlöffel und ein Getränk.
Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Mail ([email protected]) möglich.
Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Sabine Schlüter auf Pixabay
Pakete für die Wunschzettel-Aktion (Foto: Antje Karstens)
Der Verein der Kaufleute will wieder dafür sorgen, dass sich Kinder aus sozial schwachen Familien auf die Erfüllung ihrer Wünsche zu Weihnachten freuen können.
Ein eingespieltes Team sorgt für den reibungslosen Ablauf und es wird garantiert, dass kein abgegebener Wunsch unerfüllt bleibt. In den Einrichtungen, die sich für Bedürftige einsetzen, malen die Kinder ihre Wunschzettel. Diese werden mit einer Code-Nummer versehen – damit die Anonymität der Familien gewahrt wird – und beim Stadtforum abgegeben. Nur die Betreuer/Erzieher und die Eltern wissen, welche Kinder teilnehmen.
Beim Stadtforum werden die Wunschzettel gleichmäßig an die teilnehmenden Geschäfte verteilt und können dort von jedem, der gern Weihnachtsmann spielen möchte, abgeholt werden.
Auf den Zetteln sind Geschlecht und Alter des Kindes vermerkt. Außerdem wird darauf geachtet, dass der Wert des Wunsches bei ungefähr 20 Euro liegt. Der Kunde besorgt das Geschenk, verpackt es weihnachtlich – viele legen noch ein paar Kekse oder andere Süßigkeiten dazu – und bringt es wieder in das Geschäft zurück, aus dem der Wunschzettel stammt.
Ein paar Tage vor Weihnachten werden alle Geschenke vom Ahrensburger Stadtforum abgeholt und in den Hort am Schloss gebracht. Hier suchen die Erzieherinnen anhand der Codenummern „ihre“ Pakete heraus, die sie bis Heiligabend persönlich an die Familien weitergeben.
Ab dem 15.11.2021 liegen die Wunschzettel in folgenden Mitgliedsbetrieben des Stadtforums aus:
• Apotheke am Rondeel, Rondeel 9
• Berlin Milljöh, Große Straße 15
• Edvardsson DIE Tanzschule, Beimoorkamp 1
• Elektrofachgeschäft Clasen, Hamburger Straße 19-21
• Flora Apotheke, Hamburger Straße 11
• Juwelier Werning, Rondeel 5
• Kaufhaus nessler, Hamburger Straße 4-8
• Konditorei Gerads, Hamburger Straße 7
• LA JOLIETTE, Hamburger Straße 2
• Restaurant Bangkok, Lohe 2-4
• REWE–Markt, Klaus-Groth-Straße 2 (im CCA)
• Schnieke Stücke, Große Straße 41
Am 03.12.2021 müssen die fertigen Geschenke dann wieder in den Geschäften abgegeben sein, damit sie pünktlich zu Weihnachten bei den Kindern unter dem Baum liegen.
Die Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses findet am 02.12.2021, 19.30 Uhr im Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Straße 9, Ahrensburg, statt.
Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Co-rona-Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung be-schränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, unter der Email-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 05/2021 vom 21.10.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 06/2021 vom 04.11.2021
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7.3. Sachstandsbericht Umsetzung des Digitalpaktes
7.4. Bericht zum aktuellen Gutachten „Schallimmissionsprognose zu den Nutzungs-möglichkeiten der Sportplätze Stormarnplatz in Ahrensburg im Bestand“ vom 11.11.2021
8. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Schüler-fahrkartenverfahrens an den Kreis Stormarn
9. Anschaffung einer Hebebühne für die Bühne im Alfred-Rust-Saal
– Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe
10. Kulturförderung Theater und Musik in Ahrensburg e. V.
– Antrag auf Übertragung von Mitteln aus der Spielsaison 2020/2021 in die Fol-gende
11. Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 3. Beratung
12. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Die 11. Sitzung des Finanz- und Gebäudeausschusses der Gemeinde Delingsdorf findet am Donnerstag, 02.12.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Delingsdorf, Lohe 44, 22941 Delingsdorf statt.
Der Zugang der Öffentlichkeit zur Sitzung erfolgt unter den am Sitzungstag geltenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Sofern keine strengeren Maßnahmen gelten, ist mindestens die 3G-Regelung verbindlich. Ein Zutritt ist dann nur mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zulässig.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 26.08.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Errichtung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses
hier: Vorstellung der Vorplanung und der Kostenschätzung
Beschluss zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung
6. LED-Beleuchtung Sportplatz
hier: Förderantrag
7. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
8. Protokoll der Sitzung vom 26.08.2021 – nicht öffentlicher Teil –
9. Reinigung Mehrzweckhaus
10. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses findet am 02.12.2021, 19.30 Uhr im Forum im Schulzentrum Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4 – 10, 22926 Ahrensburg statt.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, unter der Email-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 05/2021 vom 21.10.2021
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 06/2021 vom 04.11.2021
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7.3. Sachstandsbericht Umsetzung des Digitalpaktes
7.4. Bericht zum aktuellen Gutachten „Schallimmissionsprognose zu den Nutzungs-möglichkeiten der Sportplätze Stormarnplatz in Ahrensburg im Bestand“ vom 11.11.2021
8. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Schüler-Fahrkartenverfahrens an den Kreis Stormarn
9. Anschaffung einer Hebebühne für die Bühne im Alfred-Rust-Saal
– Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe
10. Kulturförderung Theater und Musik in Ahrensburg e. V.
– Antrag auf Übertragung von Mitteln aus der Spielsaison 2020/2021 in die Folgende
11. Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 3. Beratung
12. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Seit dem 10.01.2021 lag der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der abgewählten CDU-Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird. Am 15.11.2021 überschritt der Wert die Marke erstmals wieder.
Heute meldet die Landesregierung für Schleswig-Holstein insgesamt 857 (907) Neuinfektionen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (01.12.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 152,2 (gestern: 152,7). Der landesweit niedrigste Wert von 90,1 wird für Dithmarschen ausgewiesen. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird mit 244,5 für das Herzogtum Lauenburg genannt. Für Stormarn wird eine Inzidenz von 155,9 (156,3) ausgewiesen.
Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 3,71 (4,05) ausgewiesen.
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf Reglementierungen der alten CDU-Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt sind die Daten weiterhin vor allem Ausdruck der erzwungenen Einschränkung der Menschen und der Ausbreitung der Infektionen durch die Versäumnisse – durch das Corona-Chaos der alten Bundesregierung und das anhaltende Versagen der abgewählten CDU-Bundesregierung und des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.
Heute hat das Gesundheitsministerium in Kiel folgende wichtige Punkte zu den Impfungen in den Impfzentren öffentlich gemacht, die man in Kiel offenbar nicht alle gerne öffentlich diskutierten will:
Ab sofort dürfen sich auch Menschen eine Auffrischungsimpfung holen, die noch nicht 60 Jahre als sind.
Die Auffrischungsimpfungen in den Impfzentren sind bereits nach 5 Monaten möglich. Bisher hatte Minister Heiner Garg immer verlangt, dass die Bürger*innen mindestens 6 Monate warten
In den Impfzentren wird nur mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geimpft, weil Noch-Minister Spahn immer noch nicht genügend Biontech-Impfstoff zur Verfügung stellt. Bisher hatte das Kieler Gesundheitsministerium noch beide Impfstoffe für die Impfzentren angekündigt.
Der Impfstoff von Moderna wird von der STIKO erst ab 30 Jahren empfohlen. Damit fallen die Impfzentren für alle Jüngeren bis auf Weiteres als Impfmöglichkeit weg.
Ein Punkt scheint in Schleswig-Holstein immerhin zu klappen: Insgesamt ist offenbar genügend Impfstoff vorhanden, wenn auch nicht der bevorzugte Biontech-Impfstoff. Damit steht Schleswig-Holstein offenbar besser da als z.B. Hamburg, wo die Regierung die Bürger*innen mit dem Hinweis auf den Impfstoffmangel vertröstet.
Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Am 02.12.2021 öffnet das Gesundheitsministerium in Kiel die Terminbuchungsmöglichkeit für die Impfzentren auch für unter 60-Jährige und teilt dazu mit:
Damit können Termine für Erst-, Zweit-, oder Auffrischungsimpfungen gebucht werden.
Bei einer Auffrischungsimpfungen soll der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung in der Regel sechs, aber mindestens fünf Monate betragen.
Wer mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde, sollte 28 Tage nach dieser Impfung einen Termin für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen, um den Schutz der Grundimmunisierung zu optimieren.
Geimpft wird in den Impfstellen mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna. Dieser ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Verwendung erst ab 30 Jahren.
Für Personen, die unter 30 Jahre alt sind, ist die Verwendung jedoch nach individueller Entscheidung und ärztlicher Aufklärung auch in den Impfstellen möglich.
Der Impfstoff von BioNTech, der genauso gut geeignet ist, um Erst-, Zweit- oder Drittimpfungen vorzunehmen und der auch für Menschen unter 30 Jahren durch die STIKO empfohlen wird, ist aktuell aufgrund einer Kontingentierung durch das Bundesgesundheitsministerium nur begrenzt verfügbar.
Gebucht werden kann über die Seite www.impfen-sh.de.
Termine können zunächst bis einschließlich Februar 2022 gebucht werden. Es können nur Einzeltermine gebucht werden.
Personen, die keinen Internetzugang haben, wird empfohlen, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde unterstützen zu lassen oder alternativ bei einer Hausarztpraxis einen Termin zu vereinbaren.
Bei Schwierigkeiten wird zudem Hilfe unter der Telefonnummer 0800 455 655 0 angeboten.
Insgesamt stehen bis Ende Februar 2022 zunächst 500.000 Termine im Buchungssystem zur Verfügung.
Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 66 (80) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 10 von 28 verfügbaren Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt.
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 10.405 (Stand: 01.12.2021, 15.00 Uhr). Davon sind 9.469 Personen genesen und 609 aktuell infiziert.
Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 327 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona wirklich gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.
Die bisher veröffentlichte Detailauswertung hat die Kreisverwaltung eingestellt mit der erstaunlichen Erläuterung: Auf die bisherigen Angaben zu Ausbruchsgeschehen in bestimmten Bereichen müssen wir aufgrund der hohen Fallzahlen, aber auch weil sich, gerade in Schule und Kitas, die Folgen beim Vorliegen von Covid-19-Infektionen bei Kindern oder Beschäftigten geändert haben, zukünftig verzichten.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 384 (384) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 156,5 (157,3) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.