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Corona: Inzidenzwert 44 für Schleswig-Holstein am 05.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (05.03.2021) landesweit bei 44,4 (gestern: 47,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 109,8 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 13,0 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 67,6 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 05.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Auffahrunfall auf der A1 bei Lasbek – eine Verletzte

Autobahn A1 von Großhansdorf nach Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am heutigen 05.03.21, gegen 15:00 Uhr, kam es auf der BAB 1 in Fahrtrichtung Hamburg bei KM 32,800 zu einem Auffahrunfall mit einer verletzten Person.

Eine 20-jährige Fahrerin aus Maschen prallte mit ihrem Opel Corsa aus bislang ungeklärter Ursache in das Heck eines vorausfahrenden Anhängers, welcher von einem Klein-Lkw gezogen wurde. Der Opel geriet nach dem Aufprall ins Schleudern, kippte um und kam auf der Fahrerseite in entgegengesetzter Richtung auf dem rechten Fahrstreifen zum Liegen. Die Fahrerin wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Der 56-jährige Fahrer des Klein-LKW aus Hamburg blieb unverletzt.

Es entstand Sachschaden am mitgeführten Anhänger und am Lkw. Der Opel Corsa erlitt einen Totalschaden. Die Autobahn musste kurzzeitig in Fahrtrichtung Hamburg vollständig gesperrt werden. Im weiteren Verlauf der Unfallaufnahme durch das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe wurde der Verkehr lediglich über eine Spur an der Unfallstelle bis 16:30 Uhr vorbeigeführt. Der Verkehr staute sich zeitweise bis zu 6 km. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Oldesloe und insgesamt drei Rettungswagen waren im Einsatz. Im weiteren Verlauf des Staus kam es zu zwei kleinen Auffahrunfällen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 41 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 67

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.860 (Stand: 05.03.2021, 14.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.307 Personen genesen; 304 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 249 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Bislang wurde in Stormarn bei 118 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 165 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 67,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Stormarner Impfzentren weisen Bürger ab

Impfungen in den Impfzentren in Stormarn NUR mit vorheriger Terminbestätigung!

Am 01.03.2021 hat der Kreis Stormarn zwei weitere Impfzentren eröffnet: In Großhansdorf und in Reinbek – obwohl weiterhin kaum Impfstoff vorhanden ist. Damit hat sich der Kreis selbst gefeiert. Allerdings haben viele Bürger*innen diese Ankündigungen falsch verstanden: Impfungen gibt es dort nur für die Personen, die einen bestätigten Impftermin haben und genug Impfstoff vorhanden ist.

Bis auf Weiteres nur wenige Corona-Impfungen in Stormarn

Das kann noch dauern: Da die Anmeldehotline und das IT-System des Sozialministeriums in Kiel nur sehr eingeschränkt funktionieren verzögert Sozialminister Garg derzeit bewusst die Einladungen an die impfberechtigten Personen und gibt die Berechtigungen nur für wenige Menschen frei (siehe Mitteilung von Minister Garg), damit nicht alle staatlichen Systeme rund um das Thema „Impfen“ zusammenbrechen. Vor diesen Hintergrund weist der Kreis Stormarn heute dringend auf folgendes hin:

Impfzentren weisen impfwillige Bürger*innen ab

Aus den Impfzentren des Kreises haben wir die Rückmeldung erhalten, dass dort heute vermehrt Personen ohne vorherigen Termin erscheinen und eine Impfung ersuchen. Wir weisen daraufhin, dass die Inanspruchnahme einer Impfung nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Personen ohne Termin werden vor Ort abgewiesen! Impfberechtigte Personen müssen vorab über die Internetseite https://www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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KFZ-Aufbruch in Bargfeld-Stegen

Gemeinde Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 03. März 2021 kam es im Raiffeisenweg in Bargfeld-Stegen zu einem Fahrzeugaufbruch

Nach bisherigen Erkenntnissen parkte gegen 07:40 Uhr eine 34- jährige Frau aus Bargfeld- Stegen ihren PKW Hyundai in der Raiffeisenstraße und brachte ihr Kind in die nahegelegene Kindertagesstätte. Als sie nach zehn Minuten zum Fahrzeug zurückkehrte, musste stellte sie fest, dass die Scheibe der Beifahrertür zerstört war und ihre Handtasche mit Bargeld und persönlichen Papieren aus dem Fahrzeug entwendet wurde. Der Sachschaden wird auf 1.000 Euro geschätzt.

Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Raiffeisenweg gemacht? Wer kann Hinweise auf den Täter geben? Hinweise nimmt die Polizei Bargteheide unter der Telefonnummer 04532 / 7071-0 geben.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Siek: Wieder sieben KFZ aufgebrochen

Gemeinde Siek (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Reihe der KFZ-Aufbrüche in Siek (unser Bericht zu den KFZ-Aufbrüchen im Jahr 2020) reißt nicht ab:

Am 04. März 2021 kam es zwischen 00:00 Uhr und 06:30 Uhr zu diversen Fahrzeugaufbrüchen und Fahrzeugteilediebstählen in der Gutskoppel, im Kampsredder, in der Dorfstraße und im Uhlenbusch in Siek.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bei sieben Fahrzeugen die hinteren Seitenscheiben zerstört und bei den Fahrzeugen Lenkräder, Navigationsgeräte, Airbags ausgebaut und entwendet. Bei fünf Fahrzeugen wurden die Außenspiegelgläser abmontiert und mitgenommen. Es handelte sich hierbei um Fahrzeuge der Marken Mercedes, Audi, VW, BMW und Landrover. Es entstand ein Sachschaden von ca. 13.000 Euro.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat in der Nacht vom 03. auf den 04. März 2021 verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Tatorte beobachtet? Die Polizei Ahrensburg nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 04102 / 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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IHK zum Corona-Stufenplan: Einzelhandel öffnet – Hängepartie für den Tourismus

Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Für Handel und Dienstleistungen in Schleswig-Holstein gibt es nach Ankündigungen von Ministerpräsident Daniel Günther im Landtag endlich Perspektiven

„Der Stufenplan, den die IHKs seit langem eingefordert haben, kann nun zum Einsatz kommen. Das ist eine gute Botschaft für Handel und weitere körpernahe Dienstleistungen“, sagte Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein, nach der Regierungserklärung von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther im Landtag.

Enttäuscht sind die IHKs in Schleswig-Holstein darüber, dass die gestrige Ministerpräsidentenkonferenz wichtige Entscheidungen für Tourismus und Gastronomie erneut vertagt hat. Ipsen: „Der Stufenplan der Landesregierung erlaubt bei einem Inzidenzwert von unter 50 auch für die Gastronomie erste Lockerungen. Bei stagnierendem oder sinkendem Infektionsgeschehen erwarten unsere Mitgliedsbetriebe entsprechende Schritte deutlich vor Ostern.“

Überdies stufe das Robert-Koch-Institut das Infektionsrisiko in Hotels und Beherbergungsbetrieben als gering ein. „An dieser Stelle könnte der Stufenplan des Landes noch mehr Lockerungen enthalten. Das wäre immens wichtig, damit die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt.“

Das Ostergeschäft ist als Saisonauftakt von wirtschaftlich großer Bedeutung für die Betriebe. Im März und April generieren sie bis zu 14 Prozent des Übernachtungsvolumens in Schleswig-Holstein. Der erneute Ausfall des Ostergeschäfts würde in der Tourismusbranche Umsatzverluste in Millionenhöhe verursachen, die sich durch eine Verlagerung der Reisen in andere Monate kaum kompensieren lassen können.

Generell ist die IHK Schleswig-Holstein der Auffassung, dass der Inzidenzwert allein, sprich: die Zahl der Infektionen pro 100.000 Einwohner, künftig sinkende Bedeutung bei der Beurteilung von Corona-Beschränkungen haben darf – gerade in der Wirtschaft.
Ipsen: „Seit Beginn der Pandemie haben die Unternehmen in Hygienekonzepte investiert und werden auch weiterhin für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden sorgen.

Steigende Impfquoten, gerade bei den Risikogruppen, sinkende Auslastung der Intensivbetten, regelmäßige Schnell- und Selbsttests, deren Ergebnisse im Fall einer Infektion digital mit den Gesundheitsämtern gekoppelt sind, geben viel mehr Sicherheit als noch vor wenigen Monaten denkbar war.“

Text, Foto: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion

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Corona Impfungen: Termine für ausgewählte Menschen unter 65 Jahren

Gesundheitsminister Heiner Garg informierte am 04.03.2021 über die Öffnung der Prioritätsgruppe 2 bei der Impfterminvergabe. Neben Berechtigten der Prioritätsgruppe 1 werden sich ab Dienstag, 09.03., 17 Uhr, auch Personen aus der Prioritätsgruppe 2 unter 65 Jahren unter www.impfen-sh.de online für eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden können. Die Termine stehen nicht in Konkurrenz zu den Terminen für Personen, die 80 Jahre und älter sind.

„Die Impfungen sind ein Schlüssel auf dem Weg aus dieser Pandemie

Ab kommenden Dienstag, 17 Uhr, können Personen bis unter 65 Jahren der Prioritätsgruppe 1 und 2 online unter www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen, dabei wird die Anmeldesoftware Personen automatisch den auf Basis ihrer Altersangabe empfohlenen Impfstoff zuordnen.

Zur Prioritätsgruppe 2 gehören beispielsweise Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, einer geistigen Behinderung, Personal aus Kitas, Tagespflegeeinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen. Für die notwendigen Nachweise können entsprechende Vordrucke online runtergeladen und ausgedruckt werden, die dann beispielsweise vom Hausarzt/-ärztin oder dem Arbeitgeber/in eine einfache Bestätigung ermöglichen.

Im Laufe der kommenden Woche – ein Termin wird noch bekannt gegeben – wird auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite eröffnet. Die technische Umsetzung dazu ist derzeit in Arbeit. „Viele Personen über 80 Jahre haben uns gebeten, diesen Weg wieder für sie zu öffnen, da sie die Möglichkeit zur Nutzung des Internets haben. Damit schaffen wir gleichzeitig eine Entlastung bei der bisherigen telefonischen Anmeldemöglichkeit für ältere Menschen, die nicht im Internet buchen möchten“, so Garg. Die Möglichkeit sich mit persönlichen PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens telefonisch anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Auch online sind Termine exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu den Impfterminen für unter 65-Jährige.

Fragen und Antworten zur Öffnung der Prioritätsgruppe 2

Welche Personen unter 65 Jahre sind neben der Prioritätsgruppe 1 laut Bundesimpfverordnung berechtigt ab 09.03. einen Impftermin zu buchen?

Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, also Personen:

  • mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • nach einer Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression),
  • mit hämatologischer oder behandlungsbedürftiger Krebserkrankung (die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt),
  • mit schweren Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Mukoviszidose),
  • mit Diabetes (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),
  • mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,
  • mit einem Body-Mass-Index über 40,
  • bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

Impfberechtigt sind bis zu zwei enge Kontaktpersonen oder Pflegende

  • von den eben genannten Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, die nicht in einer Einrichtung leben,
  • von einer schwangeren Person.

Impfberechtigt ist Personal

  • in stationären Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, das geistig behinderte Menschen behandelt, betreut oder pflegt,
  • in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt,
  • der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren.

Impfberechtigt sind

  • Polizei- und Ordnungskräfte, die z.B. bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind,
  • Personen in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind,
  • Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, sowie in Grund-, Sonder- oder Förderschulen,
  • Personen, die in Obdachlosen-, Asylbewerber-, Flüchtlings- oder Spätaussiedler-Unterkünften leben oder tätig sind,
  • Personen, die mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

Wie kann die Berechtigung nachgewiesen werden?

Es gibt vier Wege die jeweilige Impfberechtigung nachzuweisen:

  1. Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
  2. Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen, die auch den Ärztinnen und Ärzte entsprechend vergütet werden: Erkrankungsnachweis.pdf (schleswig-holstein.de)
  3. Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein Berufstätigkeit (schleswig-holstein.de)
  4. Kontaktnachweis für Schwangere oder die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis Kontaktpersonen (schleswig-holstein.de)

Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.

Wie funktioniert die parallele Anmeldung von Prioritätsgruppe 1 und 2?

Berechtigte der Prioritätsgruppe 1 unter 65 Jahren können weiterhin online über www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen. Ab 09.03., 17 Uhr, können sich ebenfalls Personen unter 65 Jahren der Prioritätsgruppe 2 für eine Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca anmelden. Das Buchungssystem ordnet automatisch den Personen einem für das Alter empfohlenen Impfstoff zu. Zwischen dem 01. März und dem 02. Mai stehen basierend auf den derzeitigen Lieferzusagen insgesamt 295.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Hiervon entfallen ca. 175.000 Termine auf Erstimpfungen. Hinzu kommen rund 196.000 Impftermine mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Diese Termine konnten schon seit dem 23.02.2021 von Personen der Prioritätsgruppe 1 gebucht werden. Zukünftig wird auch Personen der Prioritätsgruppe 2 der Zugriff auf diese Termine ermöglicht werden. Weiter werden im gleichen Zeitraum ca. 90.000 Dosen mRNA-Impfstoff über Mobile Teams verteilt, die in der Eingliederungshilfe, den Tagespflegen und in der ambulanten Intensivpflege impfen. An Krankenhäuser und andere Einrichtungen werden ca. 30.000 Dosen AstraZeneca abgegeben.

Wie geht es weiter mit dem Anmeldeverfahren für Ü80-Jährige?

Seit dem 01.02.2021 ist für Personen, die 80 Jahre und älter sind eine exklusive telefonische Anmeldung nach Erhalt eines Impfeinladungs-Schreiben und persönlichem PIN-Code möglich.

Ende Januar ist die Versendung der Impfeinladungs-Schreiben gestartet. Um die sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wurde anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand weiter entzerrt. Mit der Versendung weiterer Schreiben in kleineren Tranchen ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn Personen, die 80 Jahre oder älter sind, noch kein Schreiben bis Mitte März erhalten.

Im Laufe der kommenden Woche – ein Termin wird noch bekannt gegeben – wird auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite eröffnet. Die technische Umsetzung dazu ist derzeit in Arbeit. Die Möglichkeit sich per Telefon mit persönlichem PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Termine sind exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu den Impfterminen für die unter 65-Jährigen, da die Bundesimpfverordnung sich auf die entsprechende STIKO-Empfehlung bezieht.

Wie können sich Personen über 80 Jahren, die sich telefonische angemeldet haben, ab- oder ummelden, falls sie telefonisch nicht durchkommen?

Die Personen können über die E-Mail Adresse [email protected] ihren Termin stornieren oder eine Umbuchung anfragen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona: Zwei Millionen Euro Digitalisierungsbonus für kleine Firmen

Finanzministerin Monika Heinold (Foto: Frank Peter)

Förderung für digitale Bonausgabe und den Aufbau einer Kontakt-Erfassung

Im Rahmen des neuen Digitalisierungsbonus unterstützt das Land kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bei Digitalisierungsmaßnahmen. Wie Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Torp heute (4. März) vor dem Finanzausschuss des Landtags erläuterte, geht es dabei um die papierlose Belegausgabe sowie um die Einführung elektronischer Meldescheine und Speisekarten oder Systeme zur Kontaktnachverfolgung und Bestellannahme. Dafür stellt das Land zwei Millionen Euro bereit, von denen jeder Betrieb einmalig und unbürokratisch mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden kann.

„Unser Programm ist ein echtes Jamaika-Projekt, das Innovation, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit miteinander verbindet. Die Unterstützung von Unternehmen bei der Umstellung auf smarte Systeme, die eine ressourcenschonende digitale Bonausgabe ermöglichen, war mir dabei ein besonderes Anliegen.

Besonders in Zeiten der Pandemie sind digitale Lösungen zur Kontaktvermeidung wichtiger denn je. Die geförderten Vorhaben helfen den Unternehmen dabei aber nicht nur in der aktuellen Krise, sondern rüsten sie auch für zukünftige Herausforderungen in einer zunehmend digitalisierten Welt“, so Finanzministerin Monika Heinold.

Wirtschafts- und Tourismusminister Bernd Buchholz bezeichnete mit Blick auf die Frühjahrs- und Sommersaison besonders die elektronische Kontaktverfolgung als wichtiges Anliegen: „Wir können uns in der Gastronomie nicht länger eine Nachverfolgung der Gäste-Daten mit Block und Bleistift erlauben, wenn wir die Pandemie wirkungsvoll bekämpfen wollen.“ Ziel müsse die flächendeckende Einführung und Anwendung von Systemen sein, die beispielsweise direkt mit den Gesundheitsämtern verbunden werden. Dafür sei das neue Programm ein erster wichtiger Schritt.

Im Januar 2020 ist die Belegausgabe als ein Element der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Kassenmanipulation verpflichtend geworden. Der Beleg kann dabei elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Eine Mitnahmepflicht für den Kunden besteht nicht. Bislang nutzen jedoch nur wenige Unternehmen die Möglichkeit der papierlosen Belegausgabe.

„Die Bonpflicht ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Steuerbetrug. Und sie geht auch ganz digital und ohne Papierflut“, so die Finanzministerin: „Wir wollen kleine Betriebe bei uns im Land dabei unterstützen, diesen papierlosen Weg zu gehen.“

Text: Finanzministerium / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Lockerungen in Schleswig-Holstein ab 08.03.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat sich zufrieden mit dem Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geäußert

„Wir haben jetzt einen Stufenplan, der in weiten Teilen unseren Überlegungen entspricht“, sagte Günther heute (4. März) in Kiel. „Das ist ein gutes Ergebnis, das in einer Reihe von Bereichen Perspektiven eröffnet und auch kurzfristig weitere Öffnungsschritte ermöglicht.“

Mögliche Öffnungen seien an Inzidenzwerten orientiert und mit einer erweiterten Teststrategie sowie einer absehbar deutlich wachsenden Zahl an Impfungen hinterlegt, sagte Günther. Als Erfolg wertete er, dass der Inzidenzwert von 50, wie auch im Infektionsschutzgesetz vorgesehen, wieder eine entscheidende Rolle für Erleichterungen in die eine sowie mögliche Verschärfungen in die andere Richtung spiele.

„Wir reden wieder über die 50 als Messlatte für weitere Öffnungen. Das entspricht dem von Schleswig-Holstein schon vor vier Wochen zur Diskussion gestellten Stufenplan“, sagte Günther: „Unser hartnäckiger Druck hat sich ausgezahlt.“

Die Vereinbarungen der Länder mit dem Bund seien darauf ausgerichtet, nach Monaten des Lockdowns mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Danach sind folgende Öffnungsschritte für den 8. März geplant, die Schleswig-Holstein gehen wolle.

Am 8. März werden Fahr- und Flugschulen ihre Arbeit wieder vollständig aufnehmen können.

  • Nach der Öffnung von Friseursalons und Nagelstudios am vergangenen Montag können weitere körpernahe Dienstleistungen mit entsprechenden Hygienekonzepten angeboten werden. Dazu zählen u.a. Tattoo-, Sonnen-, Kosmetik- und Massagestudios. Voraussetzung für Behandlungen, bei denen nicht dauerhaft eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, wird ein tagesaktueller negativer Covid19-Test der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal sein.
  • Darüber hinaus sollen die Familienarbeit in Gruppen von maximal 10 Personen wieder ermöglicht werden sowie Kinder und Jugendtreffen in festen 10er-Gruppen erlaubt sein.
  • Sportgruppen mit bis zu 20 Kindern können im Rahmen des organisierten Vereinssports draußen trainieren. Gruppen mit bis zu 10 Personen können bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50 Sport im Außenbereich treiben, ohne dass ein Verein organisatorisch dahinter steht.
  • Außerschulische Bildungseinrichtungen wie bspw. Musikschulen können Einzelunterricht anbieten. Gemeinschaftsräume in Pflegeheimen sollen 14 Tage nach erfolgter Zweitimpfung der gesamten Einrichtung wieder für Gruppenangebote nutzbar sein. In Kliniken wird über eine Testpflicht regelmäßiges Personalscreening etabliert. Die entsprechend geänderte Verordnung wird am Montag in Kraft treten.
  • Aufgrund des aktuellen Inzidenzwertes unter 50 kann der Einzelhandel ab dem 8. März wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Termine können angeboten werden und vor Ort und digital vereinbart werden können. Die Kontaktdatenerfassung kann durch die Geschäfte auf freiwilliger Basis erfolgen, hier wird die Nutzung von Apps empfohlen.
  • Ebenfalls öffnen können Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten.

Liegt der Inzidenzwert in der Zukunft über 50, muss die Verordnung gemäß MPK-Beschluss wieder geändert werden.

  • Dann gilt ebenfalls die Kundenbegrenzung je Quadratmeter Ladenfläche (1 pro 20 qm/40 qm), jedoch besteht nun die Pflicht zur Terminvereinbarung vor Ort oder online sowie zur Kontaktdatenerfassung. Liegt der Inzidenzwert landesweit über 100, bleibt der Einzelhandel geschlossen, bestellte Waren können nur nach Voranmeldung abgeholt werden (Click & Collect). Für den Einzelhandel wird eine Stichtagsregelung eingeführt, nach der die Entwicklung des Infektionsgeschehens bewertet und für die Öffnungsmodalitäten für die folgende Woche festgehalten werden.
  • Für den Besuch von Museen, Galerien, Zoos und botanischen Gärten ist bei einer Inzidenz über 50 eine Terminbuchung erforderlich. Kontaktfreier Außensport ist dann mit maximal zwei Personen zulässig. Die Verordnung muss dann entsprechend dem MPK-Beschluss geändert werden.
  • Erweitert wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften. Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich. Die Personenzahl bleibt dabei auf maximal fünf Personen begrenzt. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 35, sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahre ausgenommen, Paare zählen als ein Hausstand.

In einer weiteren Öffnungsstufe werden, dem MPK-Beschluss folgend, die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos in den Blick genommen. Auch Sport spielt in diesem Schritt eine wichtige Rolle.

Über weitere Öffnungsschritte wollen Bund und Länder bei ihrer Konferenz am 22. März beraten. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels.

„Bei allen jetzt möglichen Schritten werden wir weiter sorgsam und mit Vorsicht vorgehen“, sagte Günther. Der jetzt auf dem Weg gebrachte Öffnungsplan sei jedoch richtig und verantwortbar. Zudem werde die Landesregierung versuchen, möglichst einheitliche Regeln in Norddeutschland zu verabreden. Ein in jeder Hinsicht synchrones Vorgehen werde aber kaum realisierbar sein.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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