Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.798 (Stand: 03.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.271 Personen genesen; 279 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 248 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 148 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 60,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Unternehmen, die bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt haben, sollten den Bewilligungszeitraum im Blick behalten. Läuft der Zeitraum aus und soll die Kurzarbeit verlängert werden, wird eine erneute Anzeige über die Fortsetzung der Kurzarbeit notwendig.
„In der unsicheren Situation der Corona-Pandemie wurde in den Anzeigen meist für zwölf Monate Kurzarbeit beantragt und bewilligt. Viele Bewilligungen der ersten großen Antragswelle aus dem Frühjahr 2020 laufen daher in den kommenden Wochen aus. Wir möchten die von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg auch weiterhin schnell und möglichst unbürokratisch unterstützen. Sie sollten daher im Blick haben, ob ihre Bewilligungszeiträume für die Kurzarbeit auslaufen und uns bei Bedarf eine neue Anzeige einreichen“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe.
Die Verlängerung der Anzeige muss bei der Agentur für Arbeit spätestens im Monat nach Ablauf der bisherigen Bewilligung eingereicht werden. Am schnellsten geht es online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine spätere Abrechnung und Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Den Zeitraum, für den die Agentur für Arbeit jeweils Kurzarbeit bewilligt hat, finden Unternehmen im Bewilligungsbescheid.
Auch Betriebe, die für drei Monate oder länger kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen rechtzeitig eine erneute Anzeige über Arbeitsausfall stellen.
Bei Fragen können sich Unternehmen an den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 wenden
Heute Morgen überraschte ein Hauseigentümer einen Einbrecher in seinem Haus, nachdem er durch Geräusche geweckt wurde. Der Täter flüchtete unerkannt.
Gegen 01.35 Uhr wurde der 37-jährige Bewohner eines Einfamilienhauses in der Straße Am Drehbarg in Stapelfeld von Geräuschen im Haus geweckt. Um auf seine Anwesenheit aufmerksam zu machen, schrie der Eigentümer laut los, so dass der Täter fluchtartig das Haus in unbekannte Richtung verließ. Zuvor verschaffte sich der Täter durch die Garage Zugang zum Haus. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Täter nicht mehr festgestellt werden.
Die Polizei sucht nun Zeugen: Wer hat in Stapelfeld, im Bereich der Straße Am Drehbarg verdächtige Personen oder Fahrzeuge zur Tatzeit beobachtet? Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 04102/809-0 entgegen.
Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)
Am 24.02.2021, gegen 15:45 Uhr, wurde an der Landesstraße 94 / Hamburger Straße in Grande ein Kalbskadaver aufgefunden, die offenbar am Radweg abgelegt wurden. Die Ermittlungen zum Sachverhalt werden beim Fachbereich „Umwelt und Verbraucherschutz“ des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevieres Bad Oldesloe (PABR) geführt.
Die Ermittlungen ergaben noch keine konkreten Hinweise auf den Halter / Eigner des Tieres. Dies wird unter anderem erschwert, da die Ohrmarken des Tieres herausgerissen und mitgenommen wurden. Da die Landesstraße vielbefahren ist, gehen die Ermittler des PABR daher davon aus, dass das Ablegen des Tieres von bisher unbekannten Zeugen beobachtet worden sein könnte.
Hinweise dazu werden von den Beamten unter der Telefonnummer 04531/501-542 entgegengenommen
Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 03.03.2021 findet die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ab 19:00 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, 22926 Ahrensburg, statt.
Hinweis der Stadtverwaltung: Wir bitten Sie, Ihre Einwohnerfragen, Vorschläge und An-merkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Bekanntgabe des in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
5. Festsetzung der Tagesordnung
6. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 1/2021 vom 17.02.2021
7. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
7.1. Berichte gem. § 45 c GO
7.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
8. Anfrage der FDP-Fraktion zu Strafzinsen im Rahmen der Städtebauförderung
9. Beschilderungskonzept Velorouten Ahrensburg
10. Bebauungsplan Nr. 108 „Fischerei-Institut Wulfsdorf“, für das Gebiet östlich des B-Plans 70B („Allmende“) sowie westlich und nördlich des B-Plans 70a („Wilde Rosen“) -Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des B-Plans
11. Absichtserklärung (Letter ofIntend) mit der Gemeinde Siek zur Gewerbegebiets-entwicklung in Ahrensburg und Siek
12. Antrag der WAB-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur regel-mäßigen Berichterstattung im Bau- und Planungsausschuss zum On-Demand-Verkehr
13. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Vorbehaltsnetz sowie anderen verkehrsspezifischen Fragen
14. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Geschwindigkeitsüberwachung, zur Umsetzung des Lärmschutzes und der Rotlichtüberwachung
15. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
16. Vorstellung von Einzelbauvorhaben
17. Bauverordnung und Bußgeldkatalog
18. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Geschäftsstelle der IHK in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die IHK zu Lübeck will Gründer und Selbstständige unterstützen. Ein Schwerpunkt des Beratungsangebots ist das Thema Finanzierung.
Wie kann ein Gründer oder ein Selbstständiger sein Ziel auch ohne ausreichende Eigenmittel erreichen? Welche Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für die Finanzierung gibt es? Unternehmen sollten ihre individuelle und optimale Finanzierung aus Bausteinen vieler Förderprogramme zusammenstellen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erfahren Interessenten beim gemeinsamen „Beratungstag Unternehmensförderung und -finanzierung“ von IHK zu Lübeck und Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) am 04.03.2021.
Existenzgründer und bestehende Unternehmen sind eingeladen, sich von den Förderlotsen der IB.SH und Experten der IHK kostenfrei beraten zu lassen. Für die virtuellen, 60-minütigen Einzelgespräche nutzt die IHK die Plattform Zoom. Teilnehmer benötigen nur einen Computer mit Internetverbindung und ein Mikrofon. Eine Kamera ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Anmeldung und individuelle Terminvergabe bei der IHK zu Lübeck, Justus Olesch, Telefon: (040) 36138-6004 oder per E-Mail unter: [email protected].
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (02.03.2021) landesweit bei 46,4 (gestern: 49,7). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 153,1 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 11,3 weist Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 56,5 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 02.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Prof. Norbert Aust (Foto: IHK Hamburg, Oliver Vonberg)
Schnelltests, Impfungen und digitale Lösungen als Grundlage für Öffnungsperspektiven
Die norddeutsche Wirtschaft leidet massiv unter der Corona-Pandemie und fordert dringend eine Öffnungsperspektive. „Bund und Länder müssen jetzt Antworten liefern auf die Frage, welche Wege die Betriebe aus dem Lockdown führen sollen“, so Prof. Aust, Vorsitzender der IHK Nord.
Auf flächendeckende Impfungen können die Unternehmen nicht mehr warten
„Wir erwarten, dass den besonders betroffenen Branchen wie dem Einzelhandel, den Dienstleistungen, dem Tourismus, der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche sowie der Kulturwirtschaft in der morgigen Bund-Länder-Beratung eine Öffnungsperspektive aufgezeigt wird. Ein Stufenplan würde Unternehmen jetzt helfen und Planungssicherheit sowie Halt schaffen“, so Aust. Neben dem Inzidenzwert sollten dabei weitere Indikatoren berücksichtigt werden.
Bereiche der Wirtschaft, die sich aktuell ganz oder teilweise im Lockdown befinden, gehören laut aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts nicht zu den Treibern des Infektionsgeschehens. Dazu zählen Hotels und der Einzelhandel. „Diese Erkenntnis muss die Politik unbedingt in den weiteren Maßnahmen einbeziehen“, sagt Aust.
In Norddeutschland ist der Tourismus ein bedeutender Faktor in der Wirtschaft
„Gerade die für den Norden entscheidende Tourismusbranche ist einem Tätigkeitsverbot unterworfen – ohne jegliche Perspektive“. Die verlorenen Umsätze durch die bisherigen Lockdowns sind zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachzuholen. „Wir gehen davon aus, dass ein neuerlicher Ausfall des Ostergeschäftes für viele Unternehmen nicht mehr verkraftbar sein wird – es zählt nun jeder Tag, damit die Vielfalt der Tourismusbranche im Norden erhalten bleibt“, so Aust.
Gerade in dieser Branche können Schnelltests und digitale Lösungen wie Zutritts- und Buchungssysteme einen entscheidenden Beitrag leisten. „Betriebliche Teststrecken, die mehrfach in der Woche durchgeführt werden, lassen Infektionen rechtzeitig erkennen. Kombiniert mit erprobten Hygienemaßnahmen kann die Inzidenz so auf einen niedrigen Wert gebracht werden“, erläutert Aust.
Für die Gastronomie ist zudem die Erweiterung der Außengastronomie entscheidend
„Die Planung dazu muss jetzt beginnen und nicht erst, wenn die Betriebe wieder öffnen dürfen“, so Aust. Denn auch für Zusammenkünfte im Freien schätzt das RKI das Infektionsrisiko überwiegend niedrig ein (je nach Art und Größe). Das ist ein wichtiger Baustein für die Restaurants und die Wiederbelebung der Innenstädte, Stadtteile und Ortszentren.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.757 (Stand: 02.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.252 Personen genesen; 259 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 246 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 137 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 56,1 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 26. Februar 2021, gegen 23:45 Uhr, kam es in der Alten Landstraße in Stapelfeld zu einem Verkehrsunfall ohne Verletzte. Die Fahrerin war alkoholisiert.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr eine 19-jährige Hamburgerin mit einem BMW den Kreisverkehr Victoriaallee in Hamburg und wollte in Richtung Stapelfeld auf die L 222 – Alte Landstraße abbiegen, obwohl diese gesperrt ist. Die Fahrerin missachtete die Warnbaken und fuhr in die Baustelle hinein. Bei dem Versuch, rückwärtsfahrend wieder in den nichtgesperrten Bereich zu kommen, fuhr sie in einen Graben und kam nicht wieder heraus.
Die Beamten vor Ort stellten Atemalkohol bei der 19- Jährigen fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,73 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durch die Polizeibeamten angeordnet. Die Hamburgerin wird sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.