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Finanzausschuss Gemeinde Bargfeld-Stegen tagt am 30.08.2021

ALT Das Bürgerhaus in Bargfeld-Stegen (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 12. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bargfeld-Stegen findet am Montag, 30.08.2021, 19:30 Uhr im Bürgerhaus, Mittelweg 4 – 6, 23863 Bargfeld-Stegen statt.

Für ausreichende Mund- und Nasenbedeckung ist selbst zu achten.

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 17.05.2021 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Neukalkulation der Niederschlagswassergebühr
6. Vertrag mit der Kirchengemeinde über die Friedhofskostenverteilung
7. Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Haushaltsstelle 4640.70000
7.1. Bericht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für die Gemeinde Bargfeld-Stegen vom 01.01.2021 – 30.06.2021
8. Black out Planung: weiteres Vorgehen
9. Beseitigung von Vandalismus-Schäden im Waldstadion
10. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

11. Protokoll der Sitzung vom 17.05.2021 – nicht öffentlicher Teil –
12. Kita Gänsestieg; hier: End-Abrechnung 2020
13. Kita Haus der Kinder; hier: End-Abrechnung 2020
14. Auftragsvergaben
15. Grundstücksangelegenheiten
15.1. Ankauf von Grundflächen durch die Landgesellschaft
16. Erlass einer Gewerbesteuerforderung
17. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Goldschmieden lernen mit der VHS Großhansdorf ab 25.08.2021

Goldschmieden: Schmuckstücke (Foto: VHS Großhansdorf)

Schmuckstücke selber entwerfen und anfertigen oder alte Schmuckstücke umarbeiten – wer das schon immer einmal machen wollte, ist in den Goldschmiede-Kursen der VHS Großhansdorf genau richtig.

In entspannter Atmosphäre werden die Grundkenntnisse zur Herstellung eigener Schmuckstücke vermittelt. Es wird vorwiegend mit Silber gearbeitet, aber auch Gold oder Kupfer können zum Einsatz kommen. Außerdem können Steine, Perlen, Fundstücke oder ähnliches eingearbeitet werden – so entstehen kreative Einzelstücke, die lebenslange Erinnerung sind oder sich auch als Geschenk perfekt eignen.

Es sind noch Plätze frei in dem Goldschmiedekurs am Mittwoch

Dieser startet am 25.08.2021 von 19.15 bis 21.45 Uhr und findet einmal in der Woche insgesamt 6-mal statt. Zusätzlich wird am Samstag, den 11.09.2021 von 10.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag, den 24.09.2021 von 18.00 bis 21.00 Uhr an den Schmuckstücken gearbeitet. Der Kurs findet im Werkraum der Grundschule Schmalenbeck (Zugang über Martin-Meyer-Weg) in Großhansdorf statt und kostet 114,- Euro.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per Mail ([email protected]) möglich.

Text, Foto: VHS Großhansdorf / Redaktion

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Corona und die Schulen: Prien will die Schulen nicht nochmal schließen

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Bildungsministerin Karin Prien: „Es ist ethisch in dieser Situation nicht mehr vertretbar, Schulen zu schließen! Denn diese Maßnahme haben wir ausschließlich zum Schutz der vulnerablen Gruppen beschlossen“, so die Ministerin. Jetzt gehe es darum, allen Kindern und Jugendlichen wieder die Teilhabe an der schulischen Bildung in Präsenz zu ermöglichen.

„So wie wir auch in anderen Bereichen des Lebens in die Normalität zurückgekehrt sind“, betonte Karin Prien. „Die negativen Auswirkungen und Folgeschäden der Schulschließungen für die Kinder und Jugendlichen sind so gravierend, dass wir bei den Einschränkungen im Schulalltag abrüsten müssen, damit Kindern und Jugendliche wieder die Normalität in der Schule haben, die sie brauchen.“

Mittelfristig müsse darüber diskutiert werden, in welchen Schritten nach der sicheren Rückkehr aus den Herbstferien Lockerungen der Maskenpflicht und eine Anpassung der Teststrategie möglich seien. „Die Wissenschaftler bestätigen uns auf unserem Weg, den Schülerinnen und Schülern möglichst viel Normalität zu ermöglichen“, so Prien.

„Die Menschen erwarten zu Recht von uns, dass wir einen kühlen Kopf bewahren und sorgsam abgewogene Entscheidungen treffen. Und das machen wir. Immer mit Rückendeckung der Wissenschaft, wie sich ja auch gestern im Bildungsausschuss gezeigt hat.“

Zur Verbesserung der Situation trage auch die Impfkampagne an den Schulen bei. Auch für die 12- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schüler werde seit Donnerstag ein Impfangebot an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien angeboten. Die Ministerin betonte, wie wichtig das Angebot für viele Schülerinnen und Schüler sei, zumal es gelinge, auch Eltern und Familienangehörige mit diesem Angebot zu erreichen.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: 305 Neuinfektionen und Inzidenz 48,9 für Schleswig-Holstein am 24.08.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird – obwohl inzwischen sogar Politiker von CDU und SPD den Inzidenzwert nicht mehr als Maßstab vertreten wollen und auch Minister Spahn die erforderliche Gesetzesänderung offenbar nur noch begrenzt hinauszögern kann.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (24.08.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 48,9 (gestern: 48,1). Den niedrigsten Wert von 19,4 weist der Kreis Ostholstein aus. Der landesweit höchste Inzidenzwert wird für Neumünster ausgewiesen mit 107,2. Für Stormarn werden 34 Neuinfektionen (gestern: 30) und eine 7-Tage-Inzidenz von 41,0 (38,9) ausgewiesen.

Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.

Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin vor allem Ausdruck der Disziplin und Zurückhaltung der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates auf Bundes- und Landesebene bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests, Warn-Apps, Medikamenten und der völlig unzureichenden Vorbereitung auf den Winter 2021/2022.

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Teufels Club: BREAK EVEN live am 28.08.2021

BREAK EVEN (Foto: Die Band)

BREAK EVEN – STATUS QUO-COVER

Teufels Live Musik Club, Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide
Einlass 20:00 Uhr, Beginn der Show 20:15 Uhr

Corona-Regeln: Eintritt nur für Genesene, Geimpfte, Getestete. Maskenplicht auf dem Gelände und im Innenraum bis man auf dem Platz sitzt. Dazu ist wichtig:

  • Genesen = Nachweis vom Gesundheitsamt
  • Geimpft (komplett) = Impfpass oder Impfbescheinigung
  • Getestet = Testbescheinigung nicht älter als 12 Stunden
  • Alles in Verbindung mit dem Personalausweis

Einlass mit Verzehrbon von 12€ und verbindlicher Voranmeldung auf der Webseite https://teufels.biz/ unter Kontakt oder per Telefon 0177-5960743

Text: Teufels / Redaktion, Foto: Beak Even

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Corona: Landesregierung will Luftfilter in den Schulen mit 3,5 Mio. Euro fördern

Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung (24.08.2021) die Umsetzung der Förderung von mobilen Luftfilteranlagen in Schulen und Kitas nach dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung im Finanzausschuss des Landtages beschlossen.

Zu den 6,8 Mio. Euro vom Bund gibt das Land 3,5 Mio. Euro und die Träger ebenfalls 3,5 Mio. Euro. Die mobilen Luftfilteranlagen sind für Räume vorgesehen, die nach den Kriterien des Umweltbundesamtes nur schlecht oder nicht belüftet werden können.

Beantragt werden können die Mittel für Geräte, die seit dem 1. Mai 2021 beschafft wurden und die die Anforderungen der Förderfähigkeit nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes erfüllen.

Ministerin Prien warnt aber vor mobilen Luftfilteranlagen

Prien warnte erneut davor, in Luftfilteranlagen ein Allheilmittel der Pandemiebekämpfung zu sehen. „Eines muss klar sein“, betonte Bildungsministerin Karin Prien im Anschluss, „mobile Luftfilter sind im besten Fall ein weiterer Baustein in Kombination mit anderen Hygienemaßnahmen und sie ersetzen auf keinen Fall das regelmäßige Lüften. Falsch eingesetzt können sie sogar schädlich sein.“ Dies hatten zuletzt in der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses auch die geladenen Wissenschaftler sowie die zuständige Expertin aus dem Gesundheitsministerium betont.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Ahrensburg und Corona: 38 Neuinfektionen, Inzidenz 41,4 am 24.08.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 7.564 (Stand: 24.08.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 7.145 Personen genesen; 111 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 308 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu seitens der Behörden bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 101 (94)  Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 41,4 (gestern 38,5) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Herrenloser Gülleanhänger beschädigt parkendes Auto

Heute Morgen, gegen 06.20 Uhr, ereignete sich ein Unfall im Wolkenweher Weg in Bad Oldesloe. Verletzt wurde zum Glück niemand.

Ein 29-jähriger Mann aus Bad Oldesloe befuhr mit einer Zugmaschine samt Gülleanhänger (leer) den Wolkenweher Weg in Bad Oldesloe, als sich aus noch ungeklärter Ursache die Anhängevorrichtung löste. Der nun „führungslose“ Gülleanhänger kam nach einem Zusammenstoß mit einem am rechten Seitenstreifen parkenden Peugeot zum Stehen.

Durch die abgerissenen Zuleitungen zwischen Traktor und Gülleanhänger lief eine sehr geringe Menge an Gülle aus. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn waren keine weiterführenden Maßnahmen erforderlich.

Der Wolkenweher Weg blieb im Bereich der Unfallstelle für die Bergungsmaßnahmen für knapp vier Stunden voll gesperrt.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Impfzentren schließen Ende September – Auffrischungen für 80-Jährige starten

Gesundheitsminister Heiner Garg hat heute (24.8.2021) dem Landeskabinett zur Impfkampagne gegen COVID-19 berichtet.

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

In Schleswig-Holstein sind aktuell 69,2 % der Menschen mindestens einmal geimpft. Vollständig geimpft sind 63,1 % aller Bürgerinnen und Bürger. Damit steht Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe der Länder.

Das Kabinett hat auf Vorschlag von Minister Garg beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um – falls erforderlich – über den 30.09.2021 hinaus ausreichende Kapazitäten zur Durchführung von Impfungen zur Verfügung stellen zu können. Damit werden die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28.06. und 02.08. umgesetzt.

Die staatlichen Impfzentren  werden am 26.09.2021 geschlossen

Die Impfzentren werden Ende September nach dem jetzigen Planungstand schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Nutzen Sie jetzt noch die Chance, sich in den 28 Impfzentren impfen zu lassen, bevor diese schließen! Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin über www.impfen-sh.de oder schauen Sie spontan von mittwochs bis sonntags ohne Termin ab 13 Uhr in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren vorbei.“

Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner können kurzfristig unter www.impfen-sh.de Termine buchen und wahrnehmen. Dabei gibt es ab heute eine Änderung: Es werden nun nur noch Einzeltermine buchbar sein. Einen Termin für eine zweite Impfung erhalten Bürgerinnen und Bürger dann direkt im Impfzentrum oder vereinbaren diesen beispielsweise mit ihrer Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ihrem Betriebsarzt/ärztin, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober fällt. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson wählt, benötigt keine Zweitimpfung. Das Impfzentrum in Plön wird aus organisatorischen Gründen bereits zum 19.09. schließen, da es zum 1.10. geräumt sein muss. Für alle anderen Zentren wird der 26.09. der letzte Tag sein.

„Die bisherige Pandemie hat gezeigt, dass wir flexibel agieren können müssen. Daher bereiten wir uns darauf vor, auch weiterhin im Auftrag des Landes beispielsweise Unterstützung durch mobile Teams oder auch temporäre mobile Impfstellen einzurichten, wenn es die Situation erfordert“, erläutert Garg. Ferner soll ein Wiederhochfahren von Impfzentren möglich sein, falls notwendig.

Auffrischungsimpfungen starten –für Menschen ab 80 Jahre

Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/ Moderna) in den Impfzentren wahrgenommen werden, vorausgesetzt,

  • Sie sind 80 Jahre oder älter und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
  • oder Sie sind immungeschwächt oder immunsuppremiert – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
  • oder Sie wurden vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.

Minister Garg hat zudem einen Vorschlag für die nächste Gesundheitsministerkonferenz kommende Woche eingebracht, mit dem Ziel, zeitnah das Alter der für eine Auffrischimpfung Berechtigen auf 60 Jahre abzusenken. „Nach aktuellem Wissenstand befürworten Fachleute eine dritte Impfung, um einen nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder einen bestehenden noch zu verbessern. Das ist besonders für die vulnerablen Gruppen wichtig, zu der gerade auch ältere Menschen zählen“, begründet Garg. Die Schutzdauer nach vollständiger Impfung scheint nach dem derzeitigen Wissensstand sowohl vom Alter als auch vom Zustand des Immunsystems abhängig zu sein.

Auffrischungsimpfungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen

Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge wird daher in Schleswig-Holstein auch ab September – in der Regel jedoch mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie – in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrischungsimpfung für diese besonders vulnerablen Personen angeboten werden.

Aufgrund der in ausreichendem Maße verfügbaren und über die Apotheken beziehbaren Impfstoffe wird die Organisation der Impfungen, anders als im Frühjahr, von den Hausärztinnen und Hausärzten angeboten werden. In besonderen Fällen können diese auch durch mobile Teams unterstützt werden.

Das Gesundheitsministerium hat die Pflegeeinrichtungen im Land bereits Anfang August über die Trägerverbände zu dem Verfahren informiert, damit diese sicherstellen, dass für jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Kontakt zu einer Hausärztin oder einem Hausarzt hergestellt werden kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) etabliert flankierend ein Verfahren, in welchem Pflegeeinrichtungen sich im Einzelfall bei notwendiger organisatorischer Verstärkung melden können.

Impfungen später für alle Menschen – aber erst 6 Monate nach der ersten Impfung

Mittelfristig wird damit gerechnet, dass eine Auffrischimpfung auch Personen unabhängig vom Alter oder der Gefährdung angeboten werden wird. Die KVSH weist darauf hin, dass in der Regel vorerst die 6-Monatsfrist seit einer abgeschlossenen Impfung zu beachten ist auch bei den niedergelassenen Arztpraxen. Bei diesem Abstand kann davon ausgegangen werden, dass der Nutzen der Impfung in einem angemessenen Verhältnis zu den regelmäßig auftretenden Impfreaktionen steht.

Organisatorische Vorbereitung der Auffrischungsimpfungen fehlt noch

Derzeit etabliert die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Abrechnungssystem für die Auffrischungsimpfung, die auch im niedergelassenen Bereich für die genannten Gruppen im September beginnen sollen. Für wen bereits im September eine Auffrischungsimpfung in Betracht kommt, ist mit der jeweiligen Ärztin oder dem jeweiligen Arzt zu besprechen.

Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten
finden Sie online unter: https://arztsuche.kvsh.de/

Fragen und Antworten zu Corona Impfungen

Wie kann eine Person die Berechtigung für eine Auffrischimpfung nachweisen?

Die sechs Monate nach einer abgeschlossenen Impfung sowie die Berechtigung aufgrund des Impfstoffes werden in der Regel anhand des Impfpasses nachgewiesen. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments. Die Berechtigung aufgrund einer Immunschwäche oder Immunsuprimierung sind eigenverantwortlich durch die Person glaubhaft zu machen.

Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe für eine Auffrischungsimpfung zugelassen?

Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe möglich, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Corona-Impfverordnung der Bundesregierung. Eine gesonderte Zulassung für eine Auffrischungsimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischungsimpfungen bestehen, sofern die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.

Empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischungsimpfung?

Es gibt derzeit noch keine explizite Empfehlung der Ständigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut „aus immunologischer Sicht – nach aktuellem Kenntnisstand – nichts dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.“  (Siehe FAQ „Auffrischimpfung unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den älteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist.

Test: Gesundheitsministerium / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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E-Scooter ohne Versicherungsschutz erwischt

Stadt Glinde (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am Montag früh (23.08.2021) fiel einer Streife der Glinder Polizei ein E-Scooter auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war.

Gegen 06.55 Uhr stoppten die Beamten einen 25-Jährigen, der in der Straße Am Sportplatz in Glinde mit einem Elektro-Roller unterwegs war. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes musste der Glinder seinen Roller weiter des Weges schieben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Hinweis der Polizei

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette benötigen. Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einem Unfall können zudem hohe Schadensforderungen die Folge sein.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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