Am 26.04.2020 und 03.05.2020 dürfen die Geschäfte öffnen

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Den stationären Verkaufsstellen im Sinne von § 6 SARS-CoV-2-BekämpfVO mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800m² gestattet, an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden zu öffnen. Die Regelung gilt nicht für den Feiertag am 1.Mai. Bereits bestehende spezialisierte Regelungen, u.a. für Apotheken und Tankstellen gelten fort und sind von der Allgemeinverfügung nicht betroffen.

Zum Wortlaut der Allgemeinverfügung

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion

 

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