Geschäftsstelle der IHK in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Mit der Überbrückungshilfe will die Bundesregierung kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen helfen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.

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Lohnt sich der Antrag?
Ist mein Unternehmen berechtigt, Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen? Lohnt sich der Weg zum Steuerberater, der die Fördermittel beantragen kann? Das lässt sich mit einem Vorabcheck der IHK Schleswig-Holstein ermitteln, der ab sofort unter ihk-sh.de/ueberbrueckungshilfe bereitsteht. Diesen Online-Rechner hat die IHK Schleswig-Holstein entwickelt und gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht.

Die Förderung
Der Staat fördert bis zu 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten für die Monate Juni, Juli und August 2020. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, deren Umsatz im April und Mai 2020 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Zwischen April und Oktober 2019 gegründete Unternehmen ziehen stattdessen die Monate November und Dezember 2019 als Vergleich heran.

Online-Check
Mit dem Online-Rechner finden Unternehmen in nur drei Schritten heraus, ob und wie viel Hilfe sie individuell beantragen können. Dafür müssen sie die wichtigsten Informationen in die Abfrage eingeben: Gründungsdatum, Umsatzrückgänge sowie Umsätze in den Vergleichsmonaten, erwartete Umsätze und Fixkosten im Förderzeitraum sowie die Zahl der Beschäftigten. Der Check erfolgt anonym und ist rechtlich unverbindlich. Anträge können nur Steuerberater oder Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer einreichen.

Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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