Janina Marahrens-Hashagen (Foto: Handelskammer Bremen)

Die IHK Nord fordert die sofortige Aussetzung des Beherbergungsverbots für Inlandsreisende aus Corona-Risikogebieten

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„In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Sachsen wurde das Beherbergungsverbot bereits von den Verwaltungsgerichten gekippt, in anderen Bundesländern steht die Entscheidung noch aus. Das zeigt einmal mehr, dass ein Beherbergungsverbot kein verhältnismäßiges Mittel ist, um die Pandemie einzudämmen“, so Janina Marahrens-Hashagen, Vorsitzende der IHK Nord.

Gesundheitsexperten sehen eine viel größere Gefahr für die Ausbreitung des Virus in Zusammenkünften im privaten Umfeld, bei denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Die Ansteckungsgefahr durch Reisende ist nach Meinung vieler Experten viel geringer. Denn auch im Urlaub sind die gängigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und die Betriebe in der Tourismuswirtschaft haben in den vergangenen Monaten sichere Hygienekonzepte ausgearbeitet.

Die IHK Nord hält das Beherbergungsverbot daher für ein ungeeignetes Instrument, das dem Gastgewerbe und der Wirtschaft weiter schadet. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat für den Norden Deutschlands eine besondere Bedeutung und steht für mehr als 850.000 standortgebundene Arbeitsplätze. Bereits jetzt ist die Branche durch die staatlichen Infektionsschutz-Vorgaben an der Belastungsgrenze. Weitere Einschränkungen könnten fatale Folgen für Betriebe und Beschäftigte haben.

„Für die Betriebe ist es ein unglaublicher Aufwand und teils unmöglich nachzuvollziehen, welche Gäste aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommen. Dabei gelten in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen“, so Marahrens-Hashagen. Uneinheitliche Regelungen führten zu weiterer Verwirrung bei den Gästen, Wettbewerbsverzerrung zwischen den Regionen und einer schwindenden Akzeptanz für die Regelungen allgemein.

Text: IHK Nord / Redaktion, Foto: Handelskammer Bremen

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