Die Jamaika-Koalition hat die aktuelle Corona-Lage und das weitere Vorgehen an den schleswig-holsteinischen Schulen beraten: Ab Montag, 1. November, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht (am Sitzplatz) entfallen. Die Testpflicht (zweimal wöchentlich) bleibt für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bestehen.
Ministerpräsident Daniel Günther sagte dazu: „Wir haben wie angekündigt die Zeit nach den Ferien genutzt, um das Infektionsgeschehen bewerten zu können. Die Beratungen der Landesregierung mit der Expertenrunde bestätigen uns darin, dass wir die angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht umsetzen können. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität.“ Es sei deutlich, dass das Risiko an Schulen gegenüber sonstigen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen nicht erhöht ist. „Wir haben bereits in vielen Lebensbereichen zur Normalität zurückgefunden – Kinder treffen sich im Freundeskreis oder im Sportverein oder feiern gemeinsam Geburtstag“, so der Ministerpräsident. Bei diesen Gelegenheiten sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch keine Pflicht, obwohl der Personenkreis oftmals identisch sei.
Die Inzidenzentwicklung sei im Übrigen nicht mehr der entscheidende Faktor zur Lagebewertung, vielmehr müssten auch Krankenhaus- und Intensivbelegung stärker einbezogen werden. Hier sei die Situation im Land weiterhin stabil.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Gesundheitsminister Heiner Garg wies auf die hohe Impfquote bei den 12- bis 17-Jährigen im Land hin: „Fast 60 Prozent in dieser Altersgruppe sind mindestens einmal (Stand: 25. Oktober), 54 Prozent vollständig geimpft. Das sind mehr als in jedem anderen Bundesland. Diesen Weg gilt es fortzusetzen, jede Impfung ist ein Beitrag zum Gesundheitsschutz!“ Die Inzidenzen in Schleswig-Holstein seien insgesamt niedriger als in anderen Ländern. Dennoch appellierte der Minister: „Kinder- und Jugendliche unter 12 Jahren können wir derzeit am besten schützen, indem wir Erwachsenen uns impfen lassen!“ Nach Rückmeldungen der Gesundheitsämter spielen weiterhin Reiserückkehrende eine Rolle bei dem Infektionsgeschehen.
Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, gelten für diese Lerngruppe für fünf Tage eine Pflicht zum täglichen Selbsttest sowie die Maskenpflicht auch wieder im Unterricht.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter