Impfstoffe für die Omikron Varianten BA.4/BA.5 in den Impfzentren auch für unter 60jährige
Seit vergangener Woche wird der an die BA.4/BA5-Varianten des Corona-Virus angepasste Auffrisch-Impfstoff von BioNTech in den Impfstellen Schleswig-Holsteins verimpft. Aufgrund der zunächst begrenzten Verfügbarkeit erfolgte die Verimpfung anfänglich nur an Menschen, die 60 Jahre und älter sind. Diese vorläufige Priorisierung kann bald aufgehoben werden:
Ab 30. September, können sich vor dem Hintergrund verfügbarer Kapazitäten auch Menschen, die jünger als 60 Jahre sind, mit dem an die vorherrschenden Varianten angepassten Impfstoff in den Impfzentren impfen lassen.
Die angepassten Impfstoffe können für Auffrischungsimpfungen genutzt werden
- für alle Personen ab 12 Jahren,
- in Abstimmung mit der Impfärztin/dem Impfarzt, sofern keine medizinischen Gründe gegen die Impfung sprechen,
- ein Abstand von 6 Monaten zum letzten „immunologischen Ereignis“, also einer vorigen Impfung oder einer durchgemachten Infektion besteht,
- sofern der Impfstoff verfügbar ist (anderenfalls werden die herkömmlichen Impfstoffe angeboten, die ebenfalls eine gute Wirksamkeit vor schweren Krankheitsverläufen bieten.)
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Überprüfen Sie Ihren Impfstatus und nutzen Sie die Impfangebote. Dies gilt im Hinblick auf Herbst und Winter insbesondere für die vulnerablen Gruppen, also beispielsweise für ältere oder immungeschwächte Menschen.“
Bei allen Auffrischungsimpfungen kann bei Verfügbarkeit der angepasste Impfstoff eingesetzt werden. Das betrifft sowohl die 3. als auch die 4. Impfung. Im Sinne der Ankündigung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 20.09. gibt es auch die Möglichkeit einer weiteren Auffrischungsimpfung, also der 5. Impfung, nach ärztlicher Beratung und insbesondere für ältere Menschen. Entsprechend verfahren auch die Impfzentren des Landes.
Termine für die Impfungen in den Impfstellen können weiterhin über www.impfen-sh.de gebucht werden.
Ankündigung STIKO zur Aktualisierung Impfempfehlung: RKI – Empfehlungen der STIKO – Pressemitteilung der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Auch in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kann der angepasste Impfstoff zum Schutz vor einer Erkrankung mit dem Corona-Virus nach entsprechender Terminvereinbarung mit den Praxen verimpft werden.
In dem Zusammenhang erinnert das Gesundheitsministerium auch an die Grippeschutz-Impfung gerade für ältere Personen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippe-Impfung ebenfalls ab Herbst, besonders für vulnerablen Gruppen. Die Grippe-Impfung kann in den Arztpraxen – nicht in den Impfzentren des Landes – erfolgen. Dabei können beide Impfungen (Corona und Grippe) laut Stiko grundsätzlich auch am gleichen Termin an verschiedenen Armen erfolgen.
Wer sollte sich mit den Impfstoffen für BA.4/BA.5 impfen lassen?
Sollte eine Auffrischungsimpfung gemäß der STIKO-Empfehlungen anstehen, so wird empfohlen, diese wahrzunehmen.
Dafür können die angepassten Impfstoffe verimpft werden. Dies ist grundsätzlich bei teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, bei impfenden Apotheken oder in den 15 Impfstellen des Landes je nach Verfügbarkeit möglich. Impftermine in den Impfstellen können über www.impfen-sh.de gebucht werden. Das bedeutet konkret: Ich buche beispielsweise einen Impftermin für eine Impfstelle, weil ich ohnehin eine Auffrischungsimpfung brauche. Wenn am gebuchten Termin der angepasste Impfstoff verfügbar ist, wird dieser genutzt. Bei meinem Hausarzt / meiner Hausärztin kann ich ebenfalls weiterhin geimpft werden.
Wie oft soll ich meine Corona-Impfung auffrischen?
Mit den bisherigen Impfstoffen ist laut STIKO eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) ist für Menschen ab 60 Jahren sowie für bestimmte vulnerable Menschen empfohlen.
Die Impfungen sollen immer einen Abstand von 6 Monaten zur vorigen Impfung oder Infektion haben. Die Empfehlungen finden Sie hier: RKI – Impfungen A – Z – STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung.
Im Sinne der Ankündigung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 20.09.2022 gibt es auch die Möglichkeit einer weiteren Auffrischungsimpfung, also der 5. Impfung, nach ärztlicher Beratung und insbesondere für ältere Menschen. Entsprechend verfahren auch die Impfzentren in Schleswig-Holstein.
Text: Ministerium für Justiz und Gesundheit / Redaktion, Foto: Frank Peter