Das Großhansdorfer Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Sie haben das Recht in folgenden Fällen Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten einzulegen:

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  • An Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
  • An Mandatsträger, Presse, Rundfunk oder Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)
  • Auskunft an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)
  • Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Ab. 3 Satz 2 BMG)

Für die Abgabe eines schriftlichen Widerspruchs kann das auf der Homepage der Gemeinde Großhansdorf (www.grosshansdorf.de) hinterlegte Formular „Antrag auf Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister“ genutzt werden. Bei Fragen steht Ihnen der Fachdienst Einwohnerwesen gern zur Verfügung.

Text: Gemeinde Großhansdorf / Redaktion, Foto; Ahrensburg-Portal

 

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