Corona: Masken-Pflicht in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Antragsfrist läuft vom 01.11.2020 bis 04.12.2020

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ahrensburg hat in ihrer Sitzung am 26.10.2020 die Bewilligungsrichtlinie für die Gewährung von Kostenerstattungen für pandemiebedingte Aufwendungen beschlossen:

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Die Stadt erstattet hiernach Sachkosten für Ausstattung/Ausrüstung, die dem Infektionsschutz der Mitarbeitenden und Kund*innen dient, bis zu einem Maximalbetrag i.H.v 2.500,- € je Antragsberechtigtem.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Gewerbebetriebe (KMU) aus dem Einzelhandel, einzelne Dienstleistungsbereiche, Gastronomie und Kulturbetriebe (ohne Vereine), die durch die Viruspandemie besonders belastet sind, die vom Schließungsgebot der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2 BekämpfVO) in der Fassung vom 17.03.2020 betroffen waren/sind und ihr Gewerbe in der Stadt Ahrensburg betreiben bzw. Filialen in der Stadt Ahrensburg unterhalten.

Stadt Ahrensburg Corona Bewilligungsrichtlinie 2020.10.27
Stadt Ahrensburg Corona Bewilligungsrichtlinie 2020.10.27 Antrag
Stadt Ahrensburg Corona Bewilligungsrichtlinie 2020.10.27 Selbsterklärung

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto. Ahrensburg-Portal

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