Ahrensburg ist nicht mehr betroffen
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Der Kreis Stormarn verlängert die Laufzeit seiner Allgemeinverfügung zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarn bis einschließlich 13.06.2021.
Dabei wurden die betroffenen Gebiete angepasst und betrifft nur noch die Stadt Bargteheide und die Gemeinde Großhansdorf. Die dortigen Verwaltungen haben das Verbot bei der Kreisverwaltung „beantragt“.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
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