Alte Weidezäune und Stacheldrähte, die keine Funktion mehr erfüllen, weil sie durch neue Anlagen ersetzt und nicht abgebaut wurden oder weil eine Fläche schlichtweg nicht mehr beweidet wird, finden sich flächendeckend in der Landschaft in Schleswig-Holstein. Gerade jetzt, zum Ende des Winters, ist der gefährliche Drahtschrott an vielen Ecken in Feld und Flur sichtbar. Seit Jahrzehnten wird Stacheldraht zur Einfriedung von Grünland-, Weide- und Naturschutzflächen in unserem Bundesland verwendet.
Gerade alte Zäune, die nicht mehr gebraucht und entsprechend auch nicht gewartet werden, stellen eine große Gefahr, zum Beispiel für Wildtiere dar. Als Tiefflieger verfangen sich besonders Eulen und Weihen mit ihren empfindlichen Flügeln darin, und verenden oft qualvoll. Auch Hirschartige verletzen sich immer wieder lebensgefährlich in diesen Zäunen. Aber nicht nur bei Wild- und Haustieren verursacht der tückische Draht immer wieder schwerste Verletzungen, sondern auch beim Menschen.
Der Tierschutzbeirat des Landes Schleswig-Holsteins ruft deshalb alle Landeigentümer auf, alte und nicht mehr funktionstüchtige Stacheldraht- oder Zaunreste jetzt aus der Landschaft zu entfernen und so zu verhindern, dass Menschen oder Tiere zu Schaden kommen.
Zu Beginn der neuen Weidesaison appelliert der Tierschutzbeirat in diesem Zusammenhang an alle Landwirte und Hobbytierhalter, bei der Haltung ihrer Tiere auf Stacheldraht zu verzichten. Vor allem der Einsatz von elektrifiziertem Stacheldraht, mit dem in Schleswig-Holstein immer noch viele Rinderherden eingezäunt sind, sollte unterbleiben. Elektrifizierter Stacheldraht ist gemäß den Normen DIN EN 60335-2-76 und VDE 0131 schon seit Jahren nicht mehr zulässig und tierschutzwidrig. Elektrozäune aus glattem Draht sind eine tiergerechte Alternative. Sie bieten bei fachgerechter Installation eine sehr gute Hütesicherheit bei mindestens ebenso guter Haltbarkeit. Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) hat im letzten Jahr ein Faltblatt zum Thema „Tiergerechte Einzäunung“ herausgegeben (http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Service/Broschueren/Broschueren_V/Landwirtschaft/pdf/flyer_einzaeunung.html).
Auch Tierhalter, die ihre Weideflächen mit Elektrolitzen oder Elektronetzen einfrieden, möchte der Beirat daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, diese Zäune ordnungsgemäß zu warten und bei Nicht-Gebrauch wieder abzubauen. Wildtiere, insbesondere Geweihträger können sich in den Zäunen verfangen und finden dort den Tod durch Ersticken oder Verhungern.
Am 23. März 2019 findet in vielen Gemeinden die Aktion „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ statt. Dies ist eine sehr gute Gelegenheit sich auch von überflüssigem und gefährlichem Drahtschrott zu befreien. Deswegen bittet der Tierschutzbeirat die Kommunen, im Rahmen der Dorfputzaktion auch alte und funktionsuntüchtige Stacheldrahtzäune aus der Landschaft zu entfernen. Hierfür ist zuvor das Einverständnis des Flächenbesitzers, bzw. des Bewirtschafters einzuholen.
Der Landestierschutzbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium des Landes Schleswig-Holstein, das das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung MELUND in Tierschutzangelegenheiten berät.
Für Fragen zum Thema stehen Björn Ortmanns und Katharina Erdmann als Mitglieder des Tierschutzbeirats zur Verfügung:
Björn Ortmanns 0171-8111116
Katharina Erdmann 0179-6740714