IHK Schleswig-Holstein (Foto: IHK zu Kiel)

Die IHK Schleswig-Holstein bedauert, dass bei der Ministerpräsidentenkonferenz keine Einigung über die Aufhebung der Beherbergungsverbote erzielt werden konnte. „Hier geht es um ein dringliches Thema, das viele Tourismusbetriebe bei uns im Land gerade auch mit Blick auf die Herbstferien erheblich belastet“, sagt Sedef Atasoy, Federführerin Tourismus der IHK Schleswig-Holstein.

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Mehrere Bundesländer, darunter auch Schleswig-Holstein, hatten vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen Reisebeschränkungen für Urlauber aus inländischen Hochinzidenzgebieten ausgesprochen. Reisende aus diesen Gebieten dürfen nur dann noch zu touristischen Zwecken beherbergt werden, wenn sie über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, verfügen.

„Die Tourismuswirtschaft ist von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen wie keine zweite Branche“, so Atasoy. Das zeigt auch der Trend der noch nicht veröffentlichten DIHK-Herbst-Umfrage: Ein Drittel der Beherbergungsbetriebe erwartet 2020 Umsatzrückgänge von mehr als 50 Prozent. „Die steigenden Corona-Fallzahlen machen weitere wirtschaftliche Einbußen durch Auflagen und geringere Reisetätigkeit wahrscheinlich.“

Seit der Verkündung des Beherbergungsverbotes erreichten die IHKs zahlreiche Anrufe von Hoteliers, die von kurzfristigen Stornierungen von Unterkünften in den Herbstferien berichten. „Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens fällt es Unternehmen zunehmend schwerer, den Überblick über den sich täglich ändernden Flickenteppich aus Hochinzidenzgebieten zu behalten“, sagt Atasoy.

Die Betriebe in der Tourismuswirtschaft hätten in den vergangenen Monaten umfangreiche Hygiene- und Schutzkonzepte erarbeitet und sich unter erschwerten Bedingungen engagiert. Die aktuellen Beschränkungen führten zu großer Verunsicherung und Mehraufwand.

„Da das Beherbergungsverbot weiterhin nicht bundesweit gilt, führt es zu Wettbewerbsverzerrungen.“ Für Infizierte oder Menschen mit Corona-Verdacht gilt nach dem Infektionsschutzgesetz eine Quarantänepflicht. Sie dürfen ihr häusliches Umfeld nicht verlassen und somit auch nicht reisen. Dass Menschen aus inländischen Hochinzidenzgebieten generell in Schleswig-Holstein nicht mehr beherbergt werden dürfen, sei daher nicht nachvollziehbar. Auch vor dem Hintergrund begrenzter Testkapazitäten, die an anderer Stelle dringender benötigt werden, plädiert die IHK Schleswig-Holstein für ein Überdenken des Verbotes.

Text, Foto: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion

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