Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 12.10.2021 die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert. Das bedeutet:

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  • Somit gilt weiterhin für Innenräume die 3G-Regelung (vollständig geimpft, genesen, negativ getestet).
  • Wo die 3G-Regelung nicht greift (unter anderem im öffentlichen Personenverkehr und Einzelhandel), gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Einzige Änderung in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung: Im Pflegebereich gilt (wie bereits in den Krankenhäusern), dass Besucherinnen und Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies beispielsweise aus sozialethischen Gründen erforderlich ist, insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung.

Die ausschließlich um den genannten Punkt ergänzte Verordnung gilt von Sonntag, 17. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 14. November 2021. Die Ersatzverkündung der Verordnung erfolgt aus rechtstechnischen Gründen am Mittwoch, 13.10.2021. Dies ist erfolgt. Den Text sehen Sie über unten stehenden Link

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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