IHK: Verlustrücktrag hilft den Unternehmen, Regelung greift aber zu kurz
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen ihre Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Darauf haben sich laut Medienberichten das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder geeinigt. Die IHK Schleswig-Holstein bewertet die Entscheidung grundsätzlich positiv. „Gerade kleinen und mittleren Betrieben kommt der unterjährige Verlustvortrag zugute. Denn die Unternehmen können in der jetzigen Krise einen Teil ihrer Steuererstattung geltend machen, die ihnen ohnehin später zustehen würde“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. Allerdings kritisiert sie vor allem die Obergrenze von 15 Prozent der Steuervorauszahlungen.
Für den vorgezogenen Verlustrücktrag für das laufende Jahr, der normalerweise erst mit Abgabe der Steuererklärung für 2020 möglich ist, hatte sich die IHK Schleswig-Holstein mit ihrem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), stark gemacht.
Die jetzt beschlossene Hilfe bringt den Betrieben schnell eine gewisse finanzielle Erleichterung. Allerdings können Verluste im aktuellen Jahr nur mit bis zu 15 Prozent und nicht – wie ursprünglich gefordert – zu 100 Prozent ihres früheren Jahresgewinns verrechnet werden, für das noch keine Steuererklärung vorliegt.
IHK kritisiert die Obergrnze
Kühn: „Viele Unternehmen werden wesentlich höhere Verluste erleiden als die pauschal anrechenbaren 15 Prozent des Vorjahresgewinns. Wir halten die Obergrenze daher für nicht zielführend und fordern die Politik auf, an dieser Stelle nachzubessern, die Beschränkung aufzuheben und die Betragsgrenzen anzuheben. Um die finanziell angeschlagenen Unternehmen in der Corona-Krise steuerlich noch stärker zu entlasten, sollten absehbare Verluste im laufenden Jahr zusätzlich mit den Gewinnen aus 2018 verrechnet werden dürfen.“
Firmen haben Liquitätsprobleme
Aus ihren Gesprächen mit den Unternehmen im Land und ihren Blitzumfragen zu den Folgen der Corona-Pandemie wisse die IHK Schleswig-Holstein, dass die Unternehmen allen voran Liquiditätssorgen belasten. „Die Lage vieler Unternehmen bleibt weiterhin sehr angespannt. Der Verlustrücktrag ist ein wirksames Instrument, das wir aber weiter stärken können. Denn er bringt den Betrieben schnelles Cash – und das nicht in Form von Zuschüssen oder Krediten, sondern als Rückerstattung ihres selbstverdienten Geldes“, so Kühn.
Foto: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal