Arbeitsrecht, Steuerrecht und viele weitere Rechtsgebiete gehen davon aus, dass die Mitarbeitenden einen regelmäßigen Arbeitsablauf und Arbeitsort haben. Spätestens seit Corona ist klar, dass diese Vorstellung überholt ist. Dazu der Landtagsabgeordnete Ole-Christopher Plambeck (CDU) im Landtag:
Viele Menschen wissen, wie es ist, im Büro beim Arbeitgeber zu arbeiten. Man hat seinen festen Schreibtisch, einen Stuhl mit ganz vielen Funktionen, man steht öfters auf, um zum Kopierer oder Drucker zu laufen, hält ein Klönschnack mit dem Kollegen im Nachbarbüro oder holt sich sehr oft einen Kaffee. Das ist typsicher Büroalltag. Für ausreichend Bewegungs- und Pausenzeiten ist in der Regel gesorgt, der Arbeitsplatz entspricht den Gesundheitsstandards und über die Beschaffung des Arbeitsmaterials braucht man sich auch keine Gedanken machen.
Aber wie sieht das Ganze am Heimarbeitsplatz – im sogenannten Home Office – aus? Oder an einem mobilen Arbeitsplatz, der sich ständig ändert? Beispielsweise, weil eine Kundenbetreuung vor Ort stattfindet oder weil der Arbeitsplatz im Wesentlichen aus einem mobilen Endgerät, wie einem Laptop, besteht, das man mit ins Café oder in den Park mitnehmen kann.
Der Trend zur multilokalen Arbeitswelt, also zum flexiblen Arbeiten vollzieht sich bereits seit einiger Zeit. So stellen Arbeitgeber zunehmend freie Büroflächen ohne eine feste Raumzuordnung als eine Art Basisstation zur Verfügung. Mit der Corona-Pandemie ist diese Entwicklung enorm beschleunigt worden.
Um Infektionsketten zu unterbrechen sowie den Betrieb und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, haben viele Arbeitgeber ihre Angestellten von zu Hause arbeiten lassen. Wobei es – das sei an dieser Stelle gesagt – weder ein Recht noch einen Zwang zur Arbeit im eigenen Zuhause gibt. Und das ist auch gut so, weil das ein Thema ist, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer Autonomie regeln müssen. Aufgrund der Pandemie erfolgte der Wechsel zum Homeoffice und ins mobile Arbeiten vielfach in sehr kurzer Zeit, sodass die Arbeitsplätze im Privatbereich des Angestellten nicht immer der aktuellen ArbStättV oder dem Arbeitsschutz entsprechen konnten. Ein eigenes Arbeitszimmer war beispielsweise oft gar nicht vorhanden. So wurde vom Küchen- oder Wohnzimmertisch oder auch von Unterwegs gearbeitet. An Orten also, an denen der Arbeits- und auch der Datenschutz nicht immer gewährleistet werden konnten. Da aber die Gewährleistung der Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten das oberste Ziel der ArbStättV ist, besteht rechtlich derzeit eine enorme Unsicherheit. Sowohl bei Arbeitgebern und Angestellten als auch bei Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden. Denn wenn es darum geht, die Verhältnisse vor Ort rechtssicher beurteilen zu können, stößt die ArbStättV und weitere Rechtsvorschriften in der sich immer weiter entwickelten multilokalen Arbeitswelt ganz klar an ihre Grenzen.
Diese Fragen gibt es allerdings nicht erst seit der Corona-Pandemie. Corona hat sie lediglich präsenter und auch drängender gemacht. Darum fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung der ArbStättV und weiterer Rechtsvorschriften einzusetzen, um diese Fragen schnell zu beantworten und Rechtssicherheit zu schaffen.
Um den immer neuen Anforderungen und Möglichkeiten der mobilen Arbeitswelt Rechenschaft zu tragen, halten wir eine regelmäßige Überprüfung der entsprechenden Rechtsvorschriften für absolut erforderlich. Im Ergebnis dürfen die gesetzlichen Regelungen die unterschiedlichen Formen des Arbeitens nicht verhindern, sondern sollen sie unterstützen und fördern.
In den Fällen, in denen bereits ein Homeoffice vorhanden ist, stellt sich schon jetzt zu Recht die Frage, ob die Kosten des Heimarbeitsplatzes, also anteilige Miete, AfA oder Nebenkosten, wie Gas, Wasser, Strom, Müll oder Grundsteuer steuerlich abzugsfähig sind.
Die derzeitige Regelung sieht einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgabe grundsätzlich nicht vor.
Text, Foto: CDU Landtagsfraktion / Redaktion