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Ahrensburg und Corona: Sitzungen der Ausschüsse im Januar 2021 fallen aus

Das Ahrensburger Rathaus mit Gerüsten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Stadt Ahrensburg lässt mit Hinweis auf Corona die folgenden Sitzungen der Kommunalpolitiker ausfallen:

  • Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses am 14.01.2021
  • Sitzung des Hauptausschusses am 18.01.2021
  • Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.01.2021

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Rollerfahrer fährt PKW an und flüchtet

Die Polizeistation in Bargteheide (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am Samstagabend kam es gegen 21:20 Uhr zu einem Verkehrsunfall in Steinburg, bei dem ein Motorrollerfahrer mit einem parkenden PKW kollidierte und anschließend zu Fuß die Flucht ergriff.

Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen befuhr ein Mann aus Steinburg mit seinem Vespa-Leichtkraftrad die Matthias-Claudius-Straße in Richtung Ortszentrum. Dabei stieß er aus noch unbekannter Ursache mit einem dort geparkten Skoda Octavia zusammen und kam zu Fall.

Als Anwohner zur Hilfe eilten und den Notruf wählten, ergriff der Mann zu Fuß die Flucht. Da er eine stark blutende Gesichtsverletzung haben sollte, wurde unmittelbar eine großangelegte Suche nach dem Mann begonnen. Dazu wurden unter anderem die Feuerwehr mit Wärmebildkameras und ein Polizeihund eingesetzt.

Nach ca. einer Stunde Fahndung konnte schließlich ein 48-jähriger Mann aus dem Bargteheider Umland gefunden werden, der eine solche Gesichtsverletzung aufwies und sich auf einem Grundstück in der Möllner Straße versteckte.  Ein Atemalkoholtest ergab ein vorläufiges Ergebnis von über 2 Promille.

Der Mann wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht, wo auch eine Blutprobe wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung entnommen wurde. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Polizei Bargteheide hat die Ermittlungen übernommen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto:  Ahrensburg-Portal

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Alkohol am Steuer: fast 3 Promille

Am Samstagmittag zogen Beamte des Polizeirevieres Bad Oldesloe dank eines Zeugenhinweises einen Mann aus dem Verkehr, der alkoholisiert mit einem Auto unterwegs war.

Gegen 12:00 Uhr meldete sich der Zeuge bei der Polizei und teilte mit, dass ein offensichtlich betrunkener Mann gerade in einen Pkw steigen und losfahren würde. Die Beamten stellten im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung den beschriebenen Audi A6 im Kreuzungsbereich Lübecker Straße / Berliner Ring fest, stoppten den Pkw und unterzogen dem Fahrzeugführer einer Kontrolle.

Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit stellten die Polizisten einen Atemalkoholwert von 2,71 Promille fest. Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Der 55-jährige Bad Oldesloer wird sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten müssen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Allgemeinverfügung des Kreises für den Lockdown ab 11.01.2021

Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Landesregierung ist den Beschlüssen, die zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsident:innen der Länder gefasst wurden, gefolgt und hat mit der am 08.01.2021 veröffentlichen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar, strengere Kontaktbeschränkungen sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hochinzidenzgebieten beschlossen. Unser Beitrag vom 08.01.2021

Der Kreis Stormarn hat seine bestehenden Allgemeinverfügungen angepasst und verlängert. Es geht um folgende Allgemeinverfügungen:

  1. Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie 1 Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit. Hierbei geht es um die automatische Quarantäneverpflichtung.
    Personen, die Kenntnis davon haben, dass bei Ihnen eine Covid-19-Infektion vorliegt und Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen sind, weil Sie mind. 15 Minuten einen engen (face to face) oder direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis auf weiteres ständig dort abzusondern/aufzuhalten. Ferner besteht die Verpflichtung, mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
  2. Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn in Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe, Werkstätten und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen.
    An das Betreten, den Aufenthalt und das Verlassen der genannten Einrichtungen werden mit dieser Allgemeinverfügung für die Bewohner, das Personal und die Besucher weitergehende Anforderungen gestellt. u.a. ist vom Betretungsverbot, anders als es die Landesverordnung vorsieht, nur jeweils eine festgelegte Besuchsperson pro Bewohnerin oder Bewohner ausgenommen. Die Besuchsperson muss über ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen.
  3. Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen sowie in Angeboten der Kindertagesbetreuung für erwachsene Personen. An den in der Anlage bezeichneten bzw. gekennzeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen oder an Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen, Bahnhaltepunkten und innerörtlichen Haltestellen des ÖPNV im Kreis Stormarn besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Und auch bei Angeboten der Kindertagesbetreuung sollen erwachsene Personen diese tragen.

Die Landesverordnungen und die Allgemeinverfügungen treten am 11.01.2021 in Kraft

Landrat Dr. Görtz: „Leider macht es das Infektionsgeschehen weiterhin erforderlich, strikte Maßnahmen zum Schutz der Menschen in unserem Kreis zu ergreifen. Mir ist bewusst, dass die Kontaktbeschränkungen und auch die Einschränkungen für Schulen, Kitas, Handel und Gewerbe extreme Einschnitte in unser privates, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben mit sich bringen.

Ich hoffe sehr, dass sich die Stormarnerinnen und Stormarner an die Regeln halten und ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren. Denn wenn wir in naher Zukunft wieder zu einem normalen Miteinander kommen wollen, muss es endlich gelingen, die Infektionsketten zu unterbrechen.

Dazu gehört auch, dass es gelingt, möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen. Die Impfzentren stehen bereit und sind in der Lage, in kürzester Zeit mehr Personen pro Tag zu versorgen als es im Moment möglich ist. Darum werden wir die Kapazitäten hochfahren, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.“

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Zu den amtlichen Dokumenten

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Ahrensburg und Corona: 13 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 120 im Kreis

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 3.600 (Stand:10.01.2021, 15:00 Uhr).

Davon gelten 2.898 Personen als genesen, 610 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 92 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 294 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 120,4 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Seniorenbeirat Ahrensburg: Wahl 2021-Bewerbungen bis 11.01.2021 möglich

Das Ahrensburger Rathaus mit Gerüsten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Ahrensburg findet am 22.02.2021 statt.
Bewerbungen und Kandidatenvorschläge sind bis 11.01.2021 möglich.

Formblatt der Stadt für Bewerber*innen
2021 Stadt Ahrensburg Seniorenbeirat Bewerbung Formblatt

Der Seniorenbeirat

  • ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
  • vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein.
  • berät, informiert, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an.
  • hält Sprechstunden ab, leistet Öffentlichkeitsarbeit und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht.
  • fertigt beratende Stellungnahmen und Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung sowie Fachausschüsse, in allen Angelegenheiten die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, insbesondere folgende Bereiche:
    1. Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Straßenübergänge, Parkplätze
    2. Alten- und behindertengerechte öffentliche Gebäude
    3. Soziales und Kultur

In Zusammenarbeit mit den Vereinen und Organisationen in der Stadt Ahrensburg koordiniert der Seniorenbeirat wichtige Termine und Veranstaltungen der Seniorinnen und Senioren.

Zusammensetzung und Wahl des Seniorenbeirates

Gemäß Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg besteht der Seniorenbeirat aus 15 gewählten Mitgliedern. Auf dem Stimmzettel sollen mindestens acht Frauen als Kandidatinnen aufgeführt werden. Sofern die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge die Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Seniorenbeirat entspricht oder unterschreitet, gelten die zugelassenen Wahlvorschläge als gewählt. Die Wahl selbst ist in diesem Fall entbehrlich. Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ahrensburg, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr 2021 vollenden werden, am Wahltag seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben oder im Jahr 2021 überschreiten werden, am Wahltag seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 6 GKWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vorstandsmitglieder der Wohlfahrtsverbände auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie Vorstandsmitglieder der Parteien und Wählergemeinschaften auf Orts-, Kreis- und Landesebene.

Kandidatenvorschläge

Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht. Parteien, Wählergruppen oder sonstige Organisationen können auch Kandidatenvorschläge einreichen. Dies kann auf dem Stimmzettel vermerkt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten ist erforderlich, sofern sie ihre Kandidatur nicht selbst einreichen.

Die amtlichen Vordrucke können auf der Internetseite www.ahrensburg.de heruntergeladen werden. Die Vordrucke werden auch per Post verschickt. Melden Sie sich gern bei Frau Plogt, per E-Mail: [email protected] oder per Telefon: 04102 77 192.

Die Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Stadt Ahrensburg finden sie auf der Internetseite: www.ahrensburg.de.

Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens am 11.01.2021 bei der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, eingegangen sein. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.

Gemäß § 22 GKWG wird daraufhin gewiesen, dass die Kandidatenvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf des 11.01.2021 einzureichen sind, dass Mängel die die Gültigkeit der Kandidatenvorschläge betreffen rechtzeitig behoben werden können.

Wahlverfahren/Stimmzettel

Gewählt wird ausschließlich im Briefwahlverfahren. Die Briefwahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten von der Stadt Ahrensburg automatisch per Post zugeschickt. Alle Wahlberechtigten erhalten:

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl sowie
  • ein Beiblatt mit der Kandidatenvorstellung.

Jede/r Wahlberechtigte hat bis zu 15 Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden darf. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss den Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen kann. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt, das jeder Wahlberechtigte mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Ahrensburg kann in der Zeit vom 02. bis 08.02.2021 im Rathaus, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, von Wahlberechtigten eingesehen werden.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz besteht.

Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren sie per E-Mail: [email protected] oder per Telefon: 04102 77 192 einen Termin mit Frau Plogt.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist (02. bis 08.02.2021) Einspruch einlegen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 01.02.2021 die Briefwahlunterlagen. Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der stellvertretenden Wahlleiterin der Stadt Ahrensburg, Frau Reuter, Manfred-Samusch-Str. 5, 22926 Ahrensburg, eingelegt werden.

Stimmenauszählung/ Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Zur Auszählung der Stimmen und Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Seniorenbeiratswahl tritt der Wahlvorstand am 23.02.2021, 08:00 Uhr, im Rathaus der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, zusammen. Die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist öffentlich.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Bau- und Umweltausschuss Großhansdorf tagt am 12.01.2021

Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)

Die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in 2021 findet am 12.01.2021, 19 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2020
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 15.12.2020 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. 3. Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet Erlenring / Bruno-Stelzner-Weg; Antrag der CDU-Fraktion
7. Zweites Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein
8. Mitteilungen
9. Anfragen

Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:

10. Baumangelegenheiten
11. Bauvoranfragen
12. Bauanträge
13. Grundstücksangelegenheiten
14. Mitteilungen
15. Anfragen

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Corona Impfungen: Ahrensburgerin bietet begleitete Impffahrten

Das BUS 75-Team (Foto: BUS75)

In Absprache mit der Staatskanzlei in Kiel, der Projektgruppe Impfzentren des Gesundheitsministeriums und dem Katastrophenschutz des Kreises Stormarn (zuständig für Impfzentren in Stormarn) bietet die „Bus75“ zusammen mit dem „Senioren-Förderverein e.V.“ für alle hier lebenden hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und Senioren organisierte Impffahrten zu den Impfzentren an.

Das Angebot beinhaltet folgende Serviceleistungen:

  • Das Team von BUS 75 und dem Senioren-Förderverein e.V. übernimmt die gesamte Organisation der Impffahrt einschließlich der Terminabstimmung mit dem Impfzentrum.
  • Die Fahrgäste werden aus ihrer Häuslichkeit abgeholt und nach der Impfung wieder dorthin zurückgebracht. Alle Fahrten werden zur Sicherheit der Fahrgäste durch eine Pflegefachkraft begleitet.
  • Zum Infektionsschutz der Fahrgäste ist der Bus mit einem UVC Aerosol-Luftdesinfektionsgerät ausgestattet.

Der Bus ist mit einem speziellen Lift ausgestattet, so dass auch bewegungseingeschränkte Menschen mit dem Rollstuhl oder Rollator problemlos zusteigen können. Auf diese Weise haben alle Einwohner im Kreis Stormarn uneingeschränkt die Chance, sicher zu den Impfzentren zu gelangen. Der barrierefreie Bus bietet durchschnittlich Platz für jeweils 20 Fahrgäste. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt pro Teilnehmer abhängig vom Standort und der Dauer der Impffahrt.

Felizitas Schleifenbaum: „Wir haben jetzt schon, nachdem wir die meisten Bürgermeister im Kreis informiert haben, sehr rege Nachfrage, einhergehend mit großer Erleichterung bei den Senioren, dass Sie jemanden haben, der sich um Termin, Transport, etc. kümmert. Die Kosten belaufen sich für den Einzelnen sehr moderat, je nach Wohnort auf einen Betrag zwischen ca. 10 und 25 Euro.

Interessenten melden sich unter der Telefonnummer 04102 – 98 78 512 und die gesamte Organisation der Fahrten wird vollständig vom BUS 75 – Team übernommen.

Foto: Das BUS75-Team Ulrike Schleifenbaum, Dietmar Lorenz, Tom Schleifenbaum, Felizitas Schleifenbaum

Text, Foto: BUS75, Felizitas Schleifenbaum / Redaktion

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Ahrensburg und Corona: 37 Neuinfektionen und Inzidenzwert von 123 im Kreis

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 3.587 (Stand: 09.01.2021, 14:45 Uhr).

Davon gelten 2.842 Personen als genesen, 653 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 92 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 301 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 123,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Schwerer Verkehrsunfall in der Ahrensburger City

Ahrensburg: Unfall am AOK Knoten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Wer heute Morgen gegen 10 Uhr in der Ahrensburger City unterwegs war, konnte es sehen: Mehrere Rettungswagen am AOK-Knoten; die Durchfahrt weitgehend gesperrt. Grund war eine Karambolage mehrerer PKWs direkt an der Kreuzung. Die Polizei hatte den Unfallort weiträumig abgesperrt.

Der Unfallam AOK-Knoten (Foto: Ahrensburg-Portal)

Text, Fotos: Redaktion, Ahrensburg-Portal

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