Mit 2.000 Euro will das Schleswig-Holstein die staatlich verursachte Misere der Kulturschaffenden lindern
Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein vergibt aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein im Frühjahr 2021 ein einmaliges pauschalisiertes Stipendium in Höhe von 2.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstler*innen, die den überwiegenden Teil der Summe ihrer Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit beziehen. In der Regel erfolgt der Nachweis dieser Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik) oder in einer einschlägigen berufsständischen Vereinigung.
Die Antragstellung ist vom 17. Februar bis längstens zum 15. Mai 2021 möglich.
Klimafasten beim Einkaufen und Essen: Tipps für die Fastenzeit
Sieben Wochen lang anders leben als gewohnt, etwas für die Gesundheit tun, das Bewusstsein schärfen, neue Erfahrungen machen – solche Gründe motivieren viele Menschen zu einem gezielten Konsumverzicht während der Fastenzeit. Wer den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern will, kann die Wochen vor Ostern zum Anlass nehmen, einen klimaschonenden Lebensstil zu testen.
Wenn es um Klimaschutz geht, dreht sich die öffentliche Diskussion meist um Flugreisen und Autofahren. Doch Klimaschutz fängt bei kleinen Gewohnheiten an. Ernährung und Lebensmitteleinkauf gehören in Deutschland zu den vier großen Verursachern für den Ausstoß von Treibhausgasen. Rund 20 Prozent der CO2-Belastung gehen auf das Konto der Ernährung – damit etwa so viel wie das Heizen. Die Supermärkte sind voll von Produkten, die weite Wege hinter sich haben. Oft steht nicht einmal auf der Verpackung, woher die Lebensmittel kommen. Neben langen Transportwegen sind Tierhaltung und Fleischkonsum eine Belastung für das Klima. Wer hier Gewohnheiten ändert, kann die persönliche Klimabilanz deutlich verbessern.
Kein Einkauf für die Tonne
Rund 75 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder und jede in Deutschland statistisch gesehen pro Jahr in den Müll – eine unnötige Verschwendung wertvoller Nahrung. Wer gezielt kleinere Mengen einkauft und Spontankäufe weglässt, kann vieles verbessern. Was beim Kochen und Essen übrig bleibt, lässt sich mit Reste-Rezepten in Eintöpfen, Bratlingen oder Desserts verarbeiten. Oft reicht das für eine weitere Mahlzeit, so dass sich der nächste Einkauf aufschieben lässt.
Sieben Wochen ohne Fleisch
Fast 70 Kilogramm Fleisch pro Kopf und Jahr – das ist der durchschnittliche Verbrauch in Deutschland. Das ist etwa vier Mal so viel wie Ernährungsexperten empfehlen. Wer den Verbrauch halbiert, leistet einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz und fördert die eigene Gesundheit. Fleisch enthält viel Fett- und Cholesterin. Laut Helmholtz-Institut erhöhen diese Eigenschaften das Risiko von Diabetes und Herz-Kreislauf-Krankheiten wie Bluthochdruck oder Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzinfarkt. Eine vegetarische Fastenzeit bietet die Chance, den eigenen Fleischverbrauch herunterzubringen und den Anreiz, vegetarisch kochen zu lernen.
Produkte aus der Heimat kaufen
Regionale und saisonale Lebensmittel sind dank kurzer Transportwege eine klimaschonende Alternative zu Obst und Gemüse aus fernen Ländern. Der Transport per Flugzeug ist besonders klimaschädlich: Er verursacht je Tonne Lebensmittel und Kilometer bis zu 90 mal mehr Treibhausgase als der Hochseeschiff-Transport und rund 15 mal mehr als Transporte per Lastwagen.
Landwirte bieten ihre regionalen Produkte der Saison auf dem Wochenmarkt oder im Hofladen an. Auch Supermärkte haben Lebensmittel regionaler Herkunft im Programm. Was wann auf heimischen Feldern reift, zeigt unser Saisonkalender zum Ausdrucken für die Pinnwand und unsere App ‚Grünzeit‘, kostenlos erhältlich für Android und iOS. Spitzenköche setzen schon lange auf regionale und saisonale Produkte. Auch hier bietet ein sieben-Wochen-Test die Möglichkeit, Neues beim Essen auszuprobieren.
Sauberer Einkauf ohne Plastik und Verpackungsmüll
Kaum ein anderes europäisches Land produziert so viel Verpackungsmüll wie Deutschland. Herstellung, Transport und Entsorgung von Plastikmüll belasten Umwelt und Klima. Auch zuhause freut sich wohl niemand über Müllberge nach dem Einkauf. Wie wäre es also mit Müllfasten? Mit Einkäufen auf dem Wochenmarkt, mitgebrachten Taschen und Behältern lässt sich Verpackungsmüll vermeiden. Besonders effektiv ist es, von Mineralwasser in Plastikflaschen auf Leitungswasser umzusteigen.
Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto:
Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat heute erste Eckpunkte einer neuen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Land vorgestellt. Ziel ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, eine Trendumkehr einzuleiten und Umweltressourcen effizient zu schützen.
„Jeden Tag stirbt ein Stück Natur in unserem wunderschönen Bundesland
Die Vielfalt der Arten schwindet, die Zahl der Insekten geht zurück. Um die biologische Vielfalt zu sichern, brauchen wir eine echte Trendumkehr. Eine neue Biodiversitätsstrategie soll dabei den Weg für das kommende Jahrzehnt weisen“, sagte Albrecht. Das Problem sei akut: Derzeit sind nach Angaben der Fachbehörden 48 Prozent der Tier- und Pflanzenarten des Landes in den Roten Listen der gefährdeten Arten aufgeführt, Tendenz steigend
Lebensräume für Tiere und Pflanzen erhalten
Im Mittelpunkt der Strategie stehen der Erhalt und die Entwicklung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Für die typischen, schleswig-holsteinischen Landschaften wie z. B. die Küsten, Moore, Heiden und Gewässer werden Ziele und Maßnahmen beschrieben und vor allem deren Vernetzung vorangetrieben. Dabei werden unter anderem durch die Renaturierung von Mooren und die Entwicklung von Wäldern positive Effekte auch für den Klimaschutz erbracht.
Ein wichtiges Element der Biodiversitätsstrategie ist die Entwicklung einer ausgeprägten grün-blauen Infrastruktur. Im Land zwischen den Meeren mit den prägenden Küsten sowie ausgedehnten Seen- und Fließgewässerlandschaften müsse der Begriff der grünen Infrastruktur um die blaue Infrastruktur erweitert werden, so Albrecht: „Wir brauchen leistungsstarke ökologische Verbundsysteme von der Küste über landwirtschaftlich genutzte Flächen und natürliche Landschaften bis hin zu den urbanen Räumen. Ziel ist es, auf 30 Prozent der Landesfläche einen guten ökologischen Zustand zu etablieren.“
15 % des Landes sollen Schutzgebiete werden
Dabei sollen bis 2030 mindestens 15 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiets- und Biotopsverbundsystem wirken können. Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Wildnisgebiete einer weitgehend eigendynamischen und ungestörten Entwicklung überlassen werden.
„Um Biodiversität zu schützen, müssen die naturnahen Lebensräume und gewachsenen Kulturlandschaften erhalten, Flächennutzungen extensiviert, Lebensräume renaturiert und vernetzt sowie die anhaltende Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr reduziert werden“, so Albrecht. Um diese Prozesse noch stärker in Gang zu setzen und langfristig zu verankern, brauche es die richtigen politischen Rahmenbedingungen, finanzielle Anreize, die gesellschaftliche Begleitung und auch eine Bildungsinitiative zur Biodiversität – vom frühkindlichen bis zum universitären Bereich als Investition für die Zukunft.
Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.531 (Stand: 17.02.2021, 15.00 Uhr).
Davon gelten 4.031 Personen als genesen, 281 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 219 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 135 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 55,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer informiert über eine neue Förderrichtlinie im Bereich der klimafreundlichen Mobilität von der auch Unternehmen, Vereine und Kommunen in Stormarn profitieren können.
Das Bundesumweltministerium fördert (NKI) künftig Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder
Die neuen Förderbedingungen treten zum 1. März 2021 in Kraft und sollen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen. Der innerstädtische Verkehr soll durch die Richtlinien entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden.
Die Mikro-Depot-Richtlinie:
Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen der Transport vom letzten Umschlagsort zum Endkunden emissionsfrei erfolgt. Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profieren.
Diese Richtlinie richtet sich somit z.B. an mittelständische Unternehmen, große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser und Lieferdienste. Mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht bis zum 30. Juni 2024 gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen elektronischen Antragsverfahren. Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen (https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/mikro-depots).
E-Lasten Fahrräder: Das BMU fördert mit dieser Richtlinie die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.
Mit dieser Richtlinie wird beabsichtigt, den steigenden Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten. Von der Förderung können Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen profitieren.
Diese Richtlinie richtet sich somit etwa an Handwerker oder Unternehmen, wie Elektromärkte, die ihre Ware auf den letzten Metern an den Kunden liefern. Die elektronischen Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Text: Dr. Nina Scheer / Redaktion, Foto: Benno_Kraehahn
Das Eric-Kandel-Gymnasium in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 01.03.2021 findet die Stadtverordnetenversammlung ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten,Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Stadtverordnetenversammlung beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anregungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 07/2020 vom 14.12.2020
6. Berichte/Mitteilungen des Bürgermeisters
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
6.2.1. Finanzbericht
7. Neuwahl eines Mitgliedes des Behindertenbeirates
8. Antrag der SPD-Fraktion auf Umbesetzung von Ausschüssen
9. Ahrensburger Stadtgeld
9.1. Ahrensburger Stadtgeld/Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 65 (4) GO
9.2. Ahrensburger Stadtgeld / 2. Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 (4) GO
9.3. 4. Änderungsrichtlinie für die Durchführung des „Ahrensburger Stadtgeldes“ einschließlich Liste Spendenempfänger*innen gem. Empfehlung des Hauptausschusses v. 15.02.2021
10. Genehmigung überplanmäßiger Personalaufwendungen gem. § 82 GO für das Haushaltsjahr 2020
11. Erneuerung der Bünningstedter Straße / Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO SH
12. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
13. Erlass der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
– Beschlussfassung über den 3. Nachtragsstellenplan 2020/2021; hier: 2021
14. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
15. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen-Logistik 2 – Ortswehr Ahrensburg
16. Beanstandung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung – 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
17. Verkaufsoffene Sonntage 2021
18. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl sowie die Warenauslagen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Bildungsministerin Karin Prien hat jetzt die „dritte Runde“ des PerspektivSchul-Programms des Landes Schlewig-Holstein vorgestellt. In dieser Runde wird für Stormarn die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten in Ahrensburg in das Programm aufgenommen.
Mit dem Programm „PerspektivSchulen“ fördert das Land Schulen mit besonderen Herausforderungen. Mit dem Mehr an finanziellen Mitteln können die Schulen zusätzliche neue Projekte, Kooperationen und Personal sowie bereits laufende Aktivitäten finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche digitale Ausstattung, Entlastungsstunden für Lehrkräfte, Kooperationen mit Theatern und Museen sowie die Unterstützung der Elternarbeit. Das Landesprogramm läuft bis zum Jahr 2024 und ist mit 50 Millionen Euro ausgestattet.
Jede Schule erhält eine jährliche Grundförderung von 25.000,- Euro und zusätzlich für jeden Schüler nochmal 115,98 Euro pro Schuljahr. Bei ca. 470 Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule Am Heimgarten macht dieses knapp 80.000,- Euro pro Jahr und damit knapp 320.000,- Euro in vier Jahren aus.
CDU-MdB Tobias Koch: „Lehrkräfte und Schulleitung der Gemeinschaftsschule Am Heimgarten leisten schon jetzt großartige und engagierte Arbeit. Nun bekomme die Schule zudem eine gezielte zusätzliche Unterstützung, mit der sie auf ihren Bedarf zugeschnittene neue Projekte oder mehr Personal bezahlen kann. Die Schulen entscheiden dabei vor Ort selbst, für welche Maßnahmen das Geld verwendet werden soll. Darüber hinaus erhält die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten auch Zugriff auf Expertise, Fortbildungen und besondere Netzwerke im Kieler Bildungsministerium“, betont Koch abschließend.
Text: Bildungsministerium, CDU Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Gemeinschaftsschule Am Heimgarten (Foto: Ahrensburg-Portal)
Am 17.02.2021 findet die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ab 19.00 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung:
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt gemäß der aktuellen Landesverordnung die Pflicht, eine OP-Maske oder eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu verwenden. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu benutzen, sofern Sie sich nicht an Ihrem stationären Sitzplatz mit ausreichend Abstand zu anderen Personen befinden. Für den Fall, dass einzelne Mitbürger*innen über keine entsprechende Maske verfügen, wird eine Reserve an Masken der oben erwähnten Standards bereitliegen. Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 11/2020 vom 21.10.2020
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Verkehrssituation im Rosenweg
7.1. Vorstellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses und Optimierungsansätze
7.2. Antrag der FDP-Fraktion „Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger und Radfahrer, im Bereich der Kreuzung Rosenweg/Stormarnstraße/Schimmelmannstraße/Friedensallee sowie die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Rosenweg
8. Erstmalige Erschließung des südlichen Hugo-Schilling-Weges
9. Flächennutzungsplan – Aufnahme einer weiteren Potentialfläche
10. Absichtserklärung (Letter of Intend) mit der Gemeinde Siek zur Gewerbegebietsentwicklung in Ahrensburg und Siek
11. Landesentwicklungsplan (LEP) – Beteiligung zum 2. Entwurf – Kenntnisnahme der Stellungnahme
12. 2. Offenlage der Antragsunterlagen LLUR zum MHKW/KVA-Stapelfeld – Einwendungen zur 2. Offenlage
13. Städtebauförderung – Maßnahmenplan 2021
14. Anfrage der SPD-Fraktion „Revitalisierung des Speichers“
15. Revitalisierung Speicher am Gutshof – Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung von Räumlichkeiten
16. Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das Außengestühl sowie die Warenauslagen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
17. Erneuerung der Bünningstedter Straße / Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO SH
18. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
19. Erlass der III. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021; hier: 2021
20. Anfragen, Anregungen, Hinweise: Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
21. Vorstellung von Einzelbauvorhaben
22. Bauverordnung und Bußgeldkatalog
23. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen. Inzwischen sind die Zahlen weiter gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (16.02.2021) landesweit bei 55,8. Für Stormarn hat der Kreis am 16.02.2021 einen Wert von 54,5 veröffentlicht.
Damit geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert zumal angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen und Schnelltests.
Corona-Zahlen für SH 16.02.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)
Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)
Bildungsministerin Karin Prien hat in Kiel auf die Möglichkeiten zur Entzerrung der Schülerbeförderung hingewiesen, wenn der Präsenzunterricht sukzessive für weitere Jahrgangsstufen geöffnet werde.
Das Land stellt den Kreisen und kreisfreien Städten zusätzlich 4,4 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Schulbusse einzusetzen so Prien. Dabei ist aber wichtig, dass eine Entzerrung durch versetzte Schulanfangszeiten nur vor Ort geplant und umgesetzt werden kann. Wir haben die Schulämter gebeten, in der jeweiligen Region für die Einrichtung eines Runden Tisches umgehend Sorge zu tragen.
Die Erwartungen an gestaffelte Anfangszeiten dürften dabei aber nicht zu hoch gehangen werden. Zum einen sei zum Beispiel bei jüngeren Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Anfangszeit für die Eltern sehr wichtig, zum anderen hätten erste Initiativen gezeigt, dass ein entsprechendes Entgegenkommen der Schulen nicht immer ausreiche, um zum Beispiel kreisübergreifende Schülertransporte zu organisieren.
Die Förderrichtlinie, auf deren Grundlage die Kommunen zusätzliche Finanzmittel beantragen können, befinde sich derzeit im Beteiligungsverfahren. Wir werden die Förderrichtlinie in dieser Woche fertigstellen, betont Bildungsministerin Prien.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter
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