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Initiative will Bürgerbegehren für klimaneutrales Bargeheide

Bargteheider für Bürgerbegehren zum Klimaschutz (Bargteheide Zero)

Die Bürgerinitiative Bargteheide Zero sammelt ihre letzten wichtigen Unterschriften für ein klimaneutrales Bargteheide bis 2035. Bereits über 1000 Unterschriften sind gesammelt. Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, werden 1.188 Unterschriften von 9 % der kommunalwahlberechtigten Bevölkerung Bargteheides benötigt.

Wer die Initiative unterstützen möchte, kann dies noch bis 28.2.2022 tun.

Unterschriftenlisten liegen in den beiden Buchhandlungen und bei der BioOase aus, oder sind auf der Webseite www.bargteheidezero.de herunterzuladen.

Die Initiative fordert, dass ein Klimaaktionsplan erstellt wird, in dem zunächst der Ist- Zustand der CO2 Emissionen in Bargteheide analysiert wird. Darauf aufbauend soll ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet werden, der verbindliche, transparente und nachverfolgbare Ziele beinhaltet. Es darf nicht bei netten Lippenbekenntnissen oder gut gemeinten Plänen bleiben, die in der Schublade versanden. Deshalb ist es wichtig, dass das Erreichen der Ziele stetig gemessen und der Bevölkerung berichtet wird.

„Manchen Menschen ist 2035 als Ziel zu spät, andere zweifeln die Machbarkeit bis 2035 an“, berichtet Claudia Goldmann. „Viele Menschen unterschreiben gerne fürs Klima und bedanken sich sogar, dass wir uns engagieren“, so Elke Stachmann. „Das Restbudget zum Erreichen des 1,5, Grad Zieles ist bald aufgebraucht und jedes Grad zählt“ ergänzt Tom Mac Arthur.

Dr. Britta Kohl-Boas berichtet, dass viele dieser Themen bei der Dachorganisation German Zero untersucht und ein Baukasten an Lösungsvorschlägen und Gesetzesentwürfen auf EU- und Bundesebene in einem 544 Seiten starken Maßnahmenpaket erarbeitet und der Politik zur Verfügung gestellt wurde.

Das ist auch weiteren 70 Zero-Bürgerbegehren in anderen Städten wichtig. Letztes Jahr waren es um diese Zeit noch 10 Städte, die sich mit Hilfe von German Zero auf den Weg gemacht haben. Jetzt sind es bereits 70 Bürgerinitiativen und es werden täglich mehr.

Text, Foto: Bargteheide Zero / Redaktion

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Ahrensburg: Einbruch in Einfamilienhaus

Der Ulmenweg in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 24. Januar 2022 kam es in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Ulmenweg in Ahrensburg zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand versuchten unbekannte Täter die Hauseingangstür gewaltsam zu öffnen. Dieses gelang nicht; es entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 300 Euro.

Die Polizei sucht Zeugen.

Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Ulmenwegs in Ahrensburg beobachtet? Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen für jedermann in Ahrensburg am 26.01.2022

Offene Impfangebote für jedermann haben sich in den letzten Monaten bewährt – die Schlangen der Interessierten waren jeweils beeindruckend. Der Kieler Gesundheitsminister Heiner Garg wirbt auch in diesen Tagen wieder dafür – nur gibt es weiterhin nur wenige  derartige Termine in Stormarn. Das müssen die Kommunen beim Sozialministerium in Kiel nämlich erst beantragen und dann alleine organisieren. Offenbar kommt aus Kiel nicht viel Unterstützung.

Vor diesem Hintergrund ist erfreulich: In Ahrensburg finden folgende jedermann-Impftermine statt:

Möglich sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen.

Impfungen für Jugendliche im Alter von 12 bis 13 Jahren in Begleitung Ihrer Erziehungsberechtigten, Jugendliche ab 14 ohne Erziehungsberechtigte und Erwachsene ohne Termin gegen Covid-19 im Jugendtreff Hagen impfen lassen.
Die letzte Entscheidung ob geimpft wird, hat bei Jugendlichen am Ende immer der Impfarzt. Dieser entscheidet auch über den Impfstoff.

Termin: 26.01.2022  09.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Jugendtreff Hagen, Hagener Allee 117, 22926 Ahrensburg

Text: Sozialministerium, Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Alle Termine im Veranstaltungskalender für Ahrensburg und die Region

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Corona: 5.730 Neuinfektionen und Inzidenz 959,0 für Schleswig-Holstein am 25.01.2022

Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 5.730 (4.047) Neuinfektionen gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (25.01.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 959,0 (gestern: 944,3). Der landesweit niedrigste Wert von 516,3 wird für den Kreis Dithmarschen ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird für Stormarn mit 1.748,2 (1.638,4) ausgewiesen.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 6,36 (5,67) ausgewiesen.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Ahrensburg und Corona: 795 Neuinfektionen und Inzidenz 1.543,3 am 25.01.2022

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Heute meldet das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn 795 (1.245) Neuinfektionen.
In den Krankenhäusern in Stormarn sind 7 (7) von 30 (30) verfügbaren Intensivbetten durch Corona Patienten belegt.

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt  insgesamt 19.728 (Stand: 25.01.2022, 12.00 Uhr). Davon sind 17.532 Personen genesen.  1.856 (1.440) Personen gelten aktuell als infiziert.

Gemäß den staatlichen Veröffentlichungen sind seit März 2020 insgesamt 340 Personen gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, seitens der Behörden aber bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen an Corona gestorben sind. Die amtliche Zahl ist somit überhöht und falsch.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden dort auch Meldungen nach dem obigen Redaktionsschluss aufgenommen und einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 3.780 (3.544) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 1.543,3 (1.446,9) Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn, www.corona-in-zahlen.de / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Talk vor Ort: Kino in Ahrensburg – überfällig oder überflüssig? am 16.03.2022

Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Ahrensburgs Citymanager Christian Behrendt lädt zum ersten „Talk vor Ort“ in diesem Jahr ein.

Die Online-Veranstaltung wird aus dem Ahrensburger Rathaus übertragen; Zuschauer können im Rathaus nicht dabei sein.

Im Mittelpunkt steht die Frage: Kino in Ahrensburg – überfällig oder überflüssig?

Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutieren drei bis vier geladene Gäste – Bürger, Experten, Einzelhändler, Gewerbetreibende und/oder Vertreter der Verwaltung. Die „Talk vor Ort“-Zuschauer*innen können vor und während Veranstaltung ihre Fragen und Meinungen per Mail senden. Sie werden während des Talks vorgelesen und nach Möglichkeit auch von den anwesenden Personen beantwortet.

Ziel der Veranstaltung ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen und sachlich Ideen und Argumente für und wider auszutauschen. „Mein Wunsch ist, die Bürger mehr in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und aktuelle Themen für den Bürger greifbarer und nachvollziehbarer zu machen. Ich freue mich deshalb über ein reges Interesse“, so Behrendt.

Um den „Talk vor Ort“ sicher planen und gewährleisten zu können, findet die Diskussionsrunde bis auf Weiteres als Online-Veranstaltung statt. Das bedeutet, es werden ausschließlich die Talkgäste im Rathaus dabei sein können.

Wer online teilnehmen will, soll sich bis Dienstag, 15.03.22, unter der folgenden E-Mail-Adresse an: [email protected]. Das Rathaus sendet dann den Zugangslink zu.

Termin: 16.03.2022, 18:30 Uhr
Ort: Online
Eintritt kostenfrei

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Kinderschutzbund bietet Rat: Zeugnissorgen-Telefon

Junge telefoniert (Foto: Kinderschutzbund)

Am kommenden Freitag erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Kreis Stormarn die Halbjahreszeugnisse. Sind die Noten gut, ist die Freude groß. Doch wenn sich die Zensuren verschlechtern oder deutlich wird, dass möglicherweise im Sommer die Versetzung gefährdet ist, gehen Kinder und Jugendliche meist mit gemischten Gefühlen nach Hause.

Viele treibt die Frage um, wie ihre Eltern wohl auf das schlechte Zeugnis reagieren werden. In solchen Situationen hilft es Kindern enorm, wenn sie einen unbeteiligten Menschen um Rat fragen können.

Kinder- und Jugendtelefon bei Zeugnissorgen

Dies bietet der Deutsche Kinderschutzbund Stormarn mit dem Kinder- und Jugendtelefon, das schnell, anonym und kostenlos zu erreichen ist. Geschulte Beraterinnen und Berater haben ein offenes Ohr für die Nöte der Kinder. Sie versuchen eine Lösung für ein Problem zu finden oder überlegen gemeinsam mit dem Kind die nächsten Schritte. Dies gibt den Ratsuchenden Sicherheit und Zuversicht.

Schülerinnen und Schüler erreichen die „Nummer gegen Kummer“ unter der Telefonnummer 116 111. Montags bis samstags von 14.00 bis 20.00 Uhr können sie ihre Sorgen mit den Beratenden am Telefon besprechen und z.B. überlegen, wie sie ihren Eltern die schlechte Nachricht überbringen.

Wie können Eltern am besten reagieren?

Viele wissen, dass durch Corona die Lernbedingungen in der Schule erschwert werden und auch das Homeschooling fällt nicht allen Kindern leicht. Dennoch sind Eltern enttäuscht, wenn Kinder mit schlechten Noten nach Hause kommen. Was tun, wenn die Noten weiter absinken und die Nachhilfe nicht greifen will?

„Wichtig ist, dass Eltern Ruhe bewahren und ihr Kind trösten“, so Stephanie Wohlers, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes in Stormarn. „Denn Ihr Kind ist wahrscheinlich selbst unglücklich über seine Noten. Wenn Sie sofort schimpfen, dann sind alle unglücklich und zusätzlich hängt der Haussegen schief. Damit ist niemandem geholfen. Am besten ist es, erst einmal tief durchzuatmen. Falls Sie dies nicht schaffen, wenden Sie sich gern an das Elterntelefon.“

Elterntelefon zu Zeugnissorgen

Der Kinderschutzbund bietet auch für Eltern ein offenes Ohr durch geschulte Beraterinnen und Berater, mit denen gemeinsam überlegt werden kann, was am besten zu tun ist. Das Elterntelefon ist unter der Nummer 0800 – 111 0 550 montags bis freitags von 9.00-17.00 Uhr und dienstags und donnerstags bis 19.00 Uhr erreichbar.

Text, Foto: Kinderschutzbund Stormarn / Redaktion

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Corona: Beschluss der Bundesregierung mit Ländern am 24.01.2022

Der Reichstag in Berlin (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die „Omikron-Welle“ hat Deutschland erreicht: Die neue Variante des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Virus) verbreitet sich sehr schnell und sorgt dafür, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich ansteigt und inzwischen bei deutlich über 100.000 neuen Erkrankungen pro Tag liegt. Damit steigt auch die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner in den letzten sieben Tagen.

Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 weisen in ihrer jüngsten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 darauf hin, dass diese schnelle Verbreitung insbesondere daraus resultiert, dass der für die bisherigen Varianten bestehende Schutz vor einer Infektion durch eine vorbestehende Immunität bei der Omikron-Variante verringert ist. Hierdurch habe sich der Anteil der für diese Corona-Infektionen empfänglichen Bevölkerung in etwa verdoppelt. Gleichzeitig sei eine regional stark variable Dynamik zu verzeichnen.

Die geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hätten den steilen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zunächst verlangsamt, der in anderen Staaten zu beobachten ist.

Der Expertenrat erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Es könnten regional in der Spitze 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden.

Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der über 50-Jährigen entwickelt. Diese Zahlen seien derzeit noch vergleichsweise niedrig, die Omikron-Variante verbreite sich vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen mit vielen Kontakten und weit weniger bei den über 50-Jährigen. Jedoch seien in der Vergangenheit die Infektionen aus der jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der Älteren eingetragen worden. Bei den über 50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große Impflücke. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Staaten, so wird deutlich, dass hier der Anteil der ungeimpften Personen in der älteren Bevölkerung mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch ist. Gerade diese älteren Bürgerinnen und Bürger müssen nach den Ausführungen der Expertinnen und Experten bei einer Erkrankung an dem Virus häufig stationär im Krankenhaus behandelt werden. Regional sei bei den Zahlen der Krankenhausbehandlungen bereits eine Trendumkehr zu erkennen und ein Wiederanstieg der Aufnahmen. Das entspreche zeitverzögert der international beobachteten Entwicklung.

Die Hospitalisierungsrate wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten niedriger als bei der Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Entsprechend seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer erheblichen Belastung des Gesundheitswesens.

Der Expertenrat weist darauf hin, dass, wenn in Folge eines weiteren Anstiegs der Inzidenzen kritische Marken, wie z. B. eine zu hohe Hospitalisierungsrate, erreicht werden, weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle zukünftig notwendig werden können.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen die realistische Chance bietet, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt. Sie stimmen daher darin überein, dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden, so wie es auch der Expertenrat empfiehlt.

Gleichzeitig wollen Bund und Länder gemeinsam die Impfkampagne intensivieren. Denn: Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2-Infektionen und Abnahme der Zahl der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenzen sollen Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder stufenweise zurückgefahren werden. Der Expertenrat weist darauf hin, dass es langfristig dringend erforderlich ist, die verbliebenen Immunitätslücken in der Gesellschaft durch Impfungen zu schließen. Ansonsten sei zyklisch mit erneuten starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen mit Blick auf die aktuelle Lage folgende Vereinbarungen:

  1. Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die bisher geltenden Regeln grundsätzlich weiterhin Bestand haben. Die Entwicklung der Omikron-Welle wird weiter aufmerksam beobachtet. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden sie weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren.
  2. Öffnungsperspektive: Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
  3. Überregionale Großveranstaltungen: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Sie beauftragen die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.
  4. Impfen: Impfen hilft. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Sie sind das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden. Entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats werden Bund und Länder ihre Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen, den Booster. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen. Schon die erste Impfung schützt vor einem schweren Verlauf der Krankheit. Es stehen genug Dosen der mRNA-Impfstoffe von Moderna und BioNTech zur Verfügung. Eine Impfung ist leicht und ohne Kosten überall verfügbar. Für alle Bürgerinnen und Bürger über 30 Jahre wird vorrangig der Moderna-Impfstoff eingesetzt. Für Kinder und Bürgerinnen und Bürger bis 30 Jahre gibt es den Impfstoff von BionNTech. Beide Impfstoffe sind sicher und millionenfach erprobt. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den beiden mRNA-Impfstoffen ab Ende Februar auch ein proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung.
  5. Testen: Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.Die Länder nehmen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis, dass die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden sollen. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen. Gleichzeitig müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen.
  6. Quarantäne und Isolation: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen. Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
  7. Genesenen- und Impfstatus: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden. Sie gehen davon aus, dass der Bund die entsprechenden Vorkehrungen trifft.
  8. Kontaktnachverfolgung: Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem guten Schutz von geboosterten Personen ist auch im Rahmen der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten eine Priorisierung sinnvoll und notwendig. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, dazu zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen zu erarbeiten.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen. Sie sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.
  9. Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen: Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben. Das Bundesministerium der Gesundheit prüft die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings.
  10. Kritische Infrastruktur: Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen starken Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass bisher keine Gefährdungen der Grundversorgung eingetreten sind.
  11. Digitalisierung: Der Expertenrat hat in einer zweiten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 kurz- und mittelfristige Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems empfohlen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstreichen die Dringlichkeit und bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu befassen. Die GMK wird darüber hinaus gebeten, bis Ende Februar 2022 einen Bericht über die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie über die Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in den Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus (insb. Corona-Warn-App und CovPass-App) fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.
  12. Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld: Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt.  Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen.
  13. Nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Die nächste Zusammenkunft findet am 16. Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen.

Protokollerklärung der Länder Baden-Württemberg und Hessen:

  1. Baden-Württemberg und Hessen fordern den Bund auf, kurzfristig die Einrichtung eines zentralen Impfregisters zu prüfen, um die aktuelle Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen. Damit werden die Grundlagen gelegt, damit künftigen Infektionswellen effektiver begegnet werden kann.
  2. Ein Impfregister wäre zugleich ein wichtiges Element der Verwaltungsmodernisierung und durch die Möglichkeit der Verknüpfung mit digitalen Patientenakten ein zentraler Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
  3. Kurzfristig sollte zunächst ein „digitaler Impfpass“ mit freiwilliger Registrierung aller Impfungen vorgesehen werden. Rechtliche Möglichkeiten, wie dieser im Pandemiefall auch verpflichtend ausgestaltet werden kann, sind zu prüfen.

Protokollerklärung des Landes Thüringen:

Resultierend aus der Rechtsprechung in den Ländern und in Anbetracht der Empfehlungen des Expertenrates, Regelungen weiter zu führen und ggfls. schnell Verschärfungen vornehmen zu können, erwartet Thüringen eine bundesgesetzliche Regelung zur weiteren Pandemieabwehr. Dazu zählen 2G und 2 G-plus Regelungen genauso wie einheitliche Umsetzungsvorschriften bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Thüringen bittet zudem die Bundesregierung, umgehend das länderspezifische Liefervolumen für den proteinbasierten Impfstoff Novavax mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser für die von der Impfpflicht betroffenen Beschäftigten in den Gesundheitsberufen vorrangig zur Verfügung gestellt werden kann.

Protokollerklärung der Freistaaten Bayern und Sachsen sowie der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen zu Ziffer 12:

Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März 2022 hinaus für erforderlich.
2.    Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe für erforderlich.

Text: Bundeskanzleramt / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

zu den amtlichen Dokumenten

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Corona: 4.047 Neuinfektionen und Inzidenz 944,3 für Schleswig-Holstein am 24.01.2022

Für Schleswig-Holstein werden heute insgesamt 4.047 (1,797) Neuinfektionen gemeldet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (24.01.2022) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 944,3 (gestern: 918,1). Der landesweit niedrigste Wert von 500,6 wird für den Kreis Dithmarschen ausgewiesen. Der landesweit höchste Wert wird für Stormarn mit 1.638,4 (1.496,0) ausgewiesen.

Die Hospitalisierungs-Inzidenz gibt die Zahl der Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Sie wird heute mit 5,67 (6,29) ausgewiesen.

Text: Redaktion, Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

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Ahrensburg: Frau stiehlt PKW vor den Augen des Inhabers – Festnahme

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 20.01.2022 wurde im Ahrensburger Stadtgebiet ein VW California entwendet. Eine Tatverdächtige konnte festgenommen werden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde der Geschädigte gegen 03.45 Uhr aufgrund von Hundegebell auf das Geschehen vor seinem Haus aufmerksam gemacht. Der im Carport stehende VW California wurde zu diesem Zeitpunkt von einem unbekannten Täter vom Grundstück gefahren. Sofort nahm der Geschädigte die Verfolgung mit einem weiteren Fahrzeug auf und es gelang ihm den VW California zum Anhalten zu bekommen.

Die Tatverdächtige am Steuer des VW, eine 46-jährige Frau aus Aukrug, wurde bis zum Eintreffen der verständigten Polizeibeamten festgehalten und durch diese dann vorläufig festgenommen.

Es stellte sich weiter heraus, dass die 46-Jährige unter dem Einfluss von Drogen stehend hinter dem Steuer saß und auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen.

Die Tatverdächtige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen aus Mangel an Haftgründen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck entlassen.

Die Kriminalpolizei Ratzeburg führt die weiteren Ermittlungen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen.

Unmittelbar vor der Entwendung des VW ist dem Geschädigten auch ein VW Passat aufgefallen. Die Polizei fragt nun: Wer kann Angaben zur Tat und möglichen weiteren Beteiligten machen? Wem ist im Bereich der Straße Ludwigslustring in Ahrensburg ein Passat oder weitere verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 04541/809.0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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