Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (08.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 50,0 (gestern: 52,1). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 112,2 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 19,9 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz heute bei 66,8 (63,1).
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller, präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Die unbürokratische Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffs wird von den Gesundheitsministern freigegeben- aber weiter kaum Impfstoff
Der Impfstoff ist mangels Bereitstellung von der Bundesregegierung aber weiterhin kaum vorhanden. Die Mitteilung des Sozialministeriums zum AstraZeneca-Impfstoff im Wortlaut:
Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin!
Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige (auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung) nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.
Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen.
Arztpraxen und Impfwillige haben damit wie gefordert mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca. Der Schwerpunkt der Impfungen in Schleswig-Holstein liegt inzwischen in den Arztpraxen. Die Registrierung / Terminvergabe in den Arztpraxen erfolgt derzeit individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ärztinnen und Ärzte melden sich dazu beispielsweise aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten aufgrund des Alters. Es wird zudem geraten, dass beispielsweise Personen, die aufgrund ihres Berufes zu Priorität 3 gehören, sich auf der Website ihrer jeweiligen Praxis über die dortigen Möglichkeiten einer Registrierung informieren. Auch in den Praxen ist der Impfstoff weiterhin begrenzt!
Fragen und Antworten
Wer kann sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen?
Bundesweit gilt für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr – für die anderen Impfstoffe gilt diese weiterhin. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca finden in Schleswig-Holstein derzeit nur in Arztpraxen statt. Dort können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.
Was gilt in Bezug auf das Impfintervall mit AstraZeneca in den Praxen?
Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung kann bei dem Impfstoff von AstraZeneca nach Zulassung zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Dem im Rahmen der Regelversorgung impfenden Arzt/ Ärztin steht es in Absprache mit dem Impfwilligen frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen. Nach der derzeitigen Studienlage erhöht sich die nachgewiesene Wirksamkeit bei einem längeren Intervall – jedoch liegt dann die Zweitimpfung und damit ein umfassenderer Schutz weiter in der Zukunft.
Warum wurde die Priorisierung für AstraZeneca aufgehoben, obwohl noch nicht alle Personen der Prioritätengruppe 1,2 geimpft sind?
Dieser Schritt wurde bundesweit beschlossen, da Arztpraxen und Impfwillige mehr Flexibilität beim Einsatz des Impfstoffes von AstraZeneca gefordert hatten. Damit soll erreicht werden, dass aller verfügbarer Impfstoff auch rasch verimpft werden kann. Praxen auch in Schleswig-Holstein hatten zum Teil bereits „keinen Bedarf“ mehr an dem Impfstoff von AstraZeneca gemeldet. Mit der Öffnung sollen weitere Menschen rasch von einer Impfung profitieren können.
Wie ist die Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca rechtlich begründet?
Basis für die bundesweiten Regeln ist die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung. Dort sind die Priorisierungen festgelegt und auch eine mögliche Ausnahme: In § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung heißt es: „Von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.“
Für welche Altersgruppen ist der Impfstoff von AstraZeneca zugelassen und für welche empfohlen?
Die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes gilt ab einem Alter von 18 Jahren. Damit können alle Personen, die 18 Jahre oder älter sind, mit diesem Impfstoff geimpft werden. Neben der Zulassung gibt es die fachliche Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) über die Verwendung der Impfstoffe. Die STIKO empfiehlt die Verwendung des AstraZeneca-Impfstoffes für Personen die 60 Jahre oder älter sind. Der Grund ist, dass
nach der Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei Frauen im Alter 55 Jahren und jünger aufgetreten sind. Der Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca unterhalb dieser Altersgrenze ist nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung weiter möglich.
Wird AstraZeneca auch für Erstimpfungen in den Impfzentren geimpft?
Derzeit nicht. Seit dem 19. April werden die Erstimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoffen –von BioNTech und Moderna – durchgeführt.
An wen können sich Impfwillige bei Unsicherheit wenden, ob etwas gegen die Verwendung eines Impfstoffes spricht?
Diese Fragen sollten Impfwillige mit ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin besprechen
Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Hinweis zum Impfzentrum Großhansdorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Nachdem am 06.05.2021 mehr als 300.000 Schleswig-Holsteiner keinen Impftermin in der Online-Lotterie des Sozialministeriums bekommen haben, war unklar, wie mit gebuchten aber stornierten Terminen umgegangen wird. Das hat das Sozialministerium inzwischen auch bemerkt – und offenbar Sorge, dass wieder ein Run auf die wenigen Termine ausbricht. Daher hat das Ministerium die Details nicht wie üblich breit publiziert, sondern auf seiner Seite gut versteckt veröffentlicht. Hier die Veröffentlichung:
Für die Impfzentren waren unter www.impfen-sh.de am 07. Mai rund 65.000 Erstimpfungstermine online buchbar mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer bzw. Moderna für die Prioritätsgruppen 1,2 und erstmalig auch 3 für die Wochen vom 10. Mai bis 23. Mai. Das Kontingent ist inzwischen vergeben. Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar sein. Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Es wird informiert, bevor wieder ein neues Kontingent eingestellt werden kann.
Umgang mit stornierten Terminen
Aufgrund der nach der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 hohen Anzahl von Personen, die immer wieder die Buchungsseite aufrufen, wird es eine technische Umstellung für die Buchungsmöglichkeit der – wenigen – zurückgegebenen Termine geben:
Zurückgegebene Termine werden ab Montag, 10.5., werktäglich einmal morgens um 7 Uhr und einmal nachmittags um 17 Uhr für erneute Buchungen freigeschaltet. Bei hohem Andrang wird jeweils wieder eine Warteschlange geschaltet, die bei Öffnung den Zugang zur Seite steuert. In der Zwischenzeit sind keine Buchungen möglich. Dies gilt bis auf Weiteres.
Wer einen zurückgegebenen Termin buchen will, kann sich damit auf feste Zeiten einstellen und es entfällt eine langwierige Suche nach zurückgegebenen Terminen, die dann häufig von anderen Personen schneller gebucht waren. Die Umstellung des Verfahrens dient dem Schutz der Website. Eine permanente Aktualisierung der Website von sehr vielen Personen gleichzeitig – die nach stornierten Terminen suchen – kann zu einer Überlastung des Systems führen. Terminstornierungen sind weiterhin dauerhaft möglich wie bisher.
Bargteheide: beischtigungt der Bauarbeiten Hasselbusch (Foto: Stadt Bargteheide)
Ausbau Hasselbusch/Glindfelder Weg abgeschlossen – Maßnahme für 2. Abschnitt wieder im Plan
In dieser Woche wurde beim Ausbau der Straßen Hasselbusch und Glindfelder Weg der erste von zwei Bauabschnitten abgenommen. Ab kommenden Montag, den 10. Mai 2021, ist der Abschnitt dann wieder für den Verkehr freigegeben.
Der Abschnitt wurde zuletzt für insgesamt 14 Tage aus haftungsrechtlichen Gründen voll gesperrt. Die Bepflanzung der Bauminseln erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme. Ursprünglich war die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts bereits für Ende 2020 vorgesehen.
Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht erklärt zum Abschluss des ersten Bauabschnitts: „Ich freue mich, dass wir beim Vollausbau nun einen großen Schritt weiter gekommen sind und hoffe, dass wir im zweiten Abschnitt nun zügig zum Ende kommen. Es zeigt sich nun ein modernes Erscheinungsbild und die Erneuerung des Entwässerungssystems behebt nun langfristig die bisher vorhandenen Mängel. Ich danke den Anlieger*innen für die Geduld mit allem, was die Baustelle vor der Haustür mit sich gebracht hat.“
Die Maßnahme ist erforderlich geworden, da die vorhandenen Entwässerungskanäle den Anforderungen der gestiegenen Regen- und Abwassermengen nicht mehr gerecht wurden. Bei dieser komplexen Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Abwasserentsorgung Bargteheide GmbH wurden auch die Hausanschlussleitungen erneuert. Der zweite Bauabschnitt von der Kreuzung am Hasselbuschteich bis zum Anschluss an die Jersbeker Straße soll bis voraussichtlich Anfang Oktober fertig gestellt werden.
Insgesamt werden ca. zwei Mio. Euro für Planung und Bau für beide Gewerke verausgabt. Durch eine Änderung der Ausbaubeitragssatzung ist eine finanzielle Beteiligung der Anlieger*innen, die während der Planung des Ausbaus diskutiert wurde, nicht mehr vorgesehen.
Auf dem Foto v.l.n.r.: ABaG-Geschäftsführer Jürgen Engfer machte sich gemeinsam mit Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht und Lars Molzahn, Klärwerksleiter in Bargteheide, persönlich ein Bild von dem Gemeinschaftsprojekt der Kanal- und Straßenerneuerung im Bereich des ersten Teilstücks am Glindfelder Weg, hier vor einer der noch unbepflanzten Inseln.
Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert das Folk-Duo Elderland auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Die beiden Hamburger Musiker Anna Bottlinger (Gesang, Geige, Mandoline) und Maximilian Meeder (Gesang, Gitarre) verknüpfen kunstvoll Elemente des Celtic und American Folk mit paganistischen Anklängen und einem Hauch Singersongwriter zu Neuinterpretationen und eigenen Songs.
Anna Bottlinger und Maximilian Meeder Elderland (Foto: Die Band)
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (7. Mai 2021) die derzeit gültige Corona-Bekämpfungsverordnung um eine Woche verlängert. Zugleich wurde die Quarantäne-Verordnung um vier Wochen bis zum 6. Juni verlängert.
Die für Montag, 17. Mai, vorgesehenen Öffnungsschritte werden derzeit in eine neue Verordnung eingearbeitet, die in der kommenden Woche beschlossen wird. Über die konkreten Regelungen wird die Landesregierung anschließend informieren.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (07.05.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 52,1 (gestern: 53,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 109,7 meldet die Stadt Neumünster. Den niedrigsten Wert von 28,8 weist der Kreis Rendsburg-Eckernförde aus. Für Stormarn liegt die Inzidenz bei 63,1 (68,8).
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit einem Tag Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind aktueller und präziser und damit aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des Chaos auf Bundesebene und des Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)
Am 05. Mai 2021 kam es zwischen 00:00 Uhr und 02:45 Uhr zu Einbrüchen in ein Einkaufszentrum im Willinghusener Weg in Oststeinbek.
Nach bisherigem Erkenntnisstand gelangten zwischen 00:00 Uhr und 02:00 Uhr unbekannte Täter über ein gewaltsam geöffnetes Dach in das Lager eines Lotto-Toto Ladens im Ostkreuzcenter und entwendeten diverse Packungen Zigaretten. Im Anschluss verließen sie das Lager wieder über das Dach.
Gegen 02:45 Uhr brachen drei unbekannte Täter eine Tür zu dem real- Markt gewaltsam auf. Sie stahlen diverse Produkte der Marke Apple aus einer Vitrine. Der entstandene Schaden steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die Kriminalpolizei Reinbek hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat zum Tatzeitpunkt verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Ostkreuzcenters beobachtet? Wer kann Hinweise auf die Täter geben? Hinweise nimmt die Polizei Reinbek unter der Telefonnummer: 040/ 727 707-0 entgegen.
Für die Impfungen in den Impfzentren in kommenden beiden Wochen konnten sich gestern die Berechtigten online auf der Plattform den Kieler Sozialministeriums anmelden. Am Ende entscheidet das elektronische Los – also eine sehr spezielle Form von staatlicher „Gesundheitslotterie“.
Der Ablauf dieser Impf-Termin-Lotterie gestern zeigte das ganze Ausmaß des staatlichen Versagens bei den Corona-Impfungen. Die von Bund und Land bereitgestellte Impfstoffmenge ist immer noch viel zu gering ist. Entgegen der Politiker-Behauptungen kann man also nicht von einer ernsthaften „Impfkampagne“ sprechen.
Die Impflotterie am 06.05.2021 – Zwischenstand (Foto: Ahrensburg-Portal)Die Impflotterie am 06.05.2021 – Das Ergebnis für über 300.000 Bürger*innen (Foto: Ahrensburg-Portal)
Sozialminister Garg teilt lakonisch mit:
Die am 06.05.2021 unter www.impfen-sh.de ab 17 Uhr erfolgte Terminbuchungsmöglichkeit für die Impfzentren war um ca. 17:40 Uhr beendet, da alle 65.000 buchbaren Erstimpfungstermine vergeben wurden. Der „Warteraum“, der bereits vor der Anmeldung geschaltet wird, wurde von mehr als 400.000 Geräten (wie Smartphone oder Computer) belegt. Die verfügbaren Termine sind weiterhin abhängig von der begrenzten Menge an Impfstoff, die Schleswig-Holstein erhält. Bei Terminstornierungen könnten zwischenzeitlich einzelne Termine wieder buchbar sein.
Anmerkung: Wie man die ausgefallenen Termine „buchen“ kann, hat das Sozialministerium noch nicht geklärt – das staatliche Impf-Chaos geht also weiter – auch in Kiel.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
Die Gesundheitsministerkonferenz und der Bundesgesundheitsminister haben sich darauf verständigt, dass bundesweit für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr gilt.
In den Arztpraxen können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige (auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung) nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen.
Die Arztpraxen – auch in Schleswig-Holstein – haben damit wie gefordert mehr Flexibiltät beim Einsatz des Impfstoffes. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.
Die verfügbare Impfstoffmenge ist weiterhin begrenzt.
Bei den Impfungen in Schleswig-Holstein bilden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und dabei insbesondere die Hausärztinnen und Hausärzte derzeit den Schwerpunkt der Impfkampagne bei den Erstimpfungen. Daher ist die Chance auf einen Impftermin in einer Arztpraxis höher als im Impfzentrum.
Praxen haben teilweise individuelle Formen der Registrierung und entsprechende Listen eingeführt. Dort sollen weiterhin Impfberechtigte aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 – gemäß Bundesimpfverordnung vorrangig Impftermine erhalten, sofern sie noch nicht geimpft wurden. Die Registrierung / Terminvergabe in den Arztpraxen erfolgt derzeit individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ärztinnen und Ärzte melden sich dazu beispielsweise aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten aufgrund des Alters.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
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