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Corona Regeln ab 19.04.2021 – für Einzelhandel und Gastronomie in Stormarn unverändert

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung hat heute (14. April 2021) über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden.

Regelungen für die Zeit vom 19.04.2021 bis 25.04.2021

Die einzelnen Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen werden derzeit bei Inzidenzen unter 100 im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 19. April (bis einschließlich 25. April). Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik oberhalb einer Inzidenz von 100 („Notbremse“) können Maßnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag. Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100.

In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Rendsburg-Eckernförde ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde bzw. eine Kundin je 10 Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Für die Schulen gilt:

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
  • Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

In Stormarn gilt weiter „Click & Meet” im Einzelhandel

In Dithmarschen, Ostholstein, Flensburg, Lübeck, Kiel, Steinburg, Stormarn und Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.

Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.

Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.

In Stormarn kann die Außengastronomie geöffnet bleiben

Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet bleiben.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Nur Pinneberg: auf Basis der Lageeinschätzung des Kreises eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Für die Schulen gilt:

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
  • Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Nur Kreis Pinneberg: (Ausnahme Helgoland)

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht und Notbetreuung
  • Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die „Notbremse“. Hier bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Die Außengastronomie kann nicht öffnen.

Die Kitas, Krippen und Horte in diesen beiden Kreisen bieten nur Notbetreuung an.

Für die Schulen gilt:

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung
  • Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Weitere Regeln für Segeberg und Herzogtum Lauenburg im Rahmen der „Notbremse“:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    –  allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    –  außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Für die Stadt Neumünster wird angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens morgen (15. April) entschieden, ob die „Notbremse“ weiter greifen soll. In diesem Fall würden weiterhin dieselben Regelungen gelten wie in den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg. Falls Neumünster die „Notbremse“ aufheben kann, gelten ab Montag dieselben Bedingungen wie im Kreis Pinneberg.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Ahrensburg: Vollsperrung im Weißdornweg ab 16.04.2021

Ahrensburg: Der Weißdornweg (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Zeit vom 16.04.2021 bis zum 22.04.2021 werden im Weißdornweg im Bereich der Hausnummer 21 Montagearbeiten für den Neubau eines Einfamilienhauses durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Weißdornweg an folgenden Tagen voll gesperrt:

Freitag, 16.04.2021, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag, 20.04.2021, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 22.04.2021, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenzwert 77 für Schleswig-Holstein am 14.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (14.04.2021) landesweit bei 77,5 (gestern: 77,7). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 160,1 meldet der Kreis Herzogtum Lauenburg. Den niedrigsten Wert von 35,3 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 94,2 gemeldet.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Chaos der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 14.04.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Verkehrsunfall auf der A1 – ein Toter

Ahrensburg Autobahn A1 Richtung Nord (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 13. April 2021 kam es gegen 14:30 Uhr auf der BAB 1 zwischen den Anschlussstellen Reinfeld und Bad Oldesloe zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person tödlich verunglückte.

Nach bisherigem Erkenntnisstand befuhr ein 52- Jähriger aus dem Landkreis Uelzen mit einem PKW Mercedes den mittleren Fahrstreifen der A1 in Fahrtrichtung Hamburg. Kurz vor dem Rastplatz Trave kam er aus ungeklärter Ursache auf den linken Fahrstreifen und stieß mit einem dort fahrenden Jaguar zusammen.

Der Mercedesfahrer verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen die rechte Schutzplanke im Einfahrtsbereich des Rastplatzes Trave. Das Fahrzeug überschlug sich und rutschte auf dem Dach liegend unter einen geparkten LKW.

Der 52- Jährige wurde bei dem Unfall eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle. Der 40-jährige Jaguar-Fahrer aus Hamburg wurde leicht verletzt. Der 56-jährige polnische LKW- Fahrer blieb unverletzt. Zur Ermittlung der Unfallursache wurde ein Gutachter hinzugezogen.

Die Autobahn musste für 1,5 Stunden voll gesperrt werden. Zur Schadenshöhe können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 50 Neuinfektionen und Inzidenz von 94 am 14.04.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.959 (Stand: 14.04.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 5.281 Personen genesen; 390 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 288 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.

Weitere  Informationen zur Infektionslage: Alten- und Pflegeheime: In 2 Alten- und Pflegeheimen sind derzeit bei 4 Bewohner/innen und 3 Mitarbeitenden (davon wohnen zwei im Kreis Stormarn) Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 10 Betrieben besteht bei insgesamt 33 Mitarbeitenden eine COVID-19-Infektion. 14 dieser Mitarbeitenden wohnen im Kreis Stormarn. Kita: In 3 Kita´s wurden bei insgesamt 4 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen. Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation: Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 676 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 230 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 94,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Inzidenzwert 77 für Schleswig-Holstein am 13.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (13.04.2021) landesweit bei 77,7 (gestern: 70,8). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 157,1 meldet der Kreis Herzogtum Lauenburg. Den niedrigsten Wert von 34,8 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 95,4 gemeldet.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Chaos der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 13.04.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Bau- und Wegeausschuss Hammoor tagt am 14.04.2021

Gemeinde Hammoor: Das Wappen

Die 3. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Hammoor findet am Mittwoch, 14.04.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Hammoor, Kamp 31, 22941 Hammoor statt.

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Anfragen und Mitteilungen
6. Errichtung von zwei Bushaltestellen in der Straße Kamp auf Höhe der Straße Hoppenbrook
7. Tafel für Bekanntmachungen zu gemeindlichen u. kulturellen Zwecken an den Ortseingängen
8. Genehmigungsantrag einer Grundstückszufahrt
9. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

10. Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020 – nicht öffentlicher Teil –
11. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Finanzausschuss Hammoor tagt am 14.04.2021

Das Mehrzweckhaus in Hammoor (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die 9. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hammoor findet am Mittwoch, 14.04.2021, 18:30 Uhr im Mehrzweckhaus Hammoor, Kamp 31, 22941 Hammoor statt.

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Betriebsführung der ABaG
6. Errichtung von zwei Bushaltestellen in der Straße Kamp auf Höhe der Straße Hoppenbrook
7. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

8. Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020 – nicht öffentlicher Teil –
9. Übertragung der Betriebsführung für die Oberflächenentwässerung: Auftragsvergabe
10. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Die Orgel in St. Johannes wird grundüberholt – und gibt spannende Einblicke

St. Johannes Ahrensburg: Die "geöffnete" Orgel (Foto: Ahrensburg-Portal)

Im Zusammenhang mit dem Neubau bekam die Ahrensburger St. Johanneskirche im Jahr 1967 auch ihre Orgel. Die Orgel wird seitdem intensiv genutzt. Ulrich Fornoff, Kirchenmusikdirektor  der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg, stellte nach eingehenden Untersuchungen der Orgel fest, dass sie grundlegend „überholt“ werden muss. Das umfasst eine technische Prüfung, Reinigung und Reparatur durch eine Fachfirma und betrifft alle Teile der Orgel. Nach so langer Zeit haben Abnutzung und Alter inzwischen ihre Spuren hinterlassen.

St. Johannes Ahrensburg mit Orgel- Pfeife (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Kirchengemeinde hat den Hamburger Orgelbauer Hans-Ulrich Erbslöh beauftragt. Er verfügt über mehrere Jahrzehnte Erfahrung mit Bau und Reparatur von Orgeln in ganz Deutschland. Seit dem 6. April 2021 ist er bereits in Ahrensburg tätig – und noch lange nicht fertig. Die Planung sieht vor, dass die Orgel am 21. Mai 2021 für die Gottesdienste zu Pfingsten wieder genutzt werden kann. Ulrich Fornoff und Hans-Ulrich Erbslöh haben uns die Arbeiten erläutert und die Orgel gezeigt, wie man sie sonst nicht zu sehen bekommt.

St. Johannes Ahrensburg: Hans-Ulrich Erbslöh zeigt die Schäden einer Pfeife (Foto: Ahrensburg-Portal)

Grundüberholung einer Orgel bedeutet: Das Instrument wird in seine Einzelteile zerlegt, gereinigt, bei Bedarf ausgebessert und schließlich gestimmt. Der Umfang der Aufgabe wird klar, wenn man weiß, dass diese Orgel zwei Manuale, ein Pedal und 24 Register umfasst. Insgesamt werden 1.614 Pfeifen aller Größenordnungen gereinigt und wieder in Betrieb genommen. So sieht man, dass Orgeln nicht nur Musikinstrumente sind, sondern in gewisser Hinsicht auch „Wunderwerke der Technik“.

So akkurat wie Hans-Ulrich Erbslöh mit zwei Mitarbeitern alle Teile der Orgel untersucht und „überholt“ können die Besucher sicher sein: Der Klang wird künftig eher besser als jemals zuvor.

St. Johannes Ahrensburg : Hans-Ulrich Erbslöh mit einer besonders großen Pfeife (Foto: Ahrensburg-Portal)
St. Johannes Ahrensburg : Hans-Ulrich Erbslöh zeigt beschädigte Teile (Foto: Ahrensburg-Portal)
St. Johannes Ahrensburg: Viele Teile der Orgel sind aus langlebigem Holz gefertigt (Foto: Ahrensburg-Portal)

Text, Fotos: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 41 Neuinfektionen und Inzidenz von 94 am 13.04.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.906 (Stand: 13.04.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.243 Personen genesen; 376 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 287 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 230 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 94,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Anmerkung: Heute Mittag hatte der Kreis noch 235 Neuininfektionen und eine Inzuidenz von 96,2 gemeldet. Dies hat er inzwischen korrigiert.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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