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Corona und die wachsende Arbeitslosigkeit – Förderprogramme des Landes mit EU-Unterstützung

Bernd Buchholz (Foto: Frank Peter)

Antragsfrist beginnt ab 12.04.2021 – Antragsunterlagen sind aber noch nicht erhältlich

Deutsche und EU-Behörden sind weiterhin nicht in der Lage, für Corona Impfungen zu sorgen. Stattdessen werden jetzt wieder einmal Förderprogramme aufgelegt, die den wirtschaftlich Geschädigten der Lockdown-Reglementierungen helfen sollen. Das Ganze ist kompliziert wie die noch immer nicht vollständig ausgezahlten „November-Hilfen“. Der Professionalisierungsgrad in Kiel ist ähnlich schlecht wie in Berlin: Auf den vom Kieler Wirtschaftsministerium verlinkten Seiten der IB.SH sind die Antragsunterlagen heute noch nicht zum Download zu finden. Der Terminplan des Förderprojektes zeigt, wie lange man in der Landesregierung noch mit Lockdowns rechnet: Startens sollen die Förderungen erst im August 2021.

Kiels Wirtschaftsminister Buchholz stellt das Kieler Projekt heute wie folgt vor:

Die Corona-Pandemie hat schon jetzt deutliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen: mehr Arbeitslose, weniger Ausbildungsverträge, beschleunigter digitaler Wandel

Die EU hat daher die Initiative REACT-EU gestartet, um zur Bewältigung der Pandemie-Folgen beizutragen. Schleswig-Holstein erhält aus diesem Topf 14,8 Millionen Euro zur Förderung von Arbeitsmarktprojekten. „Wir werden die EU-Mittel dafür nutzen, besonders betroffene Personengruppen zu unterstützen, Weiterbildung und Qualifizierung zu fördern und Digitalisierungsprojekte zu starten“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz heute (8. April) bei der Vorstellung des Programms. „Damit tragen wir nicht nur zur Krisenbewältigung bei, sondern leisten auch einen Beitrag zur stabilen Erholung der Wirtschaft.“

Noch könne das volle Ausmaß der negativen Auswirkungen nicht beziffert werden, aber schon jetzt hätten gerade diejenigen Schwierigkeiten, die es auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt ohnehin schwer hätten, erklärte Buchholz. Und auch Defizite in der Digitalisierung sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Beschäftigten seien deutlich sichtbar. „Mit unseren drei Förderschwerpunkten adressieren wir zielgerichtet diese zentralen Herausforderungen“, so der Minister.

Der erste Schwerpunkt sieht Qualifizierungs-, Coaching- oder Beratungsangebote für Personengruppen wie Solo-Selbstständige, Inhaber/innen von Kleinst- und Kleinunternehmen, Langzeitarbeitslose und Personen am Übergang Schule in Beruf vor. Der „Weiterbildungsbonus Pro“ als zweiter Schwerpunkt folgt dem bekannten Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und zeichnet sich durch einen von 50 auf 10 Prozent reduzierten Arbeitgeber-Anteil aus. Mit dem dritten Schwerpunkt sollen Voraussetzungen verbessert werden, arbeitsmarkt- und bildungsbezogene Leistungen digital zu erbringen.

Die Palette an möglichen Nutznießern ist groß: Von Unternehmen über Solo-Selbstständige bis hin zu Beschäftigten, Arbeitssuchenden oder Bildungsträgern könnten alle von den Mitteln profitieren. „Ich appelliere an die schleswig-holsteinische Trägerlandschaft sowie an Arbeitgeber und -nehmer, von den attraktiven REACT-EU-Konditionen Gebrauch zu machen. Mit REACT-EU haben wir die Möglichkeit, Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt aufzuzeigen und neue Wege zu beschreiten“, betonte der Minister.

Die Grundlage für die Förderung bildet das „Landesprogramm Arbeit“, das um die neuen Schwerpunkte erweitert wurde. Schon jetzt fließen hier auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds hinein. „Hier wurde ein eigenes spezielles Programm innerhalb unseres bestehenden Arbeitsmarktprogramms geschaffen. Auf diese Weise können wir auf die unterschiedlichen Bedarfe auf dem Arbeitsmarkt infolge der Pandemie bestmöglich reagieren“, so Buchholz.

Anträge zur Förderung von Projekten können ab der kommenden Woche bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Projekte können frühestens am 1. August 2021 beginnen und müssen spätestens zum 30. Juni 2023 enden.

Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion; Foto: Frank Peter

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67jähriger im Supermarkt zusammengeschlagen – Zeugen gesucht

Schläger im Supermarkt (Foto: Landeskriminalamt SH)

Am 29. Januar 2021 kam es gegen 19:00 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung im Real-Markt Willinghusener Weg in Oststeinbek. Der unbekannte Täter schlug auf einen 67- Jährigen ein und verletzte diesen schwer.

Gesucht wird in diesem Zusammenhang der auf dem Foto abgebildete Mann. Personenbeschreibung: ca. 185cm groß,30 – 35 Jahre alt, kräftige Statur, dunkel gekleidet, Vollbart, dunkle Haare mit Undercut, große Geheimratsecke

Die Kriminalpolizei Reinbek hat die Ermittlungen übernommen. Wer kennt die abgebildete Person oder kann Angaben zu ihr machen? Hinweise nimmt die Polizei Reinbek unter der Telefonnummer: 040/ 727707-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: LKA Schleswig-Holstein

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Improtheater Stormarn bietet „Theaterspielen online“

Improtheater Stormarn (Foto: Improtheater Stormarn)

Spontan im Netz: Improvisationstheater online

Fröhliche Gesichter möchte das Improtheater Stormarn via Internet in die Häuser zaubern:

  • Am Mittwoch, 14. April, bietet der Verein unter dem Titel „Locker vom Hocker“ unverbindlich und kostenfrei ab 18 Uhr ein Improvisationsstündchen an. Gedacht für alle, die Lust haben, ein paar Spielformen auszuprobieren, denen aber ein ganzer Workshop zu viel ist. Zum Kennenlernen oder Wiederauffrischen.
  • Ebenfalls per Zoom online findet der Erwachsenen-Workshop „Games, Games, Games“ statt: drei Termine ab 20. April, jeweils dienstags von 18 bis 19.30 Uhr (35 Euro).
  • Jugendliche spielen ab 20. Mai an drei Donnerstagabenden ab 17 Uhr eine Stunde „Just for fun“ (25 Euro).
  • Diw Website bietet unter der Rubrik „Impro@home“ auch kleine Spielanleitungen für zu Hause, für zwischendurch und lange Autofahrten, für die Familie am Frühstückstisch, alleine oder zu zweit.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.improtheater-stormarn.de

Text, Foto: Improtheater Stormarn / Redaktion

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Bau- und Umweltausschuss Großhansdorf tagt am 20.04.2021

Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Großhansdorf findet am Dienstag, 20.04.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 29.03.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 29.03.2021 gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet: Erlenring 1 – 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 – 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg – ; Aufstellungsbeschluss
7. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 10 für das Gebiet: Erlenring 1 – 51, Bruno-Stelzner-Weg 1 – 10, Vogt-Sanmann-Weg 19, sowie Flurstücke 1385, 1989 und 3247 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf – nördlich Vogt-Sanmann-Weg, östlich Radeland, westlich Ostpreußenweg – ; Erlass einer Veränderungssperre
8. Mitteilungen
9. Anfragen

Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:

10. Baumangelegenheiten
11. Bauvoranfragen
12. Bauanträge
13. Grundstücksangelegenheiten
14. Mitteilungen
15. Anfragen

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CDU Delingsdorf lädt zur virtuellen Bürgersprechstunde am 12.04.2021

Delingsdorf CDU-Bürgersprechstunde am 12.04.2021 (Bild: CDU)

Die CDU Delingsdorf lädt unter dem Motto #digitalstattviral zu einer digitalen Bürgersprechstunde am 12. April 2021 ab 19:00 Uhr ein

“In normalen Zeiten bieten wir rund einmal im Monat im Restaurant Fotiou einen Klönschnack an, der bisher auch erfreulich gut angenommen wurde. So konnten in netter, lockerer Runde viele Fragen geklärt werden und es kamen zahlreiche Anregungen und Hinweise für die kommunalpolitische Arbeit.

Aufgrund der anhaltenden corona-bedingten Einschränkungen haben wir uns nun, wo die Menschen in Videokonferenzen inzwischen meist ganz gut eingeübt sind, dazu entschieden, einfach digital in den Dialog zu gehen“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Malte Steckmeister.

Neben Steckmeister wird auch der CDU-Ortsvorsitzende Nils Meyer (Vorsitzender des Bau-, Wege- und Planungsausschusses der Gemeinde) zur Verfügung stehen.

Die Sprechstunde wird über den Onlinedienst Zoom durchgeführt. Alle Informationen und Einwahldaten dazu gibt es unter der Internet-Kurzadresse cdudd.de/sprechstunde

Text, Bild: CDU Delingsdorf / Redaktion

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Bau- und Wegeausschuss Hammoor tagt am 14.04.2021

Gemeinde Hammoor: Das Wappen

Die 3. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Hammoor findet am Mittwoch, 14.04.2021, 19:30 Uhr im Mehrzweckhaus Hammoor, Kamp 31, 22941 Hammoor statt.

T a g e s o r d n u n g:

(öffentlich)

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Anfragen und Mitteilungen
6. Errichtung von zwei Bushaltestellen in der Straße Kamp auf Höhe der Straße Hoppenbrook
7. Tafel für Bekanntmachungen zu gemeindlichen u. kulturellen Zwecken an den Ortseingängen
8. Genehmigungsantrag einer Grundstückszufahrt
9. Anfragen und Mitteilungen

(nicht öffentlich)

10. Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020 – nicht öffentlicher Teil –
11. Anfragen und Mitteilungen

Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.

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Corona: Inzidenzwert 63 für Schleswig-Holstein am 07.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (07.04.2021) landesweit bei 63,3 (gestern: 62,3). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 114,0 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 21,8 weist der Kreis Plön aus. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 63,1 gemeldet.

Insgesamt weiterhin eine sehr bemerkenswerte Entwicklung angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 07.04.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Corona: Außengastronomie kann in Schleswig-Holstein teilweise ab 12.04.2021 öffnen

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Stomarn: Außengastronomie kann öffnen, Einzelhandel bleibt im bisherigen Rahmen zugänglich

Die Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angekündigt unter strengen Auflagen ab dem 12. April 2021 öffnen. Dies hat die Landesregierung heute (7. April) noch einmal bestätigt.

Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Bernd Buchholz machten deutlich, dass Öffnungen in allen Kreisen und kreisfreien Städten möglich sind, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liege. Demnach werde im Kreis Segeberg die Öffnung der Außengastronomie vorerst nicht möglich sein. Für den Kreis Pinneberg und die Stadt Neumünster müsse die Entwicklung noch bis Freitag weiter beobachtet werden.

„Die Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt landesweit seit knapp drei Monaten unter 100, aktuell bei 62. Das macht es möglich, dass wir auch hier unser Regelwerk konsequent anwenden, vorsichtige Öffnungen vornehmen und der Gastronomie in Schleswig-Holstein jetzt diese wichtige Perspektive bieten können“, so Günther.

Günther: „Wir wenden unser Regelwerk konsequent an und machen Perspektiven möglich“

„Wir halten uns damit an den Grundsatz: außen geht mehr als innen. Unser Ziel ist zudem, dass durch die dann möglichen Treffen unter strengen Auflagen im Außenbereich die Zahl der Ansteckungen im privaten Umfeld sinkt.“

Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen – demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben, und die Abstände müssen in allen Bereichen gewährleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. „Auch wenn vorherige Schnell- oder Selbsttests für den Besuch der Außengastronomie nicht verpflichtend sind, raten wir diese aber dringend an“, sagte Buchholz. Die entsprechende Verordnung, die der Gastronomie ein wichtiges Stück Planungssicherheit gebe, wird zum kommenden Wochenende veröffentlicht.

Die Landesregierung hat ebenfalls über das weitere Vorgehen in den Bereichen Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel entschieden.

Die Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen werden im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 12. April (bis einschließlich 18. April).

Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu ergänzenden Maßnahmen bei Überschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik können Maßnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag.

In den Kreisen Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Ostholstein ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter den genannten Auflagen öffnen. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird am Freitag (9. April) nach einer aktuellen Lagebewertung entschieden, ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden.

In Stormarn gilt weiter „Click & Meet” im Einzelhandel

In Kiel, Lübeck, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Flensburg, Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.

In Stormarn kann die Außengastronomie öffnen

In Kreisen und kreisfreien Städten, die stabil eine Inzidenz unter 100 haben, kann die Außengastronomie unter den genannten Auflagen öffnen. In Neumünster und Pinneberg werden am kommenden Freitag (9. April) nach aktuellen Lagebeurteilungen möglicherweise weitere Maßnahmen getroffen.

Im Kreis Segeberg bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen. Außengastronomie kann im Kreis Segeberg nicht öffnen.

Weitere Regeln für den Kreis Segeberg:

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
    – allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
    – außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt:

Die bisherigen Regelungen für Kitas, Krippen und Horte bleiben gültig. Ausnahme: In Flensburg wird der eingeschränkte Regelbetrieb wiederaufgenommen.

Sofern auch in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen geöffnet sind, gelten die vorgenannten Rahmenbedingungen entsprechend.

Text: Staatskanzlei SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Ahrensburg und Corona: 48 Neuinfektionen und Inzidenz von 62 am 07.04.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.723 (Stand: 07.04.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.059 Personen genesen; 3836 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 281 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu nicht durchgeführt.

Weitere Informationen des Kreises zur Infektionslage in Stormarn:

  • Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 5 Betrieben besteht bei insgesamt 13 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 5 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
  • Kitas und Schulen: In 4 Kindertagespflegeeinrichtungen wurden bei insgesamt 5 Personen Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
  • Virus-Mutation: Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 565 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 152 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 62,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen: Start in den Arztpraxen – aber immer noch kaum Impfstoff

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Unbeeindruckt von allen Vorschlägen und Beispielen im Ausland geht das staatliche Desaster zum Thema Corona Impfungen in Schleswig-Holstein weiter:

Anlässlich des Starts der Impfungen gegen das Coronavirus in Arztpraxen hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg heute (7. April) zusammen mit der Vorstandvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung, Frau Dr. Schliffke die Gemeinschaftspraxis Kramkowski/Miklik in Friedrichsort besucht. „Dass wir die Impfkampagne nun auch auf die Arztpraxen ausweiten können, ist ein großer und wichtiger Schritt für die Impfkampagne. Für die große Unterstützung der engagierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein und dem Einsatz der Kassenärztlichen Vereinigung möchte ich mich herzlich bedanken. Um die Vorteile der Impfung in den Praxen ausschöpfen zu können, brauchen wir allerdings weiterhin viel mehr Impfstoffdosen.“, so Gesundheitsminister Garg.

Seit dem 6. April 2021 kann bundesweit in Arztpraxen geimpft werden

Die Impfungen beginnen in Schleswig-Holstein zunächst in ca. 1.500 Praxen. „Wir werden die Pandemie nur durch breites Impfen überwinden können. Die Praxen sind bereit. Wir hoffen alle, dass so viele Menschen wie möglich in den nächsten Wochen die Chance zum Impfen erhalten und auch wahrnehmen“ so Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.

Corona Impfstoff: Nur 20 Impfstoffdosen pro Arzt und Woche

Zunächst soll in den Arztpraxen der Impfstoff von BioNTech/Pfizer eingesetzt werden. Bundesweit werden zunächst rund 940.000 Dosen BioNTech-Impfstoff ausgeliefert. Das bedeutet, dass den Praxen, auch in Schleswig-Holstein, zunächst nur etwa 20 Impfstoffdosen pro Woche zur Verfügung stehen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson in den Praxen verimpft werden. Die Auslieferung der Impfstoffe an die Praxen erfolgt durch den Bund über den pharmazeutischen Großhandel und über die Apotheken. Das Land ist an diesen Logistikprozessen nicht beteiligt.

Impfpriorisierung des Sozialministeriums

Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) gilt auch weiterhin, sodass auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Impfpriorisierung einzuhalten haben. Angesichts der aktuell noch geringen Impfstoffmengen sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten sowie deren Kontaktpersonen und Menschen mit Vorerkrankungen impfen.

Wer Impfung will, soll den Arzt nicht anrufen

Patientinnen und Patienten werden gebeten, sich zunächst nicht aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt/ihre Ärztin zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein  / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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