Landesregierung handelt
Schwelle für Härtefallfonds gesenkt – 100 Mio. Euro für Darlehen und Beteiligungen
Angesichts des verlängerten Lockdowns und zunehmender Liquiditätsengpässe auch von stark betroffenen Einzelhändlern hat die Landesregierung die Zugangsschwelle für ihren Härtefallfonds gesenkt.
Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (26. Januar) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, werden die Zugangskriterien für den Härtefallfonds Schleswig-Holstein, der allen Branchen offenstehe, ab 1. Februar deutlich abgesenkt.
„So wird ein Betrieb künftig schon dann antragsberechtigt sein, wenn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist. Oder wenn in einem einzelnen dieser Monate der Umsatz um 50 Prozent unter dem Vorjahreswert liegt“, so Buchholz. „Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den mit knapp 100 Millionen Euro hinterlegten Härtefallfonds haben.“
Den zweigeteilten Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bereits im Spätsommer letzten Jahres eingerichtet.
Adressaten sind Firmen, die bei den Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen des Bundes nicht oder nur gering zum Zuge kommen.
In diesen Fällen können Betriebe über den „IB.SH Härtefallfonds“ Darlehen bis zu 750.000 Euro zwei Jahre tilgungs- und für fünf Jahre zinsfrei erhalten.
Parallel dazu bietet der „MBG Härtefallfonds Mittelstand“ wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen zu günstigen Konditionen.
Sämtliche Anträge des IB.SH Härtefallfonds müssen weiterhin über die Hausbanken der Firmen an die IB.SH gerichtet werden. Über die Möglichkeiten des MBG Härtefallfonds informiert die MBG direkt.
Bisher insgesamt nur 35 Firmen gefördert
Bislang haben nach Auskunft der IB.SH 23 schleswig-holsteinische Unternehmen mit einer Gesamt-Darlehenssumme von knapp 5,2 Millionen Euro auf den mit 80 Millionen Euro ausgestatteten IB.SH-Härtefallfonds zugegriffen. Beim MBG-Härtefallfonds, für den insgesamt 20 Millionen Euro an Beteiligungskapital zur Verfügung stehen, liegen bislang zwölf bewilligte Anträge mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro vor. Buchholz: „Wir haben in beiden Angeboten also noch großen Handlungsspielraum.“
Buchholz: „Ab Februar können alle Branchen profitieren“
Mit der jetzigen Erweiterung soll nach den Worten des Ministers sichergestellt werden, dass in Einzelfällen beispielsweise auch Einzelhändler, die bereits Hilfen des Bundes beantragt haben und auf die Auszahlung warten, Darlehen erhalten und Liquiditätslücken schließen können. „Denn angesichts der langen Wartezeit bis zur Auszahlung der Bundesmittel dürften viele Betriebe in ernsthafte Bedrängnis kommen“, so der Minister. Der Minister wies im Zusammenhang mit den beschlossenen Verbesserungen im Härtefallfonds auch auf die (Vor-) Finanzierungsmöglichkeiten von Zuschüssen durch die Hausbanken hin. „Im Dialog mit der Hausbank sollten Unternehmen frühzeitig Liquiditätsengpässe identifizieren und die umfassenden Förderangebote mit Unterstützung der Förderfamilie nutzen“.
Weitere Maßnahmen des Landes
Buchholz erinnerte daran, dass sich die Landesregierung beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass mittelbar betroffene Unternehmen, die nicht für die November- und Dezemberhilfe antragsberechtigt sind, in der Überbrückungshilfe III zum Zuge kommen – und zwar auch rückwirkend für November und Dezember 2020. Daneben hatte das Land eine Erhöhung der Abschlagszahlungen und eine Absenkung der Zugangskriterien gegenüber dem Bund durchgesetzt.
Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter
Die Landesregierung hat sich auf einen Perspektivplan zur schrittweisen Öffnung wegen der Corona-Pandemie stillliegender Lebensbereiche verständigt
Dies teilten Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, heute (26. Januar) in Kiel mit.Vorrang bei allen Entscheidungen müssten die Bereiche Kinderbetreuung und Schule haben, sagte Günther: „Für die Zeit nach dem 14. Februar braucht es einen Plan für eine inzidenzbasierte Vorgehensweise.“
Er habe Verständnis, dass nach Monaten des Lockdowns jeder Bereich so schnell wie möglich wieder an den Start gehen wolle, sagte Günther. „Notwendig ist jedoch ein planvolles Wiederanfahren von Lebensbereichen. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, dass unser Vorgehen eine erneute Zunahme des Infektionsgeschehens auslöst.“
Konzept für Bildung, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft
Mit ihrem in den Details aufeinander abgestimmten Perspektivplan habe die Landesregierung die Belange von Bildung, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft in Einklang gebracht, sagte Günther. Wie bei den bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Abwehr des Virus gehe es darum, soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen. „Mit unserer klaren Prioritätensetzung in unserem inzidenzbasierten Perspektivplan haben wir genau dies getan“, sagte der Ministerpräsident.
Grundlage für die Diskussionen mit dem Bund unn den anderen Ländern
Günther machte deutlich, dass die Verständigung der Landesregierung Grundlage für die Diskussion zwischen Bund und Ländern sein soll. Schleswig-Holstein wolle keinen Sonderweg gehen, sagte der Ministerpräsident und fügte hinzu: „Ich bin aber überzeugt, dass unser Vorschlag die Blaupause für eine bundesweitere Verständigung sein kann.“ Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hatte auf Betreiben Günthers in der vergangenen Woche die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die bis zur nächsten MPK am 14. Februar ein Konzept für eine sichere und gerechte Strategie erarbeiten soll.
Finanzministerin Monika Heinold sagte: „Unser Stufenplan ist ein Perspektivplan mit Blick in die Zukunft, ohne die Zukunft zu kennen. Es ist ein Fahrplan, der Hoffnung und Orientierung geben soll, indem Reihenfolge und Rahmenbedingungen unserer weiteren Schritte klar beschrieben werden. Für viele Menschen sind die Belastungen zurzeit sehr hoch. Wollen wir erreichen, dass sich Alle auch weiterhin an die Regeln halten und solidarisch zeigen, müssen wir Perspektiven aufzeigen. Der Stufenplan soll Friseursalons, Hotels, Sportvereine, aber auch Eltern von Schulkindern eine Orientierung geben. Sie müssen wissen, wie es für sie wieder in Richtung Normalität gehen kann.“
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg sagte: „Die Akzeptanz der Regeln ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass die Maßnahmen auch wirken. Das ist für viele Menschen sehr anstrengend – und die Motivation sinkt naturgemäß, je länger die Pandemie dauert. Auch deswegen benötigen wir gut nachvollziehbare Stufen. Wenn es gelingt, dass sich die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen nach unserem Plan einigen, schaffen wir zugleich die notwendigen regionalen Differenzierungen, die für die Akzeptanz in der Bevölkerung unabdingbar sind.“
Kriterium für Lockerungen: der 7-Tage-Inzidenzwert
Leitwert für Entscheidungen über Maßnahmen sei der 7-Tage-Inzidenzwert beim Infektionsgeschehen, sagte Günther. „Die Inzidenzwerte werden mit Hilfe eines dynamischen Faktors validiert. Dieser dynamische Faktor soll die jeweilige Auslastung der Intensivkapazitäten, die Reproduktionszahl, den so genannten R-Wert und weitere epidemiologische Aspekte, wie das Auftreten von Mutationen, die Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und in der Perspektive auch die Impfquote in die Entscheidung über Öffnungsschritte einbeziehen.“
Der Plan: Vier Stufen für die Lockerungen
Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche.
Stufe IV: Der Inzidenzwert liegt über 100
In dieser Stufe werden keine Änderungen gegenüber dem Status Quo vorgesehen.
Stufe III: Der Inzidenzwert liegt sieben Tage stabil unter 100
Es ist erlaubt, sich mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zu treffen.Ausnahmen gelten hierbei für Kinder dieser zwei Hausstände bis 14 Jahre.
In den Kitas beginnt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Die Jahrgänge 1 bis 6 an den Schulen starten in den Wechselunterricht, liegt der Wert 21 Tage stabil unter 100, erfolgt Präsenzunterricht. Außerdem findet im Falle des Wechselunterrichts weiterhin eine Notbetreuung statt. Für die Jahrgänge 7 bis 13 bleibt es – mit Ausnahme der Abschlussklassen – beim Distanzlernen.
Elementare körpernahe Dienstleistungen werden wieder zulässig. Damit können zunächst insbesondere Friseure wieder öffnen. Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, die derzeit nur von einer jeweils registrierten Person besucht werden können, dürfen – getrennt – zwei Besucher empfangen, wenn diese Personen nicht zu einem Haushalt gehören. Die Testpflicht bleibt bestehen.
Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich werden nach 21 Tagen stabiler Inzidenz unter 100 wieder in den Betrieb gehen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen auch Zoos und Wildparks ihre Tore wieder öffnen.
Stufe II: Der Inzidenzwert liegt sieben Tage stabil unter 50
Die Kitas wechseln in den Regelbetrieb, die Klassenstufen 1-6 haben wieder Präsenzunterricht und die Klassenstufen 7-13 an den Schulen gehen in den Wechselunterricht, Abschlussklassen in den regelhaften Präsenzbetrieb. Bleibt der Inzidenzwert weitere 14 Tage lang unter 50 findet auch in den Klassenstufen 7-13 wieder Präsenzunterricht statt.
An den Hochschulen sind wieder praktische Lehrveranstaltungen erlaubt. Präsenzprüfungen sind mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen wieder möglich.
Auch der Einzelhandel kann mit Auflagen wie der Maskenpflicht und einer Zugangsbeschränkung (10 Quadratmeter je Person) wieder öffnen. Dasselbe gilt für weitere körpernahe Dienstleistungen wie die kosmetische Fußpflege, Nagelstudios oder Maniküre.
Ebenfalls mit Auflagen kann auch die Gastronomie wieder an den Start gehen. Erlaubt ist zunächst die Bewirtung von 50 Prozent der nach dem jeweiligen Hygienekonzept zulässigen Sitzplätze. Die Öffnungszeit ist noch von 5 bis 22 Uhr beschränkt.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen darf Besuch von maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen werden. Hier gilt weiterhin die Pflicht, einen negativen Corona-Test vorzulegen.
Stufe II: Der Inzidenzwert liegt 21 Tage lang stabil unter 50
können Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze auch für touristische Zwecke – unter Einsatz von Corona-Schnelltests – ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dafür wird ein Testregime erarbeitet.
wird die Begrenzung der Gästezahl in der Gastronomie aufgehoben; die Abstandsregel bleibt einzuhalten.
können Theater, Konzerthäuser und Kinos für einzelne Schulkohorten wieder öffnen.
dürfen Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbegrenzung öffnen.
In kontaktarmen Sportarten können Sportgruppen für Kinder bis 12 Jahre in festen Kohorten mit maximal zehn Personen zugelassen werden, außerdem öffnen Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich.
wird die Grenze zur Anzeigepflicht für Veranstaltungen religiöser Gemeinschaften angehoben.
können Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen wieder Aktivitäten anbieten.
Stufe I: Der Inzidenzwert liegt sieben Tage stabil unter 35
Es dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen.
Die Schulen wechseln wieder vollständig in den Regelbetrieb.
An den Hochschulen sind Präsenzlehr- und Erstsemesterveranstaltungen in Kohorten zulässig. Präsenzprüfungen finden unter Hygieneauflagen statt. Bibliotheken öffnen unter Hygieneauflagen.
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und streng begrenzter Teilnehmerzahl sind mit Hygienekonzept wieder zulässig.
Für die Gastronomie wird die Gästebegrenzung aufgehoben, die Auslastung der Lokalitäten orientiert sich an der Abstandsregel. Auch Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen; Gäste müssen dabei feste Sitzplätze haben, ein Hygienekonzept ist erforderlich, die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Bei einer stabilen Entwicklung des Inzidenzwertes entfällt nach 21 Tagen die Sperrstunde für die Gastronomie.
Im Breitensport ist der Kontaktsport bei Bildung fester Gruppen nach 21 Tagen wieder erlaubt. Nach sieben Tagen öffnen Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen wieder. Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen, Ausflugsschiffe wieder ablegen.
Theater, Konzerthäuser oder Kinos dürfen nun auch für die Allgemeinheit öffnen, allerdings mit einer begrenzten Personenzahl.
Sportveranstaltungen im Profi- wie im Amateurbereich dürfen wieder mit einer zunächst begrenzten Zuschauerzahl stattfinden, wenn der Inzidenzwert 21 Tage unter 35 liegt.
Für religiöse Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl angehoben.
Für Pflegeheime und Krankenhäuser sollen – abgesichert durch ein Hygienekonzept – erweiterte Besuchsmöglichkeiten gelten.
Text: Staatskanzlei / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.100 (Stand: 26.01.2021, 15:00 Uhr). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Davon gelten 3.663 Personen als genesen, 309 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 128 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 219 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 89,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Grundschule Am Reesenbüttel in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Aufgrund des verlängerten Lockdowns bleiben Schulen auch weiterhin geschlossen. Das bedeutet nicht nur, dass die Ausgabe der Zeugnisse diese Woche möglichst kontaktfrei stattfinden muss, sondern auch, dass die Halbjahresnoten auch auf Basis eines Distanzunterrichts vergeben werden.
„Damit kommen zu der leider häufig ohnehin schon herrschenden Zeugnisangst noch weitere Verunsicherungen oder sogar Ängste bezüglich der Auswirkungen des Distanzunterrichts hinzu: Sorgenvolle Fragen nach der Basis der Notenvergabe oder Folgen für den zukünftigen Schulabschluss können für Schüler*innen und Eltern schnell zum weiteren Stresstest in Zeiten von Corona werden und zu starken innerfamiliären Spannungen führen“, erklärt Matthias Hoffmann, Koordinator der Landesarbeitsgemeinschaft der Nummer gegen Kummer.
60% mehr Anfragen
Generell sei seit Beginn der Pandemie die Zahl der Beratungsanfragen bei den Sorgentelefonen der Nummer gegen Kummer erheblich gestiegen, die Anzahl der Gespräche am Elterntelefon sogar um fast 60 Prozent, berichtet Hoffmann. „Das Angebot der Nummer gegen Kummer wird von verunsicherten Eltern oft als eine erste Anlaufstelle für eine unkomplizierte Beratung gewählt, um ihre wachsenden Ängste und Sorgen abzubauen“, bestätigt Stephanie Wohlers, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Kreisverband Stormarn e.V.
Problem Home Office
„Zu den vorherrschenden Themen zählen dabei zurzeit die schwierige Vereinbarkeit von Home Office und Homeschooling auf beengtem Raum und die daraus entstehende Doppelbelastung für Eltern und Kinder. Zudem sorgen die Probleme des digitalen Distanzunterrichts wie fehlende Laptops, Drucker oder stabile Internetverbindungen für zusätzlichen Frust. Die gesamte Lockdown-Situation ist für viele Familien einfach schwer zu bewältigen und die Zeugnisse kommen jetzt noch als Stressfaktor dazu“, sagt Wohlers.
Auch Kinder und Jugendliche nahmen seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt die Beratungsangebote der Nummer gegen Kummer wahr Hier stiegen vor allem die Anfragen bei der Chat-Beratung des Kinder- und Jugendtelefons um über 20 Prozent. „Durch den anhaltenden Lockdown haben Kinder und Jugendliche kaum noch persönliche Kontakte außerhalb der Familie, deshalb ist der Redebedarf natürlich – genau wie der Stresspegel – irgendwann sehr hoch.
„Die Gesprächsthemen an unseren Beratungstelefonen für Kinder und Jugendliche drehen sich dabei häufig auch um die schulischen Auswirkungen der Pandemie-Maßnahmen. Viele der anrufenden Kinder fühlen sich einsam und überfordert, zu wenig von ihren Lehrern unterstützt und alleingelassen. Außerdem klagen viele Schüler*innen über mangelnde Motivation, weil kein Ende der Lage abzusehen scheint und leiden unter der ständigen Sorge um ihre Familie“, führt Handt aus.
In Krisenzeiten kumulieren die Stresssituationen
Dann ist der Austausch mit Außenstehen ein wichtiges Ventil, um Ängste abzubauen und so gegebenenfalls Überreaktionen oder Eskalationen zu verhindern. Die Nummer gegen Kummer übernimmt hierbei eine unverzichtbare Rolle. Kinder, Jugendliche und Eltern können anonym über ihre eigenen Ängste und Emotionen sprechen und erhalten eine qualifizierte individuelle Beratung.
Das Elterntelefon ist montags bis freitags durchgehend von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags auch bis 19 Uhr, unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 111 0 550 zu erreichen. Das Kinder- und Jugendtelefon ist unter der Telefonnummer 116 111 montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr für die jungen Menschen da.
Text: Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V. / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
Gesundheitsministerium warnt vor gefälschten Schreiben mit Falsch-Informationen über das Corona-Virus und das Vorgehen der Landesregierung
Zurzeit werden gefälschte Schreiben mit dem Briefkopf des Landes Schleswig-Holstein bzw. des Gesundheitsministeriums mit Falschinformationen zum Corona-Virus unter anderem in Briefkästen verteilt. Darin enthalten sind Falschinformationen zum Umgang mit Masken- und Quarantäneverweigerern sowie zu Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein.
Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben gefälscht sind und weder von der Landesregierung noch vom Gesundheitsministerium erstellt oder verschickt wurden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Verlässliche Antworten und aktuelle Informationen zum Corona-Virus finden Sie hier:
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.054 (Stand: 25.01.2021, 14:45 Uhr). Die 41 Neuinfektionen stammen aus den Tagen wie folgt: Samstag: 23 Neuinfektionen, Sonntag 11 Neuinfektionen, heute 7 Neuinfektionen.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Davon gelten 3.637 Personen als genesen, 294 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 123 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 216 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 88,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Polizei SH (Symbol-Bild, Montage: Ahrensburg-Portal)
Am 24.01.2021, ist es zwei Wohnungseinbruchdiebstählen in Einfamilienhäuser im Kreuzkamp und im Stormarnring in Glinde gekommen.
Zwischen 01.30 Uhr und 11.30 Uhr drangen unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus im Kreuzkamp ein. Wie sie in das Objekt gelangten ist noch unklar. Zur Art und Höhe des entwendeten Diebesgutes können noch keine Angaben gemacht werden.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand drangen Unbekannte zwischen 02.00 Uhr und 10.00 Uhr über eine gewaltsam geöffnete Terrassentür in ein Einfamilienhaus im Stormarnring ein. Die Räumlichkeiten wurden anschließend nach Wertgegenständen durchsucht, ebenso die Fahrzeuge der Bewohner, die vor dem Haus geparkt waren. Hier wurde Bargeld in noch nicht bekannter Höhe entwendet.
Die Kriminalpolizei in Reinbek hat die Ermittlungen in beiden Fällen aufgenommen und sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu den Taten machen? Wem sind im angegebenen Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Kreuzkamp und im Stormarnring aufgefallen? Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 040/7277707-0 entgegen.
In der Nacht von Freitag (22.01.2021) auf Samstag (23.01.2021) haben Unbekannte versucht, sich gewaltsam Zutritt zu einem Sieker Supermarkt, in der Hauptstraße zu verschaffen.
Die unbekannten Täter versuchten eine Metalltür im rückwärtigen Bereich des Marktes gewaltsam zu öffnen. Sie scheiterten an der Standfestigkeit dieser Tür.
Die Polizei sucht nun Zeugen: Wer kann Angaben zur Tat machen? Wer hat in der Nacht, in der Hauptstraße oder in der näheren Umgebung verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Ahrensburg unter der Telefonnummer 04102/809-0.
Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Kreis Stormarn erlässt aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren eine Allgemeinverfügung für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus Dänemark. Daraus ergibt sich für Personen,
die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in Dänemark begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler) oder
die in Dänemark ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger),
die Pflicht, in jeder Kalenderwoche, in der mindestens eine Einreise stattfindet, einmal über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Anforderung dem Gesundheitsamt vorzulegen.
Dieser Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer, französischer oder dänischer Sprache zu erbringen und ist bei jeder Einreise mitzuführen. Das ärztliche Zeugnis oder Testergebnis besitzt eine Gültigkeit von sieben Tagen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 25.01.2021 und ist bis zum 21.02.2021 befristet.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Der Inzidenzwert beträgt laut Landesmeldestelle am 23.01.2021 für Schleswig-Holstein 96,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen. Damit liegt der Wert seit dem 10.01.2021 an jedem Tag unter der kritischen Marke von 100.
Das ist eine erfreuliche Entwicklung – zumal angesichts des Fehlstarts bei den Impfungen.
Corona-Daten für SH am 23.01.2021 (Quelle: schleswig-holstein.de)
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