Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.161 (Stand: 28.01.2021). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Davon gelten 3.696 Personen als genesen, 323 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 142 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 199 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 81,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
IHK und Handwerksverband: Lockdown-Unternehmen in akuter Not
Der Entwurf der Landesregierung für einen Perspektivplan bietet eine wichtige Orientierung für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Damit ist aber auch klar, dass viele Unternehmen nicht zeitnah wieder „loslegen“ dürfen.
Umso wichtiger ist es, dass sie schnell mit staatlichen Hilfen rechnen können. Die IHK Schleswig-Holstein, die Handwerkskammer Schleswig-Holstein und Handwerk SH e.V. fordern vom Bund, dass die vielfach öffentlich angekündigten Hilfen für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen schneller ankommen als bisher in Aussicht gestellt.
In Handwerk und Handel sind viele Betriebe auf staatliche Unterstützung angewiesen
Ab Januar 2021 ist die Überbrückungshilfe III das einzige zur Verfügung stehende staatliche Hilfsprogramm. Eine Antragstellung soll aber erst ab Februar 2021 möglich sein, sogar von Mitte Februar ist die Rede. Aber selbst auf die Auszahlung der November-Hilfe und die Abschläge der Dezember-Hilfe warten in Schleswig-Holstein noch zahlreiche Unternehmen.
Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein
Dieser Zeitablauf ist völlig inakzeptabel: „Das sind noch mindestens drei Wochen. Diese Zeitspanne ist für unsere kleinen Betriebe, beispielsweise die Friseure und die Kosmetikerinnen, viel zu lang und schürt Existenzängste bei den Betroffenen. Viele Handwerksbetriebe sind seit Anfang November 2020 ohne nennenswerte Einnahmen, die Friseure und Kosmetikerinnen seit 16. Dezember 2020 komplett geschlossen. Kosten wie Miete oder Leasingraten laufen aber weiter. Vielen steht das Wasser bis zum Hals. Die versprochenen Hilfen müssen endlich ankommen.“
Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein bekräftigt die Dringlichkeit
„Von der Härte des Lockdowns besonders betroffen ist auch der Handel in Schleswig-Holstein. Die neue Ware zum Saisonwechsel kommt in diesen Tagen in den Geschäften an und ist sofort zur Zahlung fällig. Da aber die Umsätze aus dem Weihnachtsgeschäft fehlen, sind zum Teil sechsstellige Beträge offen. Fitnessstudios ergeht es ähnlich. Im Januar fehlen ihnen die Einnahmen aus neuen Jahresverträgen für Mitgliedschaften – bei laufenden Kosten. Dies sind nur zwei von vielen Beispielen. Deshalb ist der Bund in der Pflicht, seinen Worten auch schnell Taten folgen zulassen. Die Überbrückungshilfe III darf nicht zu spät kommen für die Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre Beschäftigten im Land.“ Vor dem Hintergrund des anhaltenden Lockdowns begrüßt die IHK-Präsidentin den vom Land veröffentlichten Perspektivplan. „Dieser liefert die dringend benötigte Planungssicherheit und ist neben der finanziellen Unterstützung des Bundes eine Säule zur unternehmerischen Existenzsicherung.“
Thorsten Freiberg, Präsident von Handwerk Schleswig-Holstein e.V.
„Die Existenzbedrohung aller vom Lockdown betroffenen Handwerksbetriebe ist mit Händen greifbar. Deshalb brauchen sie eine verlässliche Perspektive auch bei der Überbrückungshilfe. Das können sowohl sofortige finanzielle Hilfen als auch Abschlagszahlungen oder Vorschüsse von späteren Hilfsprogrammen sein. Das ist auch deshalb so wichtig, weil es ohne Perspektive und Zahlen für die Unternehmer selbst bei den eigenen Hausbanken schwierig wird, Überbrückungszusagen zu bekommen. Ohne konkrete Zahlen kann niemand kalkulieren.“
Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn
Die Corona-Pandemie hat die gesamte Gesellschaft vor enorme Herausforderungen gestellt. Und das betrifft selbstverständlich auch die Arbeitsweise und Arbeitsfähigkeit des Landes und seiner Institutionen. Rede von Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht heute im Landtag:
Waren das Arbeiten im Homeoffice, Besprechungen per Videokonferenz oder auch Lernen auf Distanz eher die Ausnahme, hat die Pandemie unsere IT-Systeme praktisch über Nacht vor besondere Leistungsanforderungen gestellt.
Und mit Sicherheit: Dabei hat es immer wieder, auch mal ordentlich, geruckelt. Aber anders als viele andere Länder konnten wir schon frühzeitig vielen Bediensteten die mobile Arbeit ermöglichen und Videokonferenzlösungen anbieten. Das liegt vor allem daran, dass wir bereits vor der Pandemie in hohem Maße in unsere IT-Systeme investiert haben. Bei der Umsetzung der e-Akte zum Beispiel oder auch beim Anschluss von Glasfaser in Behörden und Schulen sind wir beherzt vorgegangen und haben im Pandemie-Jahr davon enorm profitiert. Und auch bei der Hardware konnten wir über Dataport tausende Geräte für Land und Kommunen binnen kürzester Zeit trotz Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern beschaffen.
Meine Damen und Herren,
Als Digitalisierungsminister liegt meine Hauptverantwortung in der Bereitstellung hochverfügbarer, sicherer und universal nutzbarer IT-Infrastrukturen. Wo immer es sinnvoll und möglich ist, sorgen wir für einheitliche IT-Systeme und Servicestrukturen, die allen direkt zur Verfügung gestellt werden. Damit schaffen wir die wesentliche Voraussetzung dafür, die IT-Leistungen „hochzuskalieren“ und entlasten die Fachressorts und ihre nachgelagerten Bereiche von technischen und infrastrukturellen Fragen. So sorgen wir dafür, dass sich alle Bediensteten auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren können.
Ich möchte Ihnen die Leistungsfähigkeit unserer Systeme an Hand einiger weniger Daten darlegen:
Waren vor der Pandemie im Schnitt bis zu 1.000 mobile IT-Arbeitsplätze gleichzeitig im Landesnetz eingewählt, stieg der Bedarf seither schlagartig auf bis zu 8.000 zeitgleiche Einwahlen an. Innerhalb weniger Tage haben wir mit unserem Dienstleister Dataport die notwendige Verachtfachung der Landesnetz-Leistung umgesetzt. Dafür haben wir in kürzester Zeit unsere Serverleistung verdoppelt.
Ähnliches gilt für Videokonferenzsysteme: Um dem Bedarf bereits zu Beginn der Pandemie unmittelbar entsprechen zu können, haben wir das geplante Videokonferenztool aus dem so genannten Projekt Phoenix kurzfristig um ein halbes Jahr vorgezogen. Seither steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung und auch den Schulen das Produkt „dOnlineZusammenarbeit“ zur Verfügung und wurde stetig ausgebaut. War die Leistung ab Mitte März letzten Jahres noch auf mindestens 30.000 gleichzeitige Nutzer*innen ausgelegt, können wir heute auf zwei voneinander unabhängigen Server- Plattformen insgesamt bis zu 120.000 Teilnehmer*innen die gleichzeitige Nutzung unseres Videokonferenzsystems erlauben.
Damit sind wir bundesweit vorne und managen derzeit tausende Konferenzen, die in immer größerem Maße fehlerfrei ablaufen. Natürlich hakt es an einigen Stellen noch immer und gerade die schlechte Internetverbindung bei den Menschen zu Hause macht uns immer wieder einen Strich durch die Rechnung. Ich kann es gut verstehen, dass so mancher Technik und Systemversagen verzweifelt. Ich kann aber genauso sagen: Ein stabiles System muss immer weiter verbessert werden und wir kommen – insbesondere bei der Unterstützung des Bildungsministeriums – jedem Hinweis unmittelbar nach. Viele Bundesländer nehmen sich unsere Systeme zum Vorbild und schlagen denselben Weg ein.
Meine Damen und Herren,
Natürlich braucht es für leistungsfähige Systeme auch gute Internetverbindungen. Im Rahmen des Projekts Landesnetz 2020 erhalten neben nahezu allen Verwaltungsstandorten auch alle Schulen im Auftrag des Digitalisierungsministeriums einen leistungsfähigen, Glasfaser-basierten Landesnetzanschluss. Ich kann Ihnen hiermit mitteilen: Für alle 945 Schulstandorte in Schleswig-Holstein haben wir diesen Anschluss mittlerweile beauftragt. Seit wir 2016 bei Null gestartet sind, haben wir aktuell einen Ausbau von 75 Prozent erreicht und bis Ende dieses Jahres werden es ganze 97 Prozent sein.
In enger Abstimmung mit dem Bildungsministerium bieten wir einen ganzen Baukasten an Produkten und Dienstleistungen für die Ertüchtigung der Schulen mit LAN- und WLAN-Infrastruktur an. Die Beschaffung dieser Produkte kann seitens der Schulen und Schulträger unter Ausnutzung der finanziellen Möglichkeiten des „Digitalpakts Bildung“ ausschreibungsfrei erfolgen. Damit wir bei den IT-Systemen in Schulen und Behörden vorankommen, braucht es aber auch die Bereitschaft, sich vom Flickenteppich zu verabschieden. Nur gemeinsam kommen wir voran!
Das gilt auch für die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Behörden und uns Bürger*innen, deren Bedeutung in der Pandemie ebenfalls besonders sichtbar geworden ist. Gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern wollen wir dafür sorgen, dass 2021 ein Schlüsseljahr für die Digitalisierung der Verwaltung wird. So wird Schleswig-Holstein Verwaltungsleistungen aus dem Umweltbereich, bei der Digitalisierung der Wohngeldverfahren und im Themenfeld „Engagement und Hobbies“ digitalisieren und als Onlinedienste den anderen Bundesländern zur Verfügung stellen. Im Gegenzug liefern die anderen Ländern uns zu. So wollen wir in Deutschland ganze 6.000 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 komplett digital zur Verfügung stellen.
Es hat sich als richtig und essenziell erwiesen, in dieser Legislatur die Digitalisierung zum Schwerpunkt zu machen. Die Corona-Pandemie zeigt uns auf, wo es weitergehen muss. Wir sollten den aktuellen Schwung in der Digitalisierung nutzen, um gemeinsam für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein.
Text: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Frank Peter
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH – AWSH teilt mit: Entsprechend der aktuellen Landesverordnung gilt auf den 13 AWSH Recyclinghöfen ab sofort die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Das sind die bekannten „OP-Masken“ und FFP2 Masken.
Die Recyclinghöfe haben während des Lockdowns zu den regulären Zeiten geöffnet. Kund*innen werden darum gebeten, diese nur in unumgänglichen Fällen (z. B. Umzug, Wohnungsauflösung) aufzusuchen.
Der Einlass auf den Höfen wird auf jeweils max. fünf Anlieferungen, die sich zeitgleich auf dem Hofge-lände befinden dürfen, beschränkt. Entsprechend kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Weiterhin gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Nach Möglichkeit sollen die Kund*innen bitte bargeldlos bezahlen.
Am 26.01.2021, gegen 22:45 Uhr wurde in Ahrensburg, beim Kriegerdenkmal in der Kastanienallee, ein 22- jährigen Ahrensburger ausgeraubt.
Nach bisherigem Erkenntnisstand hat sich der 22-Jährige bei den Bänken gegenüber dem Kriegerdenkmal aufgehalten. Gegen 22:45 Uhr sind zwei Personen auf ihn zu gekommen, schlugen auf ihn ein und entwendeten persönliche Gegenstände. Danach entfernten sich die Täter in Richtung Schloss. Der Ahrensburger wurde dabei verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand nicht.
Der Geschädigte machte zu den beiden Tätern folgende Angaben: männlich, ca. 21 Jahre alt, kurze dunkle Haare, ca. 1,75 groß, dunkel gekleidet.
Zeugen werden gebeten, etwaige Beobachtungen oder Täterhinweise an die Kriminalpolizei Ahrensburg zu melden unter der Telefonnummer: 04102-809-0.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.141 (Stand: 27.01.2021, 15:00 Uhr). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Davon gelten 3.686 Personen als genesen, 320 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 135 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 217 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 88,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Erhebliche Verkehrsbehinderungen im Großraum Hamburg erwartet
In Hamburg wird die Autobahn A7 mit einem „Deckel“ versehen, der seit Jahren in mehreren Abschnitten gebaut wird. Während erste Teile im Hamburger Nordwesten fertiggestellt sind, kommt jetzt der dritte Deckel an die Reihe: Hamburg-Altona. Das führt dazu, dass die A7 wieder voll gesperrt werden muss.
Vollsperrung der A 7 für 79 Stunden vom 18.3.2021, 22:00 Uhr bis 22.3.2021, 5:00 Uhr zwischen den Anschlussstellen Hamburg-Waltershof und Hamburg-Volkspark
Für die Ausbaumaßnahme der A 7 im Bauabschnitt Altona laufen seit März 2020 die bauvorbereitenden Maßnahmen der DEGES. Neben einer ganzen Reihe von Umleitungen innerhalb von Hamburg ist für den Fernverkehr eine weiträumige Umgehung geplant:
Die großräumige Umleitung erfolgt während der Vollsperrung über die A 1, A 21 und B 205 für die überregionalen Verkehre aus Norden und Süden kommend
Trotz weiträumiger Koordinierung mit anderen Straßenbaulastträgern ist insbesondere am Freitag mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen auf den Umleitungen und Ausweichrouten zu rechnen. Es wird daher dringend empfohlen das Angebot des ÖPNV und die Möglichkeiten des Home Office für das verlängerte Vollsperrungswochenende in Erwägung zu ziehen.
Logistikunternehmen werden gebeten, ihre geplanten Fahrten frühzeitig entsprechend der zu erwartenden erheblichen Behinderungen am Freitag und Wochenende umzudisponieren oder mehr Zeit für Lieferfahrten einzuplanen.
A7_Vollsperrung 18. bis 22.03.2021 (Bild: Die Autobahn)
Text: Die Autobahn GmbH des Bundes / Redaktion, Bild: Die Autobahn, Foto: Ahrensburg-Portal
Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Der Ahrensburger Wochenmarkt erhält wieder eine musikalische Begleitung: Von 10:00 bis 11:00 Uhr musiziert die Hamburger Sängerin Mimi Schell auf dem Balkon der Ahrensburger Stadtbücherei.
Mimi Schell ist das, wovon man seit Corona so oft liest, nämlich eine Solo-Selbständige. Die Künstlerin schreibt ihre eigene Musik, veröffentlicht sie in Eigenregie, und managed, konzipiert und erfindet. Zum Balkonkonzert bringt Mimi Schell Auszüge ihres Albums mit und eine handverlesene Auswahl schöner Coversongs, die Herz und Seele wärmen und eventuell auch das Tanzbein kitzeln dürften.
Mimi Schell (Foto: Dagmar Bressel)
Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Dagmar Bressel
IHK SH sieht mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft durch Stufenplan der Landesregierung
Verlässliche Leitlinien für die bevorstehenden Pandemie-Phasen: Die Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein, Friederike C. Kühn, erhofft sich von dem heute veröffentlichten Vorschlag eines Stufenplans der Landesregierung mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft im Land. Da aber eine gemeinsame Beschlussfassung auf Bundesebene noch aussteht, sieht die IHK SH das Potential, deutlichere Erleichterungen in Teilbereichen ohne Risiko zu integrieren.
Der vorgelegte Plan ermöglicht eine strukturierte Vorgehensweise
„Damit gibt die Politik einen klaren Kurs vor, anstatt wie bisher eher situativ auf das hochdynamische Pandemie-Geschehen zu reagieren. Unsere Unternehmen wissen nun, worauf sie sich je Szenario einzustellen haben, können rechtzeitiger entscheiden und sich besser vorbereiten.“ Landesweit einheitliche Lockerungen und nötigenfalls regionale Verschärfungen seien der richtige Weg, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen und negativen Effekten wie einem „Einkaufstourismus“ vorzubeugen.
Dass über allem der Gesundheitsschutz der Bevölkerung stehe und neben den Inzidenzwerten vor allem die Auslastung des Gesundheitssystems als Gradmesser für jeglichen Handlungsspielraum priorisiert werden, sei selbstverständliche Grundlage vernünftiger Planung.
Realistische Grenzwerte
Positiv sei dabei, dass der als Voraussetzung für Lockerungen zuletzt diskutierte Inzidenzwert von 35 auf die absehbar erreichbare und in der Praxis zu bewältigende 50er-Marke korrigiert wurde. „Der vorgeschlagene Stufenplan setzt erkennbar auf das Verantwortungsbewusstsein der Betriebe. Allerdings haben wir dabei ein noch entschlosseneres Vorgehen erwartet.“
So laute zum Beispiel eine Empfehlung der IHK Schleswig-Holstein, auch bei einer Inzidenz über 50 Angebote in Einzelhandel und Dienstleistungsbranche wie Click & Collect, Einzelberatungstermine oder Private Shopping zu ermöglichen, da diese kein erhöhtes Infektionsrisiko böten.
Firmen engagieren sich für Sicherheit und Hygiene
Kühn: „Unternehmen aller Branchen haben durch ihr bisheriges Handeln bewiesen, dass sie die nötigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen verlässlich umgesetzt haben. Schon im eigenen Interesse wird dies auch zukünftig der Fall sein.“
Text: IHK Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: IHK zu Lübeck, Malzahn
Landesregierung handelt
Schwelle für Härtefallfonds gesenkt – 100 Mio. Euro für Darlehen und Beteiligungen
Angesichts des verlängerten Lockdowns und zunehmender Liquiditätsengpässe auch von stark betroffenen Einzelhändlern hat die Landesregierung die Zugangsschwelle für ihren Härtefallfonds gesenkt.
Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (26. Januar) nach der Sitzung des Landeskabinetts sagte, werden die Zugangskriterien für den Härtefallfonds Schleswig-Holstein, der allen Branchen offenstehe, ab 1. Februar deutlich abgesenkt.
„So wird ein Betrieb künftig schon dann antragsberechtigt sein, wenn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist. Oder wenn in einem einzelnen dieser Monate der Umsatz um 50 Prozent unter dem Vorjahreswert liegt“, so Buchholz. „Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den mit knapp 100 Millionen Euro hinterlegten Härtefallfonds haben.“
Den zweigeteilten Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bereits im Spätsommer letzten Jahres eingerichtet.
Adressaten sind Firmen, die bei den Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen des Bundes nicht oder nur gering zum Zuge kommen.
In diesen Fällen können Betriebe über den „IB.SH Härtefallfonds“ Darlehen bis zu 750.000 Euro zwei Jahre tilgungs- und für fünf Jahre zinsfrei erhalten.
Parallel dazu bietet der „MBG Härtefallfonds Mittelstand“ wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen zu günstigen Konditionen.
Sämtliche Anträge des IB.SH Härtefallfonds müssen weiterhin über die Hausbanken der Firmen an die IB.SH gerichtet werden. Über die Möglichkeiten des MBG Härtefallfonds informiert die MBG direkt.
Bisher insgesamt nur 35 Firmen gefördert
Bislang haben nach Auskunft der IB.SH 23 schleswig-holsteinische Unternehmen mit einer Gesamt-Darlehenssumme von knapp 5,2 Millionen Euro auf den mit 80 Millionen Euro ausgestatteten IB.SH-Härtefallfonds zugegriffen. Beim MBG-Härtefallfonds, für den insgesamt 20 Millionen Euro an Beteiligungskapital zur Verfügung stehen, liegen bislang zwölf bewilligte Anträge mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro vor. Buchholz: „Wir haben in beiden Angeboten also noch großen Handlungsspielraum.“
Buchholz: „Ab Februar können alle Branchen profitieren“
Mit der jetzigen Erweiterung soll nach den Worten des Ministers sichergestellt werden, dass in Einzelfällen beispielsweise auch Einzelhändler, die bereits Hilfen des Bundes beantragt haben und auf die Auszahlung warten, Darlehen erhalten und Liquiditätslücken schließen können. „Denn angesichts der langen Wartezeit bis zur Auszahlung der Bundesmittel dürften viele Betriebe in ernsthafte Bedrängnis kommen“, so der Minister. Der Minister wies im Zusammenhang mit den beschlossenen Verbesserungen im Härtefallfonds auch auf die (Vor-) Finanzierungsmöglichkeiten von Zuschüssen durch die Hausbanken hin. „Im Dialog mit der Hausbank sollten Unternehmen frühzeitig Liquiditätsengpässe identifizieren und die umfassenden Förderangebote mit Unterstützung der Förderfamilie nutzen“.
Weitere Maßnahmen des Landes
Buchholz erinnerte daran, dass sich die Landesregierung beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass mittelbar betroffene Unternehmen, die nicht für die November- und Dezemberhilfe antragsberechtigt sind, in der Überbrückungshilfe III zum Zuge kommen – und zwar auch rückwirkend für November und Dezember 2020. Daneben hatte das Land eine Erhöhung der Abschlagszahlungen und eine Absenkung der Zugangskriterien gegenüber dem Bund durchgesetzt.
Text: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus / Redaktion, Foto: Frank Peter
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