Das Bürgerhaus Timmerhorn in Jersbek (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung findet am Donnerstag, 15.12.2022, 19:30 Uhr im Bürgerhaus, Heideweg 1, 22941 Jersbek statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 28.09.2022 – öffentlicher Teil –
4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse während der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2022
5. Ernennung und Vereidigung stellvertr. Gemeindewehrführer
6. Prüfung der Jahresrechnung 2021 – Gemeinde Jersbek
7. Neufassung der Satzung über die Benutzung des Bürgerhauses Klein Hansdorf/ Timmerhorn
8. Neufassung der Satzung über die Benutzung des Gemeindezentrums Jersbek
9. Gemeinde Jersbek – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 –
10. Anfragen und Mitteilungen
(nicht öffentlich)
11. Protokoll der Sitzung vom 28.09.2022 – nicht öffentlicher Teil –
12. Bauantragssachen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Das Publikum schätzt Zwingenberger für seine konsequente Musikalität, scheinbar unbremsbare Improvisationslaune und Spielfreude. Er hat sich spezialisiert auf diesen Musikstil, der wohl die pianistische Form des frühen Jazz und Blues ist, und ergründet darin variantenreich eine Klang‐ und Gefühlswelt, die sowohl Volksmusik, wie auch Improvisation (sprich Jazz) auszeichnet.
Zwischen Mitte September und Mitte Dezember 2022 gingen bei der Stadt Ahrensburg so viele Anträge auf Förderung privater Energieerzeugungsanlagen ein, wie in den 2 Jahren zuvor. Selbst die Fördermittel für 2023 sind bereits reserviert.
Insgesamt 127 Anträge wurden in die Liste förderfähiger Vorhaben aufgenommen. Damit wurden bzw.werden die Installation von 3 Solarthermie-Anlagen, 121 Photovoltaik-Anlagen und 24 Wärmepumpen in Ahrensburg gefördert.
Antragsteller, die auf Ihren Antrag hin eine Eingangsbestätigung erhalten haben, müssen die Schlussrechnungen und Nachweise der Inbetriebnahme bis spätestens zum 31.12.2023 beim Fachdienst Grünflächen und Klimaschutz der Stadt Ahrensburg vorlegen.
Ende 2022 läuft die derzeit geltende Corona-Landesverordnung aus – angesichts deutlich abgeschwächter Risiken durch das Coronavirus wird die Landesregierung weitere Anpassungen an den Schutzmaßnahmen im Land vornehmen. Das ist das Ergebnis der (12. Erörterungen der Landesregierung mit dem Corona-Expertenrat, zu denen Ministerpräsident Daniel Günther eingeladen hatte.
„Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter“, sagte Günther. „Für uns war und ist immer wichtig und entscheidend: so viel Beschränkung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich.
Wir setzen auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksicht und gesunden Menschenverstand als wichtigstes Mittel gegen Corona. Damit sind wir in Schleswig-Holstein gut durch die Pandemie gekommen. Die Maskenpflicht im ÖPNV wird, wie frühzeitig angekündigt, zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Diesen Schritt gehen auch andere Länder. Eine gemeinsame Lösung aller Länder konnte leider nicht erreicht werden.“
Statt der Maskenpflicht spricht die Landesregierung eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen. Das ist für diese Personen insbesondere dort empfohlen, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen. Hintergrund sind die zahlreichen Atemwegserkrankungen, die auf eine Vielzahl zirkulierender Viren zurückzuführen sind und die eine entscheidende Rolle bei Erkrankungen, Personalausfällen in Gesundheitseinrichtungen und akut bei der Auslastung von Notaufnahmen und Kinderkliniken spielen.
Das Gesundheitsministerium hat allgemeine Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger erarbeitet, um daran zu erinnern, sich und andere eigenverantwortlich zu schützen und so alle im Gesundheitsbereich Tätigen zu entlasten. Das Gesundheitsministerium arbeitet weiterhin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft und vielen weiteren Beteiligten an Maßnahmen, um der Welle von Atemwegserkrankungen im Gesundheitswesen zu begegnen.
Stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold: „Nach Beratung mit unserem Expertenteam haben wir uns darauf verständigt, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern. Damit läuft die Verordnung Ende des Jahres aus. Zugleich wissen wir, dass das Tragen einer Maske sich und andere vor Infektionskrankheiten schützen kann. Deshalb sprechen wir die Empfehlung aus, sich situationsbedingt und in Eigenverantwortung für das Tragen einer Maske zu entscheiden, wenn es als sinnvoll und notwendig erachtet wird.“
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Aktuell beschäftigt uns eine Welle an Atemwegserkrankungen, die durch zahlreiche und verschiedene Viren verursacht wird. Diese Erkrankungswelle stellt unser Gesundheitssystem auf eine harte Probe. Das Coronavirus, auf dem die besonderen staatlichen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der letzten Jahre beruhten, spielt bei dieser Erkrankungswelle allerdings eine lediglich untergeordnete Rolle.
Nur noch ein geringer Prozentsatz der Erkrankungen wird durch das Coronavirus verursacht. Das mutierte Virus trifft darüber hinaus auf eine durch Impfung und Infektionen mittlerweile weitgehend immunisierte Bevölkerung, so dass die Krankheitsverläufe überwiegend mild sind.
Andere Atemwegserkrankungen, die durch Influenza-, RS- oder andere Viren verursacht werden, können zur Rechtfertigung von staatlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen nicht herangezogen werden. Gegen die derzeit vor allem zirkulierenden Influenza-, RS- oder andere Viren kann sich jeder allerdings effektiv schützen: durch eingeübte Hygieneregeln, freiwilliges Maskentragen insbesondere für Risikogruppen und symptomatische Menschen und das Wahrnehmen von Impfangeboten wie der Grippeschutzimpfung bei Hausärzten und in unseren Impfstellen.“
Schleswig-Holstein hatte bereits im November gemeinsam mit anderen Bundesländern die staatlich angeordnete Isolationspflicht auslaufen lassen und durch mildere Mittel ersetzt. Diese Regelungen sollen fortgesetzt werden. Weiterhin gilt für positiv auf das Coronavirus getestete Personen deshalb: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Liegt ein positiver Test vor, gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen. Zudem greift in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie für Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot in pflegerischen Einrichtungen. Ansammlungen ist fernzubleiben.
Die Maskenpflicht im ÖPNV läuft mit der aktuellen Corona-Verordnung zum Ende des Jahres aus. Insbesondere bestehende Erleichterungen zum Bundesinfektionsschutzgesetz gelten in einer Anschlussverordnung ab dem 1. Januar 2023 und sind bis zum Auslaufen der bundesseitigen Regelungen am 7. April 2023 in Kraft. Die ab Januar geltende Verordnung soll durch die Landesregierung noch vor Weihnachten beschlossen werden.
Die Planungen stehen, wie auch in der Vergangenheit, immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Lage, die die Landesregierung in Abstimmung mit Expertinnen und Experten weiterhin intensiv beobachtet.
Erneut beschäftigen die im Gymnasium Trittau nach wie vor verbauten und nicht entfernten asbesthaltigen Brandschutzklappen die Kommunalpolitik. Leider haben Schulverband und Verwaltung bislang versäumt Transparenz über den Sachverhalt und ihr Handeln zu erzeugen, trotz zahlreicher Nachfragen. Zuletzt versuchten die Schulverbandsvorsteherin Ulrike Lorenzen und Trittaus Bürgermeister Oliver Mesch via Presseberichterstattung im Stormarner Tageblatt vom 08. Dezember 2022 sich zu rechtfertigen.
Hierzu erklärte die stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Trittau Regina Brüggemann: „Ein falscher Eindruck hinsichtlich der kürzlich durchgeführten Raumluftmessungen entsteht allein dadurch, dass nicht in einem einzigen Raum, die der Brandschutzprüfer 2021 aufgelistet hatte, eine Messung stattgefunden hat. Solange nur Abstellkammern und Lagerräume gemessen werden, kann keine qualifizierte Aussage über die Luftqualität in den Klassenräumen und die Sicherheit für die Schulangehörigen getroffen werden. Es gab mehr als genug Möglichkeiten zur sachlichen Beantwortung der aufgeworfenen Fragen in den vergangenen Monaten, daher gehen wir mittlerweile von vorsätzlichem Vorenthalten von Informationen seitens des Schulverbands aus. Ein solches Verhalten ist rechtswidrig. Es ist ein Versagen von Schulverband und Verwaltung auf ganzer Linie.“
Regina Brüggemann (SPD Trittau)
Hintergrund
Am 23. März vergangenen Jahres (2021) wurde im Rahmen einer Brandschutzprüfung das Vorhandensein von 38 mangelhaften asbestbelasteten Brandschutzklappen in Gymnasium Trittau festgestellt. Der Prüfer gab dem Schulverband eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 29. Juli 2022. Der Schulverband hielt diese Frist nicht ein und informierte die Gremien des Verbandes überhaupt erst am 19. September 2022 über den gut eineinhalb Jahre vorher festgestellten Asbestbefund.
Hierzu erklärte der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Trittau Thies Grothe: „Für uns stellen sich hier nach wie vor sehr grundlegende Fragen, die der Schulverband bzw. die Verwaltung nach wie vor nicht beantwortet haben, Fragen sachlicher und organisatorischer Art: Warum hat der Schulverband über eineinhalb Jahre nichts in der Angelegenheit der mit hochgiftigem Asbest belasteten Brandschutzklappen getan? Warum wurde die Frist zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten? Warum wurden die Gremien des Schulverbands erst im September 2022 über den Vorgang informiert? – Und man muss mittlerweile eine Frage ergänzen: Wann haben die Schulverbandsvorsteherin sowie der Bürgermeister Kenntnis von dem Vorgang erhalten?“
Gestern Abend (13. Dezember 2022) kam es gegen 21:00 Uhr zu einem Feuer in der Straße „Neufresenburg“ in Bad Oldesloe.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand geriet der Dachstuhl einer alten Gutshofscheune aus ungeklärter Ursache in Brand. Die vier Bewohner und der Familienhund konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Der Dachstuhl brannte in voller Ausdehnung. Die Löscharbeiten durch die Feuerwehr dauerten bis heute Vormittag an. Die Wohnung und die Geschäftsräume sind nicht mehr nutzbar. Die Schadenshöhe wird auf 2.500.000 Euro geschätzt.
Zur Brandursache können derzeit keine Angaben gemacht werden.
Hinweise auf ein Fremdverschulden oder Fahrlässigkeit liegen derzeit nicht vor. Die Kriminalpolizei Bad Oldesloe hat die Ermittlungen übernommen. Nach ersten Informationen der Feuerwehr wird geprüft, ob ein Defekt am Kaminabzugsrohr brandursächlich ist.
Im Zeitraum von Mitte Dezember 2022 bis Ende Januar 2023 finden im Auftrag der Stadtbetriebe Ahrensburg Kanalreinigungs- und –inspektionsarbeiten im Ahrensburger Stadtgebiet statt.
Hierbei handelt es sich um Routinearbeiten, bei denen ausschließlich städtische Hauptleitungen gewartet werden. Die Stadtbetriebe Ahrensburg nehmen ihre Kanalunterhaltungspflicht gemäß dem Schleswig-Holsteinischen Landeswassergesetz wahr. Private Hausanschlüsse sind von den Arbeiten ausgenommen.
Die Arbeiten finden in den Straßen Akazienstieg, Weidenstieg, Holunderstieg, Schlehenstieg und Föhrenstieg statt; sie erfolgen weitestgehend unter partieller, halbseitiger Inanspruchnahme der Straßen, so dass nur mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung unter den Telefonnummern 04102-239032 (Herr Paul/Herr Knauer) oder 04102-239036 (Herr Seehaase) zur Verfügung.
Das Feuerwehr-Gerätehaus in Todendorf (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung findet Mittwoch, 14.12.2022, 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Todendorf, Meiereigraben 5, 22965 Todendorf statt.
T a g e s o r d n u n g:
(öffentlich)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohnerfragezeit
3. Protokoll der Sitzung vom 21.09.2022 – öffentlicher Teil –
4. Jahresrechnung 2020 und 2021
5. Übergang Schulträgerschaft auf das Amt
6. Konzept Ganztagsbetreuung an der Johannes-Gutenberg-Schule
7. Satzung über die Benutzung des Schulforums an der Grundschule Alte Alster
8. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
9. Neufassung der Archivsatzung
10. 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Schmutzwasserentwässerung der Grundstücke
und den Anschluss an die Schmutzwasseranlage des Amtes Bargteheide-Land (Schmutzwassergebührensatzung)
11. Amt Bargteheide-Land – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 –
12. Anfragen und Mitteilungen
Die Sitzung ist öffentlich, sofern nicht im Einzelfall die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Die voraussichtlich nicht öffentlich zu beratenden Tagesordnungspunkte sind in der Einladung dargestellt.
Das Peter-Rantzau-Haus in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung findet am 14.12.2022, 19.30 Uhr im Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Str. 9, statt.
Hinweise der Stadtverwaltung:
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Sitzung ist grundsätzlich „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen.
Zusätzlich bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden.
Für alle Teilnehmenden und Gäste gilt innerhalb des Saals die Empfehlung, eine OP-Maske oder Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN 95, P2, DS2 bzw. KF94 zu verwenden.
Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes gilt die hausinterne Pflicht des Peter-Rantzau-Hauses, eine Maske der o. g. Standards zu benutzen.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 08/2022 vom 09.11.2022
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gem. § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
6.2.1. Energiebericht 2021
7. Antrag des KiJuB auf Ausstattung der Ahrensburger Schulen mit Photovoltaikanlagen
8. Initialbeschluss zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes
9. Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
10. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung/den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
11. Solar-Freiflächenanlagen in der Stadt Ahrensburg
Das Kultur- und Bildungszentrum in Bad Oldesloe - KUB (Foto: Ahrensburg-Portal)
Es ist schon fast eine Tradition im Kultur-und Bildungszentrum Bad Oldesloe, dass die erste Veranstaltung des Jahres ein Kinderkonzert ist, das das Ensemble rund um Natalie Morrison bestreitet.
2023 steht Peer Gynt für Kinder auf dem Programm und erzählt die Geschichte des berühmten norwegischen Herumtreibers, Hallodris und Gernegroß. Es ist genau richtig für alle kleinen wie großen Zuhörerinnen und Zuhörer ab 5 Jahren, die vom norwegischen Märchen fasziniert sind.
Teils vorgelesen von Ortrud Kuteifan, teils musikalisch dargestellt durch das Quartett bestehend aus Kerstin Gahrte (Querflöte), Beate Fiebig (Violine), Konrad von Oldenburg (Cello) und Natalie Morrison (Klavier) verfolgen wir Peer Gynts Lebensweg.
Termin: 05.01.2023, 16 Uhr
Ort: Kultur- und Bildungszentrum, Beer-Yaacov-Weg 1, 23843 Bad Oldesloe
Preise: Kinder: 5,50 € / Erwachsene: 7,50 €, ab 5 Personen: 5,50 € pro Person
Ticketbestellung: 04531/504-199 oder www.kub-badoldesloe.de.
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