Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (02.07.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 3,5 (gestern: 3,4). Den niedrigsten Wert von 0,0 weist Flensburg aus. Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 7,2 meldet der Kreis Segeberg. Für Stormarn werden heute 2 Neuinfektionen und eine 7-Tage-Inzidenz von 3,7 ausgewiesen (4,5).
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit zetilichem Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin Ausdruck der Disziplin und Zurückhaltung der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Zum offiziellen, EU-weiten Start des digitalen Impfnachweises am 01.07.2021 bietet das Gesundheitsministerium in einer einmaligen Aktion allen vor dem 17.06.2021 in den Impfzentren des Landes geimpften Personen eine Möglichkeit Ihren digitalen Impfnachweis zu erhalten.
Seit dem 11.06.2021 wurden in den Impfzentren des Landes erste digitale Impfnachweise im Nachgang der Impfung ausgegeben. Seit dem 17.06.2021 läuft die Ausgabe der Nachweise flächendeckend. In der gleichen Woche startete die Ausgabe der digitalen Nachweise in den teilnehmenden Apotheken.
Damit auch Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor der Einführung des digitalen Impfnachweises in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren geimpft wurden, ihren digitalen Impfnachweis erhalten, werden diese in einer einmaligen Aktion zunächst per E-Mail angeschrieben. Wer den digitalen Impfnachweis möchte, kann diesen nach expliziter Zustimmung anfordern.
Die ersten Emails werden in den kommenden Tagen verschickt
Aufgrund der Vielzahl an geimpften Bürgerinnen und Bürgern erfolgt der Versand der E-Mails gestaffelt. Es kann also einige Zeit dauern, bis alle Personen Ihre Email erhalten haben. Personen, die bereits Ihren digitalen Impfnachweis haben, werden gebeten, die E-Mail zu ignorieren.
• Wie funktioniert das konkret:
Alle Personen, die bei der Anmeldung zur Impfung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten eine Nachricht, die sie über den digitalen Impfnachweis informiert und Ihnen die Möglichkeit bietet, diesen anzufordern. Um die Zustimmung abzugeben, klickt die angeschriebene Person auf eine Schaltfläche, die sich in der E-Mail befindet. Einige Tage später erhält die Person eine weitere E-Mail, die das Herunterladen des Impfnachweises ermöglicht. Die zweite E-Mail wird mit zeitlichem Versatz versendet, da die Zertifikate zunächst beim RKI angefordert werden müssen.
Personen die keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben und den digitalen Impfnachweis wünschen, werden gebeten, sich in eine teilnehmende Apotheke zu begeben und sich die Zertifikate dort ausstellen zu lassen.
• Ausstellung von Impfnachweisen auch weiterhin bei Apotheken möglich
Alternativ – und für Bürgerinnen und Bürger, die z.B. durch einen Betriebsarzt geimpft wurden gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit dem Impfausweis oder der entsprechenden Impfbescheinigung und der Vorlage eines Lichtbildausweises derzeit in bestimmten Apotheken nachträglich einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Welche Apotheken einen digitalen Impfnachweis ausstellen, können Bürgerinnen und Bürger unter www.mein-apothekenmanager.de nachlesen.
• Hintergrund
Jede geimpfte Person hat einen Anspruch auf Erteilung eines digitalen Impfnachweises in Form eines Zertifikates (QR-Code).
Der digitale Impfnachweis basiert auf einem europäischen Standard. Es soll die schnelle und einfache Überprüfung des Impfstatus ermöglichen. Das Zertifikat enthält einen QR-Code, wie man ihn z.B. von Bahn- oder Flugtickets kennt. Dieser Code kann direkt vom Zertifikat mit einer Prüf-App gescannt werden und in andere Apps wie z.B. in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App eingelesen werden. Selbstverständlich behält auch der gelbe Impfpass weiterhin seine Gültigkeit. Das digitale Impfzertifikat ist ein zusätzliches Angebot!
Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)
Die Umsetzung der Stiko-Empfehlung vom 01.07.2021 zur Zweitimpfung
In einer aktuellen Mitteilung vom 1. Juli 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), alle mit dem Impfstoff von AstraZeneca begonnenen Impfserien mit einem mRNA-Impfstoff abzuschließen.
Hintergrund ist die Erkenntnis, dass ein heterologes Impfschema (Erstimpfung AstraZeneca; Zweitimpfung mRNA) bei gleichzeitig guter Verträglichkeit eine stärkere Immunantwort bewirkt und somit einer homologen Impfserie mit zwei Impfungen des Impfstoffs von AstraZeneca überlegen ist.
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz am 02.07.2021
Auf dieser Grundlage hat die Gesundheitsministerkonferenz auf einer Sondersitzung heute (2. Juli 2021) beschlossen, dass die Länder allen mit AstraZeneca erstgeimpften Personen, deren Zweitimpfungstermin noch aussteht, die Impfung mit einem mRNA- Impfstoff zu ermöglichen. Dies gilt auch für Menschen, die in Zukunft noch mit AstraZeneca erstgeimpft werden.
Die weiteren Impfungen in den Impfzentren in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein finden in den Impfzentren Zweitimpfungen von Personen, die dort auch eine erste Impfung mit AstraZeneca bekommen haben, noch in den kommenden zwei Wochen (27. und 28. KW) statt. Diese Termine können ganz normal wahrgenommen werden. Jeder, der seinen Zweitimpfungstermin dort wahrnimmt, kann mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden. Für aktuell laufende Termine wird ebenfalls zur Zweitimpfung ein mRNA-Impfstoff angeboten. Selbstverständlich kann es auf Wunsch und in Absprache mit dem Impfarzt / der Impfärztin auch eine zweite Dosis AstraZeneca an dem Zweitimpfungstermin geben.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wichtig ist, dass in Schleswig-Holstein keine Termine verlegt werden müssen und keine Stornierungen notwendig sind. Jeder und Jede, die noch einen Zweitimpftermin in einem Impfzentrum mit AstraZeneca vor sich hat – wird dort wie geplant geimpft – aber mit einem mRNA-Impfstoff.
Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer
Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am 01.07.2021 herausgegebene Empfehlung zur „heterologen Impfung“ (Erstimpfung AstraZeneca, Zweitimpfung mRNA) nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca hat zu einem regelrechten Chaos in den schleswig-holsteinischen Arztpraxen geführt.
Telefone stehen nicht mehr still, Termine geraten durcheinander, Praxisbesucher fordern das schnelle Impfen mit einem Impfstoff, der in den Mengen nicht vorhanden ist und das Personal sieht sich mit langwierigen und schwierigen Diskussionen mit Praxisbesuchern konfrontiert. „Es ist ein unhaltbarerer Zustand, dass diese rasanten Kurswechsel auf dem Rücken der Praxen und ihres Personals ausgetragen wird, das hätte man voraussehen können“, sagt die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Dr. Monika Schliffke.
Statt eine Politik der vorausschauenden Vorankündigung zu betreiben und mit Bedacht, Ruhe und einer klaren Linie die notwendigen Schritte zu vollziehen, folge das Gremium einem Stolperpfad und wechsle zudem mal eben die Richtung, weil „man gerade neue Ergebnisse hat, die aber noch gar nicht zu Ende geklärt sind.“
„Erst denken, prüfen – und dann handeln“
„Mit einem verantwortlichen wissenschaftlich-strukturierten Vorgehen hat das nichts zu tun“, so Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorsitzender der KVSH. Denn die STIKO gebe ja selber zu, dass erst noch ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet werden müsse, bevor eine wissenschaftliche Begründung erfolge. „Ein Hinweis auf mögliche Entwicklungen ist das eine, das spontane Hineingreifen in den Praxisalltag ohne Vorlauf und Kongruenz mit Vorgaben der EMA ist verantwortungsarm, um es diplomatisch auszudrücken“, so Dr. Ennenbach. Es sei dringend notwendig, dass dieses eigentlich nach wissenschaftlichen Prinzipien arbeitende Gremium diesen hakenschlagenden Kurs verlasse und sich auf seine Kernkompetenz besinne: Empfehlungen dann herauszugeben, wenn sie wissenschaftlich fundiert und praktisch umsetzbar sind.
„Politischer Aktionismus hilft nicht, er zerstört vielmehr – Vertrauen, Motivation und Akzeptanz“, so Dr. Schliffke
. „Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass speziell für Praxen, die sich aktiv an Sonderaktionen zu AstraZeneca eingesetzt haben, in größeren Mengen mRNA-Impfstoff geliefert wird“, fordert Dr. Schliffke. „Mit Hochdruck muss – aufgrund der widersprüchlichen Haltungen von STIKO und EMA – in der Politik zudem an einer Klärung der grundsätzlich neu auftauchenden Haftungsfrage gearbeitet werden“, sagte die KVSH-Chefin.
„Wir werden dieses Hin und Her nicht mehr mitmachen“, zeigten sich die Vorstände deutlich verärgert. Die KVSH empfehle daher ihren Ärzten, nunmehr auf Erstimpfungen mit Astra zu verzichten. „Die Nicht-Planbarkeit durch ständig wechselnde Vorgaben ist niemandem mehr zumutbar.“
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay
Die Fliegerbombe aus dem 2.Weltkrieg ist erfolgreich entschärft worden.
Die Evakuierung verlief nicht so reibungslos, wie geplant, da wiederholt Personen im Sperrbereich gesichtet wurden, bzw. sich in ihren Wohnungen weiter aufgehalten haben. Nachdem die Polizei den Sperrbereich noch einmal überprüft hat, konnte die Freigabe mit einer Verzögerung von ca. 1 Stunde erteilt werden.
Der Kampfmittelräumdienst begann dann gegen 11:30 Uhr mit der Entschärfung. Die Teile des abgesperrten Bereichs wurden sofort nach der Entschärfung wieder freigegeben.
Die Grabauer Straße zwischen Lorentzenstraße und Theodor-Storm-Straße bleibt noch etwas gesperrt. Insgesamt waren 136 Polizeikräfte und Mitarbeiter von Feuerwehr, Stadt und Rettungsdienst an dem Einsatz beteiligt.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 7.098 (Stand: 02.07.2021, 13.30 Uhr).
Insgesamt sind 6.764 Personen genesen; 28 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 306 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache, werden in Deutschland, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt. Daher ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 9 (11) Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 3,9 (4,5) Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
An den Präsenz-Gottesdiensten können Corona-bedingt nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern teilnehmen.
Anmeldung jeweils bis Freitagabend vor dem Gottesdienst:
Email: [email protected]
Telefon: 04107-3129087.
Es besteht die Möglichkeit, vor Ort einen Schnell-Test durchzuführen. Interessenten werden gebeten, sich hierzu ca. 30 Minuten vor Gottesdienstbeginn am Eingang melden.
Zurzeit laufen mehrere Ausbesserungsarbeiten im Bargteheider Stadtgebiet. So wird in der Baumschulenstraße der östliche Gehweg erneuert. Das Parken in der Straße wird tagsüber daher nur eingeschränkt möglich sein. Da die Arbeiten, die insgesamt ca. drei Wochen dauern und bis voraussichtlich Mitte Juli vorgenommen werden, witterungsabhängig sind, können sich Verschiebungen im Ablauf der Bauarbeiten ergeben.
Deckensanierung in Kaltasphalt-Bauweise
Seit dem 28.06.2021 wird in den Straßen Am Hinkenberg, Holsteiner Straße, Wurth und Carl Benz Weg eine Deckensanierung in Kaltasphaltbauweise durchgeführt. Die Arbeiten werden durch einseitige Sperrungen als Wanderbaustelle durchgeführt. Nach Freigabe der Baustelle sind die Straßen unmittelbar wieder befahrbar. Die ausführende Firma wird die Anwohner der Straßen mittels Handzettel im Einzelnen informieren.
Markierungsarbeiten in der Rathausstraße und im Traberstieg
Vom 5. bis 7. Juli 2021 werden in der Rathausstraße die Radwege verbessert, insbesondere werden die Furten erneuert und die Radwege werden bis an die Straße Am Markt herangeführt.
Im gleichen Zeitraum werden die Markierungsarbeiten zur Vorbereitung einer Haltverbotszone im Traberstieg durchgeführt. In beiden Straßen werden sich Behinderungen ergeben.
Text: Stadt Bargteheide /Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Der Musiker Mick J. Pash aus Hamburg spielt seine Lieblingssongs, vor allem von Elvis Presley, Johnny Cash, Ricky Nelson, Little Richard. Ihm gelingt der musikalische Mix aus Country, Blues und Rock’n’Roll. Er spielt die Songs mit Leidenschaft und lässt sie neu aufleben.
Teufels Live Musik Club, Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide
Einlass 20:00 Uhr, Beginn der Show 20:15 Uhr
Corona-Regeln wie in Restaurants: Eintritt nur für Genesene, Geimpfte, Getestete. Maskenplicht auf dem Gelände und im Innenraum bis man auf dem Platz sitzt. Dazu ist wichtig:
Genesen = Nachweis vom Gesundheitsamt
Geimpft (komplett) = Impfpass oder Impfbescheinigung
Getestet = Testbescheinigung nicht älter als 12 Stunden
Alles in Verbindung mit dem Personalausweis
Einlass mit Verzehrbon von 12€ und verbindlicher Voranmeldung auf der Webseite https://teufels.biz/ unter Kontakt oder per Telefon 0177-5960743
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen, die von der Bundesregierung als kritisch bezeichnet wird.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (01.07.2021) landesweit gemäß der „Landesmeldestelle“ in der Christian-Albrechts-Universität bei 3,4 (gestern: 3,3). Den niedrigsten Wert von 0,0 weisen Flensburg und Plön aus. Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 6,3 meldet der Kreis Pinneberg. Für Stormarn werden heute 2 Neuinfektionen und eine 7-Tage-Inzidenz von 4,5 ausgewiesen (4,9).
Für die Bewertung der Meldungen der Länder im Hinblick auf die „Notbremse“ der Bundesregierung ist wichtig zu wissen, dass dort nur die Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) zugrunde gelegt werden. Dafür übernimmt das RKI die Daten der Länder mit zetilichem Verzug. Die hier dargestellten Daten des Landes Schleswig-Holstein sind somit aktueller, präziser und aussagefähiger als die Zahlen des RKI.
Insgesamt zeigen die Zahlen die sehr bemerkenswerte Entwicklung und sind weiterhin Ausdruck der Disziplin und Zurückhaltung der Menschen – trotz des Corona-Chaos der Bundesregierung und des anhaltenden Versagens des Staates bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Browsing-Erlebnis zu verbessern und um (nicht) personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn du nicht zustimmst oder die Zustimmung widerrufst, kann dies bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigen.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.