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Corona: Schlüsselanhänger für Luca App kostenfrei in Ahrensburg und im Amt Siek

Ahrensburger City: Die Hamburger Straße (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Ahrensburger City und darüber hinaus gilt in Corona-Zeiten: Einkaufen, Restaurants besuchen…ist oft nur mit „Kontaktverfolgung“ möglich – die „luca-App“ vereinfacht den Ablauf

Luca-Schlüsselanhänger ab sofort in Ahrensburger Stadtbücherei und in der Amtsverwaltung Siek kostenfrei erhältlich 

Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie spielt die Kontaktnachverfolgung weiterhin eine wesentliche Rolle. Um die bisherige manuelle Ermittlung über Kontaktlisten abzulösen, hat das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn die Einführung der luca-App realisiert. Einige Ahrensburger Geschäfte arbeiten bereits damit.

Die luca-App kann im App-Store (Apple oder Google)und unter https://www.luca-app.de heruntergeladen werden. Nach der Installation müssen einmal die Kontaktdaten eingetragen werden. Beim Restaurant-, Museums-, Kinobesuch, Shoppen usw. wird dann nur noch ein QR-Code digital eingescannt. Die Vorteile der luca-App:

  • Schnelle und lückenlose Kontaktrückverfolgung im Austausch mit den Gesundheitsämtern
  • Direkte Benachrichtigung bei Risikobewertung durch die Gesundheitsämter
  • Verschlüsselte, sichere und verantwortungsvolle Datenübermittlung
  • Automatisch erstellte und persönliche Kontakt- und Besuchshistorie

Der luca-Schlüsselanhänger ist das „analoge“ Gegenstück zur luca-App

Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone besitzen, können sich alternativ mit einem luca-Schlüsselanhänger, dem analogen Gegenstück zur luca-App, einchecken lassen. Ab sofort können interessierte Bürger*innen den Schlüsselanhänger kostenfrei abholen:

  • in der Ahrensburger Stadtbücherei, zu den normalen Öffnungszeiten (500 luca-Schlüsselanhänger stehen derzeit zur Verfügung)
  • im Bürgerbüro der Amtsverwaltung. Bestellungen können telefonisch unter 04107-99830 oder per Mail an: [email protected] aufgeben werden.
luca-App Schlüsselanhänger (Foto: Ahrensburg-Portal)

Unser Selbstversuch hat heute bestätigt: Die Registrierung ist wirklich so einfach, wie von luca angekündigt – für die App und den Schlüsselanhänger. Die Anleitung hier  herunterladen

Keine Kosten für die Nutzer

Für die Nutzer bleiben die luca-App und der luca-Schlüsselanhänger kostenfrei, denn das Land Schleswig-Holstein übernimmt die anfallenden Kosten für die Infrastruktur. Die Kreise und kreisfreien Städte tragen die Kosten für den Anschluss an das jeweilige Gesundheitsamt.

Weitere Fragen rund um das Thema luca-App beantwortet Frau Bebensee von der Kreisverwaltung unter 04531-1601240 oder per Mail unter l.bebensee(at)kreis-stor-marn.de.

Text: Stadt Ahrensburg, Amt Siek / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal

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Mahnwache in Ahrensburg zum 35. Jahrestag der Atomkatastrophe in Tschernobyl

Mahnwache zu Tschernobyl 2021 mit Christian Schubbert (Foto: Grüne)

Bündnis 90/Die Grünen haben am Montag, den 26. April 2021 von 18 bis 18.30 Uhr an die Katastrophe von Tschernobyl im Jahre 1986 erinnert. Es kamen Ahrensburger Bürger*innen, um den Toten und Verletzten zu gedenken.

Der Bürgermeisterkandidat Christian Schubbert hat zu Beginn auf die Notwendigkeit des Erinnerns hingewiesen und sich dafür stark gemacht, die Gefahren der Atomenergie keinesfalls zu unterschätzen. Der Verein PRYVIT, der sich für Kinder in den strahlenbelasteten Gebieten einsetzt, war ebenfalls durch die Vorsitzenden vertreten.

Text: Die Grünen Ahrensburg / Redaktion, Foto: Die Grünen Ahrensburg

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Finanzausschuss Großhansdorf tagt am 29.04.2021

Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung des Finanzausschusses findet am 29.04.2021, 19.00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 24.11.2020
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. 1. Nachtragshaushalt 2021
7. Finanzretrospektive
8. Mitteilungen
9. Anfragen
Sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind, kann in der Sitzung beschlossen werden, dass einzelne Punkte der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. In dieser Sitzung werden voraussichtlich folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten:

10. Mitteilungen
11. Anfragen

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Corona Impfungen endlich für alle Lehrerinnen und Lehrer

Bildungsministerin Prien: Endlich auch Impfung für alle Lehrerinnen und Lehrer! Neuer Corona-Reaktionsplan kommt

Bildungsministerin Karin Prien hat heute (28. April) in Kiel über die weiteren Schritte an den Schulen informiert. Unser bisheriger Corona-Reaktionsplan läuft am Freitag aus. Die neue Fassung soll zum Sonnabend, 1. Mai, in Kraft treten“, so Karin Prien. Die Weiterentwicklung sei auch durch die Bundesnotbremse erforderlich gewesen.

„Unser überarbeiteter Corona-Reaktionsplan soll vor allem dabei helfen, dass die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe wieder mehr Präsenzunterricht bekommen so die Ministerin.

Im neuen Corona-Reaktionsplan gelte, dass nach drei Tagen über einer 50er oder 100er Inzidenz zum übernächsten Tag entsprechend zwischen Präsenz- und Wechselunterricht beziehungsweise zwischen Wechselunterricht und Lernen auf Distanz bei einer Inzidenz über 100 gewechselt werden soll. Wenn der Inzidenzwert sinkt, werde nach 5 Tagen unterhalb der jeweiligen Schwelle zum übernächsten Tag entsprechend gewechselt.

An berufsbildenden Schulen entscheidet die zuständige Schulleitung mit Rücksicht auf die schulorganisatorischen Erfordernisse über den Umfang der Präsenzangebote. Für die berufsbildenden Schulen und RBZ ist die Regionalität der Inzidenzen für einzelne Kreise ein nicht ausreichendes Kriterium, da das Einzugsgebiet aller berufsbildenden Schulen Kreis bzw. Stadtgrenzen häufig sogar die Landesgrenzen überschreitet.

Besonders begrüßte Ministerin Prien, dass ab der kommenden Woche alle Lehrerinnen und Lehrer und alle weiteren an Schule tätigen Personen ein Impfangebot bekommen sollen. „Mit der Öffnung der Prioritätengruppe 3 erhalten weitere gesellschaftlich relevante Berufsgruppen, namentlich sämtliche Lehrkräfte, und alle Personen, die an Schule arbeiten und nicht in der Priorität 2 erfasst waren, ein Impfangebot. Das heißt konkret: ab dem 6. Mai können sich in Schleswig-Holstein jetzt alle Lehrkräfte zur Impfung anmelden und ab dem 10. Mai nach und nach geimpft werden“, erläuterte Prien.

Für die kommende Woche sind folgende Regelungen für die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt worden:

In Flensburg, Nordfriesland, Plön und Schleswig-Flensburg findet für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb statt.

Für Kiel, Lübeck, Neumünster, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde gilt:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Für Segeberg gilt:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

In Stormarn und Pinneberg gilt:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung
Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
Abschlussklassen, 4 + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Für das Herzogtum Lauenburg erfolgt die Entscheidung am Freitag.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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Corona: Die Regeln in Schleswig-Holstein ab 03.05.2021

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

In Stormarn gilt weiterhin die „Corona-Notbremse“

Die Landesregierung hat heute (28. April 2021) über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schulen, Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel in den Kreisen und kreisfreien Städten entschieden.

  • In Kreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten automatisch die Regeln aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz sowie nach Lagebewertung die ergänzenden Maßnahmen aus dem so genannten 100er Erlass der Landesregierung (zu den amtlichen Dokumenten)
  • Kreise und kreisfreie Städte, die drei Tage in Folge in der 7-Tage-Inzidenz über 50 liegen, stimmen weitere Maßnahmen mit der Landesregierung ab. Grundlage sind hier der so genannte 50er-Erlass und die jeweilige Lagebewertung des Gesundheitsamtes vor Ort. Die heute beschlossenen Maßnahmen für Kitas und Schulen gelten ab Montag, 3. Mai (bis einschließlich 9. Mai).

In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Flensburg ist der Einzelhandel geöffnet. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet werden.

Für die Schulen gilt: Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen im Corona-Regelbetrieb.

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

In Dithmarschen, Ostholstein, Lübeck, Kiel, Steinburg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und Neumünster dürfen Kundinnen und Kunden Geschäfte des Einzelhandels nur unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten. Die Betreiberinnen und Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet werden.

Für die Schulen gilt:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Ausnahmen gelten im Kreis Segeberg:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht
Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Für die Krippen, Kitas und Horte gilt: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Ausnahmen gelten im Kreis Segeberg: Auf Basis der Lageeinschätzungen des Gesundheitsamtes vor Ort gilt dort der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

In den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Pinneberg gilt derzeit die „Notbremse“. Dort gelten die entsprechenden Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz

Für die Schulen in Stormarn und Pinneberg gilt:
Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung
Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
Abschlussklassen, 4 + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

Kitas, Krippen und Horte bieten Notbetreuung an. Ausnahme Helgoland (Kreis Pinneberg): Die Schule ist dort im Wechselunterricht, die Kita im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Hinweis: Für Kitas und Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg wird am kommenden Freitag (30. April) über das weitere Vorgehen entschieden.

Text: Staatskanzlei/ Redaktion, Foto: Frank Peter

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Corona: Inzidenz 67 für Schleswig-Holstein am 27.04.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (28.04.2021) landesweit gemäß bei 67,1 (gestern: 70,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 93,8 meldet der Kreis Stormarn (gestern: 99,9). Den niedrigsten Wert von 36,3 weist der Kreis Schleswig-Flensburg aus.

Insgesamt unverändert eine sehr bemerkenswerte Entwicklung und Ausdruck der Disziplin der Menschen angesichts des anhaltenden Desasters der staatlichen Leistungen bei der Bereitstellung und Organisation von Schutzimpfungen, Tests und Medikamenten.

 

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Falscher Handwerker in Ahrensburg stiehlt Geld und Schmuck

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 27. April 2021 kam es in der Bahnhofstraße in Ahrensburg zu einem Trickdiebstahl

Nach bisherigem Erkenntnisstand klingelte gegen 12:30 Uhr eine männliche Person an der Wohnungstür der 72- jährigen Ahrensburgerin. Der Mann gab sich als Handwerker aus, der die Wasserleitungen in der Wohnung überprüfen müsse, da es ein Problem mit dem Wasserdruck in dem Haus gebe. Die Dame ließ den Mann in ihre Wohnung. Dieser lenkte sie im Badezimmer kurz ab und gab an, sich mit einem Kollegen kurz außerhalb der Wohnung unterhalten zu müssen. Danach kam er wieder und lenkte die Dame ab. Später stellte die 72- Jährige fest, dass in der Wohnung gelagertes Bargeld und Schmuck fehlte. Des Weiteren war die Telefonleitung zerschnitten. Die Schadensumme beträgt mehr als 1000 Euro.

Täterbeschreibung
Es ist nicht auszuschließen, dass der Handwerker eine weitere Person in die Wohnung gelassen hat. Der Mann wird wie folgt beschrieben: ca. 50 Jahre alt, fließend Deutsch sprechend, dunkler Pullover, blaue Arbeitshose,blauer Mund-Nasen-Schutzmaske, sehr groß und dick.

Zeugen gesucht
Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen. Wer hat verdächtige Fahrzeuge oder Personen zum Tatzeitpunkt im Bereich der Bahnhofsstraße in Ahrensburg beobachtet? Wer kann Hinweise auf den oder die Täter geben? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg: Diebstahl aus Einfamilienhaus während die Bewohner im Garten sind

Der Ulmenweg in Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 27. April 2021 kam es zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr im Ulmenweg in Ahrensburg zu einem „Einschleichdiebstahl“

Nach bisherigem Erkenntnisstand führte ein 86-jähriger Ahrensburger Arbeiten im Garten hinter seinem Einfamilienhaus aus. Seine 89-jährige Frau half ihm mehrfach. Hierbei zog sie die rückwärtige Küchentür nur zu. Später mussten die Bewohner des Hauses feststellen, das aus den Geldbörsen Bargeld im unteren dreistelligen Eurobereich fehlte und ein Schmuckkoffer durchwühlt wurde.

Die Täter haben offensichtlich die Gartenarbeiten der Bewohner ausgenutzt und sich durch die unverschlossene Tür in das Haus Zutritt verschafft und konnten nach der Tat unerkannt entkommen.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen. Wer hat verdächtige Fahrzeuge oder Personen zum Tatzeitpunkt im Bereich des Ulmenwegs in Ahrensburg beobachtet? Wer kann Hinweise auf den oder die Täter geben? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 33 Neuinfektionen und Inzidenz von 94 am 28.04.2021

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 6.454  (Stand: 28.04.2021, 14.30 Uhr).

Insgesamt sind 5.675 Personen genesen; 486 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 293 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Da Untersuchungen zur Todesursache, anders als in anderen Ländern weltweit, dazu bewusst nicht durchgeführt werden ist unbekannt, ob diese Personen wirklich an Corona gestorben sind.

Weitere Informationen zur Infektionslage in Stormarn:

  • Alten- und Pflegeheime: In 1 Alten- und Pflegeheim sind derzeit bei 10 Bewohner/innen und 3 Mitarbeiter/innen (davon wohnen zwei im Kreis Stormarn) Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
  • Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 8 Betrieben besteht bei insgesamt 62 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 25 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
    Kita und Schule: In 3 Kitas und 19 Schulen wurde bei insgesamt 29 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Ein Ausbruchsgeschehen ist nicht festzustellen, vielmehr handelt es sich um Einzelfälle.
  • Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
  • Virus-Mutation: Bislang wurde, seit Beginn der Untersuchungen (Sequenzierung), in Stormarn bei 963 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Ausgehend von der gestrigen Mitteilung der Landesmeldestelle zur 7-Tage-Inzidenz sind im Kreis Stormarn (244.156 Einwohner*innen) innerhalb der letzten sieben Tage 230 Neuinfektionen zu bestätigen. Das entspricht einem Inzidenzwert von 94,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text, Bild: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Blutspenden in Corona-Zeiten – Die Termine in Stormarn im Mai 2021

Blutspende beim DRK in Corona-Zeiten (Foto: DRK)

Welche Rolle spielt das Alter für eine Blutspende?

Um eine Blutspende leisten zu können, muss der oder die Spendende mindestens 18 Jahre alt, also volljährig sein. In Übereinstimmung mit der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ gilt über das 68. Lebensjahr hinaus, dass Spender, die bereits mehrfach Blut gespendet haben und bei denen keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, weiterhin Blut spenden können.
Somit gilt für die Spenderinnen und Spender beim DRK Blutspendedienst Nord-Ost: Als Erstspender sollte man nicht älter als 65 Jahre sein. Wurde bereits öfter Blut gespendet, dann darf genau bis zu dem Tag vor dem 73. Geburtstag Blut gespendet werden.

Bei jedem Blutspendetermin ist ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort

Vor der Blutentnahme führt er oder sie bei jedem, der eine Spende leisten möchte, im Rahmen einer kurzen Untersuchung einen gesundheitlichen Check durch und entscheidet darüber, ob alle Voraussetzungen gegeben sind, um an diesem Tag eine Blutspende leisten zu können.

Für die Plasmaspende gilt ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren

Auch für diese Spendeart haben die medizinisch Verantwortlichen unserer Blutspendedienste ein Höchstalter von 72 Jahren festgelegt – genau wie bei der Vollblutspende. Blutplasma kann bis zu 60 Mal innerhalb eines Jahres gespendet werden.

Blutspenden nach Corona-Impfung

Hinweis: Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen gegen das Corona-Virus ist eine Blutspende am Tag nach der Impfung möglich, sofern sich der Geimpfte gesund fühlt.

Eine Terminreservierung für alle DRK-Blutspende-Termine ist erforderlich

Sie kann unter https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/ erfolgen oder auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11. Die Vorab-Buchung von festen Spendezeiten dient dem reibungslosen Ablauf unter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Blutspende-Termine in Stomarn im Mai 2021

 

Text, Foto, Termine: DRK /Redaktion

 

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