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Land finanziert Rechner für Schüler in Stormarn mit 1,4 Mio. Euro

Claus Christian Claussen, Lukas Kilian, Tobias Koch (CDU Stormarn)

Mit dem Vierten Nachtragshaushalt zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Schleswig-Holsteinische Landtag 14 Millionen Euro für den Erwerb von zusätzlichen digitalen Leih-Endgeräten zur Nutzung durch Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt.

Mit diesem Landes-Sofortausstattungsprogramm II für digitale Endgeräte („Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“) können jetzt alle bedürftigen Schüler, die bisher kein Leihgerät hatten, mit Laptops oder Tablets für den digitalen Distanzunterricht ausgestattet werden.

Dazu sagt Claus Christian Claussen, CDU-Landtagsabgeordneter aus Bargteheide:
„Die Ausstattung unserer Schulen, von Lehrern und von Schülern mit digitaler Technik schreitet voran. Mir ist es wichtig, dass dabei kein Kind auf der Strecke bleibt!

„Es hat zwar ein Bund-Länder-Programm für digitale Leih-Endgeräte gegeben. Die Mittel aus diesem Programm sind aber schnell ausgegeben worden und es habe sich gezeigt, dass es zusätzliche Bedarfe gibt. Mit dem neuen Landesprogramm kann jetzt aber noch mehr bedürftigen Schülern ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt werden.

„Auch wenn die Schulen bereits Endgeräte für bedürftige Schüler angeschafft haben, übernimmt das Land jetzt die Kosten im Nachhinein.  Der Kreis Stormarn erhält als Schulträger ebenfalls Fördermittel in Höhe 535.636,32 Euro“, teilt Claus Christian Claussen mit. „Insgesamt erhalten die Schulträger in Stormarn 1.357.427,91 € aus dem Förderpaket.“

Text, Foto: CDU Stormarn

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Ahrensburg und Corona: 33 Neuinfektionen und Inzidenz von 76

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.299 (Stand: 23.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.666 Personen genesen; 354 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 279 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 186 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 76,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona Impfungen ab 06.04.2021 auch in Arztpraxen – aber weiter kein Impfstoff

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Ab dem 6. April können landesweit rund 1.500 Praxen die schleswig-holsteinische Impfkampagne unterstützen. Angesichts der auch dann noch geringen Impfstoffmengen sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere immobile Patientinnen und Patienten und Menschen mit Vorerkrankungen impfen, für die eine Corona-Infektion eine besonders schwere Gefahr darstellen würde.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wir wollen die Impfungen so schnell wie möglich ins Regelsystem überführen. Daher bin ich für die große Unterstützung der engagierten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein dankbar. Allerdings werden wir die Vorteile dieses flexiblen Systems erst ausschöpfen können, wenn ausreichend Impfstoff verfügbar sein wird.“ Die 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein bleiben daher vorerst eine wichtige Säule der schleswig-holsteinischen Impfkampagne.

Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH: „Wir begrüßen sehr, dass nun zügig direkt nach Ostern das Impfen durch die Praxen starten kann. Da im Monat April die verfügbare Impfstoffmenge noch sehr klein sein wird, werden wir als KVSH empfehlen, zunächst die zuhause Pflegebedürftigen inklusive zweier Kontaktpersonen zu impfen. In dieser Gruppe gibt es leider noch zu viele schwerwiegende Erkrankungs- und Todesfälle. Ab Mai rechnen wir mit größeren Impfstoffmengen und der Möglichkeit, viele Menschen zu impfen.“

Erst ab Mai 2021 soll es mehr Impfstoff geben

Patientinnen und Patienten sollten daher davon absehen, sich selbst aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden. Anfangs ist davon auszugehen, dass jede Praxis nur ca. 20 Impfdosen pro Woche erhalten wird. Personen, die der Prioritätsgruppe 2 zuzurechnen sind, sollten daher weiterhin über www.impfen-sh.de Termine in den Impfzentren buchen.

Im April erhalten die Ärzte kaum Impfstoff

Beim „Impfgespräch“ hatten Bund und Länder in der vergangenen Woche u.a. beschlossen, dass neben den Impfzentren ab Anfang April auch Arztpraxen in die Impfkampagne einbezogen werden sollen – zunächst mit Schwerpunkt auf besonders gefährdete Patientinnen und Patienten.

Die KVSH und das Gesundheitsministerium werden gemeinsam informieren, wenn die Impfkampagne in den Arztpraxen ausgeweitet werden kann und die Praxen in größerem Umfang Impfsprechstunden anbieten können.

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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VHS Großhansdorf lädt zu Online-Reise in Land der 1001 Nacht

Reisen, fremde Länder erkunden, andere Kulturen kennenlernen und damit seinen Horizont erweitern – all das ist zurzeit nicht möglich. Die Volkshochschule Großhansdorf bietet nun allen Interessierten an, den „Reisehunger“ online zu stillen.

Die Referentin Anissa Kadiri, gebürtige Marokkanerin, stellt in ihrem Webinar bildhaft dar, wie das Leben in Marokko aussieht und welche typischen Bräuche und Traditionen es gibt. Wann tragen Frauen Henna-Tattoos und warum? Was bedeutet „Tabourdah“ und was ist das geheime Gewürz der kulinarischen Schätze Marokkos? Online begeben sich die „reiselustigen“ Teilnehmer/innen auf eine Reise in das Land der 1001 Nacht.

Der Vortrag wird zwei Mal online angeboten: am Mittwoch, den 24.03.2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr und außerdem am Mittwoch, den 31.03.2021 von 19.00 bis 20.30 Uhr. Der Vortag kostet 15,- Euro.

Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle telefonisch (04102 – 6 56 00) oder per mail ([email protected]) möglich.

Text: VHS Großhansdorf / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Corona: Lockdown bis 18.04.2021 – der Beschluss im Text

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.

Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch wenn bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der aktuellen Situation die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

Bund und Länder haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren, denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können. Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.

Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Schnelltests und Selbsttests können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch dasPersonal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Abeitnehmer nötig ist. Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.

Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPKBeschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidende Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.

Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen.

Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.

In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von
Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht.

Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.

Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

 

Text: Bundeskanzleramt, Foto: Frank Peter

zu den amtlichen Dokumenten

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Die Evangelische Jugend Ahrensburg bittet um Online-Stimmen

Ev. Jugend Ahrensburg

Die Evangelische Jugend Ahrensburg versteht sich als Anlaufpunkt für Fahrten, Aktivitäten und Möglichkeiten andere Jugendliche zu treffen. Das Team besteht vor allem aus Ehrenamtlichen. Im Moment organisieren die Aktiven Online-Events für die jungen Leute. Eines dieser Projekte ist „ChurchCraft“, bei dem sich die Teilnehmer im digitalen Raum treffen können um gemeinsam kreativ zu sein.

Mit diesem Projekt hat sich die Evangelische Jugend Ahrensburg beim Wettbewerb der Zeitschrift Crismon beworben: Der Wettbewerb „Gemeinde 2021“. Damit haben sie die Chance, einen der Fördergeldpreise zu gewinnen.

Die Gewinner werden durch ein Online-Voting ermittelt. Wer das Ahrensburger Team unterstützen will, kann hier seine Stimme abgeben: https://chrismongemeinde.evangelisch.de/projekte/6040cd2be6b4980ee7a706a2

Text, Bild: Evangelische Jugend Ahrensburg / Redaktion

 

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Corona: Inzidenzwert 60 für Schleswig-Holstein am 22.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (21.03.2021) landesweit bei 60,2 (gestern: 59,9). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 94,5 meldet der Kreis Segeberg. Den niedrigsten Wert von 20,2 weist der Kreis Plön auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 73,7 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung und Organistion von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 22.03.2021 (Quelle www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Aufbruch und Diebstähle: Mehrere KFZ in Ahrensburg beschädigt

Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

In der Zeit vom 17. März 2021, 20:00 Uhr bis 18. März 2021, 08:00 Uhr kam es in Ahrensburg in der Moltkeallee und in der Parkallee zu Diebstählen von Fahrzeugteilen.

Nach bisherigem Erkenntnisstand stahlen unbekannte Täter in der Moltkeallee die Außenspiegelgläser von einem BMW und einem Rover. In der Parkallee wurde bei einem Mercedes die hintere Dreiecksscheibe eingeschlagen und aus dem Fahrzeug wurden das Navigationsgerät sowie das Lenkrad entwendet. Außerdem wurden beide Außenspiegelgläser gestohlen. Der Sachschaden wird auf 5.000 Euro geschätzt.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer hat im Tatzeitraum im Bereich der Moltkeallee und der Parkallee verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Erweiterung der Berufsschule in Bad Oldesloe ist bezugsfertig

Berufsschule Bad Oldesloe: Der Erweiterungsbau (Foto: Kreis Stormarn)

Das Gebäude des Erweiterungsbaus ist fertiggestellt und wird ab April 2021 durch die Schule genutzt. Hintergrund der Erweiterung ist der Bedarf der Schule an weiteren Klassenräumen an. Grund waren erhöhte Schülerzahlen, neue Ausbildungsbereiche u.a.

Das Gebäude wurde am westlichen Hügel neben dem unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäude von 1977 errichtet. Das Ergebnis ist ein zweigeschossiger Bau mit 22 Klassenräumen und mit 2.125 m² Nutzfläche. Dafür wurden Mittel in Höhe von 7,7 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Der Bau wurde Mitte März 2019 begonnen und das Gebäude im März 2021 fertiggestellt. Die Außenanlagen am Erweiterungsbau und der Umbau im Bestand (Bereich des Übergangs von Altgebäude zum Erweiterungsbau) folgen bis zum Schuljahreswechsel 2021/2022.

Text, Foto: Kreis Stormarn / Redaktion

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Ahrensburg und Corona: 69 Neuinfektionen und Inzidenz von 73

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.267 (Stand: 22.03.2021, 15.00 Uhr).

Von den insgesamt 69 Neuinfektionen entfallen auf Samstag: 43 Neuinfektionen, Sonntag: 8 Neuinfektionen und auf heute: 18 Neuinfektionen.

Insgesamt sind 4.626 Personen genesen; 361 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 279 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 180 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 73,7 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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