Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (10.03.2021) landesweit bei 46,5 (gestern: 46,2). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 84,3 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 12,0 weist der Kreis Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 75,8 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 10.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Am 19.03.2021, 9.30 Uhr findet die erste Sitzung des neuen Seniorenbeirates statt, in Ahrensburg, in der Reithalle des Marstalls, Lübecker Straße 8. Eröffnet wird die Sitzung durch Bürgervorsteher Roland Wilde.
Vorgaben der Stadtverwaltung: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona Pandemie der zahlenmäßige Zugang zu der Sitzung des Seniorenbeirates beschränkt sein wird. Fragen, Vorschläge und Anmerkungen von Einwohnern sind fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
T a g e s o r d n u n g
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgervorsteher
2. Festsetzung der Tagesordnung
3. Vorstellung der Mitglieder des Seniorenbeirates
4. Wahl einer oder eines 1. Vorsitzenden gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirates
5. Annahme der Wahl durch den 1. Vorsitzenden oder die 1. Vorsitzende und Verpflichtung durch den Bürgervorsteher
6. Übernahme des Vorsitzes durch den 1. Vorsitzenden oder die 1. Vorsitzende
7. Verpflichtung der Mitglieder des Seniorenbeirates gem. § 21 GO durch den Vorsitzenden
8. Wahl einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirates
9. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirats
10. Wahl einer Kassenwartin oder eines Kassenwartes gem. § 2a Abs. 1 der Satzung des Seniorenbeirats
11. Rechte des Seniorenbeirats
12. Entsendung von Mitgliedern des Beirates in die städtischen Gremien und Organisationen
13. Kenntnisnahmen
14. Einwohnerfragestunde
15. Verschiedenes
16. Nächster Sitzungstermin
Die Landesregierung ist aktuell damit beschäftigt, Schulen, Kitas, Museen und die Geschäfte zu öffnen und zu schließen und Grundrechte einzuschränken, weil man die Corona-Zahlen fürchtet (unser Bericht).
Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, dass nach dem Desaster beim Impfen auch für die Schnelltests die Politik versagt – in diesem Falle nicht nur Minister Spahn in Berlin, sondern auch die Landesregierung in Kiel. Die Landesregierung teilt mit, dass sie bis April benötigt, um die Versorgung mit Schnelltests vorzubereiten – und das, nachdem DRK, ALDI & Co zeigen, dass es schneller geht, wenn man nur will (und kann). Anders als beim Schließen von Geschäften etc. setzt die Regierung in Kiel hier zu Lasten der Bürger die Beschlüsse auf Bundesebene nicht um. Die Staatskanzlei in Kiel zu diesem Desaster made in SH:
„Land und Kommunen bereiten die zügige Umsetzung der nationalen Teststrategie vor“
Bis spätestens Anfang April sollen in Schleswig-Holstein flächendeckend Zentren und Anlaufstellen für kostenlose Corona-Schnelltests zugelassen werden. Darauf haben sich die Landesregierung und die Kommunen auf Einladung von Ministerpräsident Daniel Günther in einer Videokonferenz verständigt.
„Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie sind die Schnelltests ein immens wichtiger Baustein“
Sie können uns dabei helfen, in Zukunft weitere Öffnungsschritte zuzulassen. Gemeinsam mit den Kommunen setzen wir daher alles daran, den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich diese Schnelltests zu ermöglichen, ohne dass sie dafür lange Wege zurücklegen müssen“, sagte Günther heute (10. März) in Kiel.
Seit dem 8. März kann sich die Bevölkerung laut der Teststrategie von Bund und Ländern einmal wöchentlich kostenlos auf Corona testen lassen. Finanziert werden die Antigen-Schnelltests vom Bund. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Schnelltests für den Eigengebrauch. „Wir arbeiten gemeinsam mit den Kommunen unter Hochdruck am Ausbau dieser Testkapazitäten, besonders durch die Beauftragung Dritter“, sagte Günther. Die bereits jetzt mit der Testung von Kita- und Lehrpersonal beauftragten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie die Testzentren vom Deutschen Roten Kreuz können schon ab dieser Woche auch Bürgertests anbieten.
„Ein flächendeckendes Testangebot ist ein zusätzlicher Baustein für mehr Sicherheit in unserem täglichen Miteinander und auch perspektivisch weitere Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings dürfen wir in dieser Phase – auch mit einem negativen Testergebnis in der Tasche – nicht sorglos und unvorsichtig werden. Nach wie vor sind Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Hygieneregeln wichtig, um, flankierend durch mehr Impfungen und mehr Tests, gut und sicher aus dieser Pandemie zu kommen und unsere Freiheit wiederzuerlangen,“ ergänzt Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.
„Das Gesundheitsministerium entwickelt einen Anforderungs-Katalog für den Schnelltest-Betrieb“
Geregelt werden muss beispielsweise, wer als privater Anbieter testen darf, was dafür benötigt wird, wie das weitere Vorgehen bei positiv getestete Menschen sein soll und wo ggf. PCR-Tests gemacht werden können. So könnten, wenn die Qualitätskriterien des Anforderungskataloges eingehalten werden, in Zukunft beispielsweise auch Schnelltests vor Supermärkten oder Einkaufszentren stattfinden. Abgerechnet werden die Tests von allen Testanbietern/-stationen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
„Wir werden hierfür die Voraussetzungen schaffen, dass alle an der Gesellschaft beteiligten Akteure, die können und wollen auch eingebunden werden – um so bestmöglich vorhandene Strukturen und vorhandenes Know-How auch voll nutzen zu können“, betont Garg.
Beschäftigte des Landes werden bevorzugt
Das Land hat in Umsetzung der nationalen Teststrategie bereits 2,4 Millionen Schnelltests bestellt. Getestet werden damit die Beschäftigten des Landes, zum Beispiel bei der Polizei, im Justizvollzug oder in den Schulen. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie für Kitakinder soll ein Angebot erfolgen, bei den Kita-Kindern ist dies allerdings von der Verfügbarkeit eines für so kleine Kinder geeigneten Tests abhängig. Lehrkräfte und andere an den Schulen Beschäftigte haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich bis zu den Osterferien bis zu zweimal wöchentlich kostenlos testen zu lassen. Das Land stellt sicher, dass den Mitarbeitenden in den Schulen anschließend zusätzlich zum Bürgertest-Angebot pro Woche ein Selbsttest zur Verfügung gestellt wird. Das gilt auch für die Mitarbeitenden in Kitas, Tagespflege und Horten.
Reinhard Sager, Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, ergänzt für die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände: „Nachdem die Bundeskanzlerin und die Länder in der vergangenen Woche das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger beschlossen haben, werden die Kommunen selbstverständlich tatkräftig dabei helfen, möglichst zügig ein Angebot auch für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Gerade wenn wir die Wiedererlangung unserer Freiheiten in Zukunft vermehrt an einen nachweislich negativen Test knüpfen wollen, brauchen wir ein ausreichendes Angebot im Land.“ Dies gelte gerade mit Blick auf die bevorstehenden Ostertage und damit eventuell verbundene weitere Öffnungsschritte. „Diese sind im Interesse aller. Daher müssen alle, auch die Kommunen, mit anpacken.
„Die Kommunen werden sich vor Ort dafür einsetzen, dass ein möglichst flächendeckendes Angebot zur Verfügung steht“
Das Land wird Kontakt zu landesweit tätigen Akteuren aufnehmen, um diese für den Aufbau eines überregionalen Testangebots zu gewinnen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden kurzfristig die Beauftragung der Anbieter vornehmen und stichprobenartig überwachen, dass positiv getestete Personen hinreichend über die weiteren Schritte aufgeklärt werden. Das Land wird sich, auch auf Bundesebene, dafür einsetzen, dass kurzfristig ein digitales System zur Dokumentation der Testergebnisse zur Verfügung gestellt wird. So könnten die Ergebnisse schnell an die Gesundheitsämter gemeldet werden.
Um einen Überblick über die kostenlosen Bürgertest-Angebote zu erhalten, wird das Land im Internet eine digitale Karte zur Verfügung stellen. Dort sollen alle beauftragten Betreiber von Teststationen oder Testangebote eingetragen werden.
Text: Staatskanzel SH / Redaktion, Foto: Sven Rogge
Die Landesregierung hat heute (10. März) Entscheidungen zum weiteren Vorgehen in der kommenden Woche in Schulen sowie in Krippen, in Kitas und Horten sowie für den Einzelhandel getroffen. Die Regelungen sind regional unterschiedlich. Die Entscheidungen für Stormarn:
Schulen ab 15.03.2021 in Stormarn
Im Kreis Stormarn bleiben die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 kommen in den Wechselunterricht; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten.
Krippen, Kitas und Horte ab 15.03.2021 in Stormarn
Stormarn bleibt beim Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Einzelhandel bleibt zunächst geöffnet
Beschlossen wurde auch, dass der Einzelhandel in Schleswig-Holstein weiterhin geöffnet bleiben darf. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sagte dazu: „Angesichts einer seit neun Tagen stabilen Zahl von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche ist die weitere Öffnung des Einzelhandels ebenso konsequent und verantwortbar wie behutsam.“
Einzelhandel soll sich auf erneuten Lockdown vorbereiten
Das dürfe allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Betriebe trotzdem auf möglicherweise erneut steigende Zahlen in den kommenden Wochen einstellen müssen. „Das heißt, dass sich die Einzelhändler so früh wie möglich mit Möglichkeiten zur digitalen Terminvereinbarung und Kontaktverfolgung befassen sollten“, so Buchholz.
Museen und Galerien und Sport ab 15.03.2021
Diese Bewertung der Pandemielage für die jeweils kommende Woche betrifft gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auch weitere Bereiche wie Museen und Galerien und den kontaktfreien Sport, wo sich ebenfalls keine Änderungen ergeben.
Text: Staatskanzel SH / Redaktion, Foto: Frank Peter
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.981 (Stand: 10.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.388 Personen genesen; 331 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 262 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Ergänzende Erläuterungen: Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 7 Betrieben besteht bei insgesamt 49 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 26 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn. Kita und Schule: In 2 Kitas und 2 Schulen wurde bei insgesamt 7 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen. Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen. Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
Bislang wurde in Stormarn bei 164 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 185 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 75,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Am 10.03.2021 findet die Sitzung des Umweltausschusses ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.
Hinweis der Verwaltung: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu verwenden. Die Mitglieder des Umweltausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 01/2021 vom 16.02.2021
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Errichtung einer barrierefreien WC-Anlage am Bahnhof in Ahrensburg
8. Bebauungsplan Nr. 107 – Wohngebiet auf dem Gelände nördlich und nordöstlich der Straße Fannyhöh sowie südlich und südöstlich der verbleibenden Tennisplätze
– Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
9. Bebauungsplan Nr. 108 „Fischerei-Institut Wulfsdorf“, für das Gebiet östlich des B-Plans 70B („Allmende“) sowie westlich und nördlich des B-Plans 70a („Wilde Rosen“)
-Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des B-Plans
10. Anfragen, Anregungen, Hinweise
Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.
Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (09.03.2021) landesweit bei 46,2 (gestern: 45,3). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 94,3 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 13,0 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 77,0 veröffentlicht.
Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.
Corona-Zahlen für SH 09.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)
Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay
Am 28. Februar 2021 kam es vor einer freien Tankstelle in der Industriestraße in Bad Oldesloe, gegen 18:45 Uhr, zu einer Körperverletzung.
Nach bisherigen Ermittlungen hat ein Mann, mit grauem Kapuzenpullover, schwarzer Hose und schwarzer Tasche, beim Verlassen des Verkaufsbereichs der Tankstelle einen vor der Tür wartenden Mann mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Der bereits namentlich bekannte Tatverdächtige entfernte sich vom Tankstellengelände. Auf dem Tankstellengelände befanden sich mindestens noch zwei weitere Personen.
Der Geschädigte kann wie folgt beschrieben werden: männlich, ca. 50-55 Jahre alt, ca. 170-175 cm groß, Oberlippenbart, schulterlange Haare, gepflegtes Erscheinungsbild
Die Kriminalpolizei Bad Oldesloe hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer kann Angaben zum Geschädigten oder zu der Körperverletzung machen? Zeugen und der Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizei Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531 / 501-0 zu melden.
Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.947 (Stand: 09.03.2021, 15.00 Uhr).
Insgesamt sind 4.363 Personen genesen; 327 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 257 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.
Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 187 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 76,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.
Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)
Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, 09.03.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 26.01.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf
hier: Änderungsantrag der FDP-Fraktion
6.1. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf, hier: Durchführungsbestimmungen für OnlineSitzungen
7. Mitteilungen
8. Anfragen
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