Anzeigespot_img
Anzeigespot_img
Start Blog Seite 1436

Corona Impfungen: kurzfristig freie Termine in Bad Oldesloe

Gesundheitsministerium ruft die über 80jährigen auf: freie Termine für heute und Anfang kommender Woche

Im Oldesloer Impfzentrum können über 80jährige kurzfristig Termine wahrnehmen, wenn sie sich online anmelden – auch heute oder Anfang kommender Woche. Für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, und damit der Prioritätengruppe 1 angehören, sind weiterhin Nachmittagstermine mit den Impfstoffen von Biontec und Moderna verfügbar.

Dieses Kontingent steht derzeit exklusiv dieser Gruppe zur Verfügung. Personen, die 80 Jahre oder älter sind und eine Möglichkeit zur online-Anmeldung haben, sollen gerne diese Möglichkeit nutzen.

Auch wer noch keinen Brief bekommen hat, kann die Onlineterminbuchung nutzen

Der im Schreiben enthaltene PIN ist nur für die telefonische Anmeldung notwendig. Wer kann, wird gebeten, ältere Menschen bei Bedarf bei der online-Anmeldung zu unterstützen oder kann dies auch für sie durchführen.

Die Impfzentren sind frei wählbar, dass bedeutet auch Personen über 80 aus anderen Regionen innerhalb SH können das Impfzentrum Bad Oldesloe nutzen. Aber auch in anderen Zentren sind für die über 80jährigen Nachmittags weiterhin Termine buchbar.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige

Corona: Inzidenzwert 48 für Schleswig-Holstein am 12.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (12.03.2021) landesweit bei 48,6 (gestern: 48,0). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 82,1 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 12,8 weist der Kreis Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 70,9 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 12.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Ahrensburg und Corona: 26 Neuinfektionen und Inzidenz von 70

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 5.030 (Stand: 12.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.428 Personen genesen; 335 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 267 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 173 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 70,9 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Einbruch in Tabakgeschäft in Trittau

Gemeinde Trittau (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 11. März 2021 kam es gegen 02:50 Uhr zu einem Einbruch in ein Tabakgeschäft in der Poststraße in Trittau.

Nach bisherigem Erkenntnisstand zerstörte eine unbekannte Person gewaltsam eine Schaufensterscheibe und gelangte so in das Geschäft. Es wurden diverse Tabakwaren entwendet. Im Anschluss entfernte sich der Täter in unbekannte Richtung. Die Höhe des Schadens steht noch nicht fest.

Der Täter kann wie folgt beschrieben werden: männlich,1,80 – 1,90m groß, ca. 20 Jahre alt, graue Mütze, braune Jacke mit Kapuze, dunkle Jogginghose, dunkle Schuhe mit auffälliger Federung/ Dämpfung, dunkler Rucksack.

Die Kriminalpolizei Ahrensburg hat die Ermittlungen übernommen. Wer hat zum Tatzeitpunkt verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Poststraße in Trittau beobachtet? Wer kennt den Täter? Hinweise nimmt die Polizei Ahrensburg unter der Telefonnummer: 04102/ 809-0 entgegen.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Fotoausstellung in Ahrensburg „Was uns gut tun kann“

Lesende Fotografin (Foto: Friederike Stumpf)

Zu einem gesunden Leben kann man durch eigenes Zutun eine Menge beitragen

So kommt man durch den Wechsel zwischen Anstrengung, z. B. durch Sport oder Gartenarbeit, und Entspannung beim Lesen oder Ausruhen zu einem Gleichgewicht für Körper und Geist. Das Bewegen in der Natur, am und im Wasser, das gemeinsame Spielen, eine gesunde Ernährung, Vertrauen, Meditieren, gemeinsam unterwegs sein, Musik machen, schafft Wohlbefinden und Zufriedenheit und stärkt die Widerstandsfähigkeit des Menschen.

Unter dem Thema: „Was uns gut tun kann“ zeigen Wolf-Dieter Hynding, Friederike und Konrad Stumpf Fotos aus ganz unterschiedlichen Situationen.

Die Fotoausstellung in den Räumen der Stadtbücherei Ahrensburg ist ab sofort bis 15. Mai 2021 zu den Öffnungszeiten (Montag, Donnerstag 10:00 – 19:00, Dienstag geschlossen, Mittwoch, Freitag 10:00 – 16:00 und Samstag 10:00 – 13:00 Uhr) zu sehen.

Text: Stadtbücherei Ahrensburg / Redaktion, Foto: Friederike Stumpf

Anzeige

Corona: Inzidenzwert 48 für Schleswig-Holstein am 11.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (11.03.2021) landesweit bei 48,0 (gestern: 46,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 87,6 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 11,3 weist der Kreis Dithmarschen auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 76,6 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 11.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

Anzeige

Corona Impfungen – Sozialminister Garg: Die Über 80jährigen sollen online buchen!

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

In Schleswig-Holstein wurde am Dienstag um 17 Uhr die Online-Buchungsmöglichkeit auch für die Prioritätengruppe 2 eröffnet unter www.impfen-sh.de. Innerhalb der ersten Stunde haben online rund 60.000 Impfberechtigte Impftermine gebucht. Der Zulauf war zu Beginn erwartungsgemäß sehr hoch mit mehr als 100.000 Zugriffen, so dass ein Warteschlangensystem eingeschaltet wurde. Die Warteschlange konnte innerhalb der ersten Stunde aufgelöst werden.

Im Laufe des Mittwoch wurden die in den Impfzentren vormittags liegenden Termine mit dem Astra Zeneca-Impfstoff ausgebucht. Das Ministerium wird informieren, wenn neue Anmeldungen möglich sind. Es kann aber auch derzeit vorkommen, dass Personen beispielsweise aufgrund von Doppelbuchungen Termine stornieren, so dass auch jetzt noch einzelne Termine online vergeben werden können.

Dazu folgender wichtiger Hinweis: Irrtümlich online gebuchte Termine können und sollen selbst storniert werden. Klicken Sie in der Anmeldebestätigungsmail auf „Termine verwalten“. Sie gelangen so auf die Website und klicken dort auf „Termine > Termine absagen.

Für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, und damit der Prioritätengruppe 1 angehören, waren mit Stand 10.3., 16 Uhr, weiterhin Nachmittagstermine mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna verfügbar. Dieses Kontingent steht derzeit exklusiv dieser Gruppe zur Verfügung. Personen, die 80 Jahre oder älter sind und eine Möglichkeit zur online-Anmeldung haben, sollen gerne diese Möglichkeit nutzen. Auch wer noch keinen Brief bekommen hat, kann die Onlineterminbuchung nutzen. Der im Schreiben enthaltene PIN ist nur für die telefonische Anmeldung notwendig. Wer kann, wird gebeten, ältere Menschen bei Bedarf bei der online-Anmeldung zu unterstützen oder kann dies auch für sie durchführen.

Komplizierte Technik des Sozialministeriums – Lern-Video für die Über 80jährigen

Das Land hat ein Video mit einer Schritt für Schritt „Click-Anleitung“ zum Anmeldeverfahren unter Impfen-Videothek veröffentlicht, in dem die online-Anmeldeschritte erläutert werden.

Erläuterungen des Sozialministeriums zu den Corona Impfungen

Sollte es zu Problemen kommen, erinnert das Ministerium an folgende Erläuterungen zu möglichen Ursachen aus den Fragen und Antworten: Während Personen einen Termin buchen wollen, werden andere Personen dies voraussichtlich parallel auch versuchen. Die Reservierung eines Termins beginnt in dem Augenblick, indem man bei einem konkreten Termin auf „Termin reservieren“ klickt und nicht solange sich der Nutzer noch im Verifizierungsprozess befinden. Während er oder sie sich noch im Verifizierungsprozess befindet, kann ein gewünschter Termin eventuell bereits durch andere Personen gebucht worden sein. Tipp: Es kann daher hilfreich sein, nicht unbedingt den ersten verfügbaren Termin anzupeilen, da sich darauf voraussichtlich viele Menschen fokussieren werden. Zudem zur Erinnerung: Im Internet greifen Personen mit eigener Technik auf die Anmeldeserver zur Terminvergabe zu. Die Terminvergabewebsite hat mittlerweile hunderttausende Termine erfolgreich vergeben. Fehlermeldungen können also auf „Kundenseite“ begründet sein. Geprüft werden sollte daher technisch Folgendes:

  • Nutzung eines aktuellen Internet-Browser (z.B. Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome, etc.). Veraltete Browser wie zum Beispiel der Microsoft Internetexplorer funktionieren nicht.
  • Prüfung des Spam-Ordners, wenn die Verifizierungsmail nicht kommen sollte.
  • Bei Problemen mit dem Betrieb der Website könnten in seltenen Fällen auch eigene Cookie- oder Firewall-Einstellungen die Ursache sein. Tipp: Wenn möglich die Nutzung eines anderen Rechners oder auch eines Smartphones probieren.

Zum Aufklärungsblatt/ Ständige Impfkommission: Die Ständige Impfkommission hat am 4.3. mitgeteilt, dass sie beschlossen hat, die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff für alle Altersgruppen, entsprechend der Zulassung zu empfehlen (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/AstraZeneca-Impfstoff.html). Die entsprechenden Aufklärungsbögen sind jedoch leider noch nicht entsprechend von der Stiko angepasst worden, daher erhalten Personen, die einen Termin gebucht haben, derzeit noch Aufklärungsbögen, in denen – neben anderen Informationen – eine überholte Altersempfehlung enthalten ist. Maßgeblich ist jedoch die neue Empfehlung der Stiko. Eine Anpassung des Aufklärungsblattes soll sobald wie möglich erfolgen.

Impfzentren: Es wird erinnert, dass Personen bitte nicht zu früh in die Impfzentren kommen. Im Impfzentrum gelten die Abstandsregeln, die gewahrt werden müssen. Das gelingt besser, wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen.

Fragen und Antworten zu den Corona Impfungen

Welche Personen sind neben der Prioritätsgruppe 1 laut Bundesimpfverordnung berechtigt einen Impftermin zu buchen?

Alle Personen der Prioritätengruppe 2. Dazu gehören:

Personen, die 70 Jahre oder älter sind.

Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, also Personen:

  • mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • nach einer Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression),
  • mit hämatologischer oder behandlungsbedürftiger Krebserkrankung (die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt),
  • mit schweren Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Mukoviszidose),
  • mit Diabetes (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),
  • mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,
  • mit einem Body-Mass-Index über 40,
  • bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

Impfberechtigt sind bis zu zwei enge Kontaktpersonen

  • von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat, die von dieser Person oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
  • von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person mit den oben genannten Vorerkrankungen, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden
  • von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.

Impfberechtigt ist Personal

  • in stationären Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, das geistig behinderte Menschen behandelt, betreut oder pflegt,
  • in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt,
  • der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren.

Impfberechtigt sind

  • Polizei- und Ordnungskräfte, die z.B. bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind,
  • Personen in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind,
  • Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, sowie in Grund-, Sonder- oder Förderschulen,
  • Personen, die in Obdachlosen-, Asylbewerber-, Flüchtlings- oder Spätaussiedler-Unterkünften leben oder tätig sind,
  • Personen, die mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

Wie kann die Berechtigung nachgewiesen werden?

Es gibt vier Wege die jeweilige Impfberechtigung nachzuweisen:

  1. Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
  2. Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen, die auch den Ärztinnen und Ärzte entsprechend vergütet werden: Erkrankungsnachweis.pdf (schleswig-holstein.de)
  3. Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein Berufstätigkeit (schleswig-holstein.de)
  4. Kontaktnachweis für Schwangere oder die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis Kontaktpersonen (schleswig-holstein.de)

Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.

Werden die Ü80-Jährigen weiterhin angeschrieben?

Ja. Seit dem 01.02. ist für Personen, die 80 Jahre und älter sind, eine exklusive telefonische Anmeldung nach Erhalt eines Impfeinladungs-Schreiben und persönlichem PIN-Code möglich. Ende Januar ist die Versendung der Impfeinladungs-Schreiben gestartet. Um die sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wurde anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand weiter entzerrt. Mit der Versendung weiterer Schreiben in kleineren Tranchen ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren ist zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite www.impfen-sh.de eröffnet. Termine sind dort i.d.R. nachmittgas exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Die Möglichkeit sich per Telefon mit persönlichem PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Das Anschreiben und eine PIN sind aber nicht erforderlich für die alternative online-Anmeldung. Jede Person aus der Gruppe, die älter als 80 Jahre ist, kann sich also unabhängig vom Erhalt des Briefes auch online anmelden.

Wie können sich Personen, die online irrtümlich einen Termin gebucht haben, wieder abmelden?

Irrtümlich online gebuchte Termine können und sollen selbst storniert werden. Klicken Sie in der Anmeldebestätigungsmail auf „Termine verwalten“. Sie gelangen so auf die Website und klicken dort auf „Termine > Termine absagen. Personen über 80 Jahre, die sich telefonisch angemeldet haben, und wieder abmelden wollen – z.B. im Krankheitsfall –, können falls sie telefonisch nicht durchkommen auch über die E-Mail Adresse [email protected] ihren Termin stornieren oder eine Umbuchung anfragen.

Entspricht die Anzahl der auf www.impfen-sh.de unter den jeweiligen Impfzentren angegeben „Terminen“ auch der Anzahl der Personen, die sich impfen lassen können?

Nein, es können sich deutlich mehr impfen lassen. Denn: Die unter den jeweiligen Impfzentren angegebenen Anzahl der Termine bezieht sich auf die noch verfügbaren Uhrzeiten, bzw. Zeitfenster. Termin ist also im Sinne von Uhrzeit zu verstehen. Da sich zu einer Uhrzeit aber mehrere Personen gleichzeitig in einem Impfzentrum impfen lassen können, besteht tatsächlich für deutlich mehr Personen an jeweils einem „Termin“ die Möglichkeit zur Impfung. Die tatsächliche Anzahl von Personen, bzw. damit auch Impfdosen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Impflinien in einem Impfzentrum parallel betreiben werden. Hinter einem „Termin“ stehen in der Regel zwischen 4 und 20 einzelne Impfungen, pro Viertelstunde und pro Impflinie werden 4 Personen einbestellt.

Gibt es Tipps, um trotz hohen Andrangs, online bei verfügbaren Terminen einen Termin zu erhalten?

Zur Erläuterung: Während Sie Ihren Termin buchen wollen, werden andere Personen dies voraussichtlich parallel auch versuchen. Die Reservierung eines Termins beginnt in dem Augenblick, indem Sie einen konkreten „Termin reservieren“ und nicht solange Sie sich noch im Verifzierungsprozess befinden. Während Sie sich noch im Verifizierungsprozess befinden, kann ein gewünschter Termin eventuell bereits durch andere Personen gebucht worden sein. Es kann daher hilfreich sein, nicht unbedingt den ersten verfügbaren Termin anzupeilen, da sich darauf voraussichtlich viele Menschen fokussieren werden.

Über 80-jährigen Personen wird geraten, einen Termin nachmittags zu buchen, da diese Termine für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert sind und die Buchung damit nicht in Konkurrenz zu den anderen Berechtigten der Prioritätengruppe 2 steht.

Was kann der Grund sein, wenn eine Online-Anmeldung nicht funktioniert und was kann ich dagegen tun?

Neben der Möglichkeit, dass keine Termine verfügbar sind folgendes zur Erläuterung: Im Internet greifen Sie mit Ihrer eigenen Technik auf die Anmeldeserver zur Terminvergabe zu. Die Terminvergabewebsite hat mittlerweile hunderttausende Termine erfolgreich vergeben. Fehlermeldungen können also auf „Kundenseite“ begründet sein. Prüfen Sie daher technisch Folgendes:

  • Sie benötigen einen aktuellen Internet-Browser (z.B. Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome, etc.). Veraltete Browser wie zum Beispiel der Microsoft Internetexplorer funktionieren nicht.
  • Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie die Verifizierungsmail nicht bekommen haben. Die Einstellungen des Spamschutzes liegen auf der „Kundenseite“ und können nicht extern nicht beeinflusst werden.
  • Wenn Sie Probleme beim Betrieb der Website haben, könnten in seltenen Fällen auch eigene Cookie- oder Firewall-Einstellungen die Ursache sein. Dies könnte z.B. durch die Nutzung eines anderen Rechners oder eines Smartphones behoben werden.

Gibt es eine Möglichkeit für Personen zwischen 70 und 79 Jahren, die kein Internet haben, sich anzumelden?
Ja. Es wird dringend empfohlen – gegebenenfalls mit Unterstützung – die Online-Anmeldung vorrangig zu nutzen, da dies mehr Personen eine Anmeldung ermöglicht. Sollte das nicht möglich sein, gibt es aber die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der kostenfreien Nummer 0800 455 655 0. Hier muss derzeit mit Wartezeiten gerechnet werden, bzw. damit, dass mehrere Versuche notwendig sind.

Was muss ich im Hinblick auf die Terminauswahl beachten?
Zu jeder Erstimpfung gehört eine Zweitimpfung. Der Zweittermin kann nicht verlegt werden. Sie müssen ihn zum jeweils angegebenen Zeitpunkt wahrnehmen. Buchen Sie daher nur einen Ersttermin, dessen Zweittermin Sie ebenfalls wahrnehmen können.

Ist es erforderlich, dass ich vor dem Termin zum Impfzentrum komme?

Nein. Bitte erscheinen Sie pünktlich, aber nicht vorzeitig zur Impfung. Im Impfzentrum gelten die Abstandsregeln, die gewahrt werden müssen. Das gelingt besser, wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen. Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter: www.impfen-sh.de

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

Anzeige

Ahrensburg: Konzert zum Wochenmarkt am 13.03.2021 fällt aus

Die Stadtbücherei Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Stadtbücherei Ahrensburg organisiert seit Dezember 2020 zum Wochenmarkt „Konzerte vom Balkon“ am Samstag. Nun kommt es erneut zu einer Terminverschiebung: Am 13.03.2021 fällt das Konzert aus, weil die Bücherei nach den Corona-Lockerungen wieder geöffnet ist.

Text: Stadtbücherei / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

Anzeige

Kassenärzte: Gesundheitsminister verzögern Corona Impfungen in den Praxen

Impfen: „Jetzt und sofort in die Arztpraxen – kein Verständnis für föderale Sonderwege“

„Wir befürchten, dass mit diesem Beschluss das wohnortnahe, flächendeckende und schnelle Impfen in den Praxen im April nicht mehr stattfinden wird. Wenn wir aber eines nicht haben, dann ist es Zeit. Wir müssen schnell und konsequent impfen. Das geht nur mit den Praxen der niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte- je eher je besser“, kommentierte heute Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie.

Gesundheitsminister verhindern schnelle Corona-Impfungen

„Was sind die Beweggründe solcher politischen Beschlüsse, die Patienten und Ärzte gleichermaßen frustrieren“, fragte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. „Damit macht es Politik unmöglich, dass den Bürgerinnen und Bürgern kurzfristig ein flächendeckendes und wohnortnahes Impfangebot gemacht wird“, sagte er.

„Den Impfturbo können wir so noch nicht auf Straße bringen

Aus dem Fahrt aufnehmen wird durch die gestrigen Beschlüsse eher ein Weiter so für den April fortgeschrieben“, ergänzte Gassen. Beide Vorstände zeigten sich überzeugt davon, dass ein rascheres Einbinden der Praxen mit dem Konzept des Bundesgesundheitsministers möglich gewesen wäre.

„Doch die Länder haben das Verfahren unnötig verkompliziert“, konstatierten Gassen und Hofmeister. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wollen impfen. Wir sind bereit: Jetzt und sofort. Doch man lässt uns im Unklaren. Aber nicht nur das! Die Politik will zuerst die Impfzentren mit Impfstoffen ausstatten und deren Finanzierung absichern, danach folgen die Praxen mit den übrig gebliebenen Resten. Das ist ein Unding! So wird das Engagement der Kolleginnen und Kollegen mit Füssen getreten“, zeigte sich Hofmeister empört.

Beide KBV-Vorstände betonten, dass ein schnelles Durchimpfen der Bevölkerung selbst mit aufgestockten Impfzentren nicht zu erreichen ist. „Das geht nur mit den Praxen: Fünf Millionen Impfungen in der Woche sind dort absolut machbar. Es geht darum, maximale Geschwindigkeit bei den Impfungen zu erreichen- es gibt aber offensichtlich noch einige, die das nicht verstanden haben“, so KBV-Chef Gassen abschließend.

Text: Kassenärztliche Bundesvereinigung / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige

Corona: Der Bund verzögert Auszahlung aus Härtefallfonds – Kritik der IHK

Björn Ipsen (Foto: IHK Flensburg / Dewanger)

Die Bundesregierung ist derzeit vollauf damit beschäftigt, Einschränkungen und Erschwernisse für Bürger und Firmen zu erfinden. Offenbar ist es leichter, mit Corona Zwangsmaßnahmen zu beschließen als Hilfen zu organisieren. Das betrifft nicht nur die Probleme zu den Themen Impfen und Testen, für die Minister Spahn verantwortlich zeichnet.

Auch Minister Peter Altmaier ist offenbar nicht in der Lage, Nützliches zu bewegen: Die Novemberhilfe (November 2020) ist noch immer nicht ausgezahlt und wird vom Ministerium im Moment bewusst verzögert mit der Begründung, das IT-System des Wirtschaftsministeriums sei nicht betrugssicher. Aktuell werden auch noch die versprochenen Hilfen aus dem „Härtefallfonds“ vom Wirtschaftsministerium verzögert. Das bringt die IHK auf den Plan. Die IHK Schleswig-Holstein teilt dazu heute mit:

Statt den Firmen in Not zu helfen erfindet der Bund eine neue Bürokratie

Der Bund bevorzugt für den neuen Härtefallfonds ein separates Antragsverfahren. Jedes Land soll die jeweiligen Anträge eigenständig programmieren. Die IHK Schleswig-Holstein kritisiert den Aufbau von Parallelstrukturen und plädiert dafür, stattdessen das bestehende Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III um ein entsprechendes Modul zu erweitern.

„Wir können doch nicht schon wieder von vorne anfangen und mit viel Aufwand ein weiteres Portal programmieren. Wer soll da noch den Überblick behalten? Schon jetzt ist unseren Unternehmen überhaupt nicht mehr vermittelbar, dass es für die unterschiedlichen Hilfen immer wieder neue Antragsprogramme und Infrastruktur geben muss“, kritisiert Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.

Es gebe funktionierende Plattformen, viele erforderliche Daten und Schnittstellen seien gut in die Systeme integriert. Zwar sei das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III sogar für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine Herausforderung. Dennoch dürfte der Erweiterungsaufwand gering sein, insbesondere, weil der Härtefallfonds eine Ergänzung zur Überbrückungshilfe III darstellt und sich an denselben Parametern orientieren soll.

„Ein zusätzliches, betrugssicheres Antragsverfahren verschlingt Ressourcen und Zeit – beides haben wir aber nicht. Was für Komplikationen bei den Programmierarbeiten auftreten können, haben wir bei der Überbrückungshilfe III wochenlang zu spüren bekommen“, so Ipsen.

Weil die Auszahlung wegen der Betrugsfälle zurzeit ruht, sei es umso abwegiger, neue Systeme zu schaffen. Ipsen: „Die finanzielle Not ist in Teilen der Wirtschaft noch immer groß. Statt also Parallelstrukturen aufzubauen, wäre es sinnvoller, das bestehende System rasch wieder auszahlungssicher zu gestalten und auch für den Härtefallfonds zu nutzen.“

Text: IHK SH / Redaktion, Foto: IHK Flensburg / Dewanger

Anzeige