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Corona: Regeln für Schulen, Kitas, Einzelhandel ab 15.03.2021 – müssen Geschäfte bald wieder schließen?

Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Landesregierung hat heute (10. März) Entscheidungen zum weiteren Vorgehen in der kommenden Woche in Schulen sowie in Krippen, in Kitas und Horten sowie für den Einzelhandel getroffen. Die Regelungen sind regional unterschiedlich. Die Entscheidungen für Stormarn:

Schulen ab 15.03.2021 in  Stormarn

Im Kreis Stormarn bleiben die Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 kommen in den Wechselunterricht; die Abschlussjahrgänge können sich unverändert vorbereiten.

Krippen, Kitas und Horte ab 15.03.2021 in Stormarn

Stormarn bleibt beim Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Einzelhandel bleibt zunächst geöffnet

Beschlossen wurde auch, dass der Einzelhandel in Schleswig-Holstein weiterhin geöffnet bleiben darf. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sagte dazu: „Angesichts einer seit neun Tagen stabilen Zahl von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche ist die weitere Öffnung des Einzelhandels ebenso konsequent und verantwortbar wie behutsam.“

Einzelhandel soll sich auf erneuten Lockdown vorbereiten

Das dürfe allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Betriebe trotzdem auf möglicherweise erneut steigende Zahlen in den kommenden Wochen einstellen müssen. „Das heißt, dass sich die Einzelhändler so früh wie möglich mit Möglichkeiten zur digitalen Terminvereinbarung und Kontaktverfolgung befassen sollten“, so Buchholz.

Museen und Galerien und Sport ab 15.03.2021

Diese Bewertung der Pandemielage für die jeweils kommende Woche betrifft gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz auch weitere Bereiche wie Museen und Galerien und den kontaktfreien Sport, wo sich ebenfalls keine Änderungen ergeben.

Text: Staatskanzel SH / Redaktion, Foto: Frank Peter

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Ahrensburg und Corona: 37 Neuinfektionen und Inzidenz von 75

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.981 (Stand: 10.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.388 Personen genesen; 331 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 262 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Ergänzende Erläuterungen:
Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind derzeit keine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Betriebe: Ein Teil der Infektionen betrifft Stormarner Betriebe. In 7 Betrieben besteht bei insgesamt 49 Mitarbeiter/innen eine COVID-19-Infektion. 26 dieser Mitarbeiter/innen wohnen im Kreis Stormarn.
Kita und Schule: In 2 Kitas und 2 Schulen wurde bei insgesamt 7 Personen eine Covid-19-Infektionen nachgewiesen.
Das übrige Ausbruchsgeschehen ist diffus, lässt sich weder regional noch auf weitere bestimmte Personengruppen eingrenzen.
Bestätigte Fälle einer Virus-Mutation:
Bislang wurde in Stormarn bei 164 Fällen das Vorliegen einer Infektion mit einer Corona-Mutation bestätigt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 185 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 75,8 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburger Umweltausschuss tagt am 10.03.2021

Am 10.03.2021 findet die Sitzung des Umweltausschusses ab 19.30 Uhr in der Sporthalle des Schulzentrums Am Heimgarten, Reesenbüttler Redder 4-10, statt.

Hinweis der Verwaltung: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen der zahlenmäßige Zugang zu der Ausschusssitzung beschränkt sein wird. Die Sitzung ist „öffentlich“. Sie können in der Einwohnerfragestunde Ihre Fragen stellen. Bedauerlicherweise besteht die Möglichkeit, dass nicht alle interessierten Bürger*innen in den Tagungsort eingelassen werden können. Daher bitten wir Sie, Ihre Fragen, Vorschläge und Anmerkungen fünf Tage vor der Sitzung bei der Stadt Ahrensburg, Bürgermeister, unter der E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Fragen beantwortet werden. Für alle Teilnehmer und Gäste gilt die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen. Wir möchten Sie bitten, diese beim Betreten des Gebäudes und während der Sitzung zu verwenden. Die Mitglieder des Umweltausschusses sowie die Vertreter der Beiräte werden gebeten, den Eingang zur Turnhalle EKG in Höhe der gegenüberliegenden Haus-Nr. 15 bzw.17 des Reesenbüttler Redders zu nutzen. Aufgrund der Sitzung in der Sporthalle wird um das Tragen von geeignetem Schuhwerk mit hellen Sohlen gebeten. Sitzungsunterlagen sind vorab unter Mandatos herunterzuladen oder in Papierform mitzubringen, da kein WLAN zur Verfügung steht.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Einwohnerfragestunde
4. Festsetzung der Tagesordnung
5. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 01/2021 vom 16.02.2021
6. Berichte/Mitteilungen der Verwaltung
6.1. Berichte gemäß § 45 c GO
6.2. Sonstige Berichte/Mitteilungen
7. Errichtung einer barrierefreien WC-Anlage am Bahnhof in Ahrensburg
8. Bebauungsplan Nr. 107 – Wohngebiet auf dem Gelände nördlich und nordöstlich der Straße Fannyhöh sowie südlich und südöstlich der verbleibenden Tennisplätze
– Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
9. Bebauungsplan Nr. 108 „Fischerei-Institut Wulfsdorf“, für das Gebiet östlich des B-Plans 70B („Allmende“) sowie westlich und nördlich des B-Plans 70a („Wilde Rosen“)
-Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des B-Plans
10. Anfragen, Anregungen, Hinweise

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Corona: Inzidenzwert 46 für Schleswig-Holstein am 09.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (09.03.2021) landesweit bei 46,2 (gestern: 45,3). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 94,3 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 13,0 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 77,0 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 09.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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Körperverletzung in Bad Oldesloe: Geschädigter gesucht

Am 28. Februar 2021 kam es vor einer freien Tankstelle in der Industriestraße in Bad Oldesloe, gegen 18:45 Uhr, zu einer Körperverletzung.

Nach bisherigen Ermittlungen hat ein Mann, mit grauem Kapuzenpullover, schwarzer Hose und schwarzer Tasche, beim Verlassen des Verkaufsbereichs der Tankstelle einen vor der Tür wartenden Mann mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Der bereits namentlich bekannte Tatverdächtige entfernte sich vom Tankstellengelände. Auf dem Tankstellengelände befanden sich mindestens noch zwei weitere Personen.

Der Geschädigte kann wie folgt beschrieben werden: männlich, ca. 50-55 Jahre alt, ca. 170-175 cm groß, Oberlippenbart, schulterlange Haare, gepflegtes Erscheinungsbild

Die Kriminalpolizei Bad Oldesloe hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer kann Angaben zum Geschädigten oder zu der Körperverletzung machen? Zeugen und der Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizei Bad Oldesloe unter der Telefonnummer: 04531 / 501-0 zu melden.

Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Ahrensburg und Corona: 42 Neuinfektionen und Inzidenz von 76

Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe (Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Zahl der klinisch bestätigten COVID-19-Fälle in Stormarn seit März 2020 beträgt insgesamt 4.947 (Stand: 09.03.2021, 15.00 Uhr).

Insgesamt sind 4.363 Personen genesen; 327 Personen sind aktuell infiziert. Insgesamt 257 Personen sind seit März 2020 gestorben – an oder im Zusammenhang mit Covid-19. Untersuchungen zur Todesursache werden, anders als in anderen Ländern, dazu nicht durchgeführt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nachträgliche Korrekturen der Zahlen durch das Sozialministerium teilweise zu Abweichungen von den Meldungen des Vortages führen können. So werden z.B. einzelne Fälle anderen Kreisen zugeordnet.

Im Kreis Stormarn (244.594 Einwohner*innen) wurden innerhalb der letzten sieben Tage 187 Neuinfektionen bestätigt. Das entspricht einem Inzidenzwert von 76,6 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen.

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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Hauptausschuss Großhansdorf tagt am 09.03.2021

Großhansdorf: Das Rathaus mit Waldreitersaal ( Foto: Ahrensburg-Portal)

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, 09.03.2021, 19:00 Uhr im Waldreitersaal, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift vom 26.01.2021
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5. Einwohnerfragestunde
6. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf
hier: Änderungsantrag der FDP-Fraktion
6.1. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf, hier: Durchführungsbestimmungen für OnlineSitzungen
7. Mitteilungen
8. Anfragen

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Corona: Lockerungen für Krippen, Kindertagesstätten und Horte ab 15.03.2021

Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das betrifft die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster und Einrichtungen in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg, und Stormarn, sowie auf der Insel Helgoland.

Das Land hat auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und die kreisfreien Städte Flensburg und Lübeck sowie Stormarn und Segeberg mit deren Einvernehmen Entscheidungen zum weiteren Vorgehen für die Krippen, Kitas und Horte ab dem 15. März getroffen.

Pinneberg: Am 15. März erfolgt der Wechsel in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Lübeck: Am 15. März erfolgt der Wechsel in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Für Stormarn sind die Lockerungen vom Ministerium noch nicht genehmigt

Für die bislang im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen befindlichen Einrichtungen in den Kreisen Segeberg und Stormarn gilt:

Segeberg: Die Lage wird aktuell beobachtet. Am Mittwoch, 10. März wird entschieden, ob ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden muss.

Stormarn: Die Lage wird aktuell beobachtet. Am Mittwoch, 10. März wird entschieden, ob ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden muss.

Flensburg: Entscheidung, ob ab dem 15. März in den eingeschränkten Regelbetrieb gewechselt wird, wird am Mittwoch, 10. März getroffen.

Schleswig-Flensburg: Entscheidung, ob ab dem 15. März in den aktuell noch in Notbetreuung befindlichen Gemeinden in den eingeschränkten Regelbetrieb gewechselt wird, wird am Mittwoch, 10. März getroffen.

Herzogtum Lauenburg: Entscheidung, ob ab dem 15. März in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gewechselt wird, wird am Mittwoch, 10. März getroffen.

Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet, dass wieder alle Kinder in ihren Kindertageseinrichtungen betreut werden. Die Maßgaben zu Hygiene- und Abstandsregeln und der Kontaktbeschränkung bleiben bestehen.

Im eingeschränkten Regelbetrieb wird die weit überwiegende Mehrzahl der Kinder in normalen Gruppengrößen betreut werden. Dies betrifft:

  1. Kinder von Mitarbeitenden aus der kritischen Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
  2. Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind, (wenn keine Alternativbetreuung vorhanden)
  3. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (wenn ohne Alternativbetreuung)
  4. Kinder mit besonderem Schutzbedarf (dieser wird grundsätzlich vom Jugendamt festgestellt)
  5. Kinder mit täglichem, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf sowie Kinder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen.

In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen der eingeschränkte Regelbetrieb gilt und Eltern dieses Angebot noch nicht wahrnehmen dürfen, ist für diese eine Erstattung der Kita-Beiträge weiterhin möglich. Die Einrichtungen erstatten oder erlassen die Beiträge und können diese Einnahmeausfälle mit ihrer Standortgemeinde abrechnen. Das Land übernimmt die entstehenden Kosten.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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Corona Impfungen in Stormarn ab 09.03.2021 – aber immer noch kaum Impfstoff

Corona Impfzentrum in Großhansdorf (Foto: DRK)

Auch im Kreis Stormarn werden ab 9.3.2021 weitere Personen zur Impfung zugelassen

In Stormarn war bereits zum Beginn der Impfkampagne vorgesehen, drei Impfzentren in Bad Oldesloe, Großhansdorf und Reinbek errichten zu lassen. Seit 1.3.2021 haben alle drei Impfzentren ihren Betrieb aufnehmen können.

  • Impfzentrum Nord: Bad Oldesloe  – Jugendherberge – Konrad-Adenauer-Ring 2 · 23843 Bad Oldesloe
  • Impfzentrum Mitte:  Großhansdorf – auf dem Gelände der Lungenklinik – Wöhrendamm 80 · 22927 Großhansdorf
  • Impfzentrum Süd: Reinbek – Rickertsen Haus-  Schulstr. 7, 21465 Reinbek

Impfungen werden wie bisher nur mit Termin sowie Nachweis einer entsprechenden Impfberechtigung durchgeführt werden können. Termine stehen für alle Impfberechtigten ab 10.3.2021 noch zur Verfügung.

Das Land stellt dazu auf seiner Internetseite zum Impfverfahren unter
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html
folgende Informationen zur Verfügung:

Anmeldeverfahren für über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger – Jetzt zusätzlich auch wieder ohne Einladungsschreiben. Das Sozialministerium schreibt dazu:

„Auf vielfachen Wunsch von Seniorinnen und Senioren wird die Online-Terminvergabe auch für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, wieder ermöglicht. Dies erfolgt ebenfalls ab dem 09.03.2021 17:00 Uhr. Um die Personen von 80 Jahren und älter aus Prioritätengruppe 1 besonders zu berücksichtigen, wird Schleswig-Holstein für diese Gruppe weiterhin das bisher für sie eingeplante Kontingent des BioNTech- und Moderna-Impfstoffes exklusiv reservieren.

Personen unter 80 Jahren werden derzeit nicht auf dieses Kontingent zugreifen können. Die Zuordnung zu den Kontingenten erfolgt automatisch durch die Eingabe des Geburtsdatums beim Anmelden online. Zusätzlich werden Personen, die 80 Jahre und älter sind, aber umgekehrt die Möglichkeit haben, sich online auch für Termine mit dem nun auch für sie freigegebenem AstraZeneca-Impfstoff anmelden zu können. Die Termine dafür liegen derzeit in den Impfzentren vormittags bis 12 Uhr.

Aufgrund der zu erwartenden hohen Auslastung wird Seniorinnen und Senioren über 80 Jahren jedoch dazu geraten, die Termine am Nachmittag zu buchen, die nur für diesen Personenkreis bestimmt sind. Anspruch auf eine Impfstoff-Auswahl besteht nicht. Die zusätzliche online-Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, soll zugleich die bisherigen telefonischen Hotlines für ältere Menschen, die nicht im Internet buchen möchten oder können, entlasten. Die Möglichkeit, sich nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens mit persönlichem PIN telefonisch anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Die entsprechenden Briefe werden weiterhin gestaffelt versendet. Sie sind aber nicht erforderlich für die alternative online-Anmeldung ab Dienstag. Jede Person aus der Gruppe, die älter als 80 Jahre ist, kann sich also unabhängig vom Erhalt des Briefes auch ab 09.03., 17 Uhr, online anmelden.“

Terminbuchung für weitere Berechtigte

Ausweitung der Impfberechtigung auf Berechtigte nach Prioritätsgruppe 2

Ab dem 9. März, 17 Uhr, können Personen der Prioritätsgruppe 1 und 2 online unter www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen. Zur Prioritätsgruppe 2 gehören beispielsweise Menschen, die 70-79 Jahre alt sind, mit bestimmten chronischen Erkrankungen, einer geistigen Behinderung und auch Personal aus Kitas, Tagespflegeeinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen.

Für die notwendigen Nachweise können entsprechende Vordrucke online heruntergeladen und ausgedruckt werden, die dann beispielsweise vom Hausarzt/-ärztin oder dem Arbeitgeber/in eine einfache Bestätigung ermöglichen.

Eine Auflistung aller Impfberechtigten finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein zum Impfverfahren am Ende unter Fragen und Antworten.

Es ist aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe damit zu rechnen, dass nicht alle berechtigten Personen gleich einen Termin buchen können

Sofern das Land mehr Impfstoff bekommen wird, wird auch die Anzahl der Erstimpfungstermine weiter erhöht. Es wird aber zunächst für viele weiterhin Geduld notwendig sein. In den Fragen und Antworten finden Sie ebenfalls Erläuterungen zum Online-Anmeldeverfahren.“

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: DRK

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Corona: Inzidenzwert 45 für Schleswig-Holstein am 08.03.2021

Seit dem 10.01.2021 liegt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein unter der kritischen Marke von 100 Fällen je 100.000 Einwohner*innen.

Inzwischen sind die Zahlen stark gesunken: Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt (08.03.2021) landesweit bei 45,3 (gestern: 45,5). Den landesweit höchsten Inzidenzwert von 96,5 meldet die Stadt Flensburg. Den niedrigsten Wert von 15,3 weist der Kreis Steinburg auf. Für Stormarn hat der Kreis einen Wert von 70,4 veröffentlicht.

Insgesamt geht die erfreuliche Entwicklung weiter – bemerkenswert angesichts des anhaltenden Desasters bei der staatlichen Bereitstellung von Schutzimpfungen, Schnelltests und Medikamenten.

Corona-Zahlen für SH 08.03.2021 (Quelle: www.schleswig-holstein.de)

Daten: Landesmeldestelle, Text: Redaktion, Foto: Ria Sopala auf Pixabay

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